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Graduiertenakademie
Im Neuenheimer Feld 370
69120 Heidelberg


E-Mail ga-docs@uni-heidelberg.de

 

Richtlinien / FAQs für die Bewerbung um eine Publikationsbeihilfe an der Philosophischen Fakultät


Das heiDOCS-Förderprogramm der Philosophischen Fakultät ist im Herbst 2023 ausgelaufen.
Bitte reichen Sie keine Bewerbungen mehr ein.
 

Informationen zur Fortführung des Förderprogramms ab 2024 als universitätsweite zentrale Ausschreibung durch die Graduiertenakademie im Rahmen von heiDOCS 2.0 erhalten Sie hier:
https://www.graduateacademy.uni-heidelberg.de/foerderung/heidocs_main.html  

 

 

Allgemeine Fragen

Wer kann eine Publikationsbeihilfe beantragen?
Wofür kann ich eine Publikationsbeihilfe beantragen?
Wann soll ich mich bewerben?
► Wie hoch ist die Förderung?
Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?
► Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?
Was muss ich tun, um die Publikationsbeihilfe ausbezahlt zu bekommen?
► Wann erfolgt die Auszahlung der Publikationsbeihilfe?
Was passiert mit meiner bewilligten Publikationsbeihilfe, wenn ich meine Doktorarbeit nicht bei dem angegebenen Verlag veröffentliche?
Was passiert mit meiner bewilligten Publikationsbeihilfe, wenn ich meine Doktorarbeit nicht innerhalb von zwei Jahren nach der Zusage für die Förderung veröffentliche?

 

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen

► Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?
► Muss ich abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen?
► Was sind Drittmittel und warum muss ich diese angeben?
 

 



Allgemeine Fragen

 

Wer kann eine Publikationsbeihilfe beantragen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Doktorandinnen und Doktoranden, die an der Philosophischen Fakultät der Universität Heidelberg als Doktorand/in angenommen sind und zum Zeitpunkt der Bewerbung ihre Promotion (inkl. Rigorosum/Disputation) abgeschlossen haben.

Es können nur Promovierende mit der Dissertationsnote "magna cum laude" oder besser gefördert werden.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollte ein Kostenvoranschlag des Verlags oder bereits ein Vertrag mit dem Verlag vorliegen.

Die Zusage für die Publikationsbeihilfe gilt zunächst für den Zeitraum von zwei Jahren. Sollte die Veröffentlichung nicht innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, muss ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Ein Antrag auf Verlängerung kann nur einmal gestellt werden. Sollte es zu einer Verzögerung bei der Publikation Ihrer Dissertation kommen, kontaktieren Sie bitte umgehend die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de).

 

Wofür kann ich eine Publikationsbeihilfe beantragen?

Die Publikationsbeihilfe dient als finanzielle Unterstützung für Publikationskosten Ihrer Dissertation (sowohl für Druckkosten als auch für den Erwerb von Reproduktionsrechten, bspw. im Falle von Bildern, oder in begründeten Fällen für die Durchführung von Sprachlektoraten).

Hinweis: Die Förderleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Die Förderung begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen der Universität Heidelberg und dem/der Geförderten. Der/die Empfänger/in der Beihilfe darf im Zusammenhang mit der Förderung nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder sonstigen Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden.

 

Wann soll ich mich bewerben?

Bewerbungen können zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.

Die Begutachtung der Anträge erfolgt im halbjährlichen Rhythmus mit den unten aufgeführten Stichtagen für den Eingang der Bewerbungen. Die Förderentscheidung wird 4 bis 6 Wochen nach den Stichtagen bekannt gegeben.
 

Stichtage:

15. März
15. September


Wichtig:

  • Die Beihilfe kann nicht rückwirkend, d.h. für bereits veröffentlichte Dissertationen, gewährt werden. Bitte beachten Sie daher die o.g. Stichtage bei Ihrer Antragstellung.
  • Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Publikationsbeihilfe beträgt maximal 2.500 Euro. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Eingang der Rechnung und dem Zahlungsbeleg.

Die Höhe der Publikationsbeihilfe basiert auf der im Bewerbungsformular angegebenen Höhe der Kosten. Sollten die tatsächlichen Kosten der Veröffentlichung über der angegebenen Höhe oder dem o.g. maximalen Förderbetrag liegen, wird die Differenz nicht erstattet.

 

Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?

Leider ist es uns nicht möglich, den Eingang jeder Bewerbung automatisch zu bestätigen. Falls Sie sichergehen möchten, dass Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist und bearbeitet wird, können Sie sich per E-Mail an uns wenden: ga-docs@uni-heidelberg.de.
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.

