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Graduiertenakademie der Universität Heidelberg

Servicestelle

Im Neuenheimer Feld 370
Raum 3
69120 Heidelberg

Telephone Icon 17x17 +49 (0)6221 / 54 - 19765

Sprechzeiten
Mo: 10–12 Uhr
Di: 14–16 Uhr
Mi: 10–12 Uhr
Do: 10–12 Uhr & 14–16 Uhr

 

FAQs – Frequently Asked Questions

Servicestelle – Fragen zur Promotion
heiDOCS – Online-Promotionsakte
Deutsch für Nachwuchswissenschaftler/innen
Seminarprogramm – Workshops für Doktoranden
Individualstipendien der Landesgraduiertenförderung
Abschlussbeihilfen der Landesgraduiertenförderung
Abschlussstipendien des DAAD-Stipendien- und Betreuungsprogramms



FAQs – Servicestelle

Die folgende Liste beinhaltet allgemeine Informationen und Fragen über den Erwerb eines Doktortitels an der Universität Heidelberg. Bitte lesen Sie die FAQs aufmerksam durch, da wir in der Regel E-Mailanfragen, die in den FAQs behandelt werden, nicht zusätzlich beantworten können.
Für darüber hinausgehende Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!


Bewerbungsvoraussetzungen

Können Sie für mich einen Doktorvater / eine Doktormutter kontaktieren?

Leider ist es uns aufgrund der Menge an Anfragen, die wir täglich erhalten, nicht möglich, für Sie eine Doktorvater / eine Doktormutter zu organisieren. Bitte beachten Sie, dass es an der Universität keine Zentralstelle gibt, die für die Betreuersuche zuständig ist. Jeder Doktorand, der eine Betreuungszusage erhalten möchte, ist selbst dafür verantwortlich, eine/n Betreuer/in zu kontaktieren. Zu Ihrer Unterstützung stellen wir auf unserer Internetseite zu diesem Thema wertvolle Informationen und Tipps zur Verfügung.

Kann ich meine Dissertation auf Englisch verfassen? / Welche Deutschkenntnisse sind erforderlich?

Je nach Fachbereich besteht die Möglichkeit, die Promotion auf Englisch abzuschließen. Dieser Aspekt sollte jedoch direkt mit der zukünftigen Fakultät und dem Betreuer geklärt werden. Weitere Informationen zu den Fakultäten und den Promotionsordnungen finden Sie hier.

Falls Deutschkenntnisse erforderlich sind, beträgt das erwartete Sprachlevel für Doktoranden C1.

Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren

Was ist der Unterschied zwischen Annahme an der Fakultät und Einschreibung an der Universität?

Die Annahme an einer der Fakultäten ist die grundlegende Voraussetzung, die erfüllt sein muss, um einen Doktortitel zu erhalten. Die Einschreibung an der Universität ist ein administrativer Prozess, der nach der Annahme an der Fakultät eingeleitet werden muss. Alle Doktoranden/innen müssen sich an der Universität immatrikulieren.

Doktoranden/innen, die mit einem Arbeitsvertrag von 50% oder mehr der regulären Arbeitszeit an der Universität oder am Universitätsklinikum angestellt sind, können sich auf Antrag von der Immatrikulationspflicht befreien lassen.

Welche Bewerbungsfristen gibt es für die Annahme an der Fakultät?

Für Bewerbungen um die Zulassung als Doktorand an der Universität Heidelberg gibt es keine allgemeinen speziellen Fristen. Wenn Sie sich für eine Individualpromotion entscheiden, können Sie sich jederzeit bewerben. Wenn Sie sich jedoch für ein strukturiertes Promotionsprogramm bewerben möchten, sollten Sie sich auf den Internetseiten des jeweiligen Programms über spezielle Fristen erkundigen.

Welche Fristen gibt es für die Immatrikulation an der Universität?

Doktoranden/innen können sich ab sofort ganzjährig immatrikulieren. Es wird aber empfohlen, die Immatrikulation jeweils vor Ende der jeweiligen Rückmeldephase (15. Juli für das Sommersemester; 15. Februar für das Wintersemester) und schnellstmöglich nach der Annahme an der Fakultät durchzuführen.

Gebühren und Finanzierung

Welche Studiengebühren gibt es?

Als Doktorand müssen Sie keine Studiengebühren zahlen. Die Immatrikulation an der Universität verpflichtet jedoch jeden Doktorand, einen Studentenwerksbeitrag in Höhe von derzeit 152,30 Euro pro Semester zu bezahlen (Stand: September 2018).

Gibt es Promotionsstipendien an der Universität Heidelberg?

Die Universität Heidelberg an sich vergibt zwar keine Zuschüsse oder Stipendien, die Graduiertenakademie bietet jedoch eine begrenzte Anzahl an Promotionsstipendien über die Landesgraduiertenförderung Baden-Württemberg (LGFG) an. Bitte beachten Sie, dass Sie bereits an einer der Fakultäten angenommen sein müssen, um sich bewerben zu können.

Manche der strukturierten Promotionsprogramme bieten ihren Doktoranden gelegentlich Promotionsstipendien an. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Auf unserer Internetseite finden Sie weitere Informationen zu verschiedenen Promotionsstipendien.

Kann ich eine bezahlte Doktorandenstelle an der Universität erhalten?

Einige Professoren und Institute stellen Ihren Doktoranden Stipendien, bezahlte Forschungsstellen oder Teilzeitbeschäftigungen zur Verfügung. Ob sich Ihnen diese Möglichkeit bietet, hängt von Ihrem Betreuer und der spezifischen Fakultät oder dem Institut, an dem Sie forschen werden, ab.

Forschungsbereiche für Doktoranden

Woher weiß ich, ob ich in meinem Forschungsbereich an der Universität Heidelberg einen Doktortitel erwerben kann?

Sie können sich über die möglichen Disziplinen, die an der Universität Heidelberg angeboten werden, auf den Internetseiten der verschiedenen Fakultäten informieren.

Wenn Sie kein Fach finden, das Ihren Interessen entspricht, können Sie die Internetseite des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) besuchen, wo Sie eine vollständige Liste aller deutschen Universitäten, sortiert nach Fach, finden.

Bitte beachten Sie, dass es an der Universität Heidelberg nicht möglich ist, Management oder Betriebswirtschaftslehre zu studieren. Der Forschungsschwerpunkt des Alfred-Weber-Instituts liegt mehr auf Ökonomie. Die nahegelegene Universität Mannheim bietet ein großes Angebot bezüglich Betriebswirtschaftslehre, Management und Finanzwissenschaft, und verfügt über eine sehr informative Internetseite: CDSB Universität Mannheim

 

 

FAQs – Online-Promotionsakte heiDOCS

Meine Fakultät ist nicht im Drop-Down Menü des Registrierungsformulars aufgeführt. Wie kann ich mich dann für die Online-Promotionsakte registrieren?

