Projektbeihilfen Auszahlung

a) Datenerhebung, Datensätze, projektbezogene Materialien

Die bewilligte Fördersumme kann entweder als Rückerstattung an Sie ausgezahlt werden oder als Rechnungsbegleichung an den Rechnungssteller (Dienstleister).

i. Sie möchten die Projektbeihilfe als Rückerstattung der bereits von Ihnen bezahlten Rechnung erhalten

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen bei der Graduiertenakademie ein:

  • Formular: Antrag auf Auszahlung der Projektbeihilfe
  • Rechnung des Dienstleisters (sofern dieser Nachweis nicht bereits bei der Graduiertenakademie eingereicht wurde)
  • Zahlungsnachweis wie z.B. Kontoabbuchungen oder PayPal-Überweisungen (sofern nicht auf den Rechnungen ausgewiesen ist, dass die Zahlung bereits erfolgte sowie bei Nicht-Euro-Währungen)
  • sofern zutreffend: Drittmittelnachweis (d.h. Nachweis über die Förderung von dritter Seite zur Erstattung der Projektkosten)

ii. Die Projektbeihilfe soll von der Graduiertenakademie direkt an den Rechnungssteller (Dienstleister) ausgezahlt werden

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen bei der Graduiertenakademie ein:

  • Rechnung des Dienstleisters (sofern dieser Nachweis nicht bereits bei der Graduiertenakademie eingereicht wurde)
  • Sofern zutreffend: Drittmittelnachweis (d.h. Nachweis über die Förderung von dritter Seite zur Erstattung der Projektkosten)

Bitte beachten Sie:

  • Wenn die Rechnungsfrist des externen Dienstleisters in den 8-wöchigen Begutachtungszeitraum fällt, ist eine rechtzeitige Rechnungsbegleichung durch die Graduiertenakademie nicht möglich. Sollte dieser Fall eintreten, kann die Auszahlung der Förderung nur durch eine Rückerstattung der bereits von Ihnen bezahlten Rechnung erfolgen.
  • Falls die Rechnungssumme die bewilligte Fördersumme übersteigt, muss eine Teilrechnung in Höhe der bewilligten Fördersumme ausgestellt werden.

b) Förderung externer Expertise

Die bewilligte Summe wird an das Institut, das sich bereit erklärt hat, die Verwaltung der Reise- und Übernachtungskosten zu übernehmen (s. Angabe im Online-Antrag) ausgezahlt. Das Institut kann damit die Reise- und Übernachtungskosten des Experten bzw. der Expertin direkt begleichen (Hotelbuchung, Ausstellen von Reisekostenanträgen etc.).

Die Verwendung der bewilligten Fördermittel für Reise- und Übernachtungskosten richtet sich nach den Regeln der Universität Heidelberg und den Richtlinien des heiDOCS-Förderprogramms. Spätestens 2 Monate nach dem Aufenthalt des Experten oder der Expertin benötigt die Graduiertenakademie einen Verwendungsnachweis über die ausgezahlten Gesamtkosten.

Bitte beachten Sie:

  • Sollten die tatsächlichen Kosten unter der Höhe der bewilligten Summe liegen, erfolgt eine Rückerstattung des Differenzbetrags an die Graduiertenakademie.
  • Falls die Gesamtkosten die bewilligte Fördersumme übersteigen ist es nicht möglich, die bewilligte Fördersumme nachträglich aufzustocken. Die Differenz muss dann von Ihnen getragen werden.

Wir bitten den bzw. die in Ihrer Bewerbung genannte:n Ansprechpartner:in Ihres Instituts nach Erhalt des positiven Förderentscheids um Kontaktaufnahme mit der Graduiertenakademie, damit die Auszahlung des Förderbetrags uniintern in die Wege geleitet werden kann.

Bitte reichen Sie die Unterlagen per Post oder persönlich bei der Graduiertenakademie ein:

Graduiertenakademie Universität Heidelberg
heiDOCS Förderprogramm
Im Neuenheimer Feld 370
69120 Heidelberg