LGF-Bewerbung – Abschlussbeihilfen der Landesgraduiertenförderung (LGF)
Ausschreibung
Bewerbung
Rechtsgrundlagen
FAQs
Ausschreibung
Die Graduiertenakademie vergibt, abhängig von der Mittelzuweisung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, an überdurchschnittlich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber Abschlussbeihilfen für den Zeitraum der Fertigstellung der Dissertation.
Aufgrund von Mittelkürzungen durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg entfällt die Ausschreibung von Abschlussbeihilfen im Frühjahr 2025.
Die nächste Ausschreibung von Abschlussbeihilfen findet voraussichtlich im September 2025 mit dem frühestmöglichen Förderbeginn im Februar 2026 statt.
Allgemeine Informationen für Bewerbungen um eine Abschlussbeihilfe
Termine 2025:
Bewerbungsbeginn: | 01. September 2025 |
Bewerbungsschluss: | 15. Oktober 2025 |
Förderbeginn: | zwischen 01. Februar 2026 und 01. Juli 2026 |
Laufzeit der Förderung: | max. 6 Monate ab gewünschtem Förderbeginn |
Monatliche Höhe der Förderung: | 1.350 Euro inkl. einer Sach- und Reisekostenzulage i.H.v. 100 Euro |
Förderzweck:
Bei der Abschlussbeihilfe handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für den Zeitraum der Fertigstellung der Dissertation. Die Förderung dient der Bestreitung des Lebensunterhalts und der Deckung des Ausbildungsbedarfs zur Erfüllung der Forschungsaufgabe, um sich in dieser Phase Ihres Promotionsvorhabens vollkommen auf den Abschluss Ihrer Doktorarbeit konzentrieren können.
Die Abschlussbeihilfe wird für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten ausgezahlt.
Die Abschlussbeihilfe wird ausschließlich für den Zeitraum der Fertigstellung der Doktorarbeit und maximal bis zur Abgabe der Arbeit bei Ihrer Fakultät ausgezahlt. Sie kann nicht für den Zeitraum zwischen der Einreichung der Dissertation und der Disputation der Arbeit gewährt werden.
Voraussetzungen zur Bewerbung:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Annahme als Doktorand/in an einer Fakultät der Universität Heidelberg oder Immatrikulationsbescheinigung mit dem Abschlussziel der Promotion
- Wissenschaftliche Betreuung durch einen Professor/eine Professorin bzw. einen Privatdozenten/eine Privatdozentin
- Herausragende Qualifikation und ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt
- Fortgeschrittenes Stadium der Dissertation, das die Abgabe der Arbeit unmittelbar oder bis zu maximal 3 Monate nach Ablauf der Förderung erwarten lässt
Bitte beachten Sie:
- Zur Bewerbungsfrist im Frühjahr (Mitte April) kann die Förderung frühestens im August und spätestens im darauffolgenden Januar beginnen. Zur Bewerbungsfrist im Herbst (Mitte Oktober) kann die Förderung frühestens im darauffolgenden Februar und spätestens im darauffolgenden Juli beginnen. Ab gewünschtem Startzeitpunkt kann die Förderung für maximal 6 Monate gewährt werden. Bitte geben Sie im Online-Antragsformular die gewünschte Laufzeit der Förderung an.
- Nach der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungen sowie unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
- Sollten Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, bitten wir um sofortige Mitteilung.
- Es ist empfehlenswert sich an die Anzahl der in der Ausschreibung angeforderten Gutachten zu halten. Zusätzlich eingereichte Gutachten werden nicht berücksichtigt.
- Eine Abschlussbeihilfe kann nicht erhalten, wer gleichzeitig für dasselbe Promotionsvorhaben eine gleichwertige Förderung von öffentlichen oder privaten Stellen erhält.
- Eine Abschlussbeihilfe kann nicht erhalten, wer bereits von einer anderen Stelle eine Abschlussförderung für die Fertigstellung desselben Promotionsvorhabens erhalten hat.
