Bereichsbild
Kontakt

Graduiertenakademie
Im Neuenheimer Feld 370
69120 Heidelberg

Telephone Icon 17x17  +49 (0)6221 / 54 - 19792
E-Mail ga-docs@uni-heidelberg.de

 

Richtlinien / FAQs für die Bewerbung um eine Überbrückungsbeihilfe an der Juristischen Fakultät

 


Das heiDOCS-Förderprogramm der Juristischen Fakultät ist im Herbst 2023 ausgelaufen.
Bitte reichen Sie keine Bewerbungen mehr ein.
 

Informationen zur Fortführung des Förderprogramms ab 2024 als universitätsweite zentrale Ausschreibung durch die Graduiertenakademie im Rahmen von heiDOCS 2.0 erhalten Sie hier:
https://www.graduateacademy.uni-heidelberg.de/foerderung/heidocs_main.html  

 

 

 

Allgemeine Fragen

Wer kann eine Überbrückungsbeihilfe beantragen?
Wofür kann ich eine Überbrückungsbeihilfe beantragen?
Wann soll ich mich bewerben?
► Wie hoch ist die Förderung?
► Ab welchem Zeitpunkt und wie lange erhalte ich die Überbrückungsbeihilfe?
► Was muss ich beachten, wenn ich bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinik) nachgegangen bin?
► Kann ich während des Bezugs der Überbückungsbeihilfe ein Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis beziehen oder ein anderes Stipendium erhalten?
► Gibt es eine Frist für die Einreichung der Dissertation?
Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?
► Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?
► Kann ich die Förderung unterbrechen?

 

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen

► Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?
► Muss ich abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, etc.) einreichen?
► Was sind Drittmittel?
Wer kann die Stellungnahme für meinen Antrag ausstellen?
 

 



Allgemeine Fragen

 

Wer kann eine Überbrückungsbeihilfe beantragen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Doktorandinnen und Doktoranden, die an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg als Doktorand/in angenommen (prüfungsrechtlich zugelassen) sind.

 

Wofür kann ich eine Überbrückungsbeihilfe beantragen?

Die Überbrückungsbeihilfe dient als finanzielle Unterstützung für die Endphase der Promotion. Sie wird für die Fertigstellung der Dissertationsschrift für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten ausgezahlt. Die Überbrückungsbeihilfe kann nicht für den Zeitraum zwischen Einreichung der Dissertation und Disputation Ihrer Arbeit ausgezahlt werden.

Die Berechtigung zur Förderung endet mit Ablauf des Monats, in dem die Arbeit in der Fakultät eingereicht wird oder in dem ein Tatbestand eintritt, der eine Förderung durch das heiDOCS-Programm der Fakultät ausschließt. Hierunter fallen z.B. der Abbruch des Arbeitsvorhabens oder die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses, das nicht mit der Förderung vereinbar ist.

Hinweis: Die Förderleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Die Förderung begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen der Universität Heidelberg und dem/der Geförderten. Der/die Empfänger/in der Beihilfe darf im Zusammenhang mit der Förderung nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder sonstigen Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden.

 

Wann soll ich mich bewerben?

Bewerbungen können zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.

Die Begutachtung der Anträge erfolgt im vierteljährlichen Rhythmus mit den unten aufgeführten Stichtagen für den Eingang der Bewerbungen. Die Förderung sollte innerhalb der unten genannten Zeiträume beginnen.
 

Stichtage              Beginn der Förderung

10. Januar 1. März bis 1. Mai desselben Jahres
10. April 1. Juni bis 1. August desselben Jahres
10. Juli 1. September bis 1. November desselben Jahres
10. Oktober 1. Januar bis 1. März des Folgejahres

 

Die Förderung kann ab dem Ersten des Monats beginnen, in dem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde. Bitte reichen Sie Ihren Antrag unter Berücksichtigung des gewünschten Förderzeitraums und dem entsprechenden Stichtag ein. Die Förderentscheidung wird ca. 6 bis 8 Wochen nach den Stichtagen bekannt gegeben.

