LGF-Bewerbung – Abschlussbeihilfen der Landesgraduiertenförderung (LGF)
Ausschreibung
Die Graduiertenakademie vergibt, abhängig von der Mittelzuweisung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, an überdurchschnittlich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber Abschlussbeihilfen für die Fertigstellung der Dissertation.
Anträge auf eine Abschlussbeihilfe können ab sofort eingereicht werden. Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Hinweise und Informationen zur Antragstellung.
Allgemeine Informationen für Bewerbungen um eine Abschlussbeihilfe
Termine:
Bewerbungsbeginn: | 01. März 2021 |
Bewerbungsschluss: | 28. April 2021 |
Beginn der Förderung: | frühestens 01. August 2021 |
Ende der Förderung | spätestens 31. Dezember 2021 |
Laufzeit der Förderung: | max. 5 Monate |
Monatliche Höhe der Förderung: | 1.203 Euro inkl. einer Sach- und Reisekostenzulage i.H.v. 103 Euro |
Voraussetzungen zur Bewerbung:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Annahme als Doktorand/in an einer Fakultät der Universität Heidelberg oder Immatrikulationsbescheinigung mit dem Abschlussziel der Promotion
- Wissenschaftliche Betreuung durch einen Professor/eine Professorin bzw. einen Privatdozenten/eine Privatdozentin
- Herausragende Qualifikation und ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt
- Fortgeschrittenes Stadium der Dissertation, das die Abgabe der Arbeit unmittelbar oder bis zu maximal 3 Monate nach Ablauf der Förderung erwarten lässt
Bitte beachten Sie:
- Eine Förderung außerhalb des Zeitraums von August bis Dezember des aktuellen Kalenderjahres ist nicht möglich.
- Nach der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungen sowie unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
- Sollten Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, bitten wir um sofortige Mitteilung.
- Eine Abschlussbeihilfe kann nicht erhalten, wer gleichzeitig für dasselbe Promotionsvorhaben eine gleichwertige Förderung von öffentlichen oder privaten Stellen erhält.
- Eine Abschlussbeihilfe kann nicht erhalten, wer bereits von einer anderen Stelle eine Abschlussförderung für die Fertigstellung desselben Promotionsvorhabens erhalten hat.
- Ein Beschäftigungsverhältnis während der Förderung muss einen Bezug zum Promotionsfach oder zu einem möglichen Berufsfeld nach Abschluss der Promotion aufweisen. Die Tätigkeit darf eine Arbeitszeit von monatlich 25% einer Vollzeitbeschäftigung nicht überschreiten.
- Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zu einer PDF-Datei zusammenfügen, stellen Sie bitte sicher, dass die PDF-Datei mit Acrobat Reader zu öffnen und die Datei lesbar ist.
Hier können Sie sich bewerben
Bewerbung um eine LGF-Abschlussbeihilfe
Eine vollständige Bewerbung beinhaltet folgende Schritte:
- Das Ausfüllen und Abschicken des Online-Antragsformulars mit folgenden Anlagen, zusammengefasst in einer PDF-Datei:
- Bericht über das Promotionsvorhaben (max. 5 Seiten) plus Literaturliste; gehen Sie in Ihrem Bericht bitte insbesondere auf folgende Punkte ein:
- Inhalt des Promotionsvorhabens (inkl. des aktuellen Bearbeitungsstandes und der bisher erzielten Ergebnisse)
- Gründe für die Notwendigkeit der Förderung
- Arbeits- und Zeitplan bis zur Abgabe der Dissertation
- Tabellarischer Lebenslauf
- Hochschulzeugnis (in der Regel Diplom oder Master; auf Deutsch oder Englisch)
- Annahme als Doktorand/in an der begutachtenden Fakultät
- Das Ausfüllen und Hochladen des Gutachterformulars
durch Ihre/n Promotionsbetreuer/in.
Das geschieht nach Ihrer Bewerbung:
Ihre Bewerbungsunterlagen sowie das Gutachten müssen bis zur Bewerbungsfrist in der Graduiertenakademie eingegangen sein. Sie erhalten eine E-Mail, sobald Ihre Bewerbung eingegangen ist, und noch eine E-Mail, sobald das Gutachten für Sie eingereicht wurde.
Nach der Bewerbungsfrist wird Ihre Bewerbung von der Fachkommission Ihrer Fakultät gerankt. Im Anschluss trifft die LGF-Vergabekommission der Universität Heidelberg die endgültige Förderentscheidung.
Hinweise zum Datenschutz:
Ihre Angaben werden – sofern nicht als freiwillig gekennzeichnet – benötigt, um über Ihren Antrag auf Gewährung einer Abschlussbeihilfe nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) entscheiden zu können. Ohne die Pflichtangaben kann nicht über Ihren Antrag entschieden werden.
Für weitere Informationen zum Datenschutz verweisen wir auf die Datenschutzerklärung der Universität Heidelberg.
Häufige Fragen
Eine Zusammenstellung der häufigsten Fragen rund um Ihre LGF-Bewerbung finden Sie hier:
► FAQs zu den Abschlussbeihilfen der Landesgraduiertenförderung