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Graduiertenakademie der Universität Heidelberg

heiDOCS Förderprogramm

Im Neuenheimer Feld 370
69120 Heidelberg

 
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail:
 

heiDOCS Projektbeihilfe – Jetzt bewerben!

Förderzweck
Bewerbungsvoraussetzungen
Jährliche Bewerbungsfristen
Fördersumme
Gut zu wissen
FAQs / Richtlinien zur Bewerbung um eine Projektbeihilfe
Zur Bewerbung um eine Projektbeihilfe

 

Sind Sie Doktorand:in an der Universität Heidelberg und für Ihre Dissertation auf kostenpflichtige Datensätze angewiesen oder erheben Sie eine eigene Umfrage mit Probandenvergütung? Kann Ihre Studie nicht durch Institutsmittel oder im Rahmen eines Drittmittelprojekts abgedeckt werden? Übersteigt die projektbezogene Werbung für Ihre Umfrage  den vorgesehenen finanziellen Rahmen?

Wird Ihre Forschungsarbeit durch externe (internationale) Expert:innen betreut, die im Rahmen Ihres Begutachtungs- oder Prüfungsverfahrens nach Heidelberg anreisen sollen, wofür aber nicht die notwendigen Reisemittel zur Verfügung stehen?

 

Dann bewerben Sie sich um eine Projektbeihilfe des heiDOCS-Förderprogramms der Graduiertenakademie für Doktorandinnen und Doktoranden der Universität Heidelberg!

 


Förderzweck

 
Die Projektbeihilfe dient als finanzielle Unterstützung für:
 
  • den Erwerb von Datensätzen (inkl. des Erwerbs von Datenlizenzen)
  • die Erhebung von Datensätzen
  • den Erwerb projektbezogener Materialien (z.B. Probandenvergütung, Druck von Postern, Fragebögen), die Sie für die Durchführung Ihres Promotionsvorhabens benötigen
  • Förderung externer Expertise: die Begutachtung Ihres Dissertationsvorhabens von einer externen (internationalen) Expertin und/oder eines externen (internationalen) Experten. Die Qualifikation des Experten bzw. der Expertin muss den Richtlinien der entsprechenden Fakultät entsprechen.
    Die Ausrichtung einer gemeinsamen Veranstaltung von Ihnen mit dem oder der Expert:in (z.B. ein Doktorand:innenkolloquium), das für andere Doktorand:innen der Fakultät geöffnet wird und im Rahmen des Aufenthalts stattfindet, kann sich positiv auf die Vergabe der Förderung auswirken.

 

Bitte beachten Sie, dass die Erhebung, Verarbeitung und Verwahrung der Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung erfolgen muss. Eine datenschutzkonforme Speicherung der Daten auf einem Uni-Server der zuständigen Einrichtung muss gewährleistet sein.

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Bewerbungsvoraussetzungen

 

Sie sind antragsberechtigt, wenn (Sie)

  • einen promotionsbefähigenden Studienabschluss vorweisen können und
  • an einer der 13 Fakultäten der Universität als Doktorand:in angenommen sind* und
  • Ihnen keine Mittel seitens Ihres Instituts oder Ihres drittmittelfinanzierten Promotionsprojekts für die Projektkosten zur Verfügung stehen.

*ausgenommen: Doktorand:innen, die studienbegleitend promovieren (Medizin)

 

Ihre Berechtigung zur Förderung endet mit Ablauf des Monats, in dem Ihre letzte mündliche Prüfung (Disputation/Rigorosum) stattfindet bzw. mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Promotion an der Universität Heidelberg aus anderen Gründen beenden (z.B. bei Promotionsabbruch oder Weggang an eine andere Universität zum Zwecke der Promotion).

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Jährliche Bewerbungsfristen

 
                                                 15. Februar   |   15. Juni    |   15 Oktober
 
 
Bis zur jeweiligen Frist müssen die Unterlagen zur Berücksichtigung Ihrer Bewerbung vollständig bei der Graduiertenakademie eingegangen sein.
Bitte beachten Sie, dass dies auch dann gilt, wenn der Stichtag auf das Wochenende oder einen Feiertag fällt.
 
