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Richtlinien / FAQs für die Bewerbung um einen Zuschuss für ein professionelles Lektorat zur Publikation wissenschaftlicher Texte an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften


Das heiDOCS-Förderprogramm der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist im Herbst 2023 ausgelaufen.
Bitte reichen Sie keine Bewerbungen mehr ein.
 

Informationen zur Fortführung des Förderprogramms ab 2024 als universitätsweite zentrale Ausschreibung durch die Graduiertenakademie im Rahmen von heiDOCS 2.0 erhalten Sie hier:
https://www.graduateacademy.uni-heidelberg.de/foerderung/heidocs_main.html  

 

 

Allgemeine Fragen

Wer kann einen Lektoratszuschuss beantragen?
Was bedeutet "professionelles" Lektorat und welche Korrekturleistungen sind darin enthalten?
► Für welche Arten von Publikationen kann ich einen Lektoratszuschuss beantragen?
► In welcher Sprache muss die Veröffentlichung erfolgen?
► Welche Kosten werden im Rahmen des Lektoratszuschusses erstattet?
Wann soll ich mich bewerben?
► Kann ich mich gleichzeitig für mehrere Lektoratszuschüsse bewerben?
► Kann ich mehrere Lektoratszuschüsse erhalten?
Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?
► Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?
Was muss ich tun, um den Lektoratszuschuss ausbezahlt zu bekommen?
► Wann erfolgt die Auszahlung des Lektoratszuschusses?
► Kann ich eine Abschlagszahlung beantragen?
Was passiert mit meinem bewilligten Lektoratszuschuss, wenn ich das Lektorat nicht in Anspruch nehme?

 

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen

► Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?
► Muss ich abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen?
► Was sind Drittmittel und warum muss ich diese angeben?
Wer kann die Stellungnahme für meinen Antrag ausstellen?
 

 



Allgemeine Fragen

 

Wer kann einen Lektoratszuschuss beantragen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Doktorandinnen und Doktoranden, die an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Heidelberg als Doktorand/in angenommen sind.

Der/die Antragsteller/in muss Haupt- bzw. Erstautor der Veröffentlichung sein.

Die Berechtigung zur Förderung endet spätestens drei Monate nach Ablauf des Monats, in dem die letzte mündliche Prüfung stattfindet, bzw. mit Ablauf des Monats, in dem die Promotion an der Universität Heidelberg aus anderen Gründen beendet wird (z.B. bei Abschluss des Promotionsverfahrens durch Publikation der Arbeit, Abbruch der Promotion oder einem Weggang an eine andere Universität zum Zwecke der Promotion).

 

Was bedeutet "professionelles" Lektorat und welche Korrekturleistungen sind darin enthalten?

Das Lektorat soll von einer zertifizierten Einrichtung oder Agentur, deren Fokus auf der Überprüfung von wissenschaftlichen Texten liegt, vorgenommen werden.

Ein Lektorat beinhaltet ausschließlich die Überprüfung und Korrektur der Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik.

 

Für welche Arten von Publikationen kann ich einen Lektoratszuschuss beantragen?

Sie können den Zuschuss für ein professionelles Lektorat Ihrer Dissertation (Monographie oder kumulative Dissertation), für die Veröffentlichung von Aufsätzen in wissenschaftlichen Zeitschriften, für Aufsatzmanuskripte oder Konferenzpapiere beantragen.

Hinweis: Die Förderleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Die Förderung begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen der Universität Heidelberg und dem/der Geförderten. Der/die Empfänger/in der Beihilfe darf im Zusammenhang mit der Förderung nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder sonstigen Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden.

 

In welcher Sprache muss die Veröffentlichung erfolgen?

Der Zuschuss kann nur für fremdsprachliche Veröffentlichungen gewährt werden. Lektorate für deutsche Veröffentlichungen werden nicht bezuschusst.

Bitte beachten Sie: Das Lektorat soll dem Zweck dienen, Ihre Veröffentlichung sprachlich abzurunden und somit Nachteile auszugleichen, die im Vergleich zu Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern bestehen können. Daher sind nur Doktorandinnen und Doktoranden, deren Muttersprache nicht die Sprache der Veröffentlichung ist, dazu berechtigt einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen.

