FAQs (häufig gestellte Fragen) zu den Druckkostenzuschüssen

 

Bewerbungsverfahren

 

 
BEWERBUNGSFRIST FÜR DIE FÖRDERPERIODE 2019: Montag, den 1. Oktober 2018
 

 

Wer kann sich für einen Druckkostenzuschuss bewerben?

Bewerberinnen und Bewerber für den Druckkostenzuschuss müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben innerhalb der vergangenen 12 Monate vor Bewerbungsschluss Ihre Dissertation (inkl. Rigorosum/Disputation) an der Universität Heidelberg abgeschlossen,
  • Sie haben für Ihre Dissertation die Note summa cum laude, mit Auszeichnung oder magna cum laude (nur in besonderen Fällen) erhalten,
  • Sie können nachweisen, dass die Dissertation entweder nicht in elektronischer Form/im Internet publiziert werden kann oder, dass durch die Publikation bei einem renommierten Verlag Ihre weitere wissenschaftliche Laufbahn in besonderem Maße befördert würde.

 

Gibt es eine Altersbeschränkung?

Nein, Sie können sich unabhängig vom Alter bewerben.

 

Wie viele Seiten soll die Zusammenfassung meiner Dissertation umfassen?

Bitte beschränken Sie Ihre Zusammenfassung auf maximal 5 Seiten.

 

Ist es möglich, die Bewerbung auf Englisch zu verfassen?

Ja.

 

Ist es möglich, sich für einen Druckkostenzuschuss zu bewerben, wenn mein Rigorosum / meine Disputation erst nach Bewerbungsschluss stattfindet?

Das ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, kontaktieren Sie bitte diesbezüglich die Servicestelle der Graduiertenakademie, um Ihre Situation im Detail zu besprechen.

 

Ist es möglich, einen Zuschuss zu erhalten, nachdem meine Dissertation - entweder als Buch oder elektronisch - veröffentlicht wurde?

Nein, das ist leider nicht möglich.

 

Gibt es ein bestimmtes Formular für das Verlagsangebot, das der Verlag ausfüllen muss?

Nein. Sie können das Angebot in der Form einreichen, die der Verlag verwendet.

 

Muss ich weitere Zeugnisse oder Empfehlungsschreiben einreichen?

Nein. Bitte reichen Sie nur die Unterlagen ein, die auf unserer Website aufgeführt sind.

 

Wo muss ich meine Bewerbung einreichen?

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ausschließlich im Dekanat der Fakultät, bei der Sie als Doktorand eingeschrieben sind bzw. waren, ein. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung nicht bei der Graduiertenakademie ein. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Bewerbung sowohl in Papierform als auch in digitaler Form als PDF-Datei auf CD-ROM einreichen.

 

 

Auswahlverfahren

 

Nach welchen Kriterien werden die Druckkostenzuschüsse vergeben?

  • Qualifikation des Antragstellers,
  • wissenschaftliche Relevanz und Qualität des Dissertationsprojekts,
  • Bewertung der Dissertation (summa cum laude, mit Auszeichnung oder in besonderen Fällen magna cum laude),
  • Empfehlungen der Fakultäten

 

In welchem Fall kann eine Bewerbung für eine Dissertation, die mit magna cum laude bewertet wurde, bewilligt werden?

Eine solche Bewerbung kann bewilligt werden, wenn diese von der Fakultät empfohlen wird und zudem, wenn die Fakultät die Gründe für die Bewertung darlegt und ausführt, warum in diesem Fall die Note magna cum laude als gleichwertig mit summa cum laude betrachtet werden soll, oder warum die Dissertation trotz der schlechteren Note als exzellent zu betrachten ist.

  

Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung bewilligt oder abgelehnt wurde?

Alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten den schriftlichen Bescheid mit der Bewilligung oder Ablehnung bis Ende Dezember 2018 bzw. Anfang Januar 2019.

 


Ausbezahlung des Druckkostenzuschusses

 

Wenn meine Bewerbung bewilligt wurde, welche Bedingungen muss ich erfüllen, um den Druckkostenzuschuss ausbezahlt zu bekommen?

Sie müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • WICHTIG!! Sie müssen die Rechnung des Verlags sowie ein Exemplar Ihres Buches bei der Graduiertenakademie spätestens bis Mitte September 2019 einreichen. Die Stipendienmittel für das Jahr 2019 müssen bis zum 1. Oktober vollständig ausgezahlt werden. Falls sich die Veröffentlichung Ihres Buches bis nach diesem Zeitraum verzögert, wird Ihr Druckkostenzuschuss nicht ausbezahlt werden können.
  • Die Unterstützung der Graduiertenakademie bei der Veröffentlichung Ihrer Arbeit muss auf der Impressum-Seite mit folgender Formulierung dokumentiert werden: „Gedruckt mit Unterstützung der Graduiertenakademie der Universität Heidelberg und mit Mitteln der Exzellenzinitiative.“

 

 

Weitere Informationen finden Sie in der Satzung:
http://www.zuv.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/einrichtungen/zuv/recht_u_gremien/mtb/2009/mtb_15-09.pdf, S. 933-944

 

Verantwortlich: Akkach
Letzte Änderung: 18.07.2018
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