Bitte reichen Sie Ihren Antrag unter Berücksichtigung des gewünschten Förderzeitraumes und der entsprechenden Frist ein:
 
Fristen                  |      früheste(r) Förderbeginn / Rechnungsfrist
 
15. Februar            |        ab Mai
 
15. Juni                  |         ab September
 
15. Oktober            |         ab Januar
 
 
Die Förderentscheidung wird ca. 8 Wochen nach der jeweiligen Bewerbungsfrist bekannt gegeben.
 
 

Wichtig:

  • Die Projektbeihilfe kann nicht rückwirkend, d.h. für in der Vergangenheit liegende Projekte gewährt werden. Bitte beachten Sie daher die o.g. Fristen bei der Antragstellung.
  • Bewerbungen, die nach Fristende eingehen sowie unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Eine Bewerbung ist unvollständig, wenn Unterlagen oder wichtige Informationen, wie z.B. die Kalkulation, fehlen.

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Fördersumme

 
a) Datenerhebung, Datensätze, projektbezogene Materialien
 
Es können Kosten von bis zu maximal 1.000 Euro im Rahmen der heiDOCS-Projektbeihilfe beantragt werden.
Die bewilligte Höhe des Zuschusses basiert auf der im Bewerbungsformular angegebenen Höhe der Kosten. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung einen Nachweis über die (voraussichtliche) Höhe der Kosten bei (z.B. Angebot des Anbieters).
 
Sollten die tatsächlichen Kosten über der angegebenen Höhe liegen, wird die Differenz nicht bezahlt.
Sollten die tatsächlichen Kosten unter der bewilligten Fördersumme liegen, werden nur die tatsächlichen Kosten bezahlt.
 


Folgende Kosten können erstattet werden:

  • Datensatzerwerb
  • Datensatzerhebung
  • Probandenvergütung
  • projektbezogene Materialien (z.B. Poster, Flyer)

 

Folgende Kosten können nicht erstattet werden:

  • Kosten für Bücher, Kopien, Scans und Literatur
  • Versicherungsgebühren
  • Hardware
  • Infrastruktur am Arbeitsplatz
  • Geräte und technische Ausrüstung
  • Hiwi-Verträge

 

 
b) Förderung externer Expertise
 
Die Projektbeihilfe Expertenbetreuung erstattet die Reise- und Unterbringungskosten der externen Gutachterin oder des externen Gutachters von maximal 1.000 Euro. Unterbringungskosten können maximal für zwei Übernachtungen und in Höhe von maximal 100 Euro/Nacht erstattet werden.
 
Die bewilligte Höhe des Zuschusses basiert auf der im Bewerbungsformular angegebenen Höhe der Kosten. Sollten die tatsächlichen Reise- und Übernachtungskosten die von Ihnen im Bewerbungsformular angegebenen Kosten oder die maximale Fördersumme von 1.000 Euro überschreiten, wird die Differenz nicht erstattet.
 

 

Folgende Kosten können erstattet werden:

  • Hin-und Rückreise
  • Unterbringung ohne Verpflegung für max. 2 Nächte und max. 100 Euro/Nacht (Hotel, Pension, Gästezimmer)

 

Folgende Kosten können nicht erstattet werden:

  • Honorare an die externen Gutachter:innen
  • private Reisen oder Reisen von Angehörigen
  • Tagespauschalen
  • Verpflegung
  • Freizeitaktivitäten

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Gut zu wissen

 

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

  • Die Entscheidung über den Erfolg Ihrer Bewerbung erfolgt schriftlich (Briefpost) ca. 8 Wochen nach Fristende.

  • Anträge, die nach Fristende eingehen sowie unvollständige Anträge, können nicht berücksichtigt werden.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass die Erhebung, Verarbeitung und Verwahrung der promotionsrelevanten Daten gemäß Datenschutz-Grundverordnung erfolgt. Eine datenschutzkonforme Speicherung der Daten auf einem Uni-Server der zuständigen Einrichtung muss gewährleistet sein.

