Überbrückungsbeihilfen FAQs / Richtlinien zur Bewerbung
Inhaltsübersicht
Allgemeine Fragen zum Bewerbungsverfahren
Wann soll ich mich bewerben?
Bewerbungsfristen sind der 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember.
Zur Berücksichtigung Ihrer Bewerbung müssen die Unterlagen bis zur jeweiligen Frist vollständig bei der Graduiertenakademie eingegangen sein.
Bitte beachten Sie, dass dies auch dann gilt, wenn die Bewerbungsfrist auf das Wochenende oder einen Feiertag fällt.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag unter Berücksichtigung des gewünschten Förderzeitraums und der entsprechenden Bewerbungsfrist ein:
Tabelle
| Fristen | Förderbeginn zwischen |
|---|
| Fristen | Förderbeginn zwischen |
|---|---|
15. März | 1. Juni und 1. Oktober |
15. Juni | 1. September und 1. Januar |
15. September | 1. Dezember und 1. April |
15. Dezember | 1. März und 1. Juli |
Die Förderentscheidung wird ca. 6-8 Wochen nach der jeweiligen Bewerbungsfrist bekannt gegeben.
Bewerbungen, die nach Fristende eingehen sowie unvollständige Anträge (Anträge mit fehlenden Unterlagen, etc.) werden nicht berücksichtigt.
Worauf wird bei der Auswahl geachtet und wer entscheidet über die Vergabe?
Diese Kriterien sind für die Auswahl ausschlaggebend:
- Wissenschaftliche Qualifikation der Antragsteller:innen
- Wissenschaftliche Qualität des Forschungsvorhabens
- Realisierbarkeit des Arbeits- und Zeitplans
- Notwendigkeit der Förderung
- Stellungnahme des Betreuers oder der Betreuerin bzw. des Mentors oder der Mentorin
Die Vergabe erfolgt durch eine Auswahlkommission des Council for Graduate Studies (CfGS). Im Bedarfsfall wird mit den zuständigen Ansprechpartner:innen der Fakultät Rücksprache gehalten.
Wie hoch ist die Förderung?
a) Anschubfinanzierung Promotion
Die Überbrückungsbeihilfe als Anschubfinanzierung für Ihr Promotionsvorhaben beträgt maximal 1.300 Euro pro Monat.
b) Anschubfinanzierung Postdoc
Die Überbrückungsbeihilfe als Anschubfinanzierung für Ihr Postdoc-Vorhaben beträgt maximal 1.500 Euro pro Monat.
Die Überbrückungsbeihilfe wird für maximal 6 Monate gewährt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt monatlich.
Sollten Sie Kinder haben, können Sie nach Erhalt der Bewilligung für die Überbrückungsbeihilfe eine Kinderzulage beantragen.
Wie hoch ist die Kinderzulage und wie kann ich sie beantragen?
Die Kinderzulage beträgt 400 Euro pro Monat. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Kinderzulage um jeweils 100 Euro pro Monat.
Bitte geben Sie im Online-Antragsformular an, ob Sie Kinder haben.
Sollte Ihnen die Überbrückungsbeihilfe gewährt werden, können Sie einen Antrag auf den Erhalt der Kinderzulage stellen.
Bitte beachten Sie die folgenden Voraussetzungen für den Bezug der Kinderzulage. Sie können die Kinderzulage erhalten, wenn
- Ihnen oder Ihrer bzw. Ihrem (Ehe)Partner:in für ein gemeinsames Kind Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder Bundeskindergeldgesetz gewährt wird,
- Ihnen als Alleinstehendem oder Alleinstehender für ein Kind Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder Bundeskindergeldgesetz gewährt wird,
- Sie aufgrund Ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit keinen Rechtsanspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz haben und durch Vorlage einer Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes nachweisen können, dass Ihre Kinder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ab welchem Zeitpunkt und wie lange erhalte ich die Überbrückungsbeihilfe?
Die Überbrückungsbeihilfe wird für die Dauer von maximal 6 Monaten ausgezahlt.
