Überbrückungsbeihilfe an der Juristischen Fakultät: Bewerbungsverfahren und Formulare
Bewerbungen können zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.
Die Begutachtung der Anträge erfolgt im halbjährlichen Rhythmus mit den unten aufgeführten Stichtagen für den Eingang der Bewerbungen. Die Förderung sollte innerhalb der unten genannten Zeiträume beginnen.
10. Januar | 1. März bis 1. Mai desselben Jahres |
10. April | 1. Juni bis 1. August desselben Jahres |
10. Juli | 1. September bis 1. November desselben Jahres |
10. Oktober | 1. Januar bis 1. März des Folgejahres |
Bitte reichen Sie Ihren Antrag unter Berücksichtigung des gewünschten Förderzeitraums und dem entsprechenden Stichtag ein. Die Förderentscheidung wird 6 bis 8 Wochen nach den Stichtagen bekannt gegeben.
Wichtig:
- Die Beihilfe kann nicht rückwirkend ausgezahlt werden.
- Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Eine vollständige Bewerbung um eine Überbrückungsbeihilfe beeinhaltet die folgenden drei Schritte:
1) Ausfüllen und Abschicken des ONLINE-ANMELDEFORMULARS
Bitte beachten Sie: Das Abschicken des Online-Anmeldeformulars stellt keine vollständige Bewerbung dar. Erst wenn alle notwendigen Unterlagen vollständig in der Graduiertenakademie eingegangen sind, kann Ihr Antrag in das Begutachtungsverfahren aufgenommen werden.
2) Einreichen des BEWERBUNGSFORMULARS in der Graduiertenakademie
Bitte beachten Sie:
- Bitte speichern Sie das Bewerbungsformular auf Ihrem Computer, bevor Sie die Felder ausfüllen. Ihre Eintragungen werden sonst unter Umständen nicht übermittelt. Nach dem Ausfüllen speichern Sie die Änderungen bitte erneut und senden das Bewerbungsformular und eine Kopie Ihrer Annahme als Doktorand*in oder Ihrer Immatrikulationsbescheinigung (mit dem Abschlussziel der Promotion) an der Universität Heidelberg per E-Mail an die Graduiertenakademie: ga-docs@uni-heidelberg.de
- Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail die Unterlagen als separate Anhänge bei. Es ist nicht notwendig, die Dokumente in einer PDF-Datei zusammenzufassen.
3) Einreichen der STELLUNGNAHME von Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer
Ihre Promotionsbetreuerin/Ihr Promotionsbetreuer wird gebeten die Stellungnahme für Ihren Antrag um eine Überbrückungsbeihilfe ebenfalls innerhalb der o.g. Stichtage per E-Mail in der Graduiertenakademie einzureichen: ga-docs@uni-heidelberg.de
Bitte beachten Sie: Die Stellungnahme ist gegenüber der Bewerberin/dem Bewerber vertraulich zu behandeln.
Bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen, prüfen Sie bitte genau, ob Sie alle notwendigen Unterlagen beigefügt haben. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
» RICHTLINIEN / FAQs FÜR DIE BEWERBUNG UM EINE ÜBERBRÜCKUNGSBEIHILFE AN DER JURISTISCHEN FAKULTÄT