Finanzierung  Notfallförderung für internationale Doktorand:innen

Sind Sie ein:e internationale:r Doktorand:in an der Universität Heidelberg und gerade in unerwartete finanzielle Schwierigkeiten geraten? Die Graduiertenakademie ist da, um Sie zu unterstützen!

Wir bieten eine Notfallförderung zur Unterstützung internationale Doktorand:innen an, deren Möglichkeit, ihre Forschung fortzusetzen bzw. abzuschließen, aufgrund unvorhergesehener Umstände gefährdet ist.

Förderzweck

Internationale Doktorand:innen, die unvorhergesehen in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, deren Forschungsprojekt aber bereits in der Endphase steckt, haben die Möglichkeit, sich für eine Notfallförderung zu bewerben. Diese Unterstützung soll helfen, die finanziellen Probleme zu überwinden und die Promotion erfolgreich zum Abschluss zu bringen.

  • Die Notfallförderung als Zwischenfinanzierung bietet vorübergehende finanzielle Unterstützung für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten während des fortgeschrittenen Stadiums eines laufenden Promotionsprojekts. Bewerber:innen müssen einen klaren und überzeugenden Plan vorlegen, in dem sie darlegen, wie sie ihr Projekt nach Ablauf des Zwischenfinanzierungszeitraums fortsetzen möchten. Bitte beachten Sie, dass die Notfallförderung nicht für die Anfangsphase der Forschung vorgesehen ist.
  • Die Notfallförderung als Abschlussfinanzierung bietet finanzielle Unterstützung für bis zu 6 Monate, um den Abschluss des Promotionsprojekts zu ermöglichen. Die Förderung ist bis zum Ende des Monats möglich, in dem die Abgabe der Dissertation bei der Fakultät erfolgt. Bewerber müssen einen konkreten Plan für die Fertigstellung ihrer Promotion bis zum Ende der Förderperiode vorlegen.

Bewerbungsvoraussetzungen

Sie sind antragsberechtigt für eine Notfallförderung wenn Sie:

  • internationale:r Doktorand:in (d.h. nicht deutsche:r Staatsbürger:in) sind.
  • Ihren Wohnsitz während des Förderzeitraums in Deutschland haben.
  • einen promotionsbefähigenden Studienabschluss vorweisen können (z. B. Diplom, Master, Magister, Staatsexamen)
  • an einer der 13 Fakultäten der Universität Heidelberg als Doktorand:in angenommen sind*
  • über keine gleichwertige Finanzierungsmöglichkeit verfügen (z.B. ein Voll- oder Teilzeitstipendium einer in- oder ausländischen Institution oder eines Förderwerks oder ein Beschäftigungsverhältnis von mehr als 25% bzw. 26% einer Vollzeitstelle; für weitere Informationen siehe "Allgemeine Fragen zum Bewerbungsverfahren").
    *ausgenommen: Doktorand:innen, die studienbegleitend promovieren (Medizin) sind nicht antragsberechtigt

Besuchen Sie den Teil “FAQS / Richtlinien zur Bewerbung um eine Notfallförderung”, um mehr zu erfahren.

Wichtig:

  • Die Notfallförderung steht nur Doktorand:innen zur Verfügung, deren Forschungsprojekt sich in einem weit fortgeschrittenen oder finalen Stadium befindet und die plötzlich in eine unvorhergesehene finanzielle Notsituation geraten sind. Ihr Hauptzweck besteht in der finanziellen Unterstützung, um den erfolgreichen Abschluss der Promotion zu erreichen. Die Notfallförderung kann nicht für die Anfangsphase des Projekts gewährt werden.
  • In Ihrer Bewerbung müssen Sie nachweisen, dass Ihr Forschungsprojekt bereits weit fortgeschritten ist und ein klarer Plan vorliegt, Ihre Dissertation bis zum Ende des Förderzeitraums einzureichen. Alternativ können Sie einen überzeugenden Plan vorlegen, in dem Sie beschreiben, wie Sie Ihre Situation während des Förderzeitraums regeln und für den Abschluss Ihres Projekts die Finanzierung sicherstellen wollen.
  • Ihre Berechtigung zur Förderung endet mit Ablauf des Monats, in die Abgabe der Dissertation bei der Fakultät erfolgt oder Ihre Promotion an der Universität Heidelberg beenden (z.B. bei Promotionsabbruch oder Weggang an eine andere Universität zum Zwecke der Promotion) oder zu Beginn des Monats, ab dem Sie ein nicht mit der Förderung zu vereinbarendem Beschäftigungsverhältnis beginnen oder eine gleichwertige Finanzierung von öffentlichen oder privaten Stellen für Ihr Promotionsvorhaben erhalten.
  • Bitte beachten Sie, dass die Notfallförderung nur in Fällen außergewöhnlich schwieriger Umstände vergeben wird und kein Ersatz für die im Rahmen des heiDOCS 2.0-Programms angebotene Anschubfinanzierung ist. Jede Bewerbung wird individuell beurteilt und es wird keine Förderung gewährt, wenn die finanzielle Notlage auf unzureichende Planung oder das Versäumen von Fristen für die heiDOCS 2.0 Anschubfinanzierung zurückzuführen ist.

Bewerbungsfristen

Die Bewerbung kann jederzeit eingereicht werden. Die Förderentscheidung wird ca. 2 Wochen nach Einreichung der vollständigen Bewerbung bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass nach der Zusage noch etwa 2-4 Wochen Bearbeitungszeit erforderlich sind, bevor die Fördermittel ausgezahlt werden können.

Die Förderung kann nur zum Monatsersten beginnen und zum Monatsletzten enden.

Fördersumme

Die Notfallförderung beträgt maximal 995 Euro pro Monat und wird für maximal 6 Monate gewährt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt monatlich.

Kinderzuschlag

Sollten Sie Kinder haben, können Sie eine Kinderzulage beantragen. Die Kinderzulage beträgt 400 Euro pro Monat. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Kinderzulage um jeweils 100 Euro pro Monat. Bitte geben Sie im Online-Antragsformular an, ob Sie Kinder haben.

Gut zu wissen

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Die Förderleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Die Förderung begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen der Universität Heidelberg und der oder dem Förderempfänger:in. Der oder die Empfänger:in der Beihilfe darf im Zusammenhang mit der Förderung nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder sonstigen Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden.
  • Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden
  • Die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sind einzuhalten (§ 3 Abs. 5 LHG). Bitte beachten Sie die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Heidelberg.