Ihre Fakultät ist im Moment noch nicht für die Registrierung der Online-Promotionsakte freigeschaltet. Wenden Sie sich für weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung bitte direkt an das Promotionsbüro bzw. an das Dekanat Ihrer Fakultät.

Das Registrieren und Einrichten eines Benutzerkontos funktioniert nicht. Ich erhalte eine Fehlermeldung. Was mache ich falsch?

Bitte überprüfen Sie, ob Sie eine gültige E-Mail Adresse als Benutzernamen eingegeben haben. Sollte das der Fall sein, überprüfen Sie bitte, ob Ihr Passwort den Vorgaben entspricht. Das Passwort muss mindestens acht Zeichen lang sein, aus mindestens einem Groß- und einem Kleinbuchstaben sowie einer Zahl bestehen. (Bitte keine Umlaute.)

Sollten sowohl Benutzername als auch Passwort den oben genannten Vorgaben entsprechen, wenden Sie sich bitte direkt an den Support des Zentralen Doktorandenbüros: zdb@uni-heidelberg.de

 

 

 

FAQs – Deutsch für Nachwuchswissenschaftler/innen

 

Wo kann ich mich über den Deutschkurs informieren?

Der Kurs “Deutsch für Nachwuchswissenschaflter/innen” wird vom ISZ organisiert, alle Termine und Fristen finden Sie auf deren Website: https://isz.uni-heidelberg.de/d_kurse_gawi.html Weitere Fragen beantworten wir Ihnen hier: https://www.graduateacademy.uni-heidelberg.de/karriere/deutschkurs_en.html

 

 

FAQs – Seminarprogramm

 

Was muss ich über Anmeldung und Abmeldung bei den Kursen wissen?

Die Kurse sind Doktorandinnen und Doktoranden vorbehalten, die an einer Fakultät der Universität Heidelberg angemeldet sind. Promovierende, die an einer ausländischen Universität promovieren, aber zu Forschungszwecken in Heidelberg sind, können an den Kursen teilnehmen, sofern sie als Gastdoktorand/in immatrikuliert sind oder über einen Gastwissenschaftlerausweis verfügen (der Ausweis ist im Welcome Centre erhältlich)  

Die Kursanmeldung erfolgt mittels eines Online-Formulars, zu dem man jeweils von der Kursbeschreibung aus gelangt.

Die Anmeldung ist verbindlich. Bis 14 Tage vor Kursbeginn können Sie sich ohne Konsequenzen von den Kursen schriftlich (E-Mail) wieder abmelden. Danach müssen wir die Gebühr einbehalten, es sei denn, Sie können bei Erkrankung ein ärztliches Attest vorlegen oder wir können jemanden von der Warteliste nachrücken lassen.

Bedenken Sie bitte, dass wir für viele Kurse Wartelisten führen. Wenn Sie sich anmelden und den Platz dann nicht in Anspruch nehmen, verfällt der Platz, obwohl es möglicherweise Mit-Doktorand/innen gibt, die dringenden Bedarf oder Interesse an dem Kurs hätten.

Wir erwarten, dass die Kursteilnehmer/innen vollständig an den Kursen teilnehmen. Begründete Ausnahmen bitten wir Sie vorher mit uns abzusprechen. Die Voraussetzung zum Erhalt einer Teilnahmebescheinigung ist die mindestens 80 % ige Teilnahme an einem Kurs.

Wie hoch sind die Gebühren?

Wir erheben eine geringe Gebühr  für die Kurse, die in der Regel bei 15 € / pro Kurstag liegt (Ausnahmen sind möglich). Dabei handelt es sich um eine Pauschale, durch die u.a. die Kosten für Pausengetränke und -snacks sowie für Kursmaterialien abgedeckt sind. Sollten dabei Überschüsse entstehen, so fließen diese in das Kursprogramm zurück.

Einige Wochen vor Kursbeginn erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung mit den Kontodaten und den Angaben für den Verwendungszweck. Wir bitten Sie dann, die Gebühr innerhalb von einer Woche zu überweisen. Für die Sprachkurse (Deutsch) gelten andere Gebühren. Die Regelungen dazu finden Sie jeweils bei der Kursbeschreibung.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich gerne jederzeit mit uns in Verbindung setzen:

Tel.: 06221 54 3794
E-Mail: ga-seminare@uni-heidelberg.de

Besucheradresse:
Graduiertenakademie
INF 370

Wo finde ich die Lagepläne zu den Veranstaltungsorten?

 

 

FAQs – Individualstipendien der Landesgraduiertenförderung (LGF)

Hier haben wir zentrale Fragen zusammengestellt, die bei der Bewerbung um ein Individualstipendium der Landesgraduiertenförderung (LGF) oft gestellt werden. Bitte lesen Sie sich die Informationen aufmerksam durch, bevor Sie Ihre Bewerbung abschicken. Durch Klicken auf eine Frage gelangen Sie direkt zur Antwort. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an die Graduiertenakademie.

Allgemeine Fragen

Welchen Zweck hat das LGF-Stipendium?

Das LGF-Stipendium dient der uneigennützigen finanziellen Förderung besonders begabter Doktorandinnen und Doktoranden aller wissenschaftlichen Disziplinen der Universität Heidelberg und soll ihnen ermöglichen sich bestmöglich ihrer wissenschaftlichen Arbeit zu widmen.

Das LGF-Stipendium begründet keine Einkünfte im Sinne der §§ 18, 19 EStG.   

Das LGF-Stipendium begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen der Universität Heidelberg und der Stipendiatin/dem Stipendiaten. Die Zahlungen sind somit kein Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV und unterliegen daher nicht der Sozialversicherungspflicht. Die Stipendiatin/der Stipendiat darf im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder sonstigen Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden.

Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung einer Förderung besteht nicht.

Wie hoch ist das Stipendium?

Das Individualstipendium der Landesgraduiertenförderung beträgt 1.468 Euro pro Monat. Darin enthalten ist ein monatlicher Reise- und Sachkostenzuschlag i.H.v. 103 Euro.

Stipendiatinnen und Stipendiaten ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung können auf Antrag einen Krankenkassenzuschuss i.H.v. 50% der nachgewiesenen Kosten bis zu maximal 100 Euro pro Monat beantragen.

Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Kind(ern) können auf Antrag einen Kinderzuschlag i.H.v. 400 Euro pro Monat für das erste Kind und weiteren 100 Euro pro Monat für jedes weitere Kind beantragen.

Bis wann kann ich mich bewerben?

