Landesgraduiertenförderung Individualstipendien am Kunsthistorischen Institut in Florenz

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg stellt ein Stipendium zur Förderung von Promotionsvorhaben im Fach Kunstgeschichte aus Mitteln der Landesgraduiertenförderung zur Verfügung. Das Stipendium wird vom Kunsthistorischen Institut in Florenz – Max-Planck-Institut (KHI) in Zusammenarbeit mit der Universität Heidelberg vergeben.

Förderungsfähig sind Promotionsvorhaben mit Forschungsschwerpunkten zur Kunstgeschichte Italiens und des Mittelmeerraums von der Spätantike bis zur Moderne.

Förderberechtigt sind ausschließlich Kandidat:innen, die an einer baden-württembergischen Universität als Doktorand:in angenommen sind.

Anträge auf ein KHI-Individualstipendium können ab sofort und bis zum 30.09.2026 eingereicht werden. Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Hinweise und Informationen zur Antragstellung.

Termine

Tabelle

Bewerbungsbeginn
01.07.2026
Bewerbungsschluss
30.09.2026
Stipendienbeginn
01.12.2026
Stipendienlaufzeit
Bis zu 3 Jahre
Stipendienhöhe
Voraussichtlich 2.150 Euro/Monat inkl. einer Sach- und Reisekostenpauschale i.H.v. 100 Euro/Monat

Allgemeine Informationen

Voraussetzungen zur Bewerbung:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium
  • Annahme als Doktorand:in an einer baden-württembergischen Hochschule
  • Wissenschaftliche Betreuung durch eine:n Professor:in bzw. Privatdozent:in
  • Herausragende Qualifikation und ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt

    Das KHI in Florenz versteht sich als Forum eines lebendigen, internationalen und interdisziplinären wissenschaftlichen Austauschs. Mit seiner renommierten Bibliothek, der Photothek und einem dichten Programm an wissenschaftlichen Veranstaltungen bietet es exzellente Forschungsbedingungen. Die Teilnahme und Mitwirkung an den Aktivitäten des Instituts während des Stipendiums (oder zumindest zeitweise) ist ausdrücklich erwünscht.

Bitte beachten Sie:

  • Nach der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungen sowie unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
  • Sollten Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, bitten wir um sofortige Mitteilung.
  • Ein Stipendium kann i.d.R. nicht erhalten, wer für dasselbe Promotionsvorhaben eine gleichwertige Förderung von öffentlichen oder privaten Stellen erhält oder über einen Zeitraum von länger als 12 Monaten erhalten hat. Die Dauer einer von anderer Seite erhaltenen Förderung wird auf die Förderdauer des Individualstipendiums angerechnet. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Graduiertenakademie.
  • Sollten Sie bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einer Beschäftigung als Mitarbeiter:in nach TV-L oder als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinikum) mit einem Umfang von mehr als 25% einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sein, welche im direkten Zusammenhang mit Ihrem Promotionsprojekt stand (d.h. im Rahmen dessen Sie ein Einkommen für die inhaltliche Bearbeitung Ihres Promotionsprojektes bezogen haben), ist die Förderung i.d.R. nicht möglich. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit der Graduiertenakademie in Verbindung.
  • Ein Beschäftigungsverhältnis während des Bezugs des Individualstipendiums ist nur möglich, wenn die Tätigkeit eine Arbeitszeit von monatlich 25% einer Vollzeitbeschäftigung nicht überschreitet. Bei einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Heidelberg (z.B. als geprüfte wissenschaftliche Hilfskraft oder als Mitarbeiter:in nach TV-L) ist zu beachten, dass die Tätigkeiten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses und des Stipendiums getrennt sind. Dies schließt einen Bezug zum Fach des Dissertationsvorhabens nicht aus.
  • Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zu einer PDF-Datei zusammenfügen, stellen Sie bitte sicher, dass die PDF-Datei mittels Adobe Acrobat Reader zu öffnen und die Datei lesbar ist.

Neubewerbung

Eine vollständige Neubewerbung beinhaltet folgende Schritte: 

  • Das Ausfüllen und Abschicken des Online-Antragsformulars mit folgenden Anlagen, zusammengefasst in einer PDF-Datei:
    1. Projektskizze (max. 5 Seiten) plus Literaturliste
    2. Zeitplan
    3. Tabellarischer Lebenslauf
    4. Hochschulzeugnis (in der Regel Diplom oder Master, auf Deutsch oder Englisch)
    5. Annahme als Doktorand:in an einer baden-württembergischen Universität
  • Das Ausfüllen und Hochladen des Gutachterformulars durch zwei Hochschullehrer:innen bis zur Bewerbungsfrist.

Antrag auf Verlängerung

Ein vollständiger Antrag auf Verlängerung beinhaltet folgende Schritte:

  • Das Ausfüllen und Abschicken des Online-Antragsformulars mit folgenden Anlagen, zusammengefasst in einer PDF-Datei:
    1. Zwischenbericht (max. 5 Seiten) über den Stand der Arbeit
    2. Zeitplan bis zum Abschluss der Arbeit

      Für einen Antrag auf 3. Verlängerung fügen Sie der PDF bitte zusätzlich ein Begründungsschreiben bei, in dem Sie detailliert erläutern, welche Herausforderungen und Umstände die Bearbeitung Ihres Promotionsprojektes signifikant verzögert haben (z.B. die Betreuung Ihres Kindes.)

  • Das Ausfüllen und Hochladen des Gutachterformulars zu Ihrem Zwischenbericht durch Ihre:n Betreuer:in bis zur Bewerbungsfrist.

Kontakt Beauftragte der Einrichtungen

Tabelle

Florenz
Prof. Dr. Gerhard Wolf
Kunsthistorisches Institut in Florenz
Max-Planck-Institut
Heidelberg
Prof. Dr. Rebecca Müller
Institut für Europäische Kunstgeschichte
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Freiburg
Prof. Dr. Hans W. Hubert
Kunstgeschichtliches Institut
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.
Tübingen
Prof. Dr. Anna Pawlak
Kunsthistorisches Institut
Eberhard Karls Universität Tübingen
Stuttgart
Prof. Dr. Daniela Bohde
Institut für Kunstgeschichte
Universität Stuttgart