  • Die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sind einzuhalten (§ 3 Abs. 5 LHG). Bitte beachten Sie die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Heidelberg.

  • Sie werden ausdrücklich gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die geplante Maßnahme im Einklang mit dem Leitbild und den Grundsätzen der Universität Heidelberg steht.

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FAQs / Richtlinien zur Bewerbung um eine Projektbeihilfe

 

ALLGEMEINE FRAGEN ZUM BEWERBUNGSVERFAHREN

Wann soll ich mich bewerben?

Jährliche Bewerbungsfristen sind der 15. Februar, 15. Juni und 15. Oktober. Bis zur jeweiligen Frist müssen die Unterlagen zur Berücksichtigung Ihrer Bewerbung vollständig eingegangen sein.

Bitte beachten Sie, dass dies auch dann gilt, wenn der Stichtag auf das Wochenende oder einen Feiertag fällt.

Die Förderentscheidung wird ca. 8 Wochen nach der jeweiligen Bewerbungsfrist bekanntgegeben.

 
a) Datenerhebung, Datensätze, projektbezogene Materialien
 
Sie können sich ausschließlich für eine Projektbeihilfe bewerben, die zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist in der Zukunft liegt. Die Projektbeihilfe kann nicht rückwirkend, d.h. für bereits in der Vergangenheit liegende Datenerhebungen etc. gewährt werden.
 
Bitte beachten Sie folgende Fristen:
 
Fristen                 |      früheste(r) Förderbeginn / Rechnungsfrist
 
15. Februar           |         ab Mai
 
15. Juni                 |          ab September
 
15. Oktober           |          ab Januar
 
 
Bitte beachten Sie bei Ihrer Projektplanung folgende Punkte:
 
Aus haushaltsrechtlichen Gründen kann die bewilligte Fördersumme nicht direkt an Sie ausgezahlt werden. Die Auszahlung der bewilligten Förderung erfolgt unmittelbar zwischen dem Rechnungssteller (Ihrem ausgewählten Dienstleister) und der Graduiertenakademie, d.h. die Graduiertenakademie begleicht im Falle einer Bewilligung die Rechnung in Höhe der gewährten Fördersumme direkt bei dem Dienstleister.
Wir bitten Sie deshalb ausdrücklich die Bewerbungsfristen, den achtwöchigen Begutachtungszeitraum und die Rechnungsfristen des Dienstleisters bei Ihrer Projektplanung zu berücksichtigen.
 
 

Beispiel:

Sie möchten sich zur Frist am 15. Februar um einen Zuschuss für den Erwerb eines Datensatzes bewerben. Ihnen liegt bereits ein Kostenvoranschlag oder ein bindendes Angebot eines Anbieters vor. Sie planen die Daten Mitte Mai zu erwerben (nach Bekanntgabe der Förderentscheidung). Im Falle eines positiven Förderbescheids können Sie die Rechnung im Anschluss an die erfolgte Dienstleistung bei der Graduiertenakademie einreichen. Diese veranlasst nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen die direkte Auszahlung des Betrags an den Dienstleister.


 

 
b) Förderung externer Expertise
 
Der Aufenthalt des externen Experten oder der externen Expertin sollte innerhalb von 8 Monaten nach dem jeweiligen Stichtag erfolgen. Bitte reichen Sie Ihren Antrag unter Berücksichtigung des gewünschten Betreuungszeitraums und der entsprechenden Frist ein:
 
Fristen                |      Aufenthalt zwischen
 
15. Februar          |     Mai und Dezember
 
15. Juni                |     September und April
 
15. Oktober          |     Januar und August
 
Sollte der Aufenthalt des Experten bzw. der Expertin nicht innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, müssen Sie zum Fortbestehen der Bewilligung einen (formlosen) Antrag auf Verlängerung bei der Graduiertenakademie einreichen, in dem Sie die Gründe der Verzögerung skizzieren.
 