Über das Online-Antragsformular können Bewerbungen bis zur angegebenen Bewerbungsfrist (siehe: Individualstipendien der Landesgraduiertenförderung (LGF)) 24 Uhr eingereicht werden. Diese Frist gilt auch für die zusätzlich einzureichenden Bewerbungsunterlagen und Gutachten. Bitte setzen Sie sich daher rechtzeitig mit Ihren Gutachtern/Gutachterinnen in Verbindung.

Ausnahmen:
Ausschreibungsfristen für Stipendien am Zentralinstitut für Kunstgeschichte, München (ZI) und am Kunsthistorischen Institut, Florenz (KHI) können von diesen Terminen abweichen und werden daher gesondert auf den jeweiligen Ausschreibungsseiten bekanntgegeben.

Wie hoch sind meine Chancen auf das Stipendium?

In der Regel kann die Graduiertenakademie jährlich ca. 10 bis 12 neue Individualstipendien aus den Mitteln der Landesgraduiertenförderung bei ca. 60 bis 80 Bewerbungen um eine Förderung vergeben.

Ist meine Bewerbung vollständig bei der Graduiertenakademie eingegangen?

Ihre Bewerbung ist vollständig eingegangen, wenn Sie:

  • das Online-Antragsformular ausgefüllt und abgeschickt haben,
  • Ihre Bewerbungsunterlagen als PDF-Datei mit allen notwendigen Anlagen (siehe Ausschreibung) hochgeladen haben,
  • nach dem Absenden in Ihrem Browser eine Seite mit einer Erfolgsmeldung angezeigt bekommen haben und
  • Gutachten für Ihren Antrag eingereicht wurden.

Wichtig! Im Falle einer Neubewerbung um ein Individualstipendium müssen zwei Gutachten eingereicht werden. Im Falle einer Verlängerung muss ein Gutachter eingereicht werden. Die Gutachten werden von den Hochschullehrer/innen direkt bei der Graduiertenakademie eingereicht. Aus diesem Grund sollten Sie rechtzeitig zwei Hochschullehrer/-innen (bei einem Neuantrag) beziehungsweise Ihren Betreuer/Ihre Betreuerin (bei einem Antrag auf Verlängerung) um ein Gutachten bitten.

Sie erhalten eine automatische E-Mail, sobald

  1. Sie das Online-Antragsformular ausgefüllt und abgeschickt haben. In dieser E-Mail wird Ihnen Ihre LGFG-Kennziffer mitgeteilt und es werden Ihnen alle notwendigen Informationen für die weitere Antragstellung zur Verfügung gestellt;
  2. ein Gutachten für Sie eingereicht wurde. Im Falle einer Neubewerbing um ein Individualstipendium sollten Sie zwei Benachrichtigungen (je eine für jedes hochgeladene Gutachten) erhalten. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam Ordner.

Falls Ihr(e) Gutachten bis zum Bewerbungsschluss nicht vorliegen, kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden, auch wenn alle anderen Unterlagen vollständig sind. Weitere Informationen zu den Gutachten finden Sie weiter unten.

Kann ich das Online-Antragsformular ausfüllen, auch wenn ich noch nicht alle notwendigen Anlagen zur Hand habe?

Ja, Sie können bis zum Bewerbungsschluss unter dem Link, der Ihnen nach Ausfüllen und Abschicken des Online-Antragsformulars per E-Mail zugeschickt wird, Ihre Bewerbungsunterlagen (in einer PDF-Datei) unter Angabe Ihrer LGFG-Kennziffer oder Ihrer E-Mail-Adresse hochladen. Bitte beachten Sie, dass nur die zuletzt eingestellte Version Ihrer Bewerbungsunterlagen bei mehrfachem Hochladen berücksichtigt wird.

Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen in der PDF-Datei können im weiteren Verlauf nicht berücksichtigt werden.

 

Fragen zu den Gutachten

Wer kann Gutachten erstellen?

Als Gutachter bzw. Gutachterin können ausschließlich Hochschullehrer/-innen im Sinne von § 44 (1) Nr. 1, LHG Baden-Württemberg tätig werden. In der Regel sind dies Professoren/innen, Juniorprofessoren/innen, Nachwuchsgruppenleiter/innen, Privatdozenten/innen oder Hochschuldozenten/innen mit einer der Habilitation vergleichbaren Qualifikation. Der/Die Gutachter/in sollte persönlich mit dem/der Antragsteller/in und dessen/deren Studienleistungen bekannt sein. In vielen Fällen werden die Promotionsbetreuer/innen herangezogen. Bei der Suche nach Gutachtern/innen kann Sie die Graduiertenakademie leider nicht unterstützen.

  • Für einen Neuantrag auf ein LGF-Individualstipendium benötigen Sie zwei Gutachten, die innerhalb der Bewerbungsfrist in der Graduiertenakademie eingehen müssen. Bitte setzen Sie sich dazu rechtzeitig mit den möglichen Gutachtern/Gutachterinnen in Verbindung.
     
  • Für einen Antrag auf Verlängerung eines LGF-Individualstipendiums (1. oder 2. Verlängerung) benötigen Sie ein Gutachten, das innerhalb der Bewerbungsfrist eingehen muss. Bitte setzen Sie sich dazu rechtzeitig mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin in Verbindung.

Es ist empfehlenswert sich an die Anzahl der in der Ausschreibung angeforderten Gutachten zu halten. Zusätzlich eingereichte Gutachten werden nicht berücksichtigt.

Bitte teilen Sie den Gutachtern/innen unbedingt Ihre LGFG-Kennziffer bzw., sofern diese noch nicht vorliegt, Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit. Sie werden dadurch benachrichtigt, sobald ein Gutachten für Sie eingeht. Bitte fragen Sie bei Ihren Gutachtern/innen nach, sollten Sie nicht rechtzeitig vor Ablauf der Frist zwei Benachrichtigungen (für Neuanträge) bzw. eine Benachrichtigung (für Verlängerungsanträge) per E-Mail erhalten.

Gibt es ein Formular für die Gutachten und wo finde ich dieses?

Ja, sowohl das Gutachterformular für Neuanträge als auch das Gutachterformular für Verlängerungsanträge wird mit Bekanntgabe der Ausschreibung auf der Webseite der Graduiertenakademie zur Verfügung gestellt. Nachdem das Formular ausgefüllt und gespeichert wurde, kann es von dem/der Gutachter/in wieder über die Webseite der Graduiertenakademie hochgeladen werden.

