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Graduiertenakademie der Universität Heidelberg

heiDOCS Förderprogramm

Im Neuenheimer Feld 370
69120 Heidelberg

 
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail:

 

 

heiDOCS 2.0

Förderlinien
Bewerbung

Das Förder- und Qualifizierungsprogramm der Graduiertenakademie für Doktorandinnen und Doktoranden der Universität Heidelberg zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Promotion

 

Förderlinien des heiDOCS 2.0 Programms

I. Mobilitätsbeihilfen

Sind Sie Doktorandin oder Doktorand an der Universität Heideberg und benötigen Sie finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einer Konferenz oder die Durchführung einer Forschungsreise?

 

Mobilitätsbeihilfen umfassen die finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an nationalen und internationalen Veranstaltungen (Tagungen, Konferenzen, Workshops, Kongresse), Summer oder Winter Schools sowie die Durchführung von Forschungsreisen im In- oder Ausland für bis zu 3 Monate.

Das Reisevorhaben muss im unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrem Promotionsprojekt stehen.

Um einen Antrag auf eine Mobilitätsbeihilfe stellen zu können, müssen Sie einen promotionsbefähigenden Studienabschluss vorweisen und an einer der 13 Fakultäten der Universität Heidelberg als Doktorand:in angenommen sein (ausgenommen sind Doktorand:innen, die in der Medizin studienbegleitend promovieren).

Weitere Voraussetzungen und Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier:

Ausschreibung von Mobilitätsbeihilfen im Rahmen von heiDOCS 2.0

II. Überbrückungsbeihilfen

Befinden Sie sich in der Anfangsphase Ihres Promotionsvorhabens oder Postdoc-Projekts oder sind Sie kurz davor Ihre Doktorarbeit fertigzustellen* und es fehlt Ihnen die notwendige Finanzierung für eine dieser Übergangsphasen?

 

Die Überbrückungsbeihilfe unterstützt Sie finanziell in den kritischen Übergangsphasen Ihres Forschungsvorhabens. Sie wird für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten vergeben und umfasst folgende Fördermaßnahmen:
 

a) Anschubfinanzierung für Ihr Promotionsprojekt für die Überbrückungsphase zwischen dem Ende Ihres Studienabschlusses und dem Beginn Ihrer Promotion

Um einen Antrag auf eine Anschubfinanzierung für Ihr Promotionsprojekt stellen zu können, müssen Sie einen promotionsbefähigenden Studienabschluss vorweisen und an einer der 13 Fakultäten der Universität Heidelberg als Doktorand:in angenommen sein (ausgenommen sind Doktorand:innen, die in der Medizin studienbegleitend promovieren).

Wichtig: Die Annahme als Doktorand:in an der Fakultät muss spätestens zum Zeitpunkt des Förderbeginns vorliegen.

Weitere Voraussetzungen und Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier:

Ausschreibung von Überbrückungsbeihilfen (Anschubfinanzierungen) für Promotionsvorhaben im Rahmen von heiDOCS 2.0

 

b) Anschubfinanzierung für Ihr Postdoc-Projekt für die Überbrückungsphase zwischen dem Ende Ihrer Promotion und dem Beginn Ihres Postdocs

Um einen Antrag auf eine Anschubfinanzierung für Ihr Postdoc-Projekt stellen zu können, müssen Sie einen promotionsbefähigenden Studienabschluss vorweisen und an einer der 13 Fakultäten der Universität Heidelberg als Doktorand:in angenommen sein (ausgenommen sind Doktorand:innen, die in der Medizin studienbegleitend promovieren).

Ihre Dissertation muss bereits an der Fakultät eingereicht worden sein oder spätestens zum Förderbeginn eingereicht werden.

Wichtig: Zur Antragstellung müssen konkrete Pläne für das Postdoc-Projekt vorliegen.

Weitere Voraussetzungen und Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier:

Ausschreibung von  Überbrückungsbeihilfen (Anschubfinanzierungen) für Postdoc-Projekte im Rahmen von heiDOCS 2.0

 

c) Abschlussbeihilfen zur Fertigstellung Ihrer Dissertation im Rahmen der Landesgraduiertenförderung (LGF) (siehe Ausnahme*)

Um einen Antrag auf eine Abschlussbeihilfe für die Fertigstellung Ihrer Dissertation stellen zu können, müssen Sie einen promotionsbefähigenden Studienabschluss vorweisen und an einer der 13 Fakultäten der Universität Heidelberg als Doktorand:in angenommen sein (ausgenommen sind Doktorand:innen, die in der Medizin studienbegleitend promovieren).

Wichtig: Die Abschlussbeihilfen werden im Rahmen der Landesgraduiertenförderung zweimal pro Jahr (Fristen: Mitte April und Mitte Oktober) ausgeschrieben.