 

Wichtig:

  • Eine Auszahlung der bewilligten Fördersumme an Sie ist aus haushaltsrechtlichen Gründen der Universität Heidelberg nicht möglich.
  • Bewerbungen, die nach Fristende eingehen sowie unvollständige Anträge (z.B. unvollständig ausgefüllte Kalkulation, fehlende Unterlagen) werden nicht berücksichtigt.

 

Worauf wird bei der Auswahl geachtet und wer entscheidet über die Vergabe des Zuschusses für die Projektbeihilfe?

Diese Kriterien sind für die Auswahl ausschlaggebend:

  • Wissenschaftliche Qualifikation der Antragsteller:innen
  • Wissenschaftlich Qualität des Forschungsvorhabens
  • Relevanz und Notwendigkeit der Projektbeihilfe für die Qualifikationsphase
  • Stellungnahme des Betreuers oder der Betreuerin

Die Vergabe erfolgt durch eine Auswahlkommission des Council for Graduate Studies (CfGS) / eine vom CfGS legitimierte Auswahlkommission. Im Bedarfsfall wird mit den zuständigen Ansprechpartner:innen der Fakultät Rücksprache gehalten.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Projektbeihilfe beträgt maximal 1.000 Euro. Die bewilligte Höhe der Beihilfe basiert auf der im Bewerbungsformular angegebenen Höhe der Kosten.

 

Kann ich mich gleichzeitig für mehrere Projektbeihilfen bewerben?

Ja, sie können sich für mehrere Projektbeihilfen bewerben. Bitte beachten Sie jedoch, dass die maximale Fördergrenze für die Förderlinie "Projektbeihilfe" bei 1.000 Euro je Doktorand:in liegt.

Sollten Sie sich z.B. für einen Datensatzerwerb und einen Zuschuss zur Förderung externer Expertise gleichzeitig bewerben, muss für jeden Antrag eine gesonderte Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

 

Gibt es eine maximale Fördersumme für Beihilfen aus dem heiDOCS-Programm?

Ja. Die maximale Fördergrenze liegt für die Dauer der gesamten Promotionsphase bei 2.500 Euro pro Doktorand:in für die heiDOCS-Fördermaßnahmen "Mobilitätsbeihilfe", "Projektbeihilfe" und "Publikationsbeihilfe".

 

Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?

Leider ist es uns nicht möglich, den Eingang jeder Bewerbung automatisch zu bestätigen. Falls Sie sichergehen möchten, dass Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist und bearbeitet wird, können Sie sich per E-Mail an uns wenden: ga-docs@uni-heidelberg.de.

Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.

 

Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Das Begutachtungsverfahren dauert ca. 8 Wochen nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist. Die Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens auf dem Postweg verschickt.

Es ist nicht möglich, Sie vor Abschluss des Bewerbungsverfahrens über die Ergebnisse Ihrer Bewerbung zu informieren.

 

 

FRAGEN ZU DEN BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Warum muss ich beim Online-Antragsformular das (voraussichtliche) Rechnungsdatum angeben?

Aus haushaltsrechtlichen Gründen der Universität Heidelberg kann die Fördersumme im Fall einer positiven Förderentscheidung nicht direkt an Sie ausgezahlt werden. Daher wird/werden die Rechnung(en) direkt von der Graduiertenakademie ausgezahlt. Aufgrund zumeist kurzer Rechnungsfristen ist daher die Angabe, wann Sie (ungefähr) mit der Rechnungstellung des Dienstleisters rechnen, für die Finanzplanung wichtig. Es ist dabei ausreichend, das voraussichtliche Datum im Online-Antragsformular (wichtig v.a. Monat und Jahr) anzugeben.

Bitte beachten Sie: Wenn die Rechnungsfrist des Dienstleisters in den 8-wöchigen Begutachtungszeitraum fällt, ist eine rechtzeitige Zahlung der Rechnung und somit Förderung nicht möglich.

 

Was muss ich bei der Formulierung meines Antrags beachten?