Bitte teilen Sie den Gutachter/innen unbedingt Ihre LGFG-Kennziffer bzw., sofern diese noch nicht vorliegt, Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit. Sie werden dadurch benachrichtigt, sobald ein Gutachten für Sie eingeht. Bitte fragen Sie bei Ihren Gutachtern/innen nach, sollten Sie nicht rechtzeitig vor Ablauf der Frist zwei Benachrichtigungen (für Neuanträge) bzw. eine Benachrichtigung (für Verlängerungsanträge) per E-Mail erhalten.

Wie erfahre ich, ob alle erforderlichen Gutachten eingereicht wurden?

Sobald ein Gutachten für Sie hochgeladen wurde, erhalten Sie von der Graduiertenakademie eine automatische Benachrichtigung per E-Mail. Dafür ist es notwendig, dass Sie Ihren Gutachtern/innen Ihre LGFG-Kennziffer bzw., sofern diese noch nicht vorliegt, Ihre persönliche E-Mail-Adresse mitteilen. Sollten Sie kurz vor Ablauf der Bewerbungsfrist keine entsprechende(n) Benachrichtigung(en) per E-Mail erhalten haben, kontaktieren Sie bitte die Gutachter/innen.

Fragen zu den formalen Voraussetzungen

Kann ich mich um ein Stipendium bewerben, obwohl ich noch nicht an der Fakultät als Doktorand/in angenommen wurde?

Die Annahme Ihres Promotionsvorhabens durch die Fakultät ist Voraussetzung für eine Bewerbung auf ein LGF-Stipendium und muss bis zur Bewerbungsfrist vorliegen. Unter Umständen kann auch eine vorläufige Annahme als Doktorand/in an Ihrer Fakultät für die Bewerbung vorgelegt werden (bspw. „Annahme mit Auflagen“). Bitte kontaktieren Sie die Graduiertenakademie (ga-lgf@uni-heidelberg.de), um zu erfahren, ob eine solche vorläufige Annahme als Doktorand/in an der Fakultät für die Antragstellung ausreichend ist.

Bitte beachten Sie: Die Vorlage der Betreuungszusage ist nicht ausreichend für die Bewerbung.

Was versteht man unter einem promotionsbefähigenden Abschluss?

Ein promotionsbefähigender Abschluss ist ein akademischer Studienabschluss, der zur Promotion berechtigt. In Deutschland umfasst dies in der Regel die Abschlüsse Diplom, Magister oder Master.

Ich habe meinen promotionsbefähigenden Abschluss im Ausland erworben. Kann ich mich auch damit bewerben?

Ja. Bitte wählen Sie bei der Bewerbung im Feld "promotionsbefähigender Abschluss" den Eintrag "außerhalb Deutschlands".

Ist eine Bewerbung auf ein LGF Stipendium möglich, wenn man eine Doktorarbeit als Medizinstudent/-in studienbegleitend erstellt?

Nein, da die Voraussetzung für die Bewerbung ein abgeschlossenes Hochschulstudium ist.

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen

Ich möchte mich bewerben, kann aber mein Hochschulzeugnis noch nicht vorlegen, da ich mein Studium erst kürzlich abgeschlossen habe. Was kann ich tun?

Bitte beantragen Sie in diesem Fall rechtzeitig die Ausstellung eines vorläufigen Hochschulzeugnisses. In diesem vorläufigen Zeugnis muss vermerkt sein, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde, und welche Noten erzielt wurden.

Bitte beachten Sie zusätzlich, dass auch die Annahme als Doktorand/in bei einer Fakultät der Universität Heidelberg zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen muss.

Kann ich anstelle der Annahme als Doktorand/in meine Immatrikulationsbescheinigung einreichen?

Ja, sofern aus der Immatrikulationsbescheinigung hervorgeht, dass Sie im Promotionsstudium immatrikuliert sind.

Kann ich an meinen hochgeladenen Bewerbungsunterlagen nachträglich etwas ändern?

Ja, Sie können bis zum Bewerbungsschluss unter dem Link, der Ihnen nach Ausfüllen und Abschicken des Online-Antragsformulars per E-Mail zugeschickt wird, Ihre Bewerbungsunterlagen (in einer PDF-Datei) unter Angabe Ihrer LGFG-Kennziffer oder Ihrer E-Mail-Adresse hochladen. Bitte beachten Sie, dass nur die zuletzt eingestellte Version Ihrer Bewerbungsunterlagen bei mehrfachem Hochladen berücksichtigt wird.

Kann ich meine Unterlagen, wie bspw. das Exposé, auf Englisch einreichen?

Ja, Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen auf Englisch einreichen.

Gibt es Formatvorgaben für Projektskizze und Zeitplan?

Nein, die einzige Vorgabe für Ihre Projektskizze ist die Beschränkung auf maximal fünf Seiten Text zzgl. der Literaturliste. Der Zeitplan sollte maximal eine Seite umfassen. Als Richtwert empfiehlt sich ein 1,5-facher Zeilenabstand und ein Schriftgrad von 10 bis 12 Punkten. Bei bibliographischen Angaben von mehr als fünf Seiten empfehlen wir Ihnen die Angabe in der Literaturliste auf ausgewählte Werke zu beschränken.

Müssen die Anlagen zur Bewerbung als PDF-Datei hochgeladen werden? Kann ich die Anlagen stattdessen auch in einem Word-Dokument oder in PowerPoint zusammenstellen?

Bitte laden Sie ausschließlich eine einzelne PDF-Datei mit Ihren Bewerbungsunterlagen hoch. PowerPoint-Präsentationen, Word-Dokumente oder Ähnliches können nicht berücksichtigt werden. Eine PDF-Datei können Sie aus Word, PowerPoint und gängigen Bildbearbeitungsprogrammen direkt erzeugen (sofern das entsprechende Acrobat-Modul installiert ist) oder mit kostenfreien Zusatzprogrammen über das Druckmenü. Wenn Sie Ihre PDF-Datei zusammenfügen, stellen Sie bitte sicher, dass die PDF-Datei mittels Adobe Acrobat Reader zu öffnen und die Datei lesbar ist.

Bitte beachten Sie, dass die maximale Dateigröße 10 MB nicht überschreiten darf. Komprimieren Sie deshalb gegebenenfalls Bilder und Bilddateien, bevor Sie sie in die PDF-Datei einfügen.

Beim Versuch, das Online-Antragsformular abzusenden, ist ein Fehler aufgetreten und meine eingegebenen Daten wurden nicht übernommen. Was kann ich tun?

Bitte füllen Sie das Online-Antragsformular erneut aus und schicken Sie es ab. Sie erhalten nach dem erneuten Ausfüllen des Online-Antragsformulars eine neue Bestätigungsemail inkl. einer neuen LGFG-Kennziffer. Bitte verwenden Sie ausschließlich diese neue Kennziffer bei der weiteren Korrespondenz und zum Hochladen Ihrer Bewerbungsunterlagen.

