Notfallförderung FAQs / Richtlinien zur Bewerbung
Inhaltsübersicht
Allgemeine Fragen zum Bewerbungsverfahren
Wann soll ich mich bewerben?
Die Bewerbung kann jederzeit eingereicht werden. Die Förderentscheidung wird ca. 2 Wochen nach Einreichung der vollständigen Bewerbung bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass nach der Zusage noch etwa 2-4 Wochen Bearbeitungszeit erforderlich sind, bevor die Fördermittel ausgezahlt werden können.
Die Förderung kann nur zum Monatsersten beginnen und zum Monatsletzten enden
Worauf wird bei der Auswahl geachtet und wer entscheidet über die Vergabe?
Diese Kriterien sind für die Auswahl ausschlaggebend:
- Dringlichkeit und Notwendigkeit der Förderung
- soziale Umstände, die den Bedarf an Förderung begründen
- Realisierbarkeit des Arbeits- und Zeitplans
- nachgewiesene Überlegungen/Bemühungen zur Lösung des finanziellen Engpasses
- Plausibilität und Durchführbarkeit des vorgeschlagenen Konzepts für die langfristige Umsetzung und den Erfolg des Projekts über die Förderungsphase hinaus
- Wissenschaftliche Qualifikation der Antragsteller:innen
- Wissenschaftliche Qualität des Forschungsvorhabens
- Stellungnahme des Betreuers oder der Betreuerin bzw. des Mentors oder der Mentorin
Die Vergabe erfolgt durch eine Auswahlkommission der Graduiertenakademie und wird durch den repräsentativen Vertreter des Rektorats bestätigt. Im Bedarfsfall wird mit den zuständigen Ansprechpartner:innen der Fakultät Rücksprache gehalten.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Notfallförderung beträgt maximal 995 Euro pro Monat und wird für maximal 6 Monate gewährt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt monatlich.
Kinderzuschlag
Sollten Sie Kinder haben, können Sie eine Kinderzulage beantragen.
Wie hoch ist die Kinderzulage und wie kann ich sie beantragen?
Die Kinderzulage beträgt 400 Euro pro Monat. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Kinderzulage um jeweils 100 Euro pro Monat.
Bitte geben Sie im Online-Antragsformular an, ob Sie Kinder haben.
Sollte Ihnen die Notfallförderung gewährt werden, können Sie einen Antrag auf Erhalt der Kinderzulage stellen.
Bitte beachten Sie die folgenden Voraussetzungen für den Bezug der Kinderzulage. Sie können die Kinderzulage erhalten, wenn
- Ihnen oder Ihrer bzw. Ihrem (Ehe)Partner:in für ein gemeinsames Kind Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder Bundeskindergeldgesetz gewährt wird,
- Ihnen als Alleinstehendem oder Alleinstehender für ein Kind Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder Bundeskindergeldgesetz gewährt wird,
- Sie aufgrund Ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit keinen Rechtsanspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz haben und durch Vorlage einer Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes nachweisen können, dass Ihre Kinder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ab welchem Zeitpunkt und wie lange erhalte ich die Notfallförderung?
Die Notfallförderung wird für die Dauer von maximal 6 Monaten ausgezahlt.
Die Bewerbung kann jederzeit eingereicht werden. Die Förderentscheidung wird ca. 2 Wochen nach Einreichung der vollständigen Bewerbung bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass nach der Zusage noch etwa 2-4 Wochen Bearbeitungszeit erforderlich sind, bevor die Fördermittel ausgezahlt werden können.
Die Förderung kann nur zum Monatsersten beginnen und zum Monatsletzten.
Bitte beachten Sie: Antragsteller:innen müssen einen klaren und plausiblen Plan vorlegen, der detailliert beschreibt, wie sie die Förderungsphase nutzen werden, um Ihre Promotion fortzusetzen, entweder durch die Suche nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten oder durch den Abschluss des Forschungsvorhabens innerhalb der Förderungsphase.
Kann ich während des Bezugs der Überbrückungsbeihilfe ein anderes Stipendium erhalten?
Der Bezug eines anderen gleichwertigen Stipendiums von öffentlichen oder privaten Stellen während des Erhalts der Notfallförderung ist nicht zulässig.
Kann ich während des Bezugs der Notfallförderung einem Beschäftigungsverhältnis nachgehen?
Der Zweck der Notfallförderung besteht darin, Ihnen bei der erfolgreichen Fortsetzung oder Fertigstellung Ihres Forschungsprojekts während eines unvorhergesehenen finanziellen Engpasses oder Notfalls zu helfen. Während Sie die Förderung erhalten, sollten Sie sich daher auf die Lösung dieser Probleme, die Sie in Ihrem Antrag detailliert beschrieben haben, konzentrieren und keine anderen beruflichen Verpflichtungen haben.