Den Startzeitpunkt sowie die Dauer der Förderung können Sie unter Berücksichtigung der Bewerbungsfristen und den entsprechend vorgegebenen Zeiträumen für den Beginn der Förderung frei wählen. Eine Förderung kann nur zum Monatsersten beginnen und zum Monatsletzten enden. Bitte geben Sie im Online-Antragsformular den gewünschten Zeitraum für die Förderung entsprechend an.
Bitte beachten Sie: Der beantragte Zeitraum der Förderung sollte den geplanten Arbeitsschritten entsprechen, die Sie benötigen, um Ihre spezifische Situation zu klären und/oder erste inhaltliche Arbeiten an Ihrem Promotionsprojekt oder Ihrem Postdoc-Projekt vorzunehmen. Bitte legen Sie im Bewerbungsformular dar, wie Sie die Zeit der Überbrückungsfinanzierung mit Blick auf Ihre spezifische Situation strukturieren möchten.
Kann ich während des Bezugs der Überbrückungsbeihilfe ein anderes Stipendium erhalten?
Der Bezug eines anderen gleichwertigen Stipendiums von öffentlichen oder privaten Stellen während des Erhalts der Überbrückungsbeihilfe ist nicht zulässig.
Bei Auslandsaufenthalten werden Zuschüsse zu Lebenshaltungs- und Unterkunftskosten bis zur Höhe der (Post-)Doktoranden-Stipendienrate des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) für das betreffende Land nicht auf die Förderung angerechnet.
Kann ich während des Bezugs der Überbrückungsbeihilfe einem Beschäftigungsverhältnis nachgehen?
Die Überbrückungsbeihilfe dient dem Zweck, Ihr Forschungsvorhaben zügig und erfolgreich aufzunehmen, Finanzierungsfragen oder Fragen zu Ihrem Aufenthalt in Deutschland zu klären, erste inhaltliche Arbeiten vorzunehmen oder vergleichbare Gründe, die darzulegen sind. Daher sollten Sie sich während des Erhalts der Überbrückungsbeihilfe ausschließlich der Klärung dieser Fragen widmen.
Da die Überbrückungsbeihilfe speziell dem Zweck dient, das Promotionsvorhaben zügig und erfolgreich aufzunehmen, darf ein gleichzeitiges Beschäftigungsverhältnis nicht mehr als 25% einer Vollzeitbeschäftigung umfassen. Eine monatliche Arbeitszeit von 40 Stunden darf somit nicht überschritten werden.
Ausnahme: Bei einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg, das in den Geltungsbereich des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes nach TV-L ("Qualifizierungsstelle") fällt, kann die monatliche Arbeitszeit 26% einer Vollzeitbeschäftigung (42 Stunden pro Monat) umfassen. Bitte prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag.
Darüber hinaus muss das Beschäftigungsverhältnis wissenschaftlicher Natur sein und/oder einen Bezug zu einem möglichen Berufsfeld nach Abschluss des Promotions-/Postdoc-Vorhabens haben.
Sollten Sie während der Überbrückungsfinanzierung einem Beschäftigungsverhältnis nachgehen, müssen die Gründe dafür in Ihrem Antrag deutlich dargelegt werden.
Wichtig: Sollten sich während des Erhalts der Förderung Änderungen im Hinblick auf Beschäftigungsverhältnisse ergeben, kontaktieren Sie bitte umgehend die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de).
Was muss ich beachten, wenn ich während des Bezugs der Überbrückungsbeihilfe einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg* nachgehe?
In diesem Fall müssen die Tätigkeiten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses und der Förderung inhaltlich getrennt sein. Sollten Sie während des Bezugs der Überbrückungsbeihilfe einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg nachgehen, das inhaltlich im Zusammenhang mit Ihrem individuellen Forschungsvorhaben steht, ist eine Förderung in Form eines Zuschusses nicht möglich. Bitte kontaktieren Sie die Graduiertenakademie.
