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Graduiertenakademie
Im Neuenheimer Feld 370
69120 Heidelberg

 
E-Mail ga-docs@uni-heidelberg.de

 

Richtlinien / FAQs für die Bewerbung um eine Anschubfinanzierung an der Neuphilologischen Fakultät


Das heiDOCS-Förderprogramm der Neuphilologischen Fakultät ist im Herbst 2023 ausgelaufen.
Bitte reichen Sie keine Bewerbungen mehr ein.
 

Informationen zur Fortführung des Förderprogramms ab 2024 als universitätsweite zentrale Ausschreibung durch die Graduiertenakademie im Rahmen von heiDOCS 2.0 erhalten Sie hier:
https://www.graduateacademy.uni-heidelberg.de/foerderung/heidocs_main.html  

 

 

Allgemeine Fragen

Wer kann eine Anschubfinanzierung beantragen?
Wofür kann ich eine Anschubfinanzierung beantragen?
Wann soll ich mich bewerben?
► Wie hoch ist die Förderung?
► Wie hoch ist die Kinderzulage und wie kann ich sie beantragen?
► Ab welchem Zeitpunkt und wie lange erhalte ich die Anschubfinanzierung?
► Was muss ich beachten, wenn ich bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinik) nachgegangen bin?
► Kann ich während der Anschubfinanzierung ein Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis beziehen oder ein anderes Stipendium erhalten?
Welche Fristen muss ich beachten, sollte mein Antrag bewilligt werden?
Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?
► Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?
► Kann ich die Förderung unterbrechen?

 

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen

► Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?
► Muss ich abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen?
► Was sind Drittmittel?
Wer kann die Stellungnahme für meinen Antrag ausstellen?
 

 



Allgemeine Fragen

 

Wer kann eine Anschubfinanzierung beantragen?

Antragsberechtigt sind Doktorandinnen und Doktoranden, die an der Neuphilologischen Fakultät der Universität Heidelberg als Doktorand/in angenommen sind. Die offizielle Annahme kann in Ausnahmefällen auch zum Zeitpunkt des Förderbeginns vorgelegt werden.

 

Wofür kann ich eine Anschubfinanzierung beantragen?

Die Anschubfinanzierung ist eine Förderung für die erste Phase Ihrer Promotion, in der Sie Unklarheiten klären, die einen erfolgreichen Promotionsverlauf in der Anfangsphase beeinträchtigen, und/oder in der Sie erste inhaltliche Arbeiten an Ihrem Promotionsprojekt vornehmen. Hierzu gehören insbesondere Fragen der Promotionsfinanzierung, Fragen zu Ihrem Aufenthalt in Deutschland (falls Sie aus dem Ausland anreisen), Fragen der Kinderbetreuung oder Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Promotion sowie Fragen zur inhaltlichen Umsetzung Ihres Forschungsvorhabens. Die Anschubfinanzierung soll Sie also finanziell in dieser ersten Phase unterstützen, während Sie sich beispielsweise um ein Stipendium bewerben, nach einem möglichen Betreuungsplatz für Ihr Kind suchen und/oder mit der inhaltlichen Bearbeitung Ihres Promotionsvorhabens beginnen. Die Anschubfinanzierung wird für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten ausgezahlt.

Hinweis: Die Förderleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Die Förderung begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen der Universität Heidelberg und dem/der Geförderten. Der/die Empfänger/in der Anschubfinanzierung darf im Zusammenhang mit der Förderung nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder sonstigen Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden.

 

Wann soll ich mich bewerben?

Bewerbungen können zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.

Die Begutachtung der Anträge erfolgt im vierteljährlichen Rhythmus mit den unten aufgeführten Stichtagen für den Eingang der Bewerbungen.

 

Stichtage Beginn der Förderung
10. Januar 01. März bis 01. Mai desselben Jahres
10. April 01. Juni bis 01. August desselben Jahres
10. Juli 01. September bis 01. November desselben Jahres
10. Oktober 01. Dezember desselben Jahres bis 01. Februar des Folgejahres


Bitte reichen Sie Ihren Antrag unter Berücksichtigung des gewünschten Förderzeitraums und dem entsprechenden Stichtag ein. Die Förderentscheidung wird ca. 8 Wochen nach den Stichtagen bekannt gegeben.

Wichtig:

  • Die Anschubfinanzierung kann nicht rückwirkend ausgezahlt werden.
  • Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
     

Wie hoch ist die Förderung?

