Publikationsbeihilfen Auszahlung

Die Publikationsbeihilfe kann entweder als Rückerstattung an Sie ausgezahlt werden oder als Rechnungsbegleichung an den Rechnungssteller (Dienstleister des Lektorats).

i. Sie möchten die Publikationsbeihilfe als Rückerstattung der bereits von Ihnen bezahlten Rechnung erhalten

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen bei der Graduiertenakademie ein:

  • Formular Antrag auf Auszahlung der Publikationsbeihilfe
  • Rechnung vom Verlag bzw. Dienstleister des Lektorats (sofern dieser Nachweis nicht bereits bei der Graduiertenakademie eingereicht wurde)
  • Zahlungsnachweis wie z.B. Kontoabbuchungen oder PayPal-Überweisungen (sofern nicht auf den Rechnungen ausgewiesen ist, dass die Zahlung bereits erfolgte, sowie bei Nicht Euro-Währungen)
  • Sofern zutreffend: Nachweis über die erfolgte Veröffentlichung der Dissertation (bspw. Link zur Webseite des Verlags, o.Ä.)
  • Sofern zutreffend: Drittmittelnachweis (d.h. Nachweis über die Förderung von dritter Seite zur Erstattung der Druckkosten bzw. Lektoratskosten)

ii. Die Publikationsbeihilfe soll von der Graduiertenakademie direkt an den externen Dienstleister ausgezahlt werden (nur bei inländischen Rechnungen)

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen bei der Graduiertenakademie ein:

  • Rechnung vom Verlag bzw. Dienstleister des Lektorats (sofern dieser Nachweis nicht bereits bei der Graduiertenakademie eingereicht wurde)
  • Sofern zutreffend: Nachweis über die erfolgte Veröffentlichung der Dissertation (bspw. Link zur Webseite des Verlags, o.Ä.)
  • Sofern zutreffend: Drittmittelnachweis (d.h. Nachweis über die Förderung von dritter Seite zur Erstattung der Druckkosten bzw. Lektoratskosten)

Bitte beachten Sie:

  • Die Publikationsbeihilfe kann ausschließlich an den externen Dienstleister aus dem Inland überwiesen werden. Bei Rechnungen aus dem Ausland erfolgt die Auszahlung der Förderung in Form einer Rückerstattung der bereits von Ihnen bezahlten Kosten.
  • Wenn die Rechnungsfrist des externen Dienstleisters in den 6-8-wöchigen Begutachtungszeitraum fällt, ist eine rechtzeitige Rechnungsbegleichung durch die Graduiertenakademie nicht möglich. Sollte dieser Fall eintreten, kann die Auszahlung der Förderung nur durch eine Rückerstattung der bereits von Ihnen bezahlten Rechnung erfolgen.
  • Falls die Rechnungssumme die bewilligte Fördersumme übersteigt, muss eine Teilrechnung in Höhe der bewilligten Fördersumme ausgestellt werden.

Bitte reichen Sie die Unterlagen per Post oder persönlich bei der Graduiertenakademie ein:

Graduiertenakademie Universität Heidelberg
heiDOCS Förderprogramm
Im Neuenheimer Feld 370
69120 Heidelberg