Fragen zu nebenberuflichen Tätigkeiten

Kann ich neben dem Stipendium einer Tätigkeit nachgehen und was muss ich dabei beachten?

Grundsätzlich dient das Individualstipendium dazu, dass Sie Ihr Promotionsvorhaben im dafür vorgesehenen Zeitraum  erfolgreich durchführen. Daher sollten Sie sich während des Erhalts des Individualstipendiums hauptsächlich auf die Durchführung Ihres Promotionsvorhabens konzentrieren. Sollten Sie während des Bezugs der Förderung dennoch einer Beschäftigung nachgehen, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Tätigkeit muss wissenschaftlicher Natur sein (bspw. Mitarbeit an Forschungsaufgaben oder wissenschaftliche Mitarbeit an Lehraufgaben) und einen Bezug zu dem Fach haben, in dem die Promotion angefertigt wird, und/oder zu einem möglichen Berufsfeld nach Abschluss der Promotion.
  • Bei einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Heidelberg (z.B. als geprüfte wissenschaftliche Hilfskraft oder als Mitarbeiter/in nach TV-L) ist zu beachten, dass die Tätigkeiten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses und des Stipendiums getrennt sind. Dies schließt einen Bezug zum Fach des Dissertationsvorhabens nicht aus.
  • Die Arbeitszeit darf maximal 40 Stunden pro Monat betragen.
  • Das innerhalb von 12 Monaten erzielte Netto-Einkommen darf nicht mehr als 25% des Jahreseinkommens der Gehaltsgruppe TV-L E 13, Stufe 3 nach der jeweils gültigen Tabelle des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Tarifgebiet West, betragen. Bei Überschreitung dieser Summe wird das LGF-Stipendium entsprechend gekürzt.

Bei Bewilligung des Stipendiums müssen Sie Auskunft über Ihre Nebentätigkeit(en) geben. Sollte(n) diese die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen Sie mit Beginn des Stipendiums die Tätigkeit(en) niederlegen; andernfalls erlischt der Anspruch auf das Stipendium.

 

Was muss ich beachten, wenn ich bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einem Beschäftigungsverhältnis an der Universtität Heidelberg (ausgenommen Uniklinikum) nachgegangen bin?

Sollten Sie bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einer Beschäftigung als Mitarbeiter/in nach TV-L oder als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinikum) mit einem Umfang von mehr als 25% einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sein, welche im direkten Zusammenhang mit Ihrem Promotionsprojekt stand (d.h. im Rahmen dessen Sie ein Einkommen für die inhaltliche Bearbeitung Ihres Promotionsprojektes bezogen), ist die Förderung durch das LGF-Individualstipendium grundsätzlich nicht möglich. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall das LGF-Team der Graduiertenakademie.

Kann ich mich für das Stipendium bewerben, wenn mein aktuelles Einkommen über der Einkommensgrenze (25% TV-L E13, Stufe 3 Tarifgebiet West) liegt oder diese bereits überschritten hat?

Ja, Sie können sich für ein LGF-Stipendium bewerben, selbst wenn Ihr aktuelles Einkommen diese Einkommensgrenze überschreitet. Wird die Einkommensgrenze während des Bewilligungszeitraums des Stipendiums überschritten, erfolgt eine Anrechnung auf die Höhe des Stipendiums. Diese Regelung betrifft also nur die Höhe Ihres Einkommens während des Bezugs des Stipendiums.

Ich beziehe zurzeit ein Stipendium nach dem LGFG und meine Einkommensverhältnisse haben sich geändert. Was muss ich tun?

Bitte informieren Sie die Graduiertenakademie unverzüglich über jegliche Änderungen Ihrer Einkommensverhältnisse mittels LGF-Formular 1.03, unabhängig davon ob die Einkommensgrenze überschritten wurde/wird oder nicht.

Weitere Fragen

Wann und wie erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Die Graduiertenakademie wird Sie nach Abschluss des Vergabeverfahrens (voraussichtlich Anfang Juli) schriftlich informieren, ob Ihre Bewerbung erfolgreich war.

Werden Parallelbewerbungen bei anderen Stipendiengebern für das gleiche Promotionsprojekt negativ bewertet?

Nein. Parallelbewerbungen bei anderen Stipendiengebern haben keine negativen Auswirkungen auf Ihre Bewerbung um ein LGF-Stipendium.

Habe ich als Empfänger/in des LGF-Stipendiums einen Urlaubsanspruch?

Nein. Der Erhalt des Stipendiums begründet kein Beschäftigungsverhältnis und es dürfen keine Gegenleistungen und auch keine Weisungsbefugnisse erfolgen.

Was muss hinsichtlich Steuern/Sozialversicherung bei den LGF-Stipendien beachtet werden?

Die Stipendien dürfen von der Universität steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden, wenn die Voraussetzungen nach dem Einkommensteuergesetz erfüllt sind. Ob ggf. eine Steuerpflicht seitens des Stipendiaten/der Stipendiatin entsteht oder besteht, ist durch diese/n selbst zu klären. Der/die Stipendiat/in ist für eine mögliche Versteuerung und Versicherung selbst verantwortlich.

Wer ist an meiner Fakultät die Kontaktperson für LGF-Stipendien?

Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie hier.

Ich habe keine Antwort auf meine Frage gefunden.

Wenn Ihre Frage nicht beantwortet wurde, können Sie sich gerne an die Graduiertenakademie wenden:

per E-Mail: ga-lgf@uni-heidelberg.de
 

Adresse:
Graduiertenakademie
Im Neuenheimer Feld 370
69120 Heidelberg

 

 

 

FAQs – Abschlussbeihilfen der Landesgraduiertenförderung (LGF)

Bitte lesen Sie sich diese Informationen aufmerksam durch, bevor Sie Ihre Bewerbung abschicken. Durch Klicken auf eine Frage gelangen Sie direkt zur Antwort. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an die Graduiertenakademie.

Allgemeine Fragen

Welchen Zweck hat die LGF-Abschlussbeihilfe?

Die LGF-Abschlussbeihilfe dient der uneigennützigen finanziellen Förderung besonders begabter Doktorandinnen und Doktoranden der Universität Heidelberg, die sich in der Endphase ihrer Promotion befinden. Die Abschlussbeihilfe wird für die Fertigstellung der Dissertation und für maximal 6 Monate ausgezahlt. Die Abschlussbeihilfe kann nicht für den Zeitraum zwischen der Einreichung der Dissertation und der Disputation der Arbeit ausgezahlt werden. Die LGF-Abschlussbeihilfe begründet keine Einkünfte im Sinne der §§ 18, 19 EStG.   