Ihr Antrag wird sowohl von fachnahen als auch von fachfremden Gutachter:innen gelesen und bewertet. Die Inhalte Ihrer wissenschaftlichen Ausführungen sollten daher ohne das Hinzuziehen weiterer Literatur verständlich sein.

 

Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?

Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular elektronisch aus. Speichern Sie hierfür das Formular auf Ihrem Computer bevor Sie die Felder ausfüllen. Ihre Eintragungen werden sonst unter Umständen nicht übermittelt. Nach dem Ausfüllen speichern Sie die Änderungen bitte erneut.

Bitte benutzen Sie ein Apple- oder Windows-Betriebssystem um die Formulare auszufüllen. Die Formulare sind nicht mit einem Linux-System kompatibel.

Bitte nutzen Sie in den Bewerbungsformularen nur die bereitgestellte Fläche für Ihre Eintragungen und ändern Sie nicht die Formatierung der Felder. Die Auswahlkommission kann keinen Text außerhalb der angegebenen Felder lesen.

Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail die Bewerbungsunterlagen als separate Anhänge hinzu. Sie brauchen die verschiedenen Dokumente nicht in einer PDF-Datei zusammenfassen.

 

Muss ich abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen?

Alle Formulare und Dokumente, die für die Begutachtung Ihres Antrags notwendig sind, werden hier aufgeführt. Zusätzliche Dokumente wie Publikationslisten, Literaturverzeichnisse oder Lebensläufe werden nicht zur Begutachtung weitergeleitet.

 

Ich weiß noch nicht genau, wie hoch die Kosten sein werden. Was gebe ich auf dem Formular an?

Wenn Sie noch nicht wissen, wie hoch die Kosten sein werden, tragen Sie bitte eine möglichst exakte Kalkulation der Ausgaben in das Formular ein. Bitte beachten Sie, dass die Höhe der Projektbeihilfe bei einer Bewilligung auf diesem Wert (und unter Berücksichtigung der maximal möglichen Fördersumme) beruhen wird.

Es ist nicht möglich, nachträglich eine höhere Summe als auf dem Formular angegeben bewilligt zu bekommen.

Datensatzerwerb/-erhebung, promotionsrelevante Materialien: Bitte reichen Sie mit dem Bewerbungsformular einen Nachweis über die Kosten (z.B. Angebot, Kostenvoranschlag) ein.

 

Förderung externer Expertise: Ich weiß noch nicht genau, wann der Aufenthalt der Expertin bzw. des Experten stattfinden wird. Was gebe ich auf dem Formular an?

Wenn Sie noch nicht wissen, zu welchem Zeitpunkt der Aufenthalt stattfinden wird, geben Sie bitte ein voraussichtliches Datum an und weisen Sie im Bewerbungsformular darauf hin, dass sich noch Änderungen bei den Aufenthaltsdaten ergeben können. Sobald Sie die konkreten Daten kennen, reichen Sie uns diese bitte nach.

 

Förderung externer Expertise: Warum muss ich eine Person bzw. ein Institut angeben, das die (finanztechnische) Verwaltung übernimmt?

Aus verwaltungs- und finanztechnischen Gründen müssen die Reise- und Übernachtungskosten, die im Rahmen des Aufenthalts des externen Experten oder der externen Expertin entstehen, über Ihr Institut/Lehrstuhl abgerechnet werden.

Nach positiver Förderentscheidung wird die bewilligte Fördersumme dem angegebenen Institut von der Graduiertenakademie zur Verfügung gestellt. Das Institut ist für die Verwaltung der Reise- und Übernachtungskosten des oder der externen Expert:in zuständig.

Bitte klären Sie vorab ab, wer diese verwaltungstechnischen Schritte übernimmt und im Falle einer positiven Förderentscheidung Ansprechpartner:in für die Graduiertenakademie zur Abwicklung der finanziellen Prozesse ist.

Eine Auszahlung der Fördersumme an Sie ist aus haushaltsrechtlichen Gründen der Universität Heidelberg nicht möglich.

 

Was sind Drittmittel und warum muss ich diese angeben?