Deshalb ist es nicht erlaubt, während der Laufzeit des Stipendiums einer finanziell gleichwertigen Beschäftigung nachzugehen.
Falls Sie dennoch während der Notfallförderung einem Beschäftigungsverhältnis nachgehen müssen, müssen die Gründe dafür in Ihrem Antrag deutlich dargelegt werden.
Wichtig: Sollten sich während des Erhalts der Förderung Änderungen im Hinblick auf Beschäftigungsverhältnisse ergeben, kontaktieren Sie bitte umgehend die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de).
Was muss ich beachten, wenn ich bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einem Beschäftigungsverhältnis als Mitarbeiter:in nach TV-L oder als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Heidelberg* nachgegangen bin?
Sollte dieses Beschäftigungsverhältnis:
- mehr als 25% einer Vollzeitbeschäftigung umfasst haben und
- inhaltlich nicht getrennt von Ihrem individuellen Forschungsvorhaben gewesen sein,
ist eine Förderung in Form eines Zuschusses nicht möglich.
Bitte kontaktieren Sie die Graduiertenakademie.
* Sie hatten einen Vertrag als wissenschaftliche Hilfskraft oder als Mitarbeiter:in nach TV-L mit der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinikum) und verfügen über eine 8-stellige LBV-Personalnummer.
Wie kann ich feststellen, ob meine Forschung fortgeschritten genug ist, um für die Notfallförderung berechtigt zu sein?
Die Notfallförderung wird nur als Zwischenfinanzierung vergeben, wenn die Antragsteller:in mit ihrem Promotionsvorhaben bereits weit fortgeschritten ist. Ein Indikator dafür ist, ob mehr als die Hälfte des Forschungsprojekts bereits umgesetzt wurde, einschließlich der Datenerfassung und -auswertung. Zu diesem Zeitpunkt sollte auch ein realistischer und überzeugender Plan für die Fertigstellung der verbleibenden Arbeiten innerhalb eines vernünftigen Zeitraums vorliegen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Forschungsprojekt in der Regel als ausreichend fortgeschritten angesehen werden, um für die Notfallförderung berechtigt zu sein.
Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?
Leider ist es uns nicht möglich, den Eingang jeder Bewerbung automatisch zu bestätigen. Falls Sie sichergehen möchten, dass Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist und bearbeitet wird, können Sie sich per E-Mail an uns wenden: ga-docs@uni-heidelberg.de
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden
Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?
Die Förderentscheidung wird ca. 2 Wochen nach Einreichung der vollständigen Bewerbung bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass nach der Zusage noch etwa 2-4 Wochen Bearbeitungszeit erforderlich sind, bevor die Fördermittel ausgezahlt werden können.
Die Förderung kann nur zum Monatsersten beginnen und zum Monatsletzten. Bitte beachten Sie: Antragsteller:innen müssen einen klaren und plausiblen Plan vorlegen, der detailliert beschreibt, wie sie die Förderungsphase nutzen werden, um die Promotion fortzusetzen, entweder durch die Suche nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten oder durch den Abschluss des Forschungsvorhabens innerhalb der Förderungsphase.
Kann ich mich in der Zukunft nochmal für die Notfallförderung bewerben?
Die Notfallförderung kann nur einmal während der gesamten Dauer Ihrer Promotion vergeben werden.
Kann ich mich für weitere Förderlinien im Rahmen des heiDOCS 2.0 Programms während des Bezugs von Notfallförderung bewerben?
Obwohl Empfänger der Notfallförderung berechtigt sind, bestimmte heiDOCS 2.0-Beihilfen zu beantragen - wie Mobilitätsbeihilfe, Publikationsbeihilfe, Projektbeihilfe und Zuschüsse für Doktorandeninitiativen - besteht der Hauptzweck der Notfallförderung darin, Sie während einer finanziellen Notlage zu unterstützen. Deshalb empfehlen wir dringend, dass nur zusätzliche Fördermittelanträge, Bewerbungen und Aktivitäten, die für den Abschluss Ihrer Doktorarbeit unerlässlich sind, während dieser Zeit verfolgt werden.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen
Was muss ich bei der Formulierung meines Antrags beachten?
Ihr Antrag wird sowohl von fachnahen als auch von fachfremden Gutachter:innen gelesen und bewertet. Die Inhalte Ihrer wissenschaftlichen Ausführungen sollten daher ohne das Hinzuziehen weiterer Literatur verständlich dargestellt sein.
Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?
Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular elektronisch aus. Speichern Sie hierfür das Formular auf Ihrem Computer, bevor Sie die Felder ausfüllen. Ihre Eintragungen werden sonst unter Umständen nicht übermittelt. Nach dem Ausfüllen speichern Sie die Änderungen bitte erneut.