Weitere Voraussetzungen und Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier:

Ausschreibung von Überbrückungsbeihilfen (Abschlussbeihilfen) zur Fertigstellung der Dissertation im Rahmen des LGF-Programms

 

III. Qualitätsziele Promotion: Publikationsbeihilfen und Projektbeihilfen

Fehlen Ihnen für die druckbasierte Publikation Ihrer Dissertation die finanziellen Mittel oder benötigen Sie finanzielle Unterstützung für ein professionelles Lektorat Ihrer Veröffentlichung?

Müssen Sie kostenpflichtige Datensätze für Ihr Promotionsvorhaben erwerben oder ist es für Ihren Fachbereich und Ihr Promotionsvorhaben von besonderer Relevanz, dass Ihre Arbeit von externen (internationalen) Expert:innen begutachtet wird, für deren Reisekosten Ihnen keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen?

 

a) Publikationsbeihilfen

Die Publikationsbeihilfe dient als finanzielle Unterstützung für Druckkosten der Dissertation (einschließlich von Kosten für den Erwerb von Reproduktionsrechten) sowie für Lektoratskosten der Dissertation oder promotionsrelevanten Aufsätzen.

Um einen Antrag auf eine Publikationsbeihilfe stellen zu können, müssen Sie einen promotionsbefähigenden Studienabschluss vorweisen und an einer der 13 Fakultäten der Universität Heidelberg als Doktorand:in angenommen sein (ausgenommen sind Doktorand:innen, die in der Medizin studienbegleitend promovieren).

Weitere Voraussetzungen und Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier:

Ausschreibung von Publikationsbeihilfen im Rahmen von heiDOCS 2.0

 

b) Projektbeihilfen

Mit der Projektbeihilfe erhalten Sie finanzielle Unterstützung für den Erwerb von Datensätzen und Datensatzlizenzen sowie sonstigen projektbezogenen Materialien (z.B. Druck von Postern und Fragebögen, Probandenvergütungen), die im unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrem Promotionsvorhaben stehen.

Darüber hinaus können im Rahmen der Projektbeihilfe die Reisekosten externer (internationaler) Gutachter:innen Ihres Promotionsvorhabens erstattet werden.

Um einen Antrag auf eine Projektbeihilfe stellen zu können, müssen Sie einen promotionsbefähigenden Studienabschluss vorweisen und an einer der 13 Fakultäten der Universität Heidelberg als Doktorand:in angenommen sein (ausgenommen sind Doktorand:innen, die in der Medizin studienbegleitend promovieren).

Weitere Voraussetzungen und Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier:

Ausschreibung von Projektbeihilfen im Rahmen von heiDOCS 2.0

IV. Doktorandeninitiativen

Möchten Sie eine Konferenz oder einen Workshop mit anderen Doktorandinnen und Doktoranden der Universität ausrichten und Ihnen fehlen die finanziellen Mittel für die Durchführung der Veranstaltung?

 

Die Doktorandeninitiative unterstützt Sie finanziell bei der Ausrichtung von gruppenbezogenen Veranstaltungen und ermöglicht es Ihnen, selbstständig Tagungen, Kolloquien oder Workshops zu organisieren und durchzuführen. Diese Maßnahme zielt insbesondere darauf ab, den (wissenschaftlichen) Austausch und die Vernetzung der Doktorandinnen und Doktoranden zu verstärken.

Um einen Antrag auf eine Doktorandeninitiative stellen zu können, müssen Sie einen promotionsbefähigenden Studienabschluss vorweisen und an einer der 13 Fakultäten der Universität Heidelberg als Doktorand:in angenommen sein (ausgenommen sind Doktorand:innen, die in der Medizin studienbegleitend promovieren).

Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass zwei Doktorand:innen der Universität von unterschiedlichen Arbeitsgruppen oder Betreuer:innen gemeinsam einen Antrag für eine Doktorandeninitiative stellen.

Weitere Voraussetzungen und Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier:

Ausschreibung von Doktorandeninitiativen im Rahmen von heiDOCS 2.0

 

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Dann bewerben Sie sich um eine Förderung des heiDOCS 2.0 Programms der Graduiertenakademie 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 


Bewerbungen für die Förderlinien des heiDOCS 2.0 Programms können ab sofort und zu den folgenden Stichtagen bei der Graduiertenakademie eingereicht werden (siehe Ausnahme*)

15. Februar
15. Juni
15. Oktober

 

*Ausnahme: Abschlussbeihilfen für die Fertigstellung von Dissertationsvorhaben werden im Rahmen des LGF-Programms ab 2024 zweimal jährlich ausgeschrieben.

Verantwortlich: Naranjo
Letzte Änderung: 14.02.2024
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