Drittmittel sind finanzielle Mittel, die Ihnen von dritter Seite für Ihr Projekt zur Verfügung gestellt werden oder wurden. Die Einwerbung von Drittmitteln kann sich im Entscheidungsprozess günstig auswirken. So wird z.B. ein Zuschuss von einer weiteren Institution als Auszeichnung bewertet.

 

Wer kann die Stellungnahme für meine Bewerbung ausstellen?

Die Stellungnahme soll von Ihrem Erstbetreuer oder Ihrer Erstbetreuerin ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Stellungnahme vertraulich gegenüber der Bewerberinnen oder Bewerbern zu behandeln und direkt per E-Mail an die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg) zu schicken ist. Für das Einreichen der Stellungnahme gilt die gleiche Bewerbungsfrist wie für die Bewerbung.

Im Falle einer Verhinderung der Erstbetreuerin oder des Erstbetreuers (Krankheit, Elternzeit, etc.) kann auch ein anderer Hochschullehrer bzw. andere Hochschullehrerin des Faches um die Begutachtung Ihres Antrags und die Ausstellung der Stellungnahme gebeten werden.

 

 

FRAGEN ZUM VERFAHREN NACH BEWILLIGUNG DER PROJEKTBEIHILFE

Wie erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?

a) Datenerhebung, Datensätze, projektbezogene Materialien

Die finanzielle Abwicklung Ihrer Projektbeihilfe erfolgt im Rahmen der bewilligten Förderhöhe unmittelbar zwischen dem Rechnungssteller und der Graduiertenakademie. Dazu reichen Sie nach erfolgter Dienstleistung bitte schnellstmöglich die Rechnung bei der Graduiertenakademie ein.

Im Falle einer positiven Förderentscheidung erhalten Sie zusammen mit dem schriftlichen Bescheid detaillierte Informationen zur finanziellen Abwicklung der Publikationsbeihilfe.

Wichtig:

  • Eine direkte Auszahlung der bewilligten Fördersumme an Sie ist aus haushaltsrechtlichen Gründen der Universität Heidelberg nicht möglich.
  • Falls der Rechnungsbetrag die bewilligte Fördersumme übersteigt, muss eine Teilrechnung in Höhe der bewilligten Fördersumme eingereicht werden.

 

b) Förderung externer Expertise

Im Falle einer positiven Förderentscheidung wird die bewilligte Summe an das Institut, das sich bereiterklärt hat, die Verwaltung der Reise- und Übernachtungskosten zu übernehmen (s. Angabe im Online-Antrag) ausgezahlt. Das Institut kann damit die Reise- und Übernachtungskosten des Experten bzw. der Expertin direkt begleichen (Buchen des Hotels, Ausstellen von Reiseanträgen etc.).

Die Verwendung der bewilligten Fördermittel für Reise- und Übernachtungskosten richtet sich nach den Regeln der Universität Heidelberg und den Richtlinien des heiDOCS-Förderprogramms. Spätestens 2 Monate nach dem Aufenthalt des Experten oder der Expertin benötigt die Graduiertenakademie einen Verwendungsnachweis über die ausgezahlten Gesamtkosten:

  • Sollten die tatsächlichen Kosten unter der Höhe der bewilligten Summe liegen, erfolgt eine Rückerstattung des Differenzbetrags an die Graduiertenakademie.
  • Falls die Gesamtkosten die bewilligte Fördersumme übersteigen, ist es nicht möglich, die bewilligte Fördersumme nachträglich aufzustocken. Die Differenz muss dann von Ihnen getragen werden.

Eine direkte Auszahlung der bewilligten Fördersumme an Sie ist aus haushaltsrechtlichen Gründen der Universität Heidelberg nicht möglich.

 

Was passiert mit der bewilligten Beihilfe, wenn ich von dem beantragten Projekt zurücktrete?

Die Projektbeihilfe ist weder auf eine andere Person oder einen anderen Zweck übertragbar. Sollten Sie z.B. die Datensätze nicht erwerben oder die externe Betreuung nicht stattfinden, verfällt die Projektbeihilfe ohne Ersatz.

