Richtlinien / FAQs für die Bewerbung um einen Praktikumszuschuss an der Juristischen Fakultät


Das heiDOCS-Förderprogramm der Juristischen Fakultät ist im Herbst 2023 ausgelaufen.
Bitte reichen Sie keine Bewerbungen mehr ein.
 

Informationen zur Fortführung des Förderprogramms ab 2024 als universitätsweite zentrale Ausschreibung durch die Graduiertenakademie im Rahmen von heiDOCS 2.0 erhalten Sie hier:
https://www.graduateacademy.uni-heidelberg.de/foerderung/heidocs_main.html  

 

 

 

 

Allgemeine Fragen

Wer kann einen Praktikumszuschuss beantragen?
Wofür kann ich einen Praktikumszuschuss beantragen?
Wann soll ich mich bewerben?
► Wie hoch ist die Förderung?
► Ab welchem Zeitpunkt und wie lange erhalte ich den Praktikumszuschuss?
► Was muss ich beachten, wenn ich bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinik) nachgegangen bin?
► Kann ich während des Bezugs des Praktikumszuschusses ein Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis beziehen oder ein anderes Stipendium erhalten?
Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?
► Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?
► Was passiert mit meinem bewilligten Praktikumszuschuss, wenn ich das geplante Praktikum nicht antreten kann?
Was passiert mit meinem bewilligten Praktikumszuschuss, wenn ich das Praktikum verschieben muss?

 

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen

► Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?
► Muss ich abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen?
► Was sind Drittmittel?
Wer kann die Stellungnahme für meinen Antrag ausstellen?
 

 



Allgemeine Fragen

 

Wer kann einen Praktikumszuschuss beantragen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Doktorandinnen und Doktoranden, die an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg als Doktorand/in angenommen (prüfungsrechtlich zugelassen) sind.

 

Die Berechtigung zur Förderung endet mit Ablauf des Monats der mündlichen Doktorprüfung oder mit Ablauf des Monats, in dem ein Tatbestand eintritt, der eine Förderung durch das heiDOCS-Programm der Fakultät ausschließt. Hierunter fallen z.B. der Abbruch des Arbeitsvorhabens oder die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses, das nicht mit der Förderung vereinbar ist.

 

Wofür kann ich einen Praktikumszuschuss beantragen?

Der Praktikumszuschuss dient als finanzielle Unterstützung für die Durchführung unbezahlter Paktika bei öffentlichen oder nicht gewerblichen Einrichtungen. Die Förderung wird für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten ausgezahlt.

 

Hinweis: Die Förderleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Die Förderung begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen der Universität Heidelberg und dem/der Geförderten. Der/die Empfänger/in der Beihilfe darf im Zusammenhang mit der Förderung nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder sonstigen Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden.

 

Wann soll ich mich bewerben?

Bewerbungen können zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.

Die Begutachtung der Anträge erfolgt im vierteljährlichen Rhythmus mit den unten aufgeführten Stichtagen für den Eingang der Bewerbungen. Die Förderung sollte innerhalb der unten genannten Zeiträume beginnen.
 

Stichtage                  Beginn der Förderung

10. Januar          1. März bis 1. Mai desselben Jahres
10. April 1. Juni bis 1. August desselben Jahres
10. Juli 1. September bis 1. November desselben Jahres
10. Oktober 1. Januar bis 1. März des Folgejahres


Bitte reichen Sie Ihren Antrag unter Berücksichtigung des gewünschten Förderzeitraums und dem entsprechenden Stichtag ein. Die Förderentscheidung wird ca. 6 bis 8 Wochen nach den Stichtagen bekannt gegeben.

Wichtig:

  • Die Beihilfe kann nicht rückwirkend ausgezahlt werden.
  • Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
     

Wie hoch ist die Förderung?

Der Praktikumszuschuss beträgt maximal 1.000 Euro pro Monat und wird für maximal 3 Monate gewährt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt monatlich.

 

Ab welchem Zeitpunkt und wie lange erhalte ich den Praktikumszuschuss?

Die Förderung beginnt frühestens innerhalb des für den jeweiligen Stichtag angegebenen Zeitraum und wird für die Dauer von maximal 3 Monaten ausgezahlt. Den Startzeitpunkt sowie die Dauer der Förderung können Sie analog Ihres Praktikums unter Berücksichtigung der Stichtage und den entsprechend vorgegebenen Zeiträumen frei wählen. Eine Förderung kann nur zum Monatsersten beginnen und zum Monatsletzten enden. Bitte geben Sie im Online-Antragsformular den gewünschten Zeitraum für die Förderung entsprechend an.

 

Was muss ich beachten, wenn ich bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinik) nachgegangen bin?

Sollten Sie bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einer Beschäftigung als Mitarbeiter/in nach TV-L oder als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinikum) mit einem Umfang von mehr als 25% einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sein, welche im direkten Zusammenhang mit Ihrem Promotionsprojekt stand (d.h. im Rahmen dessen Sie ein Einkommen für die inhaltliche Bearbeitung Ihres Promotionsprojektes bezogen), ist die Förderung durch den heiDOCS-Praktikumszuschusses während dieses Zeitraums i.d.R. nicht möglich. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de).

