LGF Individualstipendien FAQs

Hier haben wir zentrale Fragen zusammengestellt, die bei der Bewerbung um ein Individualstipendium der Landesgraduiertenförderung (LGF) oft gestellt werden.

Bitte lesen Sie sich die Informationen aufmerksam durch, bevor Sie Ihre Bewerbung abschicken. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an die Graduiertenakademie.

Inhaltsübersicht

Allgemeine Fragen

Welchen Zweck hat das LGF-Stipendium?

Das LGF-Stipendium dient der uneigennützigen finanziellen Förderung besonders begabter Doktorandinnen und Doktoranden aller wissenschaftlichen Disziplinen der Universität Heidelberg und soll ihnen ermöglichen sich bestmöglich ihrer wissenschaftlichen Arbeit zu widmen.

Das LGF-Stipendium begründet keine Einkünfte im Sinne der §§ 18, 19 EStG.   

Das LGF-Stipendium begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen der Universität Heidelberg und der Stipendiatin/dem Stipendiaten. Die Zahlungen sind somit kein Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV und unterliegen daher nicht der Sozialversicherungspflicht. Die Stipendiatin/der Stipendiat darf im Zusammenhang mit dem Stipendium nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder sonstigen Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden.

Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung einer Förderung besteht nicht.

Wie hoch ist das Stipendium?

Das Individualstipendium der Landesgraduiertenförderung beträgt 1.650 Euro pro Monat. Darin enthalten ist ein monatlicher Reise- und Sachkostenzuschlag i.H.v. 100 Euro.

Stipendiatinnen und Stipendiaten ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung können auf Antrag einen Krankenkassenzuschuss i.H.v. 50% der nachgewiesenen Kosten bis zu maximal 100 Euro pro Monat beantragen.

Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Kind(ern) können auf Antrag einen Kinderzuschlag i.H.v. 400 Euro pro Monat für das erste Kind und weiteren 100 Euro pro Monat für jedes weitere Kind beantragen.

Bis wann kann ich mich bewerben?

Über das Online-Antragsformular können Bewerbungen bis zur angegebenen Bewerbungsfrist 24 Uhr eingereicht werden. Diese Frist gilt auch für die zusätzlich einzureichenden Bewerbungsunterlagen und Gutachten. Bitte setzen Sie sich daher rechtzeitig mit Ihren Gutachtern/Gutachterinnen in Verbindung.

Ausnahmen:

Ausschreibungsfristen für Stipendien am Zentralinstitut für Kunstgeschichte, München (ZI) und am Kunsthistorischen Institut, Florenz (KHI) können von diesen Terminen abweichen und werden daher gesondert auf den jeweiligen Ausschreibungsseiten bekanntgegeben.

Wie hoch sind meine Chancen auf das Stipendium?

In der Regel kann die Graduiertenakademie jährlich ca. 10 bis 12 neue Individualstipendien aus den Mitteln der Landesgraduiertenförderung bei ca. 60 bis 80 Bewerbungen um eine Förderung vergeben.

Ist meine Bewerbung vollständig bei der Graduiertenakademie eingegangen?

Ihre Bewerbung ist vollständig eingegangen, wenn Sie:

  • das Online-Antragsformular ausgefüllt und abgeschickt haben,
  • Ihre Bewerbungsunterlagen als PDF-Datei mit allen notwendigen Anlagen hochgeladen haben,
  • nach dem Absenden in Ihrem Browser eine Seite mit einer Erfolgsmeldung angezeigt bekommen haben und
  • Gutachten für Ihren Antrag eingereicht wurden.

Wichtig! Im Falle einer Neubewerbung um ein Individualstipendium müssen zwei Gutachten eingereicht werden. Im Falle einer Verlängerung muss ein Gutachter eingereicht werden. Die Gutachten werden von den Hochschullehrer/innen direkt bei der Graduiertenakademie eingereicht. Aus diesem Grund sollten Sie rechtzeitig zwei Hochschullehrer/-innen (bei einem Neuantrag) beziehungsweise Ihren Betreuer/Ihre Betreuerin (bei einem Antrag auf Verlängerung) um ein Gutachten bitten.