 

Was passiert mit meiner bewilligten Beihilfe, wenn die externe Betreuung verschoben werden muss?

Es ist grundsätzlich möglich, die externe Betreuung zu verschieben - allerdings müssen Sie uns in diesem Fall so schnell wie möglich darüber informieren. Voraussetzung für das Fortbestehen der Bewilligung ist, dass es sich weiterhin um den gleichen Experten oder die gleiche Expertin handelt und sich am Zweck des Aufenthalts nichts ändert.

 

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Zur Bewerbung um eine Projektbeihilfe

Die Bewerbung um eine Projektbeihilfe muss bis zur jeweiligen Bewerbungsfrist (15.02. / 15.06. / 15.10.) abgeschlossen sein und erfolgt in drei Schritten:

Grafik Bewerbungsschritte Heidocs

 

 

1) Ausfüllen und Absenden des ONLINE-ANTRAGSFORMULARS


a) ONLINE-ANTRAGSFORMULAR DATENERHEBUNG, DATENSÄTZE, etc.    

b) ONLINE-ANTRAGSFORMULAR EXPERTENBETREUUNG

 

 

2) Ausfüllen des BEWERBUNGSFORMULARS (PDF) und Versand der Bewerbungsunterlagen
    per E-Mail an die Graduiertenakademie: ga-docs@uni-heidelberg.de


a) BEWERBUNGSFORMULAR DATENERHEBUNG, DATENSÄTZE, etc.         

b) BEWERBUNGSFORMULAR EXPERTENBETREUUNG

   
Einzureichende Unterlagen:

  • Bewerbungsformular (PDF-Dokument)
  • Kopie der Annahme als Doktorand:in an der Fakultät oder aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (Promotion mit Abschlussprüfung)
  • Kopie des promotionsbefähigenden Studienabschlusses mit Angabe der Abschlussnote
  • Sofern zutreffend (Datensatzerwerb/-erhebung): Nachweis über die (voraussichtliche) Höhe der Kosten durch Angebote oder Kostenvoranschläge etc.
  • Sofern zutreffend (Förderung externer Expertise): Formlose Betreuungsbestätigung des Experten bzw. der Expertin
  • Sofern zutreffend: Förderzusage von eingeworbenen Drittmitteln

Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail die Unterlagen als separate Anhänge bei. Es ist nicht notwendig, die Dokumente in einer PDF-Datei zusammenfassen.


3) Einreichen der STELLUNGNAHME (PDF) des oder der Erstbetreuer:in:


a) STELLUNGNAHME DATENERHEBUNG, DATENSÄTZE, etc.  

b) STELLUNGNAHME EXPERTENBETREUUNG

 

Die Stellungnahme ist direkt von Ihrem Erstbetreuer oder Ihrer Erstbetreuerin bis zur geltenden Bewerbungsfrist per E-Mail an die Graduiertenakademie zu senden: ga-docs@uni-heidelberg.de

Im Falle einer Verhinderung (Krankheit, Elternzeit, etc.) kann auch ein anderer Hochschullehrer oder eine andere Hochschullehrerin des Faches um die Begutachtung Ihres Antrags und die Ausstellung der Stellungnahme gebeten werden.

 

 

 
Wichtige technische Hinweise zum Ausfüllen der bereitgestellten PDF-Dokumente
 
Die PDF-Dokumente sollten elektronisch ausgefüllt werden.
Bitte tragen Sie Ihre Daten nicht im Browser in die Formulare ein, sondern speichern Sie das entsprechende Formular zunächst auf Ihrem Computer und füllen Sie erst dann die Felder aus. Ihre Eintragungen werden sonst unter Umständen nicht korrekt übermittelt. Nach dem Ausfüllen speichern Sie die Änderungen bitte erneut.
Bitte benutzen Sie ein Apple- oder Windows-Betriebssystem, um die Formulare auszufüllen. Die Formulare sind nicht mit einem Linux-System kompatibel.
 

 

Verantwortlich: Naranjo
Letzte Änderung: 27.03.2024
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