Mobilitätsbeihilfe Auszahlung

1) Auszahlung der Mobilitätsbeihilfe nach Ende der Reise

Nach Abschluss Ihres Reisevorhabens und spätestens einen Monat nach Ende Ihrer Reise reichen Sie bitte die unten aufgeführten Unterlagen per Post oder persönlich bei der Graduiertenakademie ein, um die Mobilitätsbeihilfe zu erhalten. Mobilitätsbeihilfe zu erhalten. Die Erstattung der Reisekosten erfolgt anschließend über die Reisekostenstelle bzw. die zentrale Kasse der Universität Heidelberg. Beide Stellen sind in den Auszahlungsprozess eingebunden.

Wichtig: Die Unterlagen müssen handschriftlich signiert werden. Digitale Unterschriften werden nicht akzeptiert.
 

Bitte beachten Sie, dass Doktorand:innen mit Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg* andere Unterlagen für die Auszahlung der Mobilitätsbeihilfe einreichen müssen als Doktorand:innen ohne Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg.

*Sie haben einen Arbeitsvertrag als wissenschaftliche Hilfskraft oder Mitarbeiter:in nach TV-L mit der Universität Heidelberg (ausgenommen Universitätsklinikum) und verfügen über eine 8-stellige Personalnummer.


Sollten Sie für die vorliegende Reise eine Förderung von dritter Seite (z.B. zur Finanzierung der Teilnahmegebühren, den Transport- oder Übernachtungskosten, etc.) erhalten, erfolgt eine Anrechnung der Drittmittel auf die Fördersumme. Sollten Sie im Rahmen Ihres Beschäftigungsverhältnisses an oder außerhalb der Universität Heidelberg eine Teil-Erstattung der Reisekosten erhalten, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig die Graduiertenakademie, um die Auszahlungsmodalitäten zu besprechen.

a. Sie sind Doktorand:in mit Beschäftigungsverhältnis als wissenschaftliche Hilfskraft oder Mitarbeiter:in nach TV-L an der Universität Heidelberg

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen bei der Graduiertenakademie ein:

  • Formular Abrechnung von Dienstreisen (bitte beachten Sie das Ausfüllbeispiel der Reisekosten-Abrechnung und die Hinweise zur Reisekosten-Abrechnung)
  • alle Original-Belege und -Quittungen der entstandenen Kosten
  • sofern zutreffend: Drittmittelantrag und -nachweis

b. Sie sind Doktorand:in ohne Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen bei der Graduiertenakademie ein:

  • Formular Antrag auf Auszahlung der Mobilitätsbeihilfe (bitte beachten Sie die Hinweise zum Antrag auf Auszahlung der Mobilitätsbeihilfe)
  • alle Original-Belege und -Quittungen der entstandenen Kosten
  • sofern zutreffend: Drittmittelantrag und -nachweis

2) Auszahlung eines Reisekostenvorschusses bzw. Abschlags

Für Reisekosten ab einer Gesamthöhe von 200 Euro können Sie einen Reisekostenvorschuss bzw. eine Abschlagszahlung beantragen. Bei Bewilligung der Mobilitätsbeihilfe wird der Vorschuss bzw. Abschlag in Höhe von 80% der bewilligten Gesamtsumme ausgezahlt. Die Erstattung der restlichen Kosten i.H.v. bis zu maximal 20% der Fördersumme erfolgt nach Eingang der erforderlichen Unterlagen.

Bitte beachten Sie:

  • Die Auszahlung des Vorschusses bzw. Abschlags steht unter Vorbehalt und kann von der Graduiertenakademie widerrufen werden. Sollten die erforderlichen Unterlagen nicht spätestens einen Monat nach Ablauf der Reise bei der Graduiertenakademie eingehen oder sollte die Reise nicht angetreten werden, muss eine Rückerstattung des Reisekostenvorschusses bzw. Abschlags umgehend und spätestens binnen der einmonatigen Frist nach Ende der (geplanten) Reise an die Graduiertenakademie erfolgen.
  • Sollten die tatsächlichen Kosten Ihrer Reise unter der Höhe des Reisekostenvorschusses bzw. Abschlags liegen, muss eine Rückerstattung des Differenzbetrags an die Graduiertenakademie erfolgen.

a. Sie sind Doktorand:in mit Beschäftigungsverhältnis als wissenschaftliche Hilfskraft oder Mitarbeiter:in nach TV-L an der Universität Heidelberg

Bitte reichen Sie den Antrag auf Reisekostenvorschuss bei der Graduiertenakademie ein (bitte beachten Sie die Hinweise zum Antrag auf Reisekostenvorschuss).

b. Sie sind Doktorand:in ohne Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg

Bitte reichen Sie den Antrag auf Auszahlung eines Abschlags bei der Graduiertenakademie ein.

Bitte reichen Sie die Unterlagen per Post oder persönlich bei der Graduiertenakademie ein:

Graduiertenakademie Universität Heidelberg
heiDOCS Förderprogramm
Im Neuenheimer Feld 370
69120 Heidelberg