Sie erhalten eine automatische E-Mail, sobald

  1. Sie das Online-Antragsformular ausgefüllt und abgeschickt haben. In dieser E-Mail wird Ihnen Ihre LGFG-Kennziffer mitgeteilt und es werden Ihnen alle notwendigen Informationen für die weitere Antragstellung zur Verfügung gestellt;
  2. ein Gutachten für Sie eingereicht wurde. Im Falle einer Neubewerbing um ein Individualstipendium sollten Sie zwei Benachrichtigungen (je eine für jedes hochgeladene Gutachten) erhalten. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam Ordner.

Falls Ihr(e) Gutachten bis zum Bewerbungsschluss nicht vorliegen, kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden, auch wenn alle anderen Unterlagen vollständig sind. Weitere Informationen zu den Gutachten finden Sie weiter unten.

Kann ich das Online-Antragsformular ausfüllen, auch wenn ich noch nicht alle notwendigen Anlagen zur Hand

Ja, Sie können bis zum Bewerbungsschluss unter dem Link, der Ihnen nach Ausfüllen und Abschicken des Online-Antragsformulars per E-Mail zugeschickt wird, Ihre Bewerbungsunterlagen (in einer PDF-Datei) unter Angabe Ihrer LGFG-Kennziffer oder Ihrer E-Mail-Adresse hochladen. Bitte beachten Sie, dass nur die zuletzt eingestellte Version Ihrer Bewerbungsunterlagen bei mehrfachem Hochladen berücksichtigt wird.

Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen in der PDF-Datei können im weiteren Verlauf nicht berücksichtigt werden.

Fragen zum Gutachten

Wer kann das Gutachten erstellen?

Als Gutachter bzw. Gutachterin können ausschließlich Hochschullehrer/-innen im Sinne von § 44 (1) Nr. 1, LHG Baden-Württemberg tätig werden. In der Regel sind dies Professoren/innen, Juniorprofessoren/innen, Nachwuchsgruppenleiter/innen, Privatdozenten/innen oder Hochschuldozenten/innen mit einer der Habilitation vergleichbaren Qualifikation. Der/Die Gutachter/in sollte persönlich mit dem/der Antragsteller/in und dessen/deren Studienleistungen bekannt sein. In vielen Fällen werden die Promotionsbetreuer/innen herangezogen. Bei der Suche nach Gutachtern/innen kann Sie die Graduiertenakademie leider nicht unterstützen.

  • Für einen Neuantrag auf ein LGF-Individualstipendium benötigen Sie zwei Gutachten, die innerhalb der Bewerbungsfrist in der Graduiertenakademie eingehen müssen. Bitte setzen Sie sich dazu rechtzeitig mit den möglichen Gutachtern/Gutachterinnen in Verbindung.
     
  • Für einen Antrag auf Verlängerung eines LGF-Individualstipendiums (1. oder 2. Verlängerung) benötigen Sie ein Gutachten, das innerhalb der Bewerbungsfrist eingehen muss. Bitte setzen Sie sich dazu rechtzeitig mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin in Verbindung.

Es ist empfehlenswert sich an die Anzahl der in der Ausschreibung angeforderten Gutachten zu halten. Zusätzlich eingereichte Gutachten werden nicht berücksichtigt.

Bitte teilen Sie den Gutachtern/innen unbedingt Ihre LGFG-Kennziffer bzw., sofern diese noch nicht vorliegt, Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit. Sie werden dadurch benachrichtigt, sobald ein Gutachten für Sie eingeht. Bitte fragen Sie bei Ihren Gutachtern/innen nach, sollten Sie nicht rechtzeitig vor Ablauf der Frist zwei Benachrichtigungen (für Neuanträge) bzw. eine Benachrichtigung (für Verlängerungsanträge) per E-Mail erhalten.

Gibt es ein Formular für das Gutachten und wo finde ich dieses?

Ja, sowohl das Gutachterformular für Neuanträge als auch das Gutachterformular für Verlängerungsanträge wird mit Bekanntgabe der Ausschreibung auf der Webseite der Graduiertenakademie zur Verfügung gestellt. Nachdem das Formular ausgefüllt und gespeichert wurde, kann es von dem/der Gutachter/in wieder über die Webseite der Graduiertenakademie hochgeladen werden.