Die LGF-Abschlussbeihilfe begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen der Universität Heidelberg und der/dem Beihilfenempfänger/in. Die Zahlungen sind somit kein Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV und unterliegen daher nicht der Sozialversicherungspflicht. Die/der Empfänger/in der Beihilfe darf im Zusammenhang mit der Förderung nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder sonstigen Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden.

Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung einer Förderung besteht nicht.

Wer kann eine LGF-Abschlussbeihilfe beantragen?

Antragsberechtigt sind Doktorandinnen und Doktoranden, die an einer der 12 Fakultäten der Universität Heidelberg als Doktorand/in angenommen sind.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Medizinstudentinnen und -studenten, die ihre Doktorarbeit studienbegleitend schreiben
  • Doktorandinnen und Doktoranden, die gleichzeitig für dasselbe Promotionsvorhaben eine gleichwertige Förderung von öffentlichen oder privaten Stellen erhalten
  • Doktorandinnen und Doktoranden, die bereits von einer anderen Stelle eine Abschlussförderung für die Fertigstellung desselben Promotionsvorhabens erhalten haben

Die Dissertation sollte sich in einem fortgeschrittenen Stadium befinden, sodass die Abgabe der Arbeit unmittelbar oder bis zu maximal 3 Monate nach Ablauf der Förderung zu erwarten ist. Die geplanten Arbeitsschritte bis zur Abgabe der Dissertation sollten innerhalb des beantragten Förderzeitraums realisierbar sein.

Sollten Sie bis zu drei Monate vor dem gewünschten Förderbeginn einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg nachgehen, muss gewährleistet sein, dass zwischen der durch die Abschlussbeihilfe geförderten Tätigkeit und dem Beschäftigungsverhältnis kein zeitlicher, örtlicher und inhaltlicher Zusammenhang besteht. Dies schließt einen Bezug zum Fach des Dissertationsvorhabens nicht aus.

In welchem Zeitraum kann ich die LGF-Abschlussbeihilfe erhalten?

Zur Bewerbungsfrist im Frühjahr (Mitte April) kann die Förderung frühestens im August und spätestens im darauffolgenden Januar beginnen. Zur Bewerbungsfrist im Herbst (Mitte Oktober) kann die Förderung frühestens im darauffolgenden Februar und spätestens im darauffolgenden Juli beginnen. Ab gewünschtem Startzeitpunkt kann die Förderung für maximal 6 Monate gewährt werden. Bitte geben Sie im Online-Antragsformular die gewünschte Laufzeit der Förderung an. Beachten Sie dabei bitte, dass die Förderung nur zum Monatsersten beginnen und zum Monatsletzten enden kann.

Beispiel: Ihre aktuelle Promotionsförderung läuft am 30.09.2024 aus. Ihre Doktorarbeit werden Sie voraussichtlich im März 2025 fertigstellen und zum 31.03.2025 bei Ihrer Fakultät einreichen. Für diesen 6-monatigen Zeitraum zwischen Ende Ihrer bestehenden Finanzierung und Abgabe Ihrer Arbeit möchten Sie eine LGF-Abschlussbeihilfe beantragen. Ihre Bewerbung muss zur Frist im Frühjahr (Mitte April) 2024 eingereicht werden. Im Online-Antragsformular geben Sie für den gewünschten Zeitraum der Förderung folgende Daten ein: 01.10.2024 bis 31.03.2025.

Wie hoch ist die LGF-Abschlussbeihilfe?

Die Abschlussbeihilfe der Landesgraduiertenförderung beträgt 1.203 Euro pro Monat. Darin enthalten ist ein monatlicher Reise- und Sachkostenzuschlag i.H.v. 103 Euro.

Empfängerinnen und Empfänger der Beihilfe ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung können auf Antrag einen Krankenkassenzuschuss i.H.v. 50% der nachgewiesenen Kosten bis zu maximal 100 Euro pro Monat beantragen.

Empfängerinnen und Empfänger der Beihilfe mit Kind(ern) können auf Antrag einen Kinderzuschlag i.H.v. 400 Euro pro Monat für das erste Kind und weiteren 100 Euro pro Monat für jedes weitere Kind beantragen.

Bis wann kann ich mich bewerben?

Über das Online-Antragsformular können Bewerbungen bis zu den angegebenen Bewerbungsfristen (siehe: Abschlussbeihilfen der Landesgraduiertenförderung (LGF)), 24 Uhr eingereicht werden. Diese Fristen gelten auch für die zusätzlich einzureichenden Bewerbungsunterlagen und das Gutachten. Bitte setzen Sie sich daher rechtzeitig mit Ihrer/Ihrem Promotionsbetreuer/in in Verbindung.

Gibt es eine Frist für die Einreichung der Dissertation?

Ja. Die Dissertation muss spätestens 3 Monate nach Ablauf der Förderung in der begutachtenden Fakultät eingereicht werden. Bitte legen Sie binnen dieser Frist der Graduiertenakademie eine Bestätigung über die Abgabe der Doktorarbeit von Ihrer Fakultät vor.

Sollte die Arbeit innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Förderung nicht fertiggestellt sein, sind zu diesem Zeitpunkt ein Zwischenbericht über den Stand der Arbeit samt einem Arbeitsplan sowie einer kurzer Stellungnahme Ihrer Betreuerin/Ihres Betreuers in der Graduiertenakademie einzureichen.

Ist meine Bewerbung vollständig bei der Graduiertenakademie eingegangen?

Ihre Bewerbung ist vollständig eingegangen, wenn Sie:

  • das Online-Antragsformular ausgefüllt und abgeschickt haben,
  • Ihre Bewerbungsunterlagen als PDF-Datei mit allen notwendigen Anlagen (siehe Ausschreibung) hochgeladen haben,
  • nach dem Absenden in Ihrem Browser eine Seite mit einer Erfolgsmeldung angezeigt bekommen haben und
  • ein Gutachten für Ihren Antrag eingereicht wurde. Das Gutachten wird von Ihrem Promotionsbetreuer/Ihrer Promotionsbetreuerin direkt bei der Graduiertenakademie eingereicht. Aus diesem Grund sollten Sie Ihren Betreuer/Ihre Betreuerin rechtzeitig um ein Gutachten bitten.

Sie erhalten eine automatische E-Mail, sobald

  1. Sie das Online-Antragsformular ausgefüllt und abgeschickt haben. In dieser E-Mail wird Ihnen Ihre LGFG-Kennziffer mitgeteilt und es werden Ihnen alle notwendigen Informationen für die weitere Antragstellung zur Verfügung gestellt;
  2. ein Gutachten für Sie eingereicht wurde. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

Falls das Gutachten bis zum Bewerbungsschluss nicht vorliegt, kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden, auch wenn alle anderen Unterlagen vollständig sind. Weitere Informationen zum Gutachten finden Sie weiter unten.

