Landesgraduiertenförderung Abschlussbeihilfen
Die Graduiertenakademie vergibt, abhängig von der Mittelzuweisung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, an überdurchschnittlich qualifizierte Bewerber:innen Abschlussbeihilfen für den Zeitraum der Fertigstellung der Dissertation.
Termine
Tabelle
Bewerbungsbeginn | 1. September 2026 |
Bewerbungsschluss | 30. September 2026 |
Förderbeginn | frühestens ab 1. Februar 2027; spätestens ab 1. Juli 2027 |
Laufzeit der Förderung | max. 6 Monate ab gewünschtem Förderbeginn |
Monatliche Höhe der Förderung | 1.350 Euro inkl. einer Sach- und Reisekostenzulage i.H.v. 100 Euro |
Förderzweck
Bei der Abschlussbeihilfe handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für den Zeitraum der Fertigstellung der Dissertation. Die Förderung dient der Bestreitung des Lebensunterhalts und der Deckung des Ausbildungsbedarfs zur Erfüllung der Forschungsaufgabe, um sich in dieser Phase Ihres Promotionsvorhabens vollkommen auf den Abschluss Ihrer Doktorarbeit konzentrieren können.
Die Abschlussbeihilfe wird für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten ausschließlich für den Zeitraum der Fertigstellung der Doktorarbeit und nur bis zur Abgabe der Arbeit bei Ihrer Fakultät ausgezahlt. Sie kann nicht für den Zeitraum zwischen der Einreichung der Dissertation und der Disputation der Arbeit gewährt werden.
Voraussetzungen zur Bewerbung
- Abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder equivalenter Abschluss)
- Annahme als Doktorand:in an einer Fakultät der Universität Heidelberg oder Immatrikulationsbescheinigung mit dem Abschlussziel der Promotion
- Wissenschaftliche Betreuung durch eine:n Professor:in bzw. eine:n Privatdozent:in
- Herausragende Qualifikation und ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt
- Fortgeschrittenes Stadium der Dissertation, das die Abgabe der Arbeit unmittelbar oder bis zu maximal 3 Monate nach Ablauf der Förderung erwarten lässt
Eine Abschlussbeihilfe kann nicht erhalten, wer gleichzeitig für dasselbe Promotionsvorhaben eine gleichwertige Förderung von öffentlichen oder privaten Stellen erhält ODER bereits von einer anderen Stelle eine Abschlussförderung für die Fertigstellung desselben Promotionsvorhabens erhalten hat.
Bitte beachten Sie
Bewerbungsfristen
- Zur Bewerbungsfrist im Frühjahr (Mitte April) kann die Förderung frühestens im August und spätestens im darauffolgenden Januar beginnen. Zur Bewerbungsfrist im Herbst (Mitte Oktober) kann die Förderung frühestens im darauffolgenden Februar und spätestens im darauffolgenden Juli beginnen. Ab gewünschtem Startzeitpunkt kann die Förderung für maximal 6 Monate gewährt werden. Bitte geben Sie im Online-Antragsformular die gewünschte Laufzeit der Förderung an.
- Nach der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungen sowie unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
- Sollten Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, bitten wir um sofortige Mitteilung.
Bewerbungsunterlagen
- Promotionsrelevante Entwicklungen (z.B. Veröffentlichungen, Preise), die nach der Bewerbungsfrist eintreten, können im Rahmen des Begutachtungs- und Auswahlverfahrens nicht berücksichtigt werden.
- Zusätzlich eingereichte Gutachten und Empfehlungsschreiben können im Rahmen des Verfahrens ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
- Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zu einer PDF-Datei zusammenfügen, stellen Sie bitte sicher, dass die PDF-Datei mit Acrobat Reader zu öffnen und die Datei lesbar ist.
Beschäftigungsverhältnisse
- Sollten Sie bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einer Beschäftigung als Mitarbeiter:in nach TV-L oder als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinikum) mit einem Umfang von mehr als 25% einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sein, welche im direkten Zusammenhang mit Ihrem Promotionsprojekt stand (d.h. im Rahmen dessen Sie ein Einkommen für die inhaltliche Bearbeitung Ihres Promotionsprojektes bezogen haben), ist die Förderung durch die LGF-Abschlussbeihilfe grundsätzlich nicht möglich. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall das LGF-Team der Graduiertenakademie.
- Ein Beschäftigungsverhältnis während des Bezugs der Abschlussbeihilfe ist nur möglich, sofern o.g. Sachverhalte nicht vorliegen und die Tätigkeit eine Arbeitszeit von monatlich 25% einer Vollzeitbeschäftigung nicht überschreitet. Bei einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Heidelberg (z.B. als geprüfte wissenschaftliche Hilfskraft oder als Mitarbeiter:in nach TV-L) ist zu beachten, dass die Tätigkeiten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses und der Abschlussbeihilfe getrennt sind. Dies schließt einen Bezug zum Fach des Dissertationsvorhabens nicht aus.