[an error occurred while processing this directive]
Bereichsbild
Kontakt Graduiertenakademie

Servicestelle der Graduiertenakademie
Seminarstr. 2
1. OG, Raum 135
69117 Heidelberg

Telephone Icon 17x17  +49 (0)6221 / 54 - 19765
E-Mail graduiertenakademie@
uni-heidelberg.de

 
Kontakt Ombudsperson

Prof. Dr. Christiane von Stutterheim

Institut für Deutsch als Fremdsprachenphilologie
Plöck 55
69117 Heidelberg


E-Mail cvs@idf.uni-heidelberg.de

 

Prof. em. Dr. Hans-Werner Wahl

Abteilung für Psychologische Alternsforschung
Psychologisches Institut der Universität Heidelberg
Bergheimer Str. 20
69115 Heidelberg


E-Mail wahl@nar.uni-heidelberg.de

 
Rechtliche Grundlagen

Ombudsperson für Promovierende

Ombudspersonen – allgemeine Informationen

Den Promovierenden wie den Promotionsbetreuern und -betreuerinnen der Universität Heidelberg stehen seit März 2011 zwei Ombudspersonen als vertrauliche Ansprechpartner zur Seite. Im Falle von Konflikten, die sich aus der Arbeit an der Dissertation ergeben können, stellen sie eine unabhängige Instanz dar, an die sich sowohl Promovierende als auch Betreuer/innen wenden können. Die Ombudspersonen verstehen sich als Beratungs- und Vermittlungsstelle.

Aktuelle Ombudspersonen

Das Amt der Ombudsperson haben derzeit zwei Professoren übernommen:

   

Frau Prof. Dr. Christiane von Stutterheim

Institut für Deutsch als Fremdsprachenphilologie
Plöck 55
69117 Heidelberg

E-Mail: cvs@idf.uni-heidelberg.de

Prof. em. Dr. Hans-Werner Wahl

Netzwerk Alternsforschung der Universität Heidelberg
Bergheimer Str. 20
69115 Heidelberg

E-Mail: wahl@nar.uni-heidelberg.de


 

 



Beratungsprozess

Kontaktaufnahme


Fragen oder Beanstandungen können zunächst

  • per E-Mail
  • oder postalisch vorgebracht werden.

Die Ombudspersonen nehmen daraufhin Kontakt mit der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller auf, um die Problemlage und die Zuständigkeit zu klären. In manchen Fällen reicht eine Beratung aus; in anderen Fällen werden die Ombudspersonen mit Zustimmung der Antragstellerin/des Antragsstellers die beteiligten Personen kontaktieren und Aussprachen organisieren. Die Ombudspersonen können Empfehlungen aussprechen, deren Umsetzung den betroffenen Parteien überlassen bleibt.
 

Verfahren
 

Das Verfahren vor der Ombudsperson

  • ist gebührenfrei
  • kann nicht auf dem Rechtsweg angefochten
  • oder an eine andere Instanz weitergeleitet werden.

Unberührt bleiben die Zuständigkeiten etwa

  • der Promotionsausschüsse oder
  • der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.

 
 Rechtliche Grundlagen

  • Statut Ombudsperson
    entwickelt vom Kuratorium der Graduiertenakademie und verabschiedet vom Senat der Universität Heidelberg am 14.09.2010
  • Einsetzung durch Wahl im Senat am 09.11.2010

 

Verantwortlich: Eric Herbst
Letzte Änderung: 10.10.2018
zum Seitenanfang/up