Bitte teilen Sie den Gutachter/innen unbedingt Ihre LGFG-Kennziffer bzw., sofern diese noch nicht vorliegt, Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit. Sie werden dadurch benachrichtigt, sobald ein Gutachten für Sie eingeht. Bitte fragen Sie bei Ihren Gutachtern/innen nach, sollten Sie nicht rechtzeitig vor Ablauf der Frist zwei Benachrichtigungen (für Neuanträge) bzw. eine Benachrichtigung (für Verlängerungsanträge) per E-Mail erhalten.

Wie erfahre ich, ob das erforderliche Gutachten eingereicht wurde?

Sobald ein Gutachten für Sie hochgeladen wurde, erhalten Sie von der Graduiertenakademie eine automatische Benachrichtigung per E-Mail. Dafür ist es notwendig, dass Sie Ihren Gutachtern/innen Ihre LGFG-Kennziffer bzw., sofern diese noch nicht vorliegt, Ihre persönliche E-Mail-Adresse mitteilen. Sollten Sie kurz vor Ablauf der Bewerbungsfrist keine entsprechende(n) Benachrichtigung(en) per E-Mail erhalten haben, kontaktieren Sie bitte die Gutachter/innen.

Fragen zu den formalen Voraussetzungen

Kann ich mich um ein Stipendium bewerben, obwohl ich noch nicht an der Fakultät als Doktorand/in angenommen wurde?

Die Annahme Ihres Promotionsvorhabens durch die Fakultät ist Voraussetzung für eine Bewerbung auf ein LGF-Stipendium und muss bis zur Bewerbungsfrist vorliegen. Unter Umständen kann auch eine vorläufige Annahme als Doktorand/in an Ihrer Fakultät für die Bewerbung vorgelegt werden (bspw. „Annahme mit Auflagen“). Bitte kontaktieren Sie die Graduiertenakademie (ga-lgf@uni-heidelberg.de), um zu erfahren, ob eine solche vorläufige Annahme als Doktorand/in an der Fakultät für die Antragstellung ausreichend ist.

Bitte beachten Sie: Die Vorlage der Betreuungszusage ist nicht ausreichend für die Bewerbung.

Was versteht man unter einem promotionsbefähigenden Abschluss?

Ein promotionsbefähigender Abschluss ist ein akademischer Studienabschluss, der zur Promotion berechtigt. In Deutschland umfasst dies in der Regel die Abschlüsse Diplom, Magister oder Master.

Ich habe meinen promotionsbefähigenden Abschluss im Ausland erworben. Kann ich mich auch damit bewerben?

Ja. Bitte wählen Sie bei der Bewerbung im Feld "promotionsbefähigender Abschluss" den Eintrag "außerhalb Deutschlands".

Ist eine Bewerbung auf ein LGF Stipendium möglich, wenn man eine Doktorarbeit als Medizinstudent/-in studienbegleitend erstellt?

Nein, da die Voraussetzung für die Bewerbung ein abgeschlossenes Hochschulstudium ist.

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen

Ich möchte mich bewerben, kann aber mein Hochschulzeugnis noch nicht vorlegen, da ich mein Studium erst kürzlich abgeschlossen habe. Was kann ich tun?

Bitte beantragen Sie in diesem Fall rechtzeitig die Ausstellung eines vorläufigen Hochschulzeugnisses. In diesem vorläufigen Zeugnis muss vermerkt sein, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde, und welche Noten erzielt wurden.

Bitte beachten Sie zusätzlich, dass auch die Annahme als Doktorand/in bei einer Fakultät der Universität Heidelberg zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen muss.

Kann ich anstelle der Annahme als Doktorand/in meine Immatrikulationsbescheinigung einreichen?

Ja, sofern aus der Immatrikulationsbescheinigung hervorgeht, dass Sie im Promotionsstudium immatrikuliert sind.

Kann ich an meinen hochgeladenen Bewerbungsunterlagen nachträglich etwas ändern?

Ja, Sie können bis zum Bewerbungsschluss unter dem Link, der Ihnen nach Ausfüllen und Abschicken des Online-Antragsformulars per E-Mail zugeschickt wird, Ihre Bewerbungsunterlagen (in einer PDF-Datei) unter Angabe Ihrer LGFG-Kennziffer oder Ihrer E-Mail-Adresse hochladen. Bitte beachten Sie, dass nur die zuletzt eingestellte Version Ihrer Bewerbungsunterlagen bei mehrfachem Hochladen berücksichtigt wird.

