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Juristische Fakultät: Richtlinien / FAQs für die Bewerbung um eine Familienförderung


Das heiDOCS-Förderprogramm der Juristischen Fakultät ist im Herbst 2023 ausgelaufen.
Bitte reichen Sie keine Bewerbungen mehr ein.
 

Informationen zur Fortführung des Förderprogramms ab 2024 als universitätsweite zentrale Ausschreibung durch die Graduiertenakademie im Rahmen von heiDOCS 2.0 erhalten Sie hier:
https://www.graduateacademy.uni-heidelberg.de/foerderung/heidocs_main.html  

 

 

  

Allgemeine Fragen

Wer kann eine Familienförderung beantragen?
Wofür kann ich die Familienförderung beantragen?
Wann soll ich mich bewerben?
► Ab welchem Zeitpunkt und wie lange erhalte ich die Förderung?
► Wie hoch ist die Förderung?
Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?
► Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?
► Kann ich die Förderung unterbrechen?

 

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen

► Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?
► Muss ich abgesehen von den Unterlagen, die im Bewerbungsformular angefordert werden, weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen?
► Was sind Drittmittel?
Wer kann die Stellungnahme für meinen Antrag ausstellen?
 

 



Allgemeine Fragen

 

Wer kann eine solche Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Doktorandinnen und Doktoranden, die an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg als Doktorand/in angenommen (prüfungsrechtlich zugelassen) sind.

 

Die Berechtigung zur Förderung endet mit Ablauf des Monats der mündlichen Doktorprüfung oder mit Ablauf des Monats, in dem ein Tatbestand eintritt, der eine Förderung durch das heiDOCS-Programm der Fakultät ausschließt. Hierunter fällt z.B. der Abbruch des Arbeitsvorhabens.

 

Wofür kann ich die Familienförderung beantragen?

Die Familienförderung dient Doktorandinnen und Doktoranden der Fakultät als finanzielle Unterstützung für Betreuungs- oder Haushaltshilfen zur Schaffung von Freiräumen für die Arbeit an der Dissertation. Die Familienförderung richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern bis zu einem Alter von zehn Jahren.

Bitte legen Sie im Bewerbungsformular (siehe: » Bewerbungsverfahren und -formulare) detailliert die Notwendigkeit der Familienförderung dar.

Die Familienförderung kann für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten und unter Berücksichtigung der Voraussetzungen für die Förderberechtigung gewährt werden.

 

Hinweis: Die Förderleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Die Förderung begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen der Universität Heidelberg und dem/der Geförderten. Der/die Empfänger/in der Familienförderung darf im Zusammenhang mit der Förderung nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder sonstigen Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden.

 

Wann soll ich mich bewerben?

Bewerbungen können zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.

Die Begutachtung der Anträge erfolgt im vierteljährlichen Rhythmus mit den unten aufgeführten Stichtagen für den Eingang der Bewerbungen. Die Förderung sollte innerhalb der unten genannten Zeiträume beginnen.

 

Stichtage Beginn der Förderung
10. Januar                 1. März bis 1. Mai desselben Jahres
10. April 1. Juni bis 1. August desselben Jahres
10. Juli 1. September bis 1. November desselben Jahres
10. Oktober 1. Dezember desselben Jahrs bis 1. Februar des Folgejahres

 

Bitte reichen Sie Ihren Antrag unter Berücksichtigung des gewünschten Förderzeitraums und dem entsprechenden Stichtag ein. Die Förderentscheidung wird ca. 6 bis 8 Wochen nach den Stichtagen bekannt gegeben.

Wichtig:

  • Die Förderung kann nicht rückwirkend ausgezahlt werden.
  • Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
     

Ab welchem Zeitpunkt und wie lange erhalte ich die Förderung?

Die Förderung beginnt frühestens knapp 2 bis maximal 6 Monate nach den genannten Stichtagen und wird für die Dauer von maximal 24 Monaten unter Berücksichtigung der Voraussetzungen für die Förderberechtigung ausgezahlt. Den Startzeitpunkt sowie die Dauer der Förderung können Sie unter Berücksichtigung der Stichtage und den entsprechend vorgegebenen Zeiträumen für den Beginn der Förderung frei wählen. Eine Förderung kann nur zum Monatsersten beginnen und zum Monatsletzten enden. Bitte geben Sie im Bewerbungsformular (siehe: » Bewerbungsverfahren und -formulare) den gewünschten Zeitraum der Förderung entsprechend der o.g. Hinweise an. 

