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Fakultät für Mathematik und Informatik: Richtlinien / FAQs für die Bewerbung um eine Abschlussbeihilfe oder Familienförderung

 


Das heiDOCS-Förderprogramm der Fakultät für Mathematik und Informatik ist im Herbst 2023 ausgelaufen.
Bitte reichen Sie keine Bewerbungen mehr ein.
 

Informationen zur Fortführung des Förderprogramms ab 2024 als universitätsweite zentrale Ausschreibung durch die Graduiertenakademie im Rahmen von heiDOCS 2.0 erhalten Sie hier:
https://www.graduateacademy.uni-heidelberg.de/foerderung/heidocs_main.html  

 

  

Allgemeine Fragen

Wer kann eine solche Förderung beantragen?
Wofür kann ich die Abschlussbeihilfe oder Familienförderung beantragen?
Welche Zeiträume sind bei der Antragstellung zu beachten?
► Ab welchem Zeitpunkt und wie lange erhalte ich die Förderung?
► Wie hoch ist die Förderung?
► Was muss ich beachten, wenn ich bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinik) nachgegangen bin?
► Kann ich während des Bezugs der Förderung ein Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis beziehen oder ein anderes Stipendium erhalten?
► Gibt es eine Frist für die Einreichung der Dissertation nach Erhalt der Förderung?
Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?
► Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?
► Kann ich die Förderung unterbrechen?

 

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen

► Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?
► Muss ich abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen?
► Was sind Drittmittel?
Wer kann die Stellungnahme für meinen Antrag ausstellen?
 

 



Allgemeine Fragen

 

Wer kann eine solche Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Doktorandinnen und Doktoranden, die zum entsprechenden Stichtag der Antragstellung mindestens 6 Monate an der Fakultät für Mathematik und Informatik der Universität Heidelberg als Doktorand/in angenommen sind.

Die Berechtigung zur Förderung endet mit Ablauf des Monats der mündlichen Doktorprüfung oder mit Ablauf des Monats, in dem ein Tatbestand eintritt, der eine Förderung durch das heiDOCS-Programm der Fakultät ausschließt. Hierunter fallen z.B. der Abbruch des Arbeitsvorhabens oder die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses, das nicht mit der Förderung vereinbar ist.

Bitte beachten Sie: Die Förderung kann nur an zuvor drittmittel-finanzierte (bspw. Stipendium oder externe Projektstelle) oder selbst-finanzierte Doktorandinnen und Doktoranden der Fakultät für Mathematik und Informatik ausgezahlt werden.

 

Wofür kann ich die Abschlussbeihilfe oder Familienförderung beantragen?

ABSCHLUSSBEIHILFE

Die Abschlussbeihilfe dient Doktorandinnen und Doktoranden der Fakultät als finanzielle Unterstützung für den Abschluss der Promotion und richtet sich an Kandidatinnen und Kandidaten, deren bestehende Finanzierung ausläuft und/oder für die eine Überbrückungsfinanzierung notwendig ist. Die Gründe für die Verzögerung des Abschlusses der Promotion müssen wissenschaftlicher/akademischer Natur sein und im Bewerbungsformular (siehe: » Bewerbungsverfahren und -formulare) detailliert dargestellt werden.

Die Abschlussbeihilfe kann für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten und unter Berücksichtigung der Voraussetzungen für die Förderberechtigung gewährt werden.


FAMILIENFÖRDERUNG

Die Familienförderung dient Doktorandinnen und Doktoranden der Fakultät als finanzielle Unterstützung für den Abschluss der Promotion und richtet sich an Kandidatinnen und Kandidaten, die während der Promotion (als Stichtag gilt das Datum der Annahme als Doktorand/in an der Fakultät für Mathematik und Informatik) Eltern geworden sind und dies zu einer Unterbrechung oder Reduktion der Arbeitszeit an der Promotion geführt hat. Auch wissenschaftliche/akademische Gründe für die Verzögerung sind im Rahmen der Familienförderung zu berücksichtigen. Bitte legen Sie im Bewerbungsformular (siehe: » Bewerbungsverfahren und -formulare) detailliert die Notwendigkeit der Familienförderung dar.

Die Familienförderung kann für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten und unter Berücksichtigung der Voraussetzungen für die Förderberechtigung gewährt werden.

Hinweis: Die Förderleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Die Förderung begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen der Universität Heidelberg und dem/der Geförderten. Der/die Empfänger/in der Anschubfinanzierung bzw. Familienförderung darf im Zusammenhang mit der Förderung nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder sonstigen Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden.

 

Welche Zeiträume sind bei der Antragstellung zu beachten?