Die Anschubfinanzierung beträgt maximal 1.000 Euro pro Monat und wird für maximal 6 Monate gewährt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt monatlich. Sollten Sie Kinder haben, können Sie eine Kinderzulage beantragen.

 

Wie hoch ist die Kinderzulage und wie kann ich sie beantragen?

Die Kinderzulage beträgt 400 Euro pro Monat. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Kinderzulage um jeweils 100 Euro pro Monat. Bei Bewilligung der Anschubfinanzierung wird Ihnen das Antragsformular für den Kinderzuschlag zugeschickt. Bitte geben Sie daher im Online-Antragsformular an, ob und wie viele Kinder Sie haben.

Bitte beachten Sie die folgenden Voraussetzungen für den  Bezug der Kinderzulage. Sie können die Kinderzulage erhalten, wenn

  • Ihnen oder Ihrer/Ihrem (Ehe)Partner/in für ein gemeinsames Kind Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder Bundeskindergeldgesetz gewährt wird,
  • Ihnen als Alleinstehende/r für ein Kind Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder Bundeskindergeldgesetz gewährt wird,
  • Sie aufgrund Ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit keinen Rechtsanspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz haben und durch Vorlage einer Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes nachweisen können, dass Ihre Kinder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.

 

Ab welchem Zeitpunkt und wie lange erhalte ich die Anschubfinanzierung?

Die Anschubfinanzierung wird für die Dauer von maximal 6 Monaten ausgezahlt. Den Startzeitpunkt sowie die Dauer der Förderung können Sie unter Berücksichtigung der Stichtage und den entsprechend vorgegebenen Zeiträumen für den Beginn der Förderung frei wählen. Eine Förderung kann nur zum Monatsersten beginnen und zum Monatsletzten enden. Bitte geben Sie im Online-Antragsformular den gewünschten Zeitraum für die Förderung entsprechend an. 

Bitte beachten Sie: Der beantragte Zeitraum der Förderung sollte den geplanten Arbeitsschritten entsprechen, die Sie benötigen, um Ihre spezifische Situation zu klären und/oder erste inhaltliche Arbeiten an Ihrem Promotionsprojekt vorzunehmen. Bitte legen Sie im Bewerbungsformular (siehe: » Bewerbungsverfahren und -formulare) dar, wie Sie die Zeit der Anschubfinanzierung mit Blick auf Ihre spezifische Situation strukturieren möchten. 

 

Was muss ich beachten, wenn ich bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinik) nachgegangen bin?

Sollten Sie bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einer Beschäftigung als Mitarbeiter/in nach TV-L oder als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinikum) mit einem Umfang von mehr als 25% einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sein, welche im direkten Zusammenhang mit Ihrem Promotionsprojekt stand (d.h. im Rahmen dessen Sie ein Einkommen für die inhaltliche Bearbeitung Ihres Promotionsprojektes bezogen), ist die Förderung durch die heiDOCS-Anschubfinanzierung während dieses Zeitraums i.d.R. nicht möglich. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de).

 

Kann ich während der Anschubfinanzierung ein Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis beziehen oder ein anderes Stipendium erhalten?

Die Anschubfinanzierung dient dem Zweck, Ihr Promotionsvorhaben zügig und erfolgreich aufzunehmen, Finanzierungsfragen und/oder Fragen zu Ihrem Aufenthalt in Deutschland zu klären und/oder erste inhaltliche Arbeiten vorzunehmen (oder vergleichbare Gründe, die darzulegen sind). Daher sollten Sie sich während des Erhalts der Anschubfinanzierung ausschließlich der Klärung dieser Fragen widmen.

Darüber hinaus dient die Anschubfinanzierung speziell dazu, besonders bedürftige Doktorandinnen und Doktoranden in der Anfangsphase finanziell zu unterstützen. Sollten Sie also während der Anschubfinanzierung ein Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis beziehen oder eine andere Förderung erhalten, müssen die Gründe dafür in Ihrem Antrag deutlich dargelegt werden. 

Wichtig: Sollten sich während des Erhalts der Anschubfinanzierung Änderungen in Ihrem Einkommensverhältnis ergeben, kontaktieren Sie bitte umgehend die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de).

 

Welche Fristen muss ich beachten, sollte mein Antrag bewilligt werden?

