Auslandsaufenthalte

Der Aufenthalt im Ausland zu Recherchezwecken oder zur Kooperation mit ausländischen Forschungspartnern stellt einen wichtigen Aspekt der wissenschaftlichen Qualifikation dar. Sollten Sie einen solchen Aufenthalt planen, so sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihr Stipendiengeber, Ihr Institut oder Promotionsprogramm Mittel für solche Unternehmungen bereit hält. Rufen Sie dort an bzw. fragen Sie die Verantwortlichen. Sollten diese keine Mittel zur Verfügung stellen, möchten wir Ihnen zwei weitere Möglichkeiten anbieten:

Reisekostenbeihilfen der Graduiertenakademie

Die Graduiertenakademie vergibt viermal pro Jahr Beihilfen für Reisen von Doktoranden und Postdocs. Diese werden in einer Höhe von maximal 1.500 Euro unterstützt.

» Weitere Informationen zur Ausschreibung und zu den Abgabefristen finden Sie hier.

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD): Jahres- und Kurzstipendien

Mit den Jahres- und Kurzstipendien unterstützt der DAAD Auslandsaufenthalte in der Promotionsphase, um frühzeitig Erfahrungen im internationalen Forschungsfeld zu fördern. Gefördert werden 1-12 Monate bei einer möglichen Förderhöhe bis zu 2.250 Euro. Entsprechende Sprachkenntnisse und Voraussetzungen für eine Promotion müssen vorhanden sein. Der Auslandsaufenthalt muss selbst organisiert werden.

» Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des DAAD.


Verantwortlich: Fedtke
Letzte Änderung: 14.02.2009