Wichtig:

  • Die Beihilfe kann nicht rückwirkend ausgezahlt werden.
  • Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
     

Wie hoch ist die Förderung?

Die Überbrückungsbeihilfe beträgt maximal 1.000 Euro pro Monat und wird für maximal 6 Monate gewährt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt monatlich.

 

Ab welchem Zeitpunkt und wie lange erhalte ich die Überbrückungsbeihilfe?

Die Förderung beginnt frühestens innerhalb des für den jeweiligen Stichtag angegeben Zeitraum und wird für die Dauer von maximal 6 Monaten ausgezahlt. Den Startzeitpunkt sowie die Dauer der Förderung können Sie unter Berücksichtigung der Stichtage und den entsprechend vorgegebenen Zeiträumen für den Beginn der Förderung frei wählen. Eine Förderung kann nur zum Monatsersten beginnen und zum Monatsletzten enden. Bitte geben Sie im Online-Antragsformular den gewünschten Zeitraum für die Förderung entsprechend an. 

Bitte beachten Sie: Der beantragte Zeitraum der Förderung sollte den geplanten Arbeits­schritten bis zur Abgabe der Dissertation entsprechen.

 

Was muss ich beachten, wenn ich bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinik) nachgegangen bin?

Sollten Sie bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einer Beschäftigung als Mitarbeiter/in nach TV-L oder als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinikum) mit einem Umfang von mehr als 25% einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sein, welche im direkten Zusammenhang mit Ihrem Promotionsprojekt stand (d.h. im Rahmen dessen Sie ein Einkommen für die inhaltliche Bearbeitung Ihres Promotionsprojektes bezogen), ist die Förderung durch die heiDOCS-Überbrückungsbeihilfe während dieses Zeitraums i.d.R. nicht möglich. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de).

 

Kann ich während des Bezugs der Überbrückungsbeihilfe ein Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis beziehen oder ein anderes Stipendium erhalten?

Die Überbrückungsbeihilfe dient dem Zweck, Ihr Promotionsvorhaben zügig und erfolgreich abzuschließen. Daher sollten Sie sich während des Erhalts der Überbrückungsbeihilfe ausschließlich der Fertigstellung Ihrer Dissertation widmen. Außerdem dient die Beihilfe dazu, besonders bedürftige Doktorandinnen und Doktoranden in ihrer Abschlussphase finanziell zu unterstützen. Sollten Sie also während des Bezugs der Überbrückungsbeihilfe ein Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis beziehen, müssen die Gründe dafür in Ihrem Antrag deutlich dargelegt werden. Der Bezug einer anderen Förderleistung während des Bezugs der Überbrückungsbeihilfe ist in der Regel nicht möglich.
 

Bitte beachten Sie, dass in Anlehnung an das Haushaltsrecht der Universität ein etwaiges Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg während des Bezugs der Förderung eine Arbeitszeit von 25% einer Vollzeitbeschäftigung nicht überschreiten darf. Weiterhin ist zu beachten, dass es zwischen der durch die Überbrückungsbeihilfe geförderten Tätigkeit und dem Beschäftigungsverhältnis zu keiner zeitlichen, örtlichen und inhaltlichen Überschneidung kommen darf. Dies schließt einen Bezug zum Fach des Dissertationsvorhabens nicht aus.

Wichtig: Sollten sich während des Erhalts der Überbrückungsbeihilfe Änderungen in Ihrem Einkommensverhältnis ergeben, kontaktieren Sie bitte umgehend die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de).

 

Gibt es eine Frist für die Einreichung der Dissertation?

Ja: Die Dissertation muss spätestens 3 Monate nach Ablauf der Förderung in der Promotionsgeschäftsstelle der Juristischen Fakultät eingereicht werden. Bitte reichen Sie eine Bestätigung der Fakultät über die Abgabe der Doktorarbeit binnen dieser Frist in der Graduiertenakademie ein.