Die Förderung beginnt ca. 2 bis maximal 6 Monate nach den jeweiligen Stichtagen, d.h.:

Stichtage Beginn der Förderung
10. Januar                 1. März bis 1. August desselben Jahres
10. April 1. Juni bis 1. November desselben Jahres
10. Juli 1. September desselben Jahres bis 1. Februar des Folgejahres
10. Oktober 1. Dezember desselben Jahrs bis 1. Mai des Folgejahres

 

Bitte reichen Sie Ihren Antrag unter Berücksichtigung des gewünschten Förderzeitraums und dem entsprechenden Stichtag ein. Die Förderentscheidung wird ca. 8 Wochen nach den Stichtagen bekannt gegeben.

Wichtig:

  • Die Förderung kann nicht rückwirkend ausgezahlt werden.
  • Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
     

Ab welchem Zeitpunkt und wie lange erhalte ich die Förderung?

Die Förderung beginnt frühestens knapp 2 bis maximal 6 Monate nach den genannten Stichtagen und wird für die Dauer von maximal 6 Monaten (Abschlussbeihilfe) bzw. maximal 12 Monaten (Familienförderung) unter Berücksichtigung der Voraussetzungen für die Förderberechtigung ausgezahlt. Den Startzeitpunkt sowie die Dauer der Förderung können Sie unter Berücksichtigung der Stichtage und den entsprechend vorgegebenen Zeiträumen für den Beginn der Förderung frei wählen. Eine Förderung kann nur zum Monatsersten beginnen und zum Monatsletzten enden. Bitte geben Sie im Bewerbungsformular (siehe: » Bewerbungsverfahren und -formulare) den gewünschten Zeitraum der Förderung entsprechend der o.g, Hinweise an. 

Bitte beachten Sie: Der beantragte Zeitraum der Förderung sollte den geplanten Arbeits­schritten bis zum Abschluss der Promotion entsprechen.
 

Wie hoch ist die Förderung?

ABSCHLUSSBEIHILFE

Die Abschlussbeihilfe beträgt maximal 1.200 Euro pro Monat. Die Auszahlung der Förderung erfolgt monatlich.


FAMILIENFÖRDERUNG

Die Familienförderung setzt sich zusammen aus einer Grundförderung in Höhe von maximal 1.200 Euro pro Monat und einem Kinderzuschlag in Höhe von 400 Euro pro Monat für das erste Kind, welches während Ihrer Promotion geboren wurde; für jedes weitere in der Promotionszeit geborene Kind erhöht sich der Kinder­zuschlag um jeweils 100 Euro pro Monat. Die Auszahlung der Grundförderung und des Kinderzuschlags erfolgt monatlich.

Für die Gewährung des Kinderzuschlags ist es notwendig, dass Sie eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes/Ihrer Kinder mit dem Bewerbungsformular in der Graduiertenakademie einreichen (siehe: » Bewerbungsverfahren und -formulare).

 

Was muss ich beachten, wenn ich bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinik) nachgegangen bin?

Sollten Sie bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einer Beschäftigung als Mitarbeiter/in nach TV-L oder als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinikum) mit einem Umfang von mehr als 25% einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sein, welche im direkten Zusammenhang mit Ihrem Promotionsprojekt stand (d.h. im Rahmen dessen Sie ein Einkommen für die inhaltliche Bearbeitung Ihres Promotionsprojektes bezogen), ist die Förderung durch die heiDOCS-Überbrückungsbeihilfe während dieses Zeitraums i.d.R. nicht möglich. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de).

 

Kann ich während des Bezugs der Förderung ein Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis beziehen oder ein anderes Stipendium erhalten?

Die Förderung dient dem Zweck, Ihr Promotionsvorhaben zügig und erfolgreich abzuschließen. Daher sollten Sie sich während des Bezugs der Förderung ausschließlich der Fertigstellung Ihrer Dissertation widmen. Ebenso dient die Förderung dazu, besonders bedürftige Doktorandinnen und Doktoranden in ihrer Abschlussphase finanziell zu unterstützen. Sollten Sie also während des Bezugs der Förderung ein Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis beziehen oder ein anderes Stipendium erhalten, müssen die Gründe dafür in Ihrem Antrag deutlich dargelegt werden. Bitte reichen Sie hierfür ein Begründungsschreiben mit dem Bewerbungsformular in der Graduiertenakademie ein (siehe: » Bewerbungsverfahren und -formulare).