 

Welche Kosten werden im Rahmen des Lektoratszuschusses erstattet?

Es werden Kosten von bis zu maximal 500 Euro für ein professionelles Lektorat Ihrer Veröffentlichung übernommen.

Die bewilligte Höhe des Lektoratszuschusses basiert zunächst auf der im Kostenvoranschlag angegebenen Höhe. Sollten die tatsächlichen Kosten des Lektorats über der angegebenen Höhe liegen, wird die Differenz nicht erstattet. Sollten die tatsächlichen Kosten unter der im Kostenvoranschlag angegebenen Höhe liegen, werden nur die tatsächlichen Kosten erstattet.

 

Wann soll ich mich bewerben?

Bewerbungen können zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.

Die Begutachtung der Anträge erfolgt im vierteljährlichen Rhythmus mit den unten aufgeführten Stichtagen für den Eingang der Bewerbungen. Die Förderentscheidung wird 4 bis 6 Wochen nach den Stichtagen bekannt gegeben.
 

Stichtage:

10. Januar
10. April
10. Juli
10. Oktober

 

Wichtig:

  • Der Zuschuss kann i.d.R. nicht rückwirkend, d.h. für bereits in der Vergangenheit vorgenommene Lektorate, gewährt werden. Bitte beachten Sie daher die o.g. Stichtage bei Ihrer Antragstellung. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen möglich; bitte wenden Sie sich an die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de).
  • Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

 

Kann ich mich gleichzeitig für mehrere Lektoratszuschüsse bewerben?

Ja. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihnen pro Jahr maximal ein Lektoratszuschuss gewährt werden kann. Sollten Sie sich für mehrere Lektoratszuschüsse gleichzeitig bewerben, muss für jeden Antrag eine gesonderte Bewerbung mit allen erforderlichen Schritten und Unterlagen (siehe: » Bewerbungsverfahren und -formulare) eingereicht werden.

 

Kann ich mehrere Lektoratszuschüsse erhalten?

Ja. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihnen pro Jahr maximal ein Lektoratszuschuss gewährt werden kann.

 

Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?

Leider ist es uns nicht möglich, den Eingang jeder Bewerbung automatisch zu bestätigen. Falls Sie sichergehen möchten, dass Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist und bearbeitet wird, können Sie sich per E-Mail an uns wenden: ga-docs@uni-heidelberg.de
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.

 

Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Das Begutachtungsverfahren dauert ca. 4 bis 6 Wochen nach Ablauf der festgelegten Stichtage. Die Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens auf dem Postweg verschickt.
Es ist nicht möglich, Sie über die Ergebnisse Ihrer Bewerbung vor Abschluss des Begutachtungsverfahrens zu informieren.

 

Was muss ich tun, um den Lektoratszuschuss ausbezahlt zu bekommen?

Für die Auszahlung des Zuschusses ist es notwendig, dass Sie das ausgefüllte Formular zur Erstattung des Lektoratszuschusses (welches Ihnen zusammen mit dem positiven Bescheid zugeschickt wird) sowie die Rechnung und den Zahlungsbeleg einreichen. Ausgaben, für die Sie keinen Nachweis vorlegen, können nicht erstattet werden.

Sollten Sie Drittmittel für die Finanzierung eines Lektorats für die vorliegende Veröffentlichung erhalten haben, reichen Sie bitte auch eine Kopie Ihres Antrags bei der externen Organisation/Einrichtung in der Graduiertenakademie ein. Als Drittmittel gelten in diesem Fall Fördergelder von dritter Seite für die Erstattung von Lektoratskosten für dieselbe Veröffentlichung.

 

Wann erfolgt die Auszahlung des Lektoratszuschusses?

Bei Bewilligung des Zuschusses werden Ihnen die zugesagten Kosten (auf der Grundlage des Kostenvoranschlags und unter Berücksichtigung der maximal möglichen Fördersumme) nach Abschluss des Lektorats und Eingang der notwendigen Unterlagen ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass hierfür alle erforderlichen Nachweise spätestens einen Monat nach Abschluss des Lektorats in der Graduiertenakademie eingereicht werden müssen.

 

Kann ich eine Abschlagszahlung beantragen?