Sollte die Arbeit innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Förderung nicht fertiggestellt sein, sind zu diesem Zeitpunkt ein Zwischenbericht über den Stand der Arbeit samt einem Arbeitsplan sowie einer kurzen Stellungnahme Ihrer Betreuerin/Ihres Betreuers in der Graduiertenakademie einzureichen. Sollten die erforderlichen Unterlagen nicht binnen der o.g. Frist eingehen, behält sich die Graduiertenakademie vor, die Bewilligung ganz oder teilweise zu widerrufen.

 

Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?

Leider ist es uns nicht möglich, den Eingang jeder Bewerbung automatisch zu bestätigen. Falls Sie sichergehen möchten, dass Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist und bearbeitet wird, können Sie sich per E-Mail an uns wenden: ga-docs@uni-heidelberg.de
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.

 

Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Das Begutachtungsverfahren dauert ca. 6 bis 8 Wochen nach Ablauf der festgelegten Stichtage. Die Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens auf dem Postweg verschickt.
Es ist nicht möglich, Sie über die Ergebnisse Ihrer Bewerbung vor Abschluss des Begutachtungsverfahrens zu informieren.
 

Kann ich die Förderung unterbrechen?

Ja. In begründeten Ausnahmefällen (bspw. Krankheit, Schwangerschaft, besondere familiäre Belastung) kann die Förderung für bis zu 12 Monate unterbrochen werden, sofern Ihr/e Promotionsbetreuer/in bestätigt, dass der Abschluss der Promotion durch die Unterbrechung nicht gefährdet wird. Bitte kontaktieren Sie im Falle einer Unterbrechung umgehend die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de).

 

 

 

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen

 

Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?

Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular (siehe: » Bewerbungsverfahren und -formulare) elektronisch aus. Speichern Sie hierfür das Formular auf Ihrem Computer, bevor Sie die Felder ausfüllen. Ihre Eintragungen werden sonst unter Umständen nicht übermittelt. Nach dem Ausfüllen speichern Sie die Änderungen bitte erneut.
Bitte benutzen Sie ein Apple- oder Windows-Betriebssystem, um die Formulare auszufüllen. Die Formulare sind nicht mit einem Linux-System kompatibel.
Bitte nutzen Sie in den Bewerbungsformularen nur die bereitgestellte Fläche für Ihre Eintragungen und ändern Sie nicht die Formatierung der Felder. Die Gutachterkommission kann keinen Text außerhalb der angegebenen Felder lesen.
Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail die Bewerbungsunterlagen als separate Anhänge hinzu. Sie brauchen die verschiedenen Dokumente nicht in einer PDF-Datei zusammenfassen.

 

Muss ich abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Literaturverzeichnisse etc.) einreichen?

Nein. Alle Informationen, die für die Begutachtung Ihres Antrags notwendig sind, werden im Bewerbungsformlar abgefragt und angefordert. Die Gutachterkommission erhält nur das Bewerbungsformular und die Stellungnahme Ihrer Betreuerin/Ihres Betreuers. Zusätzliche Dokumente, wie Publikationslisten oder Literaturverzeichnisse, werden nicht zur Begutachtung weitergeleitet.

 

Was sind Drittmittel?

Drittmittel sind finanzielle Mittel, die Ihnen von dritter Seite für Ihr Promotionsprojekt oder andere Forschungsprojekte zur Verfügung gestellt wurden.

 

Wer kann die Stellungnahme für meinen Antrag ausstellen?

Die Stellungnahme soll von Ihrer Erstbetreuerin/Ihrem Erstbetreuer ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Stellungnahme vertraulich gegenüber der Bewerberin/dem Bewerber zu behandeln und direkt per E-Mail an die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de) zu schicken ist. Für das Einreichen der Stellungnahmen gelten die gleichen Stichtage wie für die Bewerbungen.

 

Im Falle einer Verhinderung der Erstbetreuerin/des Erstbetreuers (Krankheit, Elternzeit, etc.) und kann auch ein/e andere/r Hochschullehrer/in des Faches um die Begutachtung des Antrags und die Ausstellung der Stellungnahme gebeten werden.


 

Verantwortlich: Naranjo
Letzte Änderung: 18.12.2023
zum Seitenanfang/up