heiDOCS 2.0 Mobilitätsbeihilfen

Sind Sie Doktorand:in an der Universität Heidelberg und möchten Ihre Forschung auf einer Konferenz oder Tagung vorstellen oder Ihre Kenntnisse in einer fachspezifischen Summer/Winter School vertiefen?
Planen Sie eine Forschungsreise um Bibliotheks- oder Archivrecherchen vor Ort durchzuführen oder um an einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung Ihrer Forschung nachzugehen?
Dann bewerben Sie sich um eine Mobilitätsbeihilfe des heiDOCS-Förderprogramms der Graduiertenakademie für Doktorand:innen der Universität Heidelberg!
Förderzweck
Sie können eine Mobilitätsbeihilfe beantragen, um:
- an einer Veranstaltung teilzunehmen (Tagung, Konferenz, Workshop, Kongress), die eine direkte Relevanz zu Ihrem Promotionsvorhaben aufweist. Eine aktive Teilnahme (Vortrag, Leitung eines Panels, Posterpräsentation, etc.) ist grundsätzlich Voraussetzung. Bitte geben Sie die Art Ihrer Teilnahme im Antrag an.
- an einer Summer oder Winter School teilzunehmen, die eine direkte Relevanz zu Ihrem Promotionsverfahren aufweist.
- eine Forschungsreise für bis zu 3 Monate zwecks Datenerhebung, Feldforschung, Recherchearbeiten in Bibliotheken oder Archiven, Durchführung von Interviews, Gebrauch spezieller Geräte, Vernetzung usw. durchzuführen. Die Forschungsreise muss eine direkte Relevanz zu Ihrem Promotionsvorhaben aufweisen.
Bitte beachten Sie die Reiseregelungen der Universität Heidelberg und die länderspezifischen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes.
Bewerbungsvoraussetzungen
Sie sind für eine Mobilitätsbeihilfe antragsberechtigt, wenn Sie
- einen promotionsbefähigenden Studienabschluss vorweisen können und
- an einer der 13 Fakultäten der Universität als Doktorand:in angenommen sind*
*ausgenommen: Doktorand:innen, die studienbegleitend promovieren (Medizin)
Ihre Berechtigung zur Förderung endet mit Ablauf des Monats, in dem Ihre letzte mündliche Prüfung (Disputation/Rigorosum) stattfindet bzw. mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Promotion an der Universität Heidelberg aus anderen Gründen beenden (z.B. bei Promotionsabbruch oder Weggang an eine andere Universität zum Zwecke der Promotion).
Jährliche Bewerbungsfristen
Bis zur jeweiligen Frist müssen die Unterlagen zur Berücksichtigung Ihrer Bewerbung vollständig bei der Graduiertenakademie eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass dies auch dann gilt, wenn der Stichtag auf das Wochenende oder einen Feiertag fällt.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag unter Berücksichtigung des geplanten Reisezeitraums und der entsprechenden Frist ein:
Tabelle
15. März | 30. April |
15. Juni | 31. Juli |
15. September | 31. Oktober |
15. Dezember | 15. Februar |
Die Förderentscheidung wird ca. 6-8 Wochen nach dem jeweiligen Stichtag bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie bei der Planung Ihrer Reise und der Antragstellung außerdem die folgenden Fristen:
- Die Reise darf nicht während der 6-8-wöchigen Begutachtungsphase d.h. in der Zeit zwischen der Bewerbungsfrist und dem frühestmöglichen Reisebeginn, stattfinden. Sollte dies der Fall sein, ist eine Förderung nicht möglich.
- Sie können sich ausschließlich für eine Mobilitätsbeihilfe für eine Reise bewerben, die nach dem frühestmöglichen Reisebeginn der jeweiligen Frist beginnt. Sollte Ihre Reise vor dem genannten frühestmöglichen Datum beginnen, ist eine Förderung aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich. Bitte sehen Sie von individuellen Ausnahmefragen ab.
- Die Reise sollte innerhalb eines Jahres nach Bewilligung der Mobilitätsbeihilfe stattfinden.
- Die Mobilitätsbeihilfe kann nicht rückwirkend, d.h. für in der Vergangenheit liegende Reisen gewährt werden.
- Bewerbungen, die nach Fristende eingehen sowie unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Eine Bewerbung ist unvollständig, wenn Unterlagen oder wichtige Informationen wie z.B. die Kalkulation fehlen.
Fördersumme
Die Höhe der Mobilitätsbeihilfe basiert auf den Angaben, die Sie auf dem Bewerbungsformular machen. Bitte geben Sie die erwarteten Kosten an.
Es gelten die folgenden maximalen Fördersummen:
Tabelle
Deutschland | max. 500 Euro | max. 500 Euro | max. 500 Euro / Monat |
Innerhalb Europas | max. 700 Euro | max. 700 Euro | max. 700 Euro / Monat |
Andere Länder | max. 1.000 Euro | max. 1.000 Euro | max. 800 Euro / Monat |
Sollten die tatsächlichen Kosten Ihrer Reise über der bewilligten max. Fördersumme liegen, wird die Differenz nicht bezahlt.
Sollten die tatsächlichen Kosten Ihrer Reise unter der bewilligten max. Fördersumme liegen, werden nur die tatsächlichen Kosten bezahlt.
Folgende Kosten können erstattet werden:
- Hin- und Rückfahrt sowie die Beförderung vor Ort (Flug-, Bahn-, ÖPNV-Tickets)
- Unterbringung ohne Verpflegung (Hotel, Pension, Gästezimmer)
Bitte beachten Sie: Übernachtungskosten können frühestens 1 Tag vor Beginn und max. bis 1 Tag nach Ende der Veranstaltung erstattet werden. - Konferenzgebühren (Anmelde-/Teilnahmegebühren)
- ggf. Visagebühren
- verpflichtende Klimaabgaben (≠ freiwillige Klimaabgaben)
Folgende Kosten können nicht erstattet werden:
- Verpflegung wie z.B. conference dinner, Frühstückspauschalen
- Bücher, Kopien, Freizeitaktivitäten
- private Reisen sowie der Aufenthalt von Mitreisenden
- Reiserücktrittsversicherungen, Auslandsreiseversicherungen etc.
- zusätzliches Gepäck
- Kinderbetreuung
- Tagegelder
- freiwillige Klimaabgaben ≠ verpflichtende Klimaabgaben)
- Beiträge für Mitgliedschaften
Gut zu wissen
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
- Die Entscheidung über den Erfolg Ihrer Bewerbung erfolgt schriftlich (Briefpost) ca. 6-8 Wochen nach Fristende.
- Anträge, die nach Fristende eingehen sowie unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
- Sollten Sie Ihre Reise nicht antreten können, verfällt die Mobilitätsbeihilfe ohne Ersatz.
- Bitte informieren Sie uns umgehend, sollten Sie Ihre Forschungsreise verschieben müssen. Voraussetzung für den Fortbestand der Bewilligung ist, dass sich am Zweck und Zielort der Reise nichts ändert.
- Sie werden ausdrücklich gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die geplante Maßnahme im Einklang mit dem Leitbild und den Grundsätzen der Universität Heidelberg steht.
- Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Reise ins außereuropäische Ausland die exportrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
- Bitte beachten Sie bei der Vorbereitung Ihrer Auslandsreise und bei Reiseantritt die jeweils aktuell gültigen Reise-und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für das entsprechende Land. Sollten sich dabei weitere spezifische Fragen ergeben, wenden Sie sich bitte an die Expertinnen und Experten des Dezernats 7 (D7 - Internationale Beziehungen).