Spätestens 3 Monate nach Ablauf der Förderung muss eine Meldung über den erfolgreichen Abschluss der durchgeführten Arbeiten an die Graduiertenakademie erfolgen.

Sollten die geplanten Arbeiten innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Förderung nicht fertiggestellt sein, sind zu diesem Zeitpunkt ein Zwischenbericht über den Stand der Arbeiten (inkl. detaillierter Begründung für die Verzögerung) samt einem Zeitplan sowie einer kurzen Stellungnahme Ihrer Betreuerin/Ihres Betreuers in der Graduiertenakademie einzureichen.

Sollten die erforderlichen Unterlagen nicht binnen der o.g. Frist eingehen, behält sich die Graduiertenakademie vor, die Bewilligung ganz oder teilweise zu widerrufen.

 

Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?

Leider ist es uns nicht möglich, den Eingang jeder Bewerbung automatisch zu bestätigen. Falls Sie sichergehen möchten, dass Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist und bearbeitet wird, können Sie sich per E-Mail an uns wenden: ga-docs@uni-heidelberg.de
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.

 

Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Das Begutachtungsverfahren dauert ca. 8 Wochen nach Ablauf der festgelegten Stichtage. Die Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens auf dem Postweg verschickt.
Es ist nicht möglich, Sie über die Ergebnisse Ihrer Bewerbung vor Abschluss des Begutachtungsverfahrens zu informieren.
 

Kann ich die Förderung unterbrechen?

Ja. In begründeten Ausnahmefällen (bspw. Krankheit, Schwangerschaft, besondere familiäre Belastungen) kann die Förderung für bis zu 12 Monate unterbrochen werden, sofern Ihr/e Promotionsbetreuer/in bestätigt, dass die Durchführung Ihres Promotionsvorhabens durch die Unterbrechung nicht gefährdet wird. Bitte kontaktieren Sie im Falle einer Unterbrechung umgehend die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de).

 

 

 

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen

 

Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?

Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular (siehe: » Bewerbungsverfahren und -formulare) elektronisch aus. Speichern Sie hierfür das Formular auf Ihrem Computer, bevor Sie die Felder ausfüllen. Ihre Eintragungen werden sonst unter Umständen nicht übermittelt. Nach dem Ausfüllen speichern Sie die Änderungen bitte erneut.
Bitte benutzen Sie ein Apple- oder Windows-Betriebssystem, um die Formulare auszufüllen. Die Formulare sind nicht mit einem Linux-System kompatibel.
Bitte nutzen Sie in den Bewerbungsformularen nur die bereitgestellte Fläche für Ihre Eintragungen und ändern Sie nicht die Formatierung der Felder. Die Gutachterkommission kann keinen Text außerhalb der angegebenen Felder lesen.
Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail die Bewerbungsunterlagen als separate Anhänge hinzu. Sie brauchen die verschiedenen Dokumente nicht in einer PDF-Datei zusammenfassen.

 

Muss ich abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen?

Alle Formulare und Dokumente, die für die Begutachtung Ihres Antrags notwendig sind, werden hier aufgeführt. Die Gutachterkommission erhält nur das Bewerbungsformular (ggf. mit den notwendigen Nachweisen) und die Stellungnahme Ihrer Betreuerin/Ihres Betreuers. Zusätzliche Dokumente, wie Publikationslisten, Literaturverzeichnisse oder Lebensläufe, werden nicht zur Begutachtung weitergeleitet.

 

Was sind Drittmittel?

Drittmittel sind finanzielle Mittel, die Ihnen von dritter Seite für Ihr Promotionsprojekt oder andere Forschungsprojekte zur Verfügung gestellt wurden.

 

Wer kann die Stellungnahme für meinen Antrag ausstellen?

Die Stellungnahme soll von Ihrer Erstbetreuerin/Ihrem Erstbetreuer ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Stellungnahme vertraulich gegenüber der Bewerberin/dem Bewerber zu behandeln und direkt per E-Mail an die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de) zu schicken ist. Für das Einreichen der Stellungnahmen gelten die gleichen Stichtage wie für die Bewerbungen.

Im Falle einer Verhinderung der Erstbetreuerin/des Erstbetreuers (Krankheit, Elternzeit, etc.) kann auch ein/e andere/r Hochschullehrer/in des Faches um die Begutachtung des Antrags und die Ausstellung der Stellungnahme gebeten werden.


 

 

Verantwortlich: Falk
Letzte Änderung: 15.12.2023
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