Bei einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg, das in den Geltungsbereich des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes nach TV-L ("Qualifizierungsstelle") fällt, kann die monatliche Arbeitszeit 26% einer Vollzeitbeschäftigung (42 Stunden pro Monat) umfassen. Bitte prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag.
Bei einem Beschäftigungsverhältnis als wissenschaftliche Hilfskraft darf die monatliche Arbeitszeit 25% einer Vollzeitbeschäftigung (max. 40 Stunden/Monat) nicht überschreiten.
* Sie haben einen Vertrag als wissenschaftliche Hilfskraft oder Mitarbeiter:in nach TV-L mit der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinikum) und verfügen über eine 8-stellige LBV-Personalnummer.
Was muss ich beachten, wenn ich bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einem Beschäftigungsverhältnis als Mitarbeiter:in nach TV-L oder als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Heidelberg* nachgegangen bin?
Sollte dieses Beschäftigungsverhältnis mehr als 25% einer Vollzeitbeschäftigung umfasst haben und inhaltlich nicht getrennt von Ihrem individuellen Forschungsvorhaben gewesen sein, ist eine Förderung in Form eines Zuschusses nicht möglich. Bitte kontaktieren Sie die Graduiertenakademie.
* Sie hatten einen Vertrag als wissenschaftliche Hilfskraft oder Mitarbeiter/in nach TV-L mit der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinikum) und verfügen über eine 8-stellige LBV-Personalnummer.
Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?
Leider ist es uns nicht möglich, den Eingang jeder Bewerbung automatisch zu bestätigen. Falls Sie sichergehen möchten, dass Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist und bearbeitet wird, können Sie sich per E-Mail an uns wenden: ga-docs@uni-heidelberg.de
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.
Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?
Das Begutachtungsverfahren dauert ca. 6-8 Wochen nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist. Die Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens auf dem Postweg verschickt. Es ist nicht möglich, Sie über die Ergebnisse Ihrer Bewerbung vor Abschluss des Begutachtungsverfahrens zu informieren.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen
Was muss ich bei der Formulierung meines Antrags beachten?
Ihr Antrag wird sowohl von fachnahen als auch von fachfremden Gutachter:innen gelesen und bewertet. Die Inhalte Ihrer wissenschaftlichen Ausführungen sollten daher ohne das Hinzuziehen weiterer Literatur verständlich dargestellt sein.
Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?
Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular elektronisch aus. Speichern Sie hierfür das Formular auf Ihrem Computer, bevor Sie die Felder ausfüllen. Ihre Eintragungen werden sonst unter Umständen nicht übermittelt. Nach dem Ausfüllen speichern Sie die Änderungen bitte erneut.
Bitte benutzen Sie ein Apple- oder Windows-Betriebssystem, um das Formular auszufüllen. Das Formular ist nicht mit einem Linux-System kompatibel.
Bitte nutzen Sie in den Bewerbungsformularen nur die bereitgestellte Fläche für Ihre Eintragungen und ändern Sie nicht die Formatierung der Felder. Die Auswahlkommission kann keinen Text außerhalb der angegebenen Felder lesen.
Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail die Bewerbungsunterlagen als separate Anhänge hinzu. Sie brauchen die verschiedenen Dokumente nicht in einer PDF-Datei zusammenfassen.
Muss ich abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen?
Alle Formulare und Dokumente, die für die Begutachtung Ihres Antrags notwendig sind, werden aufgeführt. Zusätzliche Dokumente, wie Publikationslisten, Literaturverzeichnisse oder Lebensläufe, werden nicht zur Begutachtung weitergeleitet.
Was sind Drittmittel und warum muss ich diese angeben?
Drittmittel sind finanzielle Mittel, die Ihnen von dritter Seite (z.B. DAAD, Begabtenförderungswerke, andere Stiftungen) für Ihr Forschungsvorhaben zur Verfügung gestellt werden.
Wer kann die Stellungnahme für meinen Antrag ausstellen?