- Sollten Sie bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einer Beschäftigung als Mitarbeiter/in nach TV-L oder als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinikum) mit einem Umfang von mehr als 25% einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sein, welche im direkten Zusammenhang mit Ihrem Promotionsprojekt stand (d.h. im Rahmen dessen Sie ein Einkommen für die inhaltliche Bearbeitung Ihres Promotionsprojektes bezogen haben), ist die Förderung durch die LGF-Abschlussbeihilfe grundsätzlich nicht möglich. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall das LGF-Team der Graduiertenakademie.
- Ein Beschäftigungsverhältnis während des Bezugs der Abschlussbeihilfe ist nur möglich, sofern o.g. Sachverhalte nicht vorliegen und die Tätigkeit eine Arbeitszeit von monatlich 25% einer Vollzeitbeschäftigung nicht überschreitet. Bei einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Heidelberg (z.B. als geprüfte wissenschaftliche Hilfskraft oder als Mitarbeiter/in nach TV-L) ist zu beachten, dass die Tätigkeiten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses und der Abschlussbeihilfe getrennt sind. Dies schließt einen Bezug zum Fach des Dissertationsvorhabens nicht aus.
- Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zu einer PDF-Datei zusammenfügen, stellen Sie bitte sicher, dass die PDF-Datei mit Acrobat Reader zu öffnen und die Datei lesbar ist.
Hier können Sie sich bewerben
Bewerbung um eine LGF-Abschlussbeihilfe
Eine vollständige Bewerbung beinhaltet folgende Schritte:
- Das Ausfüllen und Abschicken des Online-Antragsformulars mit folgenden Anlagen, zusammengefasst in einer PDF-Datei:
- Bericht über das Promotionsvorhaben (max. 5 Seiten) plus Literaturliste; gehen Sie in Ihrem Bericht bitte insbesondere auf folgende Punkte ein:
- Inhalt des Promotionsvorhabens (inkl. des aktuellen Bearbeitungsstandes und der bisher erzielten Ergebnisse)
- Gründe für die Notwendigkeit der Förderung
- Arbeits- und Zeitplan bis zur Abgabe der Dissertation
- Tabellarischer Lebenslauf
- Hochschulzeugnis (in der Regel Diplom oder Master; auf Deutsch oder Englisch)
- Annahme als Doktorand/in an der begutachtenden Fakultät
- Das Ausfüllen und Hochladen des Gutachterformulars durch Ihre/n Promotionsbetreuer/in.
Das geschieht nach Ihrer Bewerbung:
Das Online-Antragsformular, Ihre Bewerbungsunterlagen sowie das Gutachten muss bis zur Bewerbungsfrist in der Graduiertenakademie eingegangen sein. Sie erhalten eine automatische E-Mail, sobald
- Sie das Online-Antragsformular ausgefüllt und abgeschickt haben. In dieser E-Mail wird Ihnen Ihre LGFG-Kennziffer mitgeteilt und es werden Ihnen alle notwendigen Informationen für die weitere Antragstellung zur Verfügung gestellt.
- ein Gutachten von Ihrem Promotionsbetreuer oder Ihrer Promotionsbetreuerin hochgeladen wurde. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam Ordner.
Nach der Bewerbungsfrist wird Ihre Bewerbung von der Fachkommission Ihrer Fakultät gerankt. Im Anschluss trifft die LGF-Vergabekommission der Universität Heidelberg die endgültige Förderentscheidung.
Hinweise zum Datenschutz:
Ihre Angaben werden – sofern nicht als freiwillig gekennzeichnet – benötigt, um über Ihren Antrag auf Gewährung einer Abschlussbeihilfe nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) entscheiden zu können. Ohne die Pflichtangaben kann nicht über Ihren Antrag entschieden werden.
Für weitere Informationen zum Datenschutz verweisen wir auf die Datenschutzerklärung der Universität Heidelberg.
Rechtsgrundlagen
- Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)
- Satzung zur Durchführung des LGFG an der Universität Heidelberg
Häufige Fragen
Eine Zusammenstellung der häufigsten Fragen rund um Ihre LGF-Bewerbung finden Sie hier:
► FAQs zu den Abschlussbeihilfen der Landesgraduiertenförderung