heiDOCS 2.0 Publikationsbeihilfen

Mann mit Laptop und Bücher
  • Sind Sie Doktorand:in an der Universität Heidelberg und wollen Ihre Dissertation bei einem renommierten Verlag publizieren?

  • Fallen die Kosten für den Erwerb von Reproduktionsrechten höher aus als gedacht oder publizieren Sie in einer Sprache, die nicht Ihre Muttersprache ist?

Dann bewerben Sie sich um eine Publikationsbeihilfe des heiDOCS-Förderprogramms der Graduiertenakademie für Doktorand:innen der Universität Heidelberg!

Förderzweck

Die Publikationsbeihilfe dient als finanzielle Unterstützung für:

a) Druckkosten für Ihre monografische oder kumulative Dissertation sowie für den Erwerb von Reproduktionsrechten

b) Lektoratskosten. Sofern Ihre Muttersprache nicht die Sprache der Veröffentlichung ist, um einen Zuschuss für ein professionelles Lektorat:

  • Ihrer Dissertation (monografische oder kumulative Dissertation) bewerben.
  • von Aufsätzen in subskriptionspflichtigen wissenschaftlichen Zeitschriften oder Open-Access-Zeitschriften (gelistet in der Elektronischen Zeitschriftenbibliothek), die von nachvollziehbarer Relevanz für Ihre Dissertation sind, bewerben.
    Gefördert werden ausschließlich Aufsätze, die ein peer-review-Verfahren durchlaufen haben.

Wichtig:

  • Für Aufsätze, die im Rahmen von Drittmittelprojekten entstehen und/oder für deren Finanzierung Publikationsmittel zur Verfügung stehen, kann keine Publikationsbeihilfe gewährt werden.
  • das Lektorat dient dem Zweck, Ihre Veröffentlichung sprachlich abzurunden und somit Nachteile auszugleichen, die im Vergleich zu Muttersprachler:innen bestehen können.
  • Ein Lektorat beinhaltet ausschließlich die Überprüfung und Korrektur der Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik (kein inhaltliches Lektorat).

Bewerbungsvoraussetzungen

a) Druckkostenzuschuss (inkl. Erwerb von Reproduktionsrechten)

Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie

  • einen promotionsbefähigenden Studienabschluss vorweisen können,
  • an einer der 13 Fakultäten der Universität als Doktorand:in angenommen sind*,
  • zum Zeitpunkt der Bewerbung Ihre Promotion (Rigorosum/Disputation) (höchstens 1 Jahr) abgeschlossen haben,
  • eine Dissertationsnote 'magna cum laude' oder besser vorweisen können und
  • zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Kostenvoranschlag des Verlags oder bereits ein Vertrag mit dem Verlag vorliegen haben.
    *ausgenommen: Doktorand:innen, die studienbegleitend promovieren (Medizin)

Die Zusage für eine Publikationsbeihilfe gilt zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Sollte die Veröffentlichung nicht innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, muss ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Ein Antrag auf Verlängerung kann nur einmal gestellt werden.

b) Lektoratszuschuss

Sie sind antragsberechtigt, wenn (Sie)

  • einen promotionsbefähigenden Studienabschluss vorweisen können,
  • an einer der 13 Fakultäten der Universität als Doktorand:in angenommen sind*,
  • Hauptautor:in der Veröffentlichung sind und
  • Ihre Muttersprache nicht die Sprache der Veröffentlichung ist.
    *ausgenommen: Doktorand:innen, die studienbegleitend promovieren (Medizin)

Die Zusage für einen Lektoratszuschuss gilt zunächst für einen Zeitraum von einem Jahr. Sollte das Lektorat nicht innerhalb dieses Zeitraums durchgeführt werden, muss ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Ein Antrag auf Verlängerung kann nur einmal gestellt werden.

Die Berechtigung zur Förderung endet mit Ablauf des Monats, in dem Ihre letzte mündliche Prüfung (Disputation/Rigorosum) stattfindet bzw. mit Ablauf des Monats, in dem die Promotion an der Universität Heidelberg aus anderen Gründen beendet wird (z.B. Promotionsabbruch oder Weggang an eine andere Universität zum Zwecke der Promotion).