 

Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Das Begutachtungsverfahren dauert ca. 4 bis 6 Wochen nach Ablauf der festgelegten Stichtage. Die Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens auf dem Postweg verschickt.
Es ist nicht möglich, Sie über die Ergebnisse Ihrer Bewerbung vor Abschluss des Begutachtungsverfahrens zu informieren.

 

Was muss ich tun, um die Publikationsbeihilfe ausbezahlt zu bekommen?

Für die Auszahlung der Förderung ist es notwendig, dass Sie das ausgefüllte Formular zur Erstattung der Publikationskosten (welches Ihnen zusammen mit dem positiven Bescheid zugeschickt wird) sowie die Rechnung und den Zahlungsbeleg einreichen. Ausgaben, für die Sie keinen Nachweis vorlegen, können nicht erstattet werden. Ausgaben, für die Sie keinen Nachweis vorlegen, können nicht erstattet werden.

Bitte beachten Sie: Die Zusage für die Publikationsbeihilfe gilt zunächst für den Zeitraum von zwei Jahren. Sollte die Veröffentlichung nicht innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, muss ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Sollte es zu einer Verzögerung bei der Publikation Ihrer Dissertation kommen, kontaktieren Sie bitte umgehend die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de).

 

Wann erfolgt die Auszahlung der Publikationsbeihilfe?

Bei Gewährung des Zuschusses werden Ihnen die bewilligten Kosten für die Veröffentlichung nach Eingang der notwendigen Unterlagen ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass hierfür alle erforderlichen Nachweise spätestens einen Monat nach der Veröffentlichung in der Graduiertenakademie eingereicht werden müssen.

 

Was passiert mit meiner bewilligten Publikationsbeihilfe, wenn ich meine Doktorarbeit nicht bei dem angegebenen Verlag veröffentliche?

Die Beihilfe ist grundsätzlich an den von Ihnen angegebenen Verlag gebunden. Sollte Ihre Arbeit nicht bei dem angegebenen Verlag veröffentlich werden können, setzen Sie sich bitte umgehend mit der Graduiertenakademie in Verbindung (ga-docs@uni-heidelberg.de).

 

Was passiert mit meiner bewilligten Publikationsbeihilfe, wenn ich meine Doktorarbeit nicht innerhalb von zwei Jahren nach der Zusage für die Förderung veröffentliche?

Sollte die Veröffentlichung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Bewilligung der Publikationsbeihilfe erfolgen, muss ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Ein Antrag auf Verlängerung kann nur einmal gestellt werden. Sollte es zu einer Verzögerung bei der Publikation Ihrer Dissertation kommen, kontaktieren Sie bitte umgehend die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de). Sollte die Veröffentlichung schließlich nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfolgen, verfällt die Publikationsbeihilfe ohne Ersatz.

 

 

 

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen

 

Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?

Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular (siehe: » Bewerbungsverfahren und -formulare) elektronisch aus. Speichern Sie hierfür das Formular auf Ihrem Computer, bevor Sie die Felder ausfüllen. Ihre Eintragungen werden sonst unter Umständen nicht übermittelt. Nach dem Ausfüllen speichern Sie die Änderungen bitte erneut.
Bitte benutzen Sie ein Apple- oder Windows-Betriebssystem, um die Formulare auszufüllen. Die Formulare sind nicht mit einem Linux-System kompatibel.
Bitte nutzen Sie in den Bewerbungsformularen nur die bereitgestellte Fläche für Ihre Eintragungen und ändern Sie nicht die Formatierung der Felder. Die Gutachterkommission kann keinen Text außerhalb der angegebenen Felder lesen.
Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail die Bewerbungsunterlagen als separate Anhänge hinzu. Sie brauchen die verschiedenen Dokumente nicht in einer PDF-Datei zusammenfassen.

 

Muss ich abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen?

Alle Formulare und Dokumente, die für die Begutachtung Ihres Antrags notwendig sind, werden hier aufgeführt. Zusätzliche Dokumente, wie Publikationslisten, Literaturverzeichnisse oder Lebensläufe, werden nicht zur Begutachtung weitergeleitet.

 

Was sind Drittmittel und warum muss ich diese angeben?

Drittmittel sind finanzielle Mittel, die Ihnen von dritter Seite für die Veröffentlichung Ihrer Dissertation oder zu anderen Zwecken für Ihr Promotionsprojekt zur Verfügung gestellt werden oder wurden.
Die Einwerbung von Drittmitteln kann sich im Entscheidungsprozess günstig auswirken. So wird z.B. ein Zuschuss oder Stipendium von einer anderen Seite als Auszeichnung bewertet.

 

 

Verantwortlich: Eric Herbst
Letzte Änderung: 15.12.2023
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