Kann ich das Bewerbungsformular ausfüllen, auch wenn ich noch nicht alle notwendigen Anlagen zur Hand habe?

Ja, Sie können bis zum Bewerbungsschluss unter dem Link, der Ihnen nach Ausfüllen und Abschicken des Bewerbungsformulars per E-Mail zugeschickt wird, Ihre Bewerbungsunterlagen (in einer PDF-Datei) unter Angabe Ihrer LGFG-Kennziffer oder Ihrer E-Mail-Adresse hochladen. Bitte beachten Sie, dass nur die zuletzt eingestellte Version Ihrer Bewerbungsunterlagen bei mehrfachem Hochladen berücksichtigt wird.

Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen in der PDF-Datei können im weiteren Verlauf nicht berücksichtigt werden.

Fragen zum Gutachten

Wer kann das Gutachten erstellen?

Als Gutachter bzw. Gutachterin können ausschließlich Hochschullehrer/innen im Sinne von § 44 (1) Nr. 1, LHG Baden-Württemberg tätig werden. In der Regel sind dies Professoren/innen, Juniorprofessoren/innen, Nachwuchsgruppenleiter/innen, Privatdozenten/innen oder Hochschuldozenten/innen mit einer der Habilitation vergleichbaren Qualifikation.

Idealerweise sollte das Gutachten für den Antrag um die LGF-Abschlussbeihilfe von Ihrer/Ihrem Erstbetreuer/in Ihrer Doktorarbeit eingereicht werden.

Es ist empfehlenswert sich an die Anzahl der in der Ausschreibung angeforderten Gutachten zu halten. Zusätzlich eingereichte Gutachten werden nicht berücksichtigt.

Bitte teilen Sie Ihrer/Ihrem Betreuer/in unbedingt Ihre LGFG-Kennziffer bzw., sofern diese noch nicht vorliegt, Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit. Sie werden dadurch benachrichtigt, sobald das Gutachten für Sie eingeht. Bitte fragen Sie bei Ihrer/Ihrem Betreuer/in nach, sollten Sie nicht rechtzeitig vor Ablauf der Frist eine Benachrichtigung über den Eingang des Gutachtens per E-Mail erhalten.

Gibt es ein Formular für das Gutachten und wo finde ich dieses?

Ja, das Gutachterformular wird mit Bekanntgabe der Ausschreibung auf der Webseite der Graduiertenakademie zur Verfügung gestellt. Nachdem das Formular ausgefüllt und gespeichert wurde, kann es von dem/der Gutachter/in wieder über die Webseite der Graduiertenakademie hochgeladen werden.

Bitte teilen Sie Ihrer/Ihrem Betreuer/in unbedingt Ihre LGFG-Kennziffer bzw., sofern diese noch nicht vorliegt, Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit. Sie werden dadurch benachrichtigt, sobald das Gutachten für Sie eingeht. Bitte fragen Sie bei Ihrer/Ihrem Betreuer/in nach, sollten Sie nicht rechtzeitig vor Ablauf der Frist eine Benachrichtigung über den Eingang des Gutachtens per E-Mail erhalten.

Wie erfahre ich, ob das erforderliche Gutachten eingereicht wurde?

Sobald das Gutachten für Sie hochgeladen wurde, erhalten Sie von der Graduiertenakademie eine automatische Benachrichtigung per E-Mail. Dafür ist es notwendig, dass Sie Ihrer/Ihrem Betreuer/in Ihre LGFG-Kennziffer bzw., sofern diese noch nicht vorliegt, Ihre persönliche E-Mail-Adresse mitteilen. Sollten Sie kurz vor Ablauf der Bewerbungsfrist keine entsprechende Benachrichtigung per E-Mail erhalten haben, kontaktieren Sie bitte Ihre/n Promotionsbetreuer/in.

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen

Kann ich anstelle der Annahme als Doktorand/in meine Immatrikulationsbescheinigung einreichen?

Ja, sofern aus der Immatrikulationsbescheinigung hervorgeht, dass Sie im Promotionsstudium immatrikuliert sind.

Kann ich an meinen hochgeladenen Bewerbungsunterlagen nachträglich etwas ändern?

Ja, Sie können bis zum Bewerbungsschluss unter dem Link, der Ihnen nach Ausfüllen und Abschicken des Online-Antragsformulars per E-Mail zugeschickt wird, Ihre Bewerbungsunterlagen (in einer PDF-Datei) unter Angabe Ihrer LGFG-Kennziffer oder Ihrer E-Mail-Adresse hochladen. Bitte beachten Sie, dass nur die zuletzt eingestellte Version Ihrer Bewerbungsunterlagen bei mehrfachem Hochladen berücksichtigt wird.

Kann ich meine Bewerbung auf Englisch einreichen?

Ja, Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen auf Englisch einreichen.

Gibt es Formatvorgaben für den Bericht über mein Promotionsvorhaben?

Die einzige Vorgabe für Ihren Bericht ist die Beschränkung auf maximal fünf Seiten Text zzgl. der Literaturliste. Als Richtwert empfiehlt sich ein 1,5-facher Zeilenabstand und ein Schriftgrad von 10 bis 12 Punkten. Bei bibliographischen Angaben von mehr als fünf Seiten empfehlen wir Ihnen die Angabe in der Literaturliste auf ausgewählte Werke zu beschränken.

Müssen die Anlagen zur Bewerbung als PDF-Datei hochgeladen werden? Kann ich die Anlagen stattdessen auch in einem Word-Dokument oder in PowerPoint zusammenstellen?

Bitte laden Sie ausschließlich eine einzelne PDF-Datei mit Ihren Bewerbungsunterlagen hoch. PowerPoint-Präsentationen, Word-Dokumente oder Ähnliches können nicht berücksichtigt werden. Eine PDF-Datei können Sie aus Word, PowerPoint und gängigen Bildbearbeitungsprogrammen direkt erzeugen (sofern das entsprechende Acrobat-Modul installiert ist) oder mit kostenfreien Zusatzprogrammen über das Druckmenü. Wenn Sie Ihre PDF-Datei zusammenfügen, stellen Sie bitte sicher, dass die PDF-Datei mittels Adobe Acrobat Reader zu öffnen und die Datei lesbar ist.

Bitte beachten Sie, dass die maximale Dateigröße 10 MB nicht überschreiten darf. Komprimieren Sie deshalb gegebenenfalls Bilder und Bilddateien, bevor Sie sie in die PDF-Datei einfügen.

Beim Versuch, das Online-Formular abzusenden, ist ein Fehler aufgetreten und meine eingegebenen Daten wurden nicht übernommen. Was kann ich tun?

