heiDOCS 2.0 Überbrückungsbeihilfen

Sind Sie frisch an der Universität Heidelberg angenommene:r Doktorand:in und befinden Sie sich in der ersten Phase Ihrer Promotion? Bewerben Sie sich aktiv um eine Promotionsförderung?
Haben Sie Ihre Promotion kürzlich erfolgreich abgeschlossen oder stehen Sie kurz vor Ihrem Abschluss und haben konkrete Pläne zur Verwirklichung Ihres Postdoc-Projektes? Befinden Sie sich in der Übergangsphase zwischen Promotionsende und dem Beginn einer mittel- oder längerfristigen Postdoc-Finanzierung an der Universität Heidelberg?
Dann bewerben Sie sich für Ihr Promotions- oder Postdoc-Projekt um eine Überbrückungsbeihilfe aus dem heiDOCS-Programm der Graduiertenakademie für Doktorand:innen der Universität Heidelberg!
Förderzweck
Die Überbrückungsbeihilfe kann für zwei Übergangsphasen beantragt werden:
a) Anschubfinanzierung Promotion
Diese Fördermaßnahme kann für die erste Phase Ihrer Promotion beantragt werden, in der Sie Unklarheiten klären, die einen erfolgreichen Promotionsverlauf in der Anfangsphase beinträchtigen, und/oder in der Sie erste inhaltliche Arbeiten an Ihrem Promotionsprojekt vornehmen.
Die Maßnahme zielt insbesondere darauf ab, Sie finanziell in der Phase zu unterstützen, in der Sie Fragen zur Promotionsfinanzierung, Fragen zu Ihrem Aufenthalt in Deutschland (falls Sie aus dem Ausland anreisen), Fragen zur Kinderbetreuung oder Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Promotion sowie Fragen zur inhaltlichen Umsetzung Ihres Forschungsvorhabens klären.
b) Anschubfinanzierung Postdoc
Bei dieser Fördermaßnahme handelt es sich um die finanzielle Unterstützung für die Übergangsphase nach dem Ende Ihrer Promotion und dem Beginn Ihrer Postdoc-Phase an der Universität Heidelberg, in der Sie sich auf die Durchführung Ihres Postdoc-Forschungsprojekts vorbereiten, z.B. einen Projektantrag schreiben, sich für eine Förderung bewerben oder erste inhaltliche Arbeiten bis zum Start einer schon vorgesehenen Postdoc-Stelle an der Universität Heidelberg vornehmen.
Eine Förderung vor der Disputation setzt voraus, dass Ihre Disputation spätestens 3 Monate nach Förderbeginn stattfindet. Bitte beachten Sie, dass die Anschubfinanzierung Postdoc nicht der Vorbereitung Ihrer Disputation dient, sondern ausschließlich für die Vorbereitung Ihres Postdoc-Forschungsvorhabens beantragt werden kann.
Die Überbrückungsbeihilfe wird für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten ausgezahlt.
Bitte beachten Sie: Überbrückungsbeihilfen für die Fertigstellung der Dissertation werden als Abschlussbeihilfen im Rahmen des LGF-Programms zweimal pro Jahr ausgeschrieben.
Bewerbungsvoraussetzungen
a) Anschubfinanzierung Promotion
Sie sind antragsberechtigt für eine Anschubfinanzierung Promotion, wenn Sie
- einen promotionsbefähigenden Studienabschluss vorweisen können und
- an einer der 13 Fakultäten der Universität Heidelberg als Doktorand:in angenommen sind*
*ausgenommen: Doktorand:innen, die studienbegleitend promovieren (Medizin)
Wichtig:
- Die Annahme als Doktorand:in an der Fakultät sollte zur Bewerbungsfrist vorliegen. Im Ausnahmefall kann die Annahme als Doktorand:in spätestens zum Zeitpunkt des Förderbeginns eingereicht werden. Der Förderbeginn ist maximal 4 Monate nach der Annahme als Doktorand:in möglich.
- Sie können keine Anschubfinanzierung für Ihre Promotion erhalten, wenn Sie bereits von einer anderen Stelle eine Förderung mit dem gleichen Förderzweck erhalten haben.
