Notfallförderung Auszahlung
1. Prüfung der formalen Förderberechtigung
Wenn Ihr Antrag um eine Notfallförderung aus notwendigkeit- und wissenschaftlich-qualitativer Sicht bewilligt wurde, muss vor Auszahlung der Förderung die formale Förderberechtigung – insbesondere im Hinblick auf haushalts- sowie sozialversicherungsrechtliche Aspekte – geprüft werden. Zu diesem Zwecke kontaktiert Sie die Graduiertenakademie per E-Mail und bittet Sie um die Bereitstellung der notwendigen Informationen:
- Angaben zum Bezug einer Notfallförderung
- Sofern zutreffend: Vereinbarkeit von Förderung und (vorangegangenem) Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg
- Sofern zutreffend: Antrag auf Gewährung einer Kinderzulage
Bitte reichen Sie diese Formulare nicht im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ein, sondern erst, wenn Sie von der Graduiertenakademie über die positive Auswahlentscheidung informiert und dazu aufgefordert wurden, die Formulare einzureichen.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Förderberechtigung erhalten Sie einen offiziellen Bewilligungsbescheid, der alle Informationen zu Ihrer Förderung beinhaltet.
2. Annahmeerklärung der Förderung
Die Notfallförderung kann erst ausgezahlt werden, wenn Sie die nachfolgende Annahmeerklärung bei der Graduiertenakademie einreichen:
- Annahmeerklärung Förderung
Bitte reichen Sie die Unterlagen per Post oder persönlich bei der Graduiertenakademie ein:
Graduiertenakademie Universität Heidelberg
heiDOCS Förderprogramm
Im Neuenheimer Feld 370
69120 Heidelberg