Ja. Für Lektoratskosten ab einer Gesamthöhe von 200 Euro können Sie im Bewerbungsformular (siehe: » Bewerbungsverfahren und -formulare) eine Abschlagszahlung beantragen. Bei Bewilligung des Lektoratszuschusses wird der Abschlag in Höhe von 80% der bewilligten Gesamtsumme ausgezahlt. Die Erstattung der restlichen Kosten i.H.v. bis zu maximal 20% der Fördersumme erfolgt nach Eingang der erforderlichen Unterlagen.

Bitte beachten Sie:

  • Die Auszahlung des Abschlags steht unter Vorbehalt und kann von der Graduiertenakademie widerrufen werden. Sollten die erforderlichen Unterlagen nicht spätestens einen Monat nach Durchführung des Lektorats in der Graduiertenakademie eingehen oder sollte das Lektorat nicht durchgeführt werden, muss umgehend eine Rückerstattung der Abschlagszahlung an die Graduiertenakademie erfolgen.
  • Sollten die tatsächlichen Kosten des Lektorats unter der Höhe der Abschlagszahlung liegen, muss eine Rückerstattung des Differenzbetrags an die Graduiertenakademie erfolgen.

 

Was passiert mit meinem bewilligten Lektoratszuschuss, wenn ich das Lektorat nicht in Anspruch nehme?

 

Der Zuschuss ist weder auf eine andere Veröffentlichung noch auf eine andere Person übertragbar. Sollten Sie das Lektorat nicht in Anspruch nehmen, verfällt der Zuschuss ohne Ersatz.

 

 

 

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen

 

Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?

Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular (siehe: » Bewerbungsverfahren und -formulare) elektronisch aus. Speichern Sie hierfür das Formular auf Ihrem Computer, bevor Sie die Felder ausfüllen. Ihre Eintragungen werden sonst unter Umständen nicht übermittelt. Nach dem Ausfüllen speichern Sie die Änderungen bitte erneut.
Bitte benutzen Sie ein Apple- oder Windows-Betriebssystem, um die Formulare auszufüllen. Die Formulare sind nicht mit einem Linux-System kompatibel.
Bitte nutzen Sie in den Bewerbungsformularen nur die bereitgestellte Fläche für Ihre Eintragungen und ändern Sie nicht die Formatierung der Felder. Die Gutachterkommission kann keinen Text außerhalb der angegebenen Felder lesen.
Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail die Bewerbungsunterlagen als separate Anhänge hinzu. Sie brauchen die verschiedenen Dokumente nicht in einer PDF-Datei zusammenfassen.

 

Muss ich abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen?

Alle Formulare und Dokumente, die für die Begutachtung Ihres Antrags notwendig sind, werden hier aufgeführt. Zusätzliche Dokumente, wie Publikationslisten, Literaturverzeichnisse oder Lebensläufe, werden nicht zur Begutachtung weitergeleitet.

 

Was sind Drittmittel und warum muss ich diese angeben?

Drittmittel sind finanzielle Mittel, die Ihnen von dritter Seite für Ihre Veröffentlichung, Ihr Promotionsprojekt oder andere Forschungsprojekte zur Verfügung gestellt werden oder wurden.
Die Einwerbung von Drittmitteln kann sich im Entscheidungsprozess günstig auswirken. So wird z.B. ein Zuschuss oder Stipendium von einer anderen Seite als Auszeichnung bewertet.

Sollten Sie bereits eine Förderung von dritter Seite zur Finanzierung eines Lektorats Ihrer Veröffentlichung erhalten, erfolgt eine Verrechnung der Drittmittel mit dem bewilligten Lektoratszuschuss.

 

Wer kann die Stellungnahme für meinen Antrag ausstellen?

Die Stellungnahme soll von Ihrer Erstbetreuerin/Ihrem Erstbetreuer ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Stellungnahme vertraulich gegenüber der Bewerberin/dem Bewerber zu behandeln und direkt per E-Mail an die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de) zu schicken ist. Für das Einreichen der Stellungnahmen gelten die gleichen Stichtage wie für die Bewerbungen.


 

 

Verantwortlich: Eric Herbst
Letzte Änderung: 15.12.2023
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