Landesgraduiertenförderung Individualstipendien
Die Graduiertenakademie vergibt, abhängig von der Mittelzuweisung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, an überdurchschnittlich qualifizierte Bewerber:innen Individualstipendien zur Förderung von Promotionsvorhaben.
Die Neuausschreibung von Individualstipendien im Jahr 2026 entfällt aufgrund von Mittelkürzungen durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Zur Neuausschreibung von Individualstipendien im Jahr 2027 liegen aktuell noch keine Informationen vor.
Termine
Tabelle
Bewerbungsbeginn | wird bekanntgegeben |
Bewerbungsschluss | wird bekanntgegeben |
Beginn der Förderung | wird bekanntgegeben |
Stipendienlaufzeit | Bis zu 3 Jahre |
Monatliche Stipendienhöhe | 1.650 Euro inkl. einer Reise- und Sachkostenzulage i.H.v. 100 Euro |
Voraussetzungen für die Bewerbung
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Annahme als Doktorand:in an einer Fakultät der Universität Heidelberg oder Immatrikulationsbescheinigung mit dem Abschlussziel der Promotion
- Wissenschaftliche Betreuung durch eine:n Professor:in bzw. eine:n Privatdozent:innen
- Herausragende Qualifikation und ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt
Bitte beachten Sie
- Nach der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungen sowie unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
- Sollten Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, bitten wir um sofortige Mitteilung.
- Es ist empfehlenswert sich an die Anzahl der in der Ausschreibung angeforderten Gutachten zu halten. Zusätzlich eingereichte Gutachten werden nicht berücksichtigt.
- Ein Stipendium kann i.d.R. nicht erhalten, wer für dasselbe Promotionsvorhaben eine gleichwertige Förderung von öffentlichen oder privaten Stellen erhält oder über einen Zeitraum von länger als 12 Monaten erhalten hat. Die Dauer einer von anderer Seite erhaltenen Förderung wird auf die Förderdauer des Individualstipendiums angerechnet. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Graduiertenakademie.
- Sollten Sie bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einer Beschäftigung als Mitarbeiter:in nach TV-L oder als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinikum) mit einem Umfang von mehr als 25% einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sein, welche im direkten Zusammenhang mit Ihrem Promotionsprojekt stand (d.h. im Rahmen dessen Sie ein Einkommen für die inhaltliche Bearbeitung Ihres Promotionsprojektes bezogen haben), ist die Förderung grundsätzlich nicht möglich. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall das LGF-Team der Graduiertenakademie.
- Ein Beschäftigungsverhältnis während des Bezugs des Individualstipendiums ist nur möglich, wenn die Tätigkeit eine Arbeitszeit von monatlich 25% einer Vollzeitbeschäftigung nicht überschreitet. Bei einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Heidelberg (z.B. als geprüfte wissenschaftliche Hilfskraft oder als Mitarbeiter:in nach TV-L) ist zu beachten, dass die Tätigkeiten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses und des Stipendiums getrennt sind. Dies schließt einen Bezug zum Fach des Dissertationsvorhabens nicht aus.
- Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zu einer PDF-Datei zusammenfügen, stellen Sie bitte sicher, dass die PDF-Datei mittels Adobe Acrobat Reader zu öffnen und die Datei lesbar ist.