Die Stellungnahme soll von Ihrer Erstbetreuerin oder Ihrem Erstbetreuer ausgestellt werden. Bei Anträgen um eine Überbrückungsbeihilfe für die Postdoc-Phase kann die Stellungnahme ggf. auch vom zuständigen Mentor oder der zuständigen Mentorin eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass die Stellungnahme vertraulich gegenüber der Bewerberin oder dem Bewerber zu behandeln und direkt per E-Mail an die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de) zu schicken ist. Für das Einreichen der Stellungnahme gilt die gleiche Frist wie für die Bewerbung.
Im Falle einer Verhinderung der Erstbetreuerin oder des Erstbetreuers sowie des Mentors oder der Mentorin (Krankheit, Elternzeit, etc.) kann auch ein anderer Hochschullehrer oder eine andere Hochschullehrerin des Faches um die Begutachtung Ihres Antrags und die Ausstellung der Stellungnahme gebeten werden.
Fragen zum Verfahren nach Bewilligung der Überbrückungsbeihilfe
Was passiert, wenn die Auswahlkommission positiv über meinen Antrag entschieden hat?
Wenn Ihr Antrag um eine Überbrückungsbeihilfe von der Auswahlkommission aus wissenschaftlich-qualitativer Sicht bewilligt wurde, muss vor Auszahlung der Förderung die formale Förderberechtigung – insbesondere im Hinblick auf haushalts- sowie sozialversicherungsrechtliche Aspekte – geprüft werden. Zu diesem Zwecke kontaktiert Sie die Graduiertenakademie per E-Mail.
Alle notwendigen Informationen und Formulare für die Auszahlung der Überbrückungsbeihilfe finden Sie in Auszahlung.
Welche Fristen muss ich beachten, sollte mein Antrag bewilligt worden sein?
Auszahlung der Förderung
Um die Förderung erhalten zu können, müssen Ihre Unterlagen zur Prüfung der Förderberechtigung (siehe 1. Schritt oben) und die Annahmeerklärung sowie die notwendigen Informationen zur Auszahlung der Förderung (siehe 2. Schritt oben) zu den Ihnen von der Graduiertenakademie mitgeteilten Fristen vorgelegt werden.
Berichtspflicht nach Ablauf der Förderung
Spätestens 3 Monate nach Ablauf der Förderung muss eine Meldung über den erfolgreichen Abschluss der durchgeführten Arbeiten an die Graduiertenakademie erfolgen. Diese Meldung sollte über die vorgenommenen Arbeiten während des Förderzeitraums mit Bezug auf Ihre Planung im Bewerbungsformular berichten (300 bis 500 Wörter). Bitte schicken Sie diesen Bericht zu der für Sie geltenden Frist per E-Mail an die Graduiertenakademie: ga-docs@uni-heidelberg.de
Sollten die geplanten Arbeiten innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Förderung nicht fertiggestellt sein, sind zu diesem Zeitpunkt ein Zwischenbericht über den Stand der Arbeiten (inkl. detaillierter Begründung für die Verzögerung) samt einem Zeitplan sowie einer kurzen Stellungnahme Ihrer Betreuerin oder Ihres Betreuers bzw. Ihrer Mentorin bzw. Ihres Mentors bei der Graduiertenakademie einzureichen. Auch diese Meldungen können per E-Mail an die Graduiertenakademie geschickt werden.
Sollten die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der angegebenen Frist eingehen, behält sich die Graduiertenakademie vor, die Bewilligung ganz oder teilweise zu widerrufen.
Kann ich die Förderung unterbrechen?
Ja. In begründeten Ausnahmefällen (bspw. Krankheit, Schwangerschaft, besondere familiäre Belastung) kann die Förderung für bis zu 6 Monate unterbrochen werden, sofern Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin bzw. Ihr Mentor oder Ihre Mentorin bestätigt, dass Ihr Vorhaben durch die Unterbrechung nicht gefährdet wird. Bitte kontaktieren Sie im Falle einer Unterbrechung umgehend die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de).