Bitte beachten Sie: Bei einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Heidelberg (z.B. als geprüfte wissenschaftliche Hilfskraft oder als Mitarbeiter/in nach TV-L) ist zu beachten, dass zwischen der durch die Abschlussbeihilfe geförderten Tätigkeit und dem Beschäftigungsverhältnis kein zeitlicher, örtlicher und inhaltlicher Zusammenhang bestehen darf. Dies schließt einen Bezug zum Fach des Dissertationsvorhabens nicht aus.

Wichtig: Sollten sich während Erhalt der Förderung Änderungen in Ihrem Einkommen ergeben, kontaktieren Sie bitte umgehend die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de).

 

Gibt es eine Frist für die Einreichung der Dissertation nach Erhalt der Förderung?

Ja. Die Dissertation muss spätestens 3 Monate nach Ablauf der Förderung in der Fakultät eingereicht werden. Bitte reichen Sie eine Bestätigung von der Fakultät über die Abgabe der Doktorarbeit binnen dieser Frist in der Graduiertenakademie ein.

Sollte die Arbeit innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Förderung nicht fertiggestellt sein, sind zu diesem Zeitpunkt ein Zwischenbericht über den Stand der Arbeit und ein Arbeitsplan sowie eine kurze Stellungnahme Ihrer Betreuerin/Ihres Betreuers in der Graduiertenakademie einzureichen. Sollten die erforderlichen Unterlagen nicht binnen der o.g. Frist eingehen, behält sich die Graduiertenakademie vor, die Bewilligung ganz oder teilweise zu widerrufen.

 

Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?

Leider ist es uns nicht möglich, den Eingang jeder Bewerbung automatisch zu bestätigen. Falls Sie sichergehen möchten, dass Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist und bearbeitet wird, können Sie sich per E-Mail an uns wenden: ga-docs@uni-heidelberg.de
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.

 

Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Das Begutachtungsverfahren dauert ca. 8 Wochen nach Ablauf der festgelegten Stichtage. Die Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens auf dem Postweg verschickt.
Es ist nicht möglich, Sie über die Ergebnisse Ihrer Bewerbung vor Abschluss des Begutachtungsverfahrens zu informieren.
 

Kann ich die Förderung unterbrechen?

Ja. In begründeten Ausnahmefällen (bspw. Krankheit, Schwangerschaft, besondere familiäre Belastung) kann die Förderung für bis zu 12 Monate unterbrochen werden, sofern Ihr/e Promotionsbetreuer/in bestätigt, dass der Abschluss der Promotion durch die Unterbrechung nicht gefährdet wird. Bitte kontaktieren Sie im Falle einer Unterbrechung umgehend die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de).

 

 

 

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen

 

Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?

Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular (siehe: » Bewerbungsverfahren und -formulare) elektronisch aus. Speichern Sie hierfür das Formular auf Ihrem Computer, bevor Sie die Felder ausfüllen. Ihre Eintragungen werden sonst unter Umständen nicht übermittelt. Nach dem Ausfüllen speichern Sie die Änderungen bitte erneut.
Bitte benutzen Sie ein Apple- oder Windows-Betriebssystem, um die Formulare auszufüllen. Die Formulare sind nicht mit einem Linux-System kompatibel.
Bitte nutzen Sie in den Bewerbungsformularen nur die bereitgestellte Fläche für Ihre Eintragungen und ändern Sie nicht die Formatierung der Felder. Die Gutachterkommission kann keinen Text außerhalb der angegebenen Felder lesen.
Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail die Bewerbungsunterlagen als separate Anhänge hinzu. Sie brauchen die verschiedenen Dokumente nicht in einer PDF-Datei zusammenfassen.

 

Muss ich abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen?

Alle Formulare und Dokumente, die für die Begutachtung Ihres Antrags notwendig sind, werden hier aufgeführt. Zusätzliche Dokumente, wie Publikationslisten, Literaturverzeichnisse oder Lebensläufe, werden nicht zur Begutachtung weitergeleitet.

 

Was sind Drittmittel?

Drittmittel sind finanzielle Mittel, die Ihnen von dritter Seite für Ihr Promotionsprojekt oder andere Forschungsprojekte zur Verfügung gestellt wurden.

 

Wer kann die Stellungnahme für meinen Antrag ausstellen?

Die Stellungnahme soll von Ihrer Erstbetreuerin/Ihrem Erstbetreuer ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Stellungnahme vertraulich gegenüber der Bewerberin/dem Bewerber zu behandeln und direkt per E-Mail an die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de) zu schicken ist. Für das Einreichen der Stellungnahmen gelten die gleichen Stichtage wie für die Bewerbungen.


 

 

 

Verantwortlich: Elif Avcu
Letzte Änderung: 18.12.2023
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