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Familienförderung umfasst pro Kind maximal 200 Euro pro Monat . Die Auszahlung der Förderung erfolgt monatlich.

Für die Gewährung der Familienförderung ist es notwendig, dass Sie eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes/Ihrer Kinder mit dem Bewerbungsformular in der Graduiertenakademie einreichen (siehe: » Bewerbungsverfahren und -formulare).

 

Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?

Leider ist es uns nicht möglich, den Eingang jeder Bewerbung automatisch zu bestätigen. Falls Sie sichergehen möchten, dass Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist und bearbeitet wird, können Sie sich per E-Mail an uns wenden: ga-docs@uni-heidelberg.de
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.

 

Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Das Begutachtungsverfahren dauert ca. 6 bis 8 Wochen nach Ablauf der festgelegten Stichtage. Die Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens auf dem Postweg verschickt.
Es ist nicht möglich, Sie über die Ergebnisse Ihrer Bewerbung vor Abschluss des Begutachtungsverfahrens zu informieren.
 

Kann ich die Förderung unterbrechen?

Ja. In begründeten Ausnahmefällen (bspw. Krankheit, Schwangerschaft, besondere familiäre Belastung) kann die Förderung für bis zu 12 Monate unterbrochen werden, sofern Ihr/e Promotionsbetreuer/in bestätigt, dass der Abschluss der Promotion durch die Unterbrechung nicht gefährdet wird. Bitte kontaktieren Sie im Falle einer Unterbrechung umgehend die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de).

 

 

 

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen

 

Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?

Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular (siehe: » Bewerbungsverfahren und -formulare) elektronisch aus. Speichern Sie hierfür das Formular auf Ihrem Computer, bevor Sie die Felder ausfüllen. Ihre Eintragungen werden sonst unter Umständen nicht übermittelt. Nach dem Ausfüllen speichern Sie die Änderungen bitte erneut.
Bitte benutzen Sie ein Apple- oder Windows-Betriebssystem, um die Formulare auszufüllen. Die Formulare sind nicht mit einem Linux-System kompatibel.
Bitte nutzen Sie in den Bewerbungsformularen nur die bereitgestellte Fläche für Ihre Eintragungen und ändern Sie nicht die Formatierung der Felder. Die Gutachterkommission kann keinen Text außerhalb der angegebenen Felder lesen.
Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail die Bewerbungsunterlagen als separate Anhänge hinzu. Sie brauchen die verschiedenen Dokumente nicht in einer PDF-Datei zusammenfassen.

 

Muss ich abgesehen von den Unterlagen, die im Bewerbungsformular angefordert werden, weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen?

Nein. Alle Informationen, die für die Begutachtung Ihres Antrags notwendig sind, werden im Bewerbungsformular abgefragt und angefordert. Die Gutachterkommission erhält nur das Bewerbungsformular mit den notwendigen Nachweisen und die Stellungnahme Ihrer Betreuerin/Ihres Betreuers. Zusätzliche Dokumente, wie Publikationslisten, Literaturverzeichnisse oder Lebensläufe werden nicht zur Begutachtung weitergeleitet.

 

Was sind Drittmittel?

Drittmittel sind finanzielle Mittel, die Ihnen von dritter Seite für Ihr Promotionsprojekt oder andere Forschungsprojekte zur Verfügung gestellt wurden.

 

Wer kann die Stellungnahme für meinen Antrag ausstellen?

Die Stellungnahme soll von Ihrer Erstbetreuerin/Ihrem Erstbetreuer ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Stellungnahme vertraulich gegenüber der Bewerberin/dem Bewerber zu behandeln und direkt per E-Mail an die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de) zu schicken ist. Für das Einreichen der Stellungnahmen gelten die gleichen Stichtage wie für die Bewerbungen.

 

Im Falle einer Verhinderung der Erstbetreuerin/des Erstbetreuers (Krankheit, Elternzeit, etc.) und kann auch ein/e andere/r Hochschullehrer/in des Faches um die Begutachtung des Antrags und die Ausstellung der Stellungnahme gebeten werden.

 

 

Verantwortlich: Naranjo
Letzte Änderung: 18.12.2023
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