Kann ich meine Unterlagen, wie bspw. das Exposé, auf Englisch einreichen?

Ja, Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen auf Englisch einreichen.

Gibt es Formatvorgaben für Projektskizze und Zeitplan?

Nein, die einzige Vorgabe für Ihre Projektskizze ist die Beschränkung auf maximal fünf Seiten Text zzgl. der Literaturliste. Der Zeitplan sollte maximal eine Seite umfassen. Als Richtwert empfiehlt sich ein 1,5-facher Zeilenabstand und ein Schriftgrad von 10 bis 12 Punkten. Bei bibliographischen Angaben von mehr als fünf Seiten empfehlen wir Ihnen die Angabe in der Literaturliste auf ausgewählte Werke zu beschränken.

Müssen die Anlagen zur Bewerbung als PDF-Datei hochgeladen werden? Kann ich die Anlagen stattdessen auch in einem Word-Dokument oder in PowerPoint zusammenstellen?

Bitte laden Sie ausschließlich eine einzelne PDF-Datei mit Ihren Bewerbungsunterlagen hoch. PowerPoint-Präsentationen, Word-Dokumente oder Ähnliches können nicht berücksichtigt werden. Eine PDF-Datei können Sie aus Word, PowerPoint und gängigen Bildbearbeitungsprogrammen direkt erzeugen (sofern das entsprechende Acrobat-Modul installiert ist) oder mit kostenfreien Zusatzprogrammen über das Druckmenü. Wenn Sie Ihre PDF-Datei zusammenfügen, stellen Sie bitte sicher, dass die PDF-Datei mittels Adobe Acrobat Reader zu öffnen und die Datei lesbar ist.

Bitte beachten Sie, dass die maximale Dateigröße 10 MB nicht überschreiten darf. Komprimieren Sie deshalb gegebenenfalls Bilder und Bilddateien, bevor Sie sie in die PDF-Datei einfügen.

Beim Versuch, das Online-Antragsformular abzusenden, ist ein Fehler aufgetreten und meine eingegebenen Daten wurden nicht übernommen. Was kann ich tun?

Bitte füllen Sie das Online-Antragsformular erneut aus und schicken Sie es ab. Sie erhalten nach dem erneuten Ausfüllen des Online-Antragsformulars eine neue Bestätigungsemail inkl. einer neuen LGFG-Kennziffer. Bitte verwenden Sie ausschließlich diese neue Kennziffer bei der weiteren Korrespondenz und zum Hochladen Ihrer Bewerbungsunterlagen.

Fragen zu nebenberuflichen Tätigkeiten

Kann ich neben dem Stipendium einer Tätigkeit nachgehen und was muss ich dabei beachten?

Grundsätzlich dient das Individualstipendium dazu, dass Sie Ihr Promotionsvorhaben im dafür vorgesehenen Zeitraum  erfolgreich durchführen. Daher sollten Sie sich während des Erhalts des Individualstipendiums hauptsächlich auf die Durchführung Ihres Promotionsvorhabens konzentrieren. Sollten Sie während des Bezugs der Förderung dennoch einer Beschäftigung nachgehen, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Tätigkeit muss wissenschaftlicher Natur sein (bspw. Mitarbeit an Forschungsaufgaben oder wissenschaftliche Mitarbeit an Lehraufgaben) und einen Bezug zu dem Fach haben, in dem die Promotion angefertigt wird, und/oder zu einem möglichen Berufsfeld nach Abschluss der Promotion.
  • Bei einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Heidelberg (z.B. als geprüfte wissenschaftliche Hilfskraft oder als Mitarbeiter/in nach TV-L) ist zu beachten, dass die Tätigkeiten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses und des Stipendiums getrennt sind. Dies schließt einen Bezug zum Fach des Dissertationsvorhabens nicht aus.
  • Die Arbeitszeit darf maximal 40 Stunden pro Monat betragen.
  • Das innerhalb von 12 Monaten erzielte Netto-Einkommen darf nicht mehr als 25% des Jahreseinkommens der Gehaltsgruppe TV-L E 13, Stufe 3 nach der jeweils gültigen Tabelle des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Tarifgebiet West, betragen. Bei Überschreitung dieser Summe wird das LGF-Stipendium entsprechend gekürzt.