Bitte benutzen Sie ein Apple- oder Windows-Betriebssystem, um das Formular auszufüllen. Das Formular ist nicht mit einem Linux-System kompatibel.
Bitte nutzen Sie in den Bewerbungsformularen nur die bereitgestellte Fläche für Ihre Eintragungen und ändern Sie nicht die Formatierung der Felder. Die Auswahlkommission kann keinen Text außerhalb der angegebenen Felder lesen.
Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail die Bewerbungsunterlagen als separate Anhänge hinzu. Sie brauchen die verschiedenen Dokumente nicht in einer PDF-Datei zusammenzufassen.
Muss ich abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen?
Alle Formulare und Dokumente, die für die Begutachtung Ihres Antrags notwendig sind, werden hier aufgeführt. Zusätzliche Dokumente, wie Publikationslisten, Literaturverzeichnisse oder Lebensläufe, werden nicht zur Begutachtung weitergeleitet.
Was sind Drittmittel und warum muss ich diese angeben?
Drittmittel sind finanzielle Mittel, die Ihnen von dritter Seite (z.B. DAAD, Begabtenförderungswerke, andere Stiftungen) für Ihr Forschungsvorhaben zur Verfügung gestellt werden.
Wer kann die Stellungnahme für meinen Antrag ausstellen?
Die Stellungnahme soll von Ihrer Erstbetreuerin oder Ihrem Erstbetreuer ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Stellungnahme vertraulich gegenüber der Bewerberin oder dem Bewerber zu behandeln ist und direkt per E-Mail an die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de) zu schicken ist.
Bitte beachten Sie, dass die Stellungnahme etwa zeitgleich mit dem Antrag eingereicht werden muss; andernfalls wird der Antrag als unvollständig betrachtet.
Im Falle einer Verhinderung der Erstbetreuerin oder des Erstbetreuers (Krankheit, Elternzeit, etc.) kann auch ein anderer Hochschullehrer oder eine andere Hochschullehrerin des Faches um die Begutachtung Ihres Antrags und die Ausstellung der Stellungnahme gebeten werden.
Fragen zum verfahren nach bewilligung der Notfallförderung
Was passiert, wenn mein Antrag genehmigt wird?
Wenn Ihr Antrag um eine Notfallförderung aus Notwendigkeit und wissenschaftlich-qualitativer Sicht bewilligt wurde, muss vor Auszahlung der Förderung die formale Förderberechtigung – insbesondere im Hinblick auf haushalts- sowie sozialversicherungsrechtliche Aspekte – geprüft werden. Zu diesem Zwecke kontaktiert Sie die Graduiertenakademie per E-Mail.
Alle notwendigen Informationen und Formulare für die Auszahlung der Notfallförderung finden Sie unter.
Welche Fristen muss ich beachten, sollte mein Antrag bewilligt werden?
Auszahlung der Förderung
Um die Förderung erhalten zu können, müssen Ihre Unterlagen zur Prüfung der Förderberechtigung (siehe 1. Schritt oben) und die Annahmeerklärung sowie die notwendigen Informationen zur Auszahlung der Förderung (siehe 2. Schritt oben) zu den Ihnen von der Graduiertenakademie mitgeteilten Fristen vorgelegt werden.
Berichtspflicht nach Ablauf der Förderung
Ein Abschlussbericht (300-500 Wörter) ist erforderlich, in dem Sie den Fortschritt während des Finanzierungszeitraums anhand folgender Fragen dokumentieren:
- Welche Schritte haben Sie unternommen, um Ihre finanzielle Situation während des Finanzierungszeitraums zu verbessern?
- Wie hat die finanzielle Unterstützung durch die Notfallförderung dazu beigetragen Ihre Forschungsziele zu erreichen?
- Beschreiben Sie Ihre aktuelle (finanzielle) Situation, einschließlich des Stands Ihrer Promotion.
Dieser Bericht muss spätestens 3 Monate nach Ablauf der Förderung eingereicht werden.
Sollten die geplanten Arbeiten innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Förderung nicht fertiggestellt sein, sind zu diesem Zeitpunkt ein Zwischenbericht über den Stand der Arbeiten (inkl. detaillierter Begründung für die Verzögerung) samt einem Zeitplan sowie einer kurzen Stellungnahme Ihrer Betreuerin oder Ihres Betreuers Auch diese Meldungen können per E-Mail an die Graduiertenakademie geschickt werden.
Sollten die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der angegebenen Frist eingehen, behält sich die Graduiertenakademie vor, die Bewilligung ganz oder teilweise zu widerrufen.
Kann ich die Förderung pausieren?
Nein, die Notfallförderung kann nicht pausiert werden. Wenn eine Situation eintritt, die den Berechtigungsanforderungen für die Finanzierung nicht entspricht, wird der Anspruch auf finanzielle Unterstützung sofort widerrufen (siehe Bewerbungsvoraussetzungen).