 

Kann ich während des Bezugs des Praktikumszuschusses ein Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis beziehen oder ein anderes Stipendium erhalten?

Sollten Sie während des Bezugs des Praktikumszuschusses ein Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis beziehen, müssen die Gründe dafür in Ihrem Antrag deutlich dargelegt werden. Der Bezug einer anderen Förderleistung während des Bezugs des Praktikumszuschusses ist in der Regel nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass in Anlehnung an das Haushaltsrecht der Universität ein etwaiges Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg während des Bezugs der Förderung eine Arbeitszeit von 25% einer Vollzeitbeschäftigung nicht überschreiten darf. Weiterhin ist zu beachten, dass es zwischen der durch den Praktikumszuschuss geförderten Tätigkeit und dem Beschäftigungsverhältnis zu keiner zeitlichen, örtlichen und inhaltlichen Überschneidung kommen darf. Dies schließt einen Bezug zum Fach des Dissertationsvorhabens nicht aus.

Wichtig: Sollten sich während des Erhalts des Praktikumszuschusses Änderungen in Ihrem Einkommensverhältnis ergeben, kontaktieren Sie bitte umgehend die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de).

 

Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?

Leider ist es uns nicht möglich, den Eingang jeder Bewerbung automatisch zu bestätigen. Falls Sie sichergehen möchten, dass Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist und bearbeitet wird, können Sie sich per E-Mail an uns wenden: ga-docs@uni-heidelberg.de
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.

 

Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Das Begutachtungsverfahren dauert ca. 6 bis 8 Wochen nach Ablauf der festgelegten Stichtage. Die Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens auf dem Postweg verschickt.
Es ist nicht möglich, Sie über die Ergebnisse Ihrer Bewerbung vor Abschluss des Begutachtungsverfahrens zu informieren.
 

 

Was passiert mit meinem bewilligten Praktikumszuschuss, wenn ich das geplante Praktikum nicht antreten kann?

Der Zuschuss ist weder auf ein anderes Praktikum noch auf eine andere Person übertragbar. Sollten Sie Ihr Praktikum also nicht antreten können, verfällt der Praktikumszuschuss ohne Ersatz.

 

Was passiert mit meinem bewilligten Praktikumszuschuss, wenn ich mein Praktikum verschieben muss?

Es ist grundsätzlich möglich, das Praktikum zu verschieben – allerdings müssen Sie uns in diesem Fall so schnell wie möglich darüber informieren. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass sich die Einrichtung, an der Sie das Praktikum absolvieren, nicht ändert.

 

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen

 

Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?

Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular (siehe: » Bewerbungsverfahren und -formulare) elektronisch aus. Speichern Sie hierfür das Formular auf Ihrem Computer, bevor Sie die Felder ausfüllen. Ihre Eintragungen werden sonst unter Umständen nicht übermittelt. Nach dem Ausfüllen speichern Sie die Änderungen bitte erneut.
Bitte benutzen Sie ein Apple- oder Windows-Betriebssystem, um die Formulare auszufüllen. Die Formulare sind nicht mit einem Linux-System kompatibel.
Bitte nutzen Sie in den Bewerbungsformularen nur die bereitgestellte Fläche für Ihre Eintragungen und ändern Sie nicht die Formatierung der Felder. Die Gutachterkommission kann keinen Text außerhalb der angegebenen Felder lesen.
Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail die Bewerbungsunterlagen als separate Anhänge hinzu. Sie brauchen die verschiedenen Dokumente nicht in einer PDF-Datei zusammenfassen.

 

Muss ich abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen?

Nein. Alle Informationen, die für die Begutachtung Ihres Antrags notwendig sind, werden im Bewerbungsformlar abgefragt und angefordert. Die Gutachterkommission erhält nur das Bewerbungsformular und die Stellungnahme Ihrer Betreuerin/Ihres Betreuers. Zusätzliche Dokumente, wie Publikationslisten, Literaturverzeichnisse oder Lebensläufe, werden nicht zur Begutachtung weitergeleitet.

 

Was sind Drittmittel?

Drittmittel sind finanzielle Mittel, die Ihnen von dritter Seite für Ihr Promotionsprojekt oder andere Forschungsprojekte zur Verfügung gestellt wurden.

 

Wer kann die Stellungnahme für meinen Antrag ausstellen?

Die Stellungnahme soll von Ihrer Erstbetreuerin/Ihrem Erstbetreuer ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Stellungnahme vertraulich gegenüber der Bewerberin/dem Bewerber zu behandeln und direkt per E-Mail an die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de) zu schicken ist. Für das Einreichen der Stellungnahmen gelten die gleichen Stichtage wie für die Bewerbungen.

 

Im Falle einer Verhinderung der Erstbetreuerin/des Erstbetreuers (Krankheit, Elternzeit, etc.) und kann auch ein/e andere/r Hochschullehrer/in des Faches um die Begutachtung des Antrags und die Ausstellung der Stellungnahme gebeten werden.


 

 

Verantwortlich: Naranjo
Letzte Änderung: 18.12.2023
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