Bei Bewilligung des Stipendiums müssen Sie Auskunft über Ihre Nebentätigkeit(en) geben. Sollte(n) diese die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen Sie mit Beginn des Stipendiums die Tätigkeit(en) niederlegen; andernfalls erlischt der Anspruch auf das Stipendium.

Was muss ich beachten, wenn ich bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einem Beschäftigungsverhältnis an der Universtität Heidelberg (ausgenommen Uniklinikum) nachgegangen bin?

Sollten Sie bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einer Beschäftigung als Mitarbeiter/in nach TV-L oder als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinikum) mit einem Umfang von mehr als 25% einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sein, welche im direkten Zusammenhang mit Ihrem Promotionsprojekt stand (d.h. im Rahmen dessen Sie ein Einkommen für die inhaltliche Bearbeitung Ihres Promotionsprojektes bezogen), ist die Förderung durch das LGF-Individualstipendium grundsätzlich nicht möglich. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall das LGF-Team der Graduiertenakademie.

Kann ich mich für das Stipendium bewerben, wenn mein aktuelles Einkommen über der Einkommensgrenze (25% TV-L E13, Stufe 3 Tarifgebiet West) liegt oder diese bereits überschritten hat?

Ja, Sie können sich für ein LGF-Stipendium bewerben, selbst wenn Ihr aktuelles Einkommen diese Einkommensgrenze überschreitet. Wird die Einkommensgrenze während des Bewilligungszeitraums des Stipendiums überschritten, erfolgt eine Anrechnung auf die Höhe des Stipendiums. Diese Regelung betrifft also nur die Höhe Ihres Einkommens während des Bezugs des Stipendiums.

Ich beziehe zurzeit ein Stipendium nach dem LGFG und meine Einkommensverhältnisse haben sich geändert. Was muss ich tun?

Bitte informieren Sie die Graduiertenakademie unverzüglich über jegliche Änderungen Ihrer Einkommensverhältnisse mittels LGF-Formular Angaben zum Bezug einer Förderung, unabhängig davon ob die Einkommensgrenze überschritten wurde/wird oder nicht.

Weitere Fragen

Wann und wie erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Die Graduiertenakademie wird Sie nach Abschluss des Vergabeverfahrens (voraussichtlich Anfang Juli) schriftlich informieren, ob Ihre Bewerbung erfolgreich war.

Werden Parallelbewerbungen bei anderen Stipendiengebern für das gleiche Promotionsprojekt negativ bewertet?

Nein. Parallelbewerbungen bei anderen Stipendiengebern haben keine negativen Auswirkungen auf Ihre Bewerbung um ein LGF-Stipendium.

Habe ich als Empfänger/in des LGF-Stipendiums einen Urlaubsanspruch?

Nein. Der Erhalt des Stipendiums begründet kein Beschäftigungsverhältnis und es dürfen keine Gegenleistungen und auch keine Weisungsbefugnisse erfolgen.

Was muss hinsichtlich Steuern/Sozialversicherung bei den LGF-Stipendien beachtet werden?

Die Stipendien dürfen von der Universität steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden, wenn die Voraussetzungen nach dem Einkommensteuergesetz erfüllt sind. Ob ggf. eine Steuerpflicht seitens des Stipendiaten/der Stipendiatin entsteht oder besteht, ist durch diese/n selbst zu klären. Der/die Stipendiat/in ist für eine mögliche Versteuerung und Versicherung selbst verantwortlich.

Wer ist an meiner Fakultät die Kontaktperson für LGF-Stipendien?

Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie im Beauftragte an den Fakultäten.

Ich habe keine Antwort auf meine Frage gefunden.

Wenn Ihre Frage nicht beantwortet wurde, können Sie sich gerne an die Graduiertenakademie wenden:
per E-Mail: ga-lgf@uni-heidelberg.de

Adresse:
Graduiertenakademie
Im Neuenheimer Feld 370
69120 Heidelberg