- Ihre Berechtigung zur Förderung endet mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Promotion an der Universität Heidelberg beenden (z.B. bei Promotionsabbruch oder Weggang an eine andere Universität zum Zwecke der Promotion) oder zu Beginn des Monats, ab dem Sie ein nicht mit der Förderung zu vereinbarendes Beschäftigungsverhältnis beginnen oder eine gleichwertige Finanzierung von öffentlichen oder privaten Stellen für Ihr Promotionsvorhaben erhalten.
b) Anschubfinanzierung Postdoc
Sie sind antragsberechtigt für eine Anschubfinanzierung Postdoc, wenn (Sie)
- einen promotionsbefähigenden Studienabschluss vorweisen können,
- an einer der 13 Fakultäten der Universität Heidelberg als Doktorand:in angenommen sind, bzw. waren*,
- Ihre Dissertation an der Fakultät eingereicht haben
- konkrete Pläne für Ihr Postdoc-Vorhaben an der Universität Heidelberg bestehen und
- keine gleichwertige Finanzierungsmöglichkeit der Überbrückungsphase vorliegt (z.B. ein Voll- oder Teilzeitstipendium einer in- oder ausländischen Institution oder eines Förderwerks oder ein Beschäftigungsverhältnis von mehr als 25% bzw. 26% einer Vollzeitstelle; für weitere Informationen siehe "FAQs / Richtlinien: Allgemeine Fragen zum Bewerbungsverfahren").
*ausgenommen: Doktorand:innen, die studienbegleitend promovieren (Medizin)
Wichtig:
- Die mündliche Prüfung (Disputation/Rigorosum) muss spätestens 3 Monate nach Förderbeginn stattfinden. Bitte beachten Sie, dass die Anschubfinanzierung Postdoc nicht der Vorbereitung Ihrer Disputation dient, sondern ausschließlich für die Vorbereitung Ihres Postdoc-Forschungsvorhabens beantragt werden kann.
- Falls Ihre Disputation bereits stattgefunden hat, muss die Förderung innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Monats beginnen, in dem die Disputation erfolgte.
- Sie können keine Anschubfinanzierung für Ihr Postdoc-Vorhaben erhalten, wenn Sie bereits von einer anderen Stelle eine Förderung mit dem gleichen Förderzweck erhalten haben.
- Ihre Berechtigung zur Förderung endet mit Ablauf des Monats, in dem Sie Ihr Postdoc-Vorhaben an der Universität Heidelberg beenden (z.B. bei Abbruch des Vorhabens oder einem Weggang an eine andere Universität zum Zwecke desselben Vorhabens) oder zu Beginn des Monats, ab dem Sie ein nicht mit der Förderung zu vereinbarendes Beschäftigungsverhältnis beginnen oder eine gleichwertige Finanzierung von öffentlichen oder privaten Stellen für Ihr Qualifizierungsvorhaben erhalten.
Jährliche Bewerbungsfristen
Bis zur jeweiligen Frist müssen die Unterlagen zur Berücksichtigung Ihrer Bewerbung vollständig bei der Graduiertenakademie eingegangen sein.
Bitte beachten Sie, dass dies auch dann gilt, wenn die Bewerbungsfrist auf das Wochenende oder einen Feiertag fällt.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag unter Berücksichtigung des gewünschten Förderzeitraums und der entsprechenden Bewerbungsfrist ein:
Tabelle
15. März | 1. Juni und 1. Oktober |
15. Juni | 1. September und 1. Januar |
15. September | 1. Dezember und 1. April |
15. Dezember | 1. März und 1. Juli |
Die Förderentscheidung wird ca. 6-8 Wochen nach der jeweiligen Bewerbungsfrist bekannt gegeben.
Wichtig: Bewerbungen, die nach Fristende eingehen, sowie unvollständige Anträge (Anträge mit fehlenden Unterlagen, etc.) werden nicht berücksichtigt.
Fördersumme und -dauer
a) Anschubfinanzierung Promotion
Die Überbrückungsbeihilfe als Anschubfinanzierung für Ihr Promotionsvorhaben beträgt maximal 1.300 Euro / Monat.
b) Anschubfinanzierung Postdoc
Die Überbrückungsbeihilfe als Anschubfinanzierung für Ihr Postdoc-Vorhaben beträgt maximal 1.500 Euro / Monat.
Die Überbrückungsbeihilfe wird für maximal 6 Monate gewährt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt monatlich.
Kinderzuschlag
Sollten Sie Kinder haben, können Sie eine Kinderzulage beantragen. Die Kinderzulage beträgt 400 Euro / Monat. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Kinderzulage um jeweils 100 Euro / Monat. Bitte geben Sie im Online-Antragsformular an, ob Sie Kinder haben.
Gut zu wissen
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
- Die Förderleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Die Förderung begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen der Universität Heidelberg und der oder dem Förderempfänger:in. Der oder die Empfänger:in der Beihilfe darf im Zusammenhand mit der Förderung nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder sonstigen Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden.
- Die Entscheidung über den Erfolg Ihrer Bewerbung erfolgt schriftlich ca. 6-8 Wochen nach Fristende.
- Anträge, die nach Fristende eingehen, sowie unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
- Die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sind einzuhalten (§ 3 Abs. 5 LHG). Bitte beachten Sie die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Heidelberg.