Bitte füllen Sie das Online-Formular erneut aus und laden Sie Ihre PDF-Datei mit den Bewerbungsunterlagen nochmals hoch. Beachten Sie, dass die Datei maximal 10 MB groß sein darf und nur PDF-Dateien für den Upload zulässig sind. Sie erhalten nach dem erneuten Ausfüllen des Online-Formulars eine neue Kennziffer und eine neue Bestätigungsmail. Bitte verwenden Sie ausschließlich diese neue Kennziffer bei der weiteren Korrespondenz.

Fragen zu nebenberuflichen Tätigkeiten

Kann ich während des Bezugs der Abschlussbeihilfe einer Tätigkeit nachgehen und was muss ich dabei beachten?

Grundsätzlich dient die Abschlussbeihilfe dazu, dass Sie Ihr Promotionsvorhaben zügig und erfolgreich abzuschließen. Daher sollten Sie sich während des Erhalts der Abschlussbeihilfe ausschließlich der Fertigstellung Ihrer Dissertation widmen. Sollten Sie während des Bezugs der Abschlussbeihilfe dennoch einer Tätigkeit nachgehen, müssen die Gründe dafür im Online-Antragsformular deutlich dargelegt werden. Weiterhin gelten die folgenden Voraussetzungen für die Nebenbeschäftigung:

  • Die Tätigkeit muss wissenschaftlicher Natur sein (bspw. Mitarbeit an Forschungsaufgaben oder wissenschaftliche Mitarbeit an Lehraufgaben) und einen Bezug zu dem Fach haben, in dem die Promotion angefertigt wird, und/oder zu einem möglichen Berufsfeld nach Abschluss der Promotion.
  • Bei einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Heidelberg (z.B. als geprüfte wissenschaftliche Hilfskraft oder als Mitarbeiter/in nach TV-L) ist zu beachten, dass die Tätigkeiten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses und der Abschlussbeihilfe getrennt sind.. Dies schließt einen Bezug zum Fach des Dissertationsvorhabens nicht aus.
  • Die Arbeitszeit darf maximal 40 Stunden pro Monat betragen.
  • Das monatlich erzielte Netto-Einkommen darf nicht mehr als 25% des monatlichen Netto-Einkommens der Gehaltsgruppe TV-L E 13, Stufe 3 nach der jeweils gültigen Tabelle des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Tarifgebiet West, betragen. Bei Überschreitung dieser Summe wird die LGF-Abschlussbeihilfe entsprechend gekürzt.

Bei Bewilligung der Abschlussbeihilfe müssen Sie Auskunft über Ihre Nebentätigkeit(en) geben. Sollte(n) diese die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen Sie mit Beginn der Förderung die Tätigkeit(en) niederlegen; andernfalls erlischt der Anspruch auf die Abschlussförderung.

Bitte beachten Sie: Sollten sich während Erhalt der Abschlussbeihilfe Änderungen in Ihrem Einkommensverhältnis ergeben, kontaktieren Sie bitte umgehend die Graduiertenakademie.

 

Was muss ich beachten, wenn ich bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinik) nachgegangen bin?

Sollten Sie bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einer Beschäftigung als Mitarbeiter/in nach TV-L oder als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinikum) mit einem Umfang von mehr als 25% einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sein, welche im direkten Zusammenhang mit Ihrem Promotionsprojekt stand (d.h. im Rahmen dessen Sie ein Einkommen für die inhaltliche Bearbeitung Ihres Promotionsprojektes bezogen), ist die Förderung durch die LGF-Abschlussbeihilfe grundsätzlich nicht möglich. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall das LGF-Team der Graduiertenakademie.

Kann ich mich für die Abschlussbeihilfe bewerben, wenn mein aktuelles Einkommen über der Einkommensgrenze (25% TV-L E13, Stufe 3 Tarifgebiet West) liegt oder diese bereits überschritten hat?

Ja, Sie können sich für eine LGF-Abschlussbeihilfe bewerben, selbst wenn Ihr aktuelles Einkommen diese Einkommensgrenze überschreitet. Wird die Einkommensgrenze während des Bewilligungszeitraums der Förderung überschritten, erfolgt eine Anrechnung auf die Höhe der Abschlussbeihilfe. Diese Regelung betrifft also nur die Höhe Ihres Einkommens während des Bezugs der Abschlussförderung.

Ich beziehe zurzeit eine LGF-Abschlussbeihilfe und meine Einkommensverhältnisse haben sich geändert. Was muss ich tun?

Bitte informieren Sie die Graduiertenakademie unverzüglich über jegliche Änderungen Ihrer Einkommensverhältnisse mittels LGF-Formular 1.03, unabhängig davon ob die Einkommensgrenze überschritten wurde/wird oder nicht.

Weitere Fragen

Wann und wie erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Die Graduiertenakademie wird Sie nach Abschluss des Vergabeverfahrens (voraussichtlich Anfang Juli/Anfang Januar) schriftlich informieren, ob Ihre Bewerbung erfolgreich war.

Habe ich als Empfänger/in der LGF-Abschlussbeihilfe einen Urlaubsanspruch?

Nein. Der Erhalt der Abschlussbeihilfe begründet kein Beschäftigungsverhältnis und es dürfen keine Gegenleistungen und auch keine Weisungsbefugnisse erfolgen.

Was muss hinsichtlich Steuern/Sozialversicherung bei den LGF-Abschlussbeihilfen beachtet werden?

Die Beihilfen dürfen von der Universität steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden, wenn die Voraussetzungen nach dem Einkommensteuergesetz erfüllt sind. Ob ggf. eine Steuerpflicht seitens des Empfängers/der Empfängerin entsteht oder besteht, ist durch diese/n selbst zu klären. Der/die Doktorand/in ist für eine mögliche Versteuerung und Versicherung selbst verantwortlich.

Wer ist an meiner Fakultät die Kontaktperson für LGF-Stipendien?

Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie hier.

Ich habe keine Antwort auf meine Frage gefunden.

Wenn Ihre Frage nicht beantwortet wurde, können Sie sich gerne an die Graduiertenakademie wenden:

per E-Mail: ga-lgf@uni-heidelberg.de
 

Adresse:
Graduiertenakademie
Im Neuenheimer Feld 370
69120 Heidelberg

 

 

FAQs – Abschlussstipendien des DAAD-Stipendien- und Betreuungsprogramms (STIBET)

 

Was hat das DAAD zu Abschlussstipendien zu sagen?

Bitte lesen Sie genau die FAQs des DAAD ab Seite 6 bzw. Frage Nr. 35.
 

 

 

Verantwortlich: Eric Herbst
Letzte Änderung: 07.02.2024
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