heiDOCS 2.0 Projektbeihilfen

Mann mit Laptop und Bücher
  • Sind Sie Doktorand:in an der Universität Heidelberg und für Ihre Dissertation auf kostenpflichtige Datensätze angewiesen oder erheben Sie eine eigene Umfrage mit Probandenvergütung? Kann Ihre Studie nicht durch Institutsmittel oder im Rahmen eines Drittmittelprojekts abgedeckt werden? Übersteigt die projektbezogene Werbung für Ihre Umfrage den vorgesehenen finanziellen Rahmen?

  • Wird Ihre Forschungsarbeit durch externe (internationale) Expert:innen betreut, die im Rahmen Ihres Begutachtungs- oder Prüfungsverfahrens nach Heidelberg anreisen sollen, wofür aber nicht die notwendigen Reisemittel zur Verfügung stehen?

Dann bewerben Sie sich um eine Projektbeihilfe des heiDOCS-Förderprogramms der Graduiertenakademie für Doktorand:innen der Universität Heidelberg!

Förderzweck

Die Projektbeihilfe dient als finanzielle Unterstützung für:

  • den Erwerb von Datensätzen (inkl. des Erwerbs von Datenlizenzen)
  • die Erhebung von Datensätzen
  • den Erwerb projektbezogener Materialien (z.B. Probandenvergütung, Druck von Postern, Fragebögen), die Sie für die Durchführung Ihres Promotionsvorhabens benötigen

Bitte beachten Sie, dass die Erhebung, Verarbeitung und Verwahrung der Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung erfolgen muss. Eine datenschutzkonforme Speicherung der Daten auf einem Uni-Server der zuständigen Einrichtung muss gewährleistet sein.

  • Förderung externer Expertise: die Begutachtung Ihres Dissertationsvorhabens von einer externen (internationalen) Expertin und/oder eines externen (internationalen) Experten. Die Qualifikation des Experten bzw. der Expertin muss den Richtlinien der entsprechenden Fakultät entsprechen.
    Die Ausrichtung einer gemeinsamen Veranstaltung von Ihnen mit dem oder der Expert:in (z.B. ein Doktorand:innenkolloquium), das für andere Doktorand:innen der Fakultät geöffnet wird und im Rahmen des Aufenthalts stattfindet, kann sich positiv auf die Vergabe der Förderung auswirken.

Bewerbungsvoraussetzungen

Sie sind antragsberechtigt, wenn (Sie)

  • einen promotionsbefähigenden Studienabschluss vorweisen können und
  • an einer der 13 Fakultäten der Universität als Doktorand:in angenommen sind* und
  • Ihnen keine Mittel seitens Ihres Instituts oder Ihres drittmittelfinanzierten Promotionsprojekts für die Projektkosten zur Verfügung stehen.
    *ausgenommen: Doktorand:innen, die studienbegleitend promovieren (Medizin)

Ihre Berechtigung zur Förderung endet mit Ablauf des Monats, in dem Ihre letzte mündliche Prüfung (Disputation/Rigorosum) stattfindet bzw. mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Promotion an der Universität Heidelberg aus anderen Gründen beenden (z.B. bei Promotionsabbruch oder Weggang an eine andere Universität zum Zwecke der Promotion).

Jährliche Bewerbungsfristen

Bis zur jeweiligen Frist müssen die Unterlagen zur Berücksichtigung Ihrer Bewerbung vollständig bei der Graduiertenakademie eingegangen sein.

Bitte beachten Sie, dass dies auch dann gilt, wenn der Stichtag auf das Wochenende oder einen Feiertag fällt.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag unter Berücksichtigung des gewünschten Förderbeginns ein:

Tabelle

15. März
15. Juni
15. September
15. Dezember

Die Förderentscheidung wird ca. 6-8 Wochen nach der jeweiligen Bewerbungsfrist bekannt gegeben.

Bitte beachten Sie:

a) Datenerhebung, Datensätze, projektbezogene Materialien: Wenn die Rechnungsbegleichungsfrist des externen Dienstleisters in den 6-8-wöchigen Begutachtungszeitraum fällt, ist eine rechtzeitige Rechnungsbegleichung durch die Graduiertenakademie nicht möglich. In diesem Fall kann die Auszahlung der Förderung nur als Rückerstattung an Sie erfolgen.

b) Förderung externer Expertise: Wenn der Besuch des externen Betreuers bzw. der Betreuerin in den 6-8-wöchigen Begutachtungszeitraum fällt, ist eine vorherige Bereitstellung der Fördersumme an das zuständige Institut nicht möglich. In diesem Fall kann die Auszahlung der Förderung nur als Rückerstattung an das Institut erfolgen.