Jährliche Bewerbungsfristen

Bis zur jeweiligen Frist müssen die Unterlagen zur Berücksichtigung Ihrer Bewerbung vollständig bei der Graduiertenakademie eingegangen sein.

Bitte beachten Sie, dass dies auch dann gilt, wenn der Stichtag auf das Wochenende oder einen Feiertag fällt.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag unter Berücksichtigung des gewünschten Förderbeginns ein:

Tabelle

15. März
15. Juni
15. September
15. Dezember

Die Förderentscheidung wird ca. 6-8 Wochen nach dem jeweiligen Stichtag bekannt gegeben.

Wichtig:

  • Wenn die Rechnungsfrist des externen Dienstleisters in den o.g. 6-8-wöchigen Begutachtungszeitraum fällt, ist eine rechtzeitige Rechnungsbegleichung durch die Graduiertenakademie nicht möglich. In diesem Fall kann die Auszahlung der Förderung nur als Rückerstattung an Sie erfolgen.
  • Die Publikationsbeihilfe kann nicht rückwirkend, d.h. für in der Vergangenheit liegende Publikationen bzw. Lektorate gewährt werden.
  • Bewerbungen, die nach Fristende eingehen oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Eine Bewerbung ist unvollständig, wenn Unterlagen oder wichtige Informationen, wie z.B. die Kalkulation, fehlen.

Fördersumme

a) Druckkostenzuschuss (inkl. Erwerb von Reproduktionsrechten)

Die maximale Fördersumme beträgt 1.000 Euro.

Die bewilligte Höhe des Zuschusses basiert auf der im Bewerbungsformular angegebenen Höhe der Kosten. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung einen Kostenvoranschlag oder ggf. den Vertrag mit dem Verlag bei.

Sollten die tatsächlichen Kosten über der bewilligten Fördersumme liegen, wird die Differenz nicht bezahlt.

Sollten die tatsächlichen Kosten unter der bewilligten Fördersumme liegen, werden nur die tatsächlichen Kosten bezahlt.

Folgende Kosten können erstattet werden:

  • Druckkosten
  • Erwerb von Reproduktionsrechten (z.B. Bildrechte)

Folgende Kosten können nicht erstattet werden:

  • Kosten für Fotokopien, Scans und Literatur
  • Druckkosten für die Abgabeexemplare der Dissertationsschrift bei der Fakultät


b) Lektoratszuschuss

Die maximale Fördersumme beträgt 1.000 Euro.

Die bewilligte Höhe des Zuschusses basiert auf der im Bewerbungsformular angegebenen Höhe der Kosten.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung zusätzlich Angebote/Kostenvoranschläge von zwei unterschiedlichen Dienstleistern an.

Das Lektorat muss von einer zertifizierten Einrichtung oder Agentur, deren Fokus auf der Überprüfung von wissenschaftlichen Texten liegt, vorgenommen werden (keine Privatpersonen).

Sollten die tatsächlichen Lektoratskosten die bewilligte max. Fördersumme überschreiten, wird die Differenz nicht bezahlt.

Sollten die tatsächlichen Kosten unter der bewilligten max. Fördersumme liegen, werden nur die tatsächlichen Kosten bezahlt.

Gut zu wissen

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Die Förderleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Die Förderung begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen der Universität Heidelberg und dem bzw. der Geförderten. Der bzw. die Empfänger:in der Beihilfe darf im Zusammenhang mit der Förderung nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder sonstigen Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden.
  • Die Entscheidung über den Erfolg Ihrer Bewerbung erfolgt schriftlich (Briefpost) ca. 6-8 Wochen nach Fristende.
  • Anträge, die nach Fristende eingehen, sowie unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
  • Die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sind einzuhalten (§ 3 Abs. 5 LHG). Bitte beachten Sie die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Heidelberg.
  • Sie werden ausdrücklich gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die geplante Maßnahme im Einklang mit dem Leitbild und den Grundsätzen der Universität Heidelberg steht.