Wichtig:

  • Die Projektbeihilfe kann nicht rückwirkend, d.h. für in der Vergangenheit liegende Projekte gewährt werden. Bitte beachten Sie daher die o.g. Fristen bei der Antragstellung.
  • Bewerbungen, die nach Fristende eingehen sowie unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Eine Bewerbung ist unvollständig, wenn Unterlagen oder wichtige Informationen, wie z.B. die Kalkulation, fehlen.

Fördersumme

a) Datenerhebung, Datensätze, projektbezogene Materialien

Es können Kosten von bis zu maximal 1.000 Euro im Rahmen der heiDOCS-Projektbeihilfe beantragt werden.

Die bewilligte Höhe des Zuschusses basiert auf der im Bewerbungsformular angegebenen Höhe der Kosten. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung einen Nachweis über die (voraussichtliche) Höhe der Kosten bei (z.B. Angebot des Anbieters).

Sollten die tatsächlichen Kosten über der angegebenen Höhe liegen, wird die Differenz nicht bezahlt.

Sollten die tatsächlichen Kosten unter der bewilligten Fördersumme liegen, werden nur die tatsächlichen Kosten bezahlt.

Die Projektbeihilfe kann entweder als Rückerstattung an Sie ausgezahlt werden oder als Rechnungsbegleichung an den Rechnungssteller. Für Letzteres sollten Sie beachten, dass die Summe auf der Rechnung des Dienstleisters der bewilligten Fördersumme aus dem heiDOCS-Programm entsprechen muss.

Folgende Kosten können erstattet werden:

  • Datensatzerwerb
  • Datensatzerhebung
  • Probandenvergütung
  • projektbezogene Materialien (z.B. Poster, Flyer)

Folgende Kosten können nicht erstattet werden:

  • Kosten für Bücher, Kopien, Scans und Literatur
  • Versicherungsgebühren
  • Hardware
  • Infrastruktur am Arbeitsplatz
  • Geräte und technische Ausrüstung
  • Hiwi-Verträge

b) Förderung externer Expertise

Die Projektbeihilfe Expertenbetreuung erstattet die Reise- und Unterbringungskosten der externen Gutachterin oder des externen Gutachters von maximal 1.000 Euro. Unterbringungskosten können maximal für zwei Übernachtungen und in Höhe von maximal 100€ / Nacht erstattet werden.

Die bewilligte Höhe des Zuschusses basiert auf der im Bewerbungsformular angegebenen Höhe der Kosten. Sollten die tatsächlichen Reise- und Übernachtungskosten die von Ihnen im Bewerbungsformular angegebenen Kosten oder die maximale Fördersumme von 1.000€ überschreiten, wird die Differenz nicht erstattet.

Die Projektbeihilfe kann entweder als Rückerstattung an Ihr Institut ausgezahlt werden oder vorab Ihrem Institut zur Verfügung gestellt werden.

Folgende Kosten können erstattet werden:

  • Hin-und Rückreise
  • Unterbringung ohne Verpflegung für max. 2 Nächte und max. 100 Euro / Nacht (Hotel, Pension, Gästezimmer)

Folgende Kosten können nicht erstattet werden:

  • Honorare an die externen Gutachter:innen
  • private Reisen oder Reisen von Angehörigen
  • Tagespauschalen
  • Verpflegung
  • Freizeitaktivitäten

Gut zu wissen

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Die Förderleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Die Förderung begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen der Universität Heidelberg und dem bzw. der Geförderten. Der/die Empfänger/in der Beihilfe darf im Zusammenhang mit der Förderung nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder sonstigen Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden.
  • Die Entscheidung über den Erfolg Ihrer Bewerbung erfolgt schriftlich (Briefpost) ca. 6-8 Wochen nach Fristende.
  • Anträge, die nach Fristende eingehen, sowie unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass die Erhebung, Verarbeitung und Verwahrung der promotionsrelevanten Daten gemäß Datenschutz-Grundverordnung erfolgt. Eine datenschutzkonforme Speicherung der Daten auf einem Uni-Server der zuständigen Einrichtung muss gewährleistet sein.
  • Die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sind einzuhalten (§ 3 Abs. 5 LHG). Bitte beachten Sie die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Heidelberg.
  • Sie werden ausdrücklich gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die geplante Maßnahme im Einklang mit dem Leitbild und den Grundsätzen der Universität Heidelberg steht.