Individualstipendien der Landesgraduiertenförderung am Kunsthistorischen Institut (KHI) in Florenz
Ausschreibung
Bewerbung
Formulare
FAQ
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg stellt zwei Stipendien zur Förderung von Promotionsvorhaben im Fach Kunstgeschichte aus Mitteln der Landesgraduiertenförderung zur Verfügung. Die Stipendien werden vom Kunsthistorischen Institut in Florenz – Max-Planck-Institut (KHI) in Zusammenarbeit mit der Universität Heidelberg vergeben.
Förderungsfähig sind Promotionsvorhaben mit Forschungsschwerpunkten zur Kunstgeschichte Italiens und des Mittelmeerraums von der Spätantike bis zur Moderne.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Kandidatinnen und Kandidaten, die an einer baden-württembergischen Universität als Doktorand/in angenommen sind.
Anträge auf ein Individualstipendium am KHI können ab sofort eingereicht werden. Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Informationen und Hinweise zur Antragstellung.
Termine:
Bewerbungsbeginn | 01. März 2021 |
Bewerbungsschluss: | 28. April 2021 |
Stipendienbeginn: | 01. August 2021 |
Stipendienlaufzeit: | Bis zu 3 Jahre |
Stipendienhöhe: | Voraussichtlich 1.610 Euro/Monat inkl. einer Sach- und Reisekostenpauschale i.H.v. 110 Euro/Monat |
Voraussetzungen zur Bewerbung:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Annahme als Doktorand/in an einer baden-württembergischen Hochschule
- Wissenschaftliche Betreuung durch einen Professor/eine Professorin bzw. Privatdozent/Privatdozentin
- Herausragende Qualifikation und ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt
Bitte beachten Sie:
- Nach der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungen sowie unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
- Sollten Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, bitten wir um sofortige Mitteilung.
- Ein Stipendium kann i.d.R. nicht erhalten, wer für dasselbe Promotionsvorhaben eine gleichwertige Förderung von öffentlichen oder privaten Stellen erhält oder über einen Zeitraum von länger als 12 Monaten erhalten hat. Die Dauer einer von anderer Seite erhaltenen Förderung wird auf die Förderdauer des Individualstipendiums angerechnet. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Graduiertenakademie.
- Ein Beschäftigungsverhältnis während der Förderung muss einen Bezug zum Promotionsfach oder zu einem möglichen Berufsfeld nach Abschluss der Promotion aufweisen. Die Tätigkeit darf eine Arbeitszeit von monatlich 25% einer Vollzeitbeschäftigung nicht überschreiten.
- Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zu einer PDF-Datei zusammenfügen, stellen Sie bitte sicher, dass die PDF-Datei mittels Adobe Acrobat Reader zu öffnen und die Datei lesbar ist.
Hier können Sie sich bewerben

Eine vollständige Neubewerbung beinhaltet folgende Schritte:
- Das Ausfüllen und Abschicken des Online-Antragsformulars mit folgenden Anlagen, zusammengefasst in einer PDF-Datei:
1. Projektskizze (max. 5 Seiten) plus Literaturliste
2. Zeitplan
3. Tabellarischer Lebenslauf
4. Hochschulzeugnis (in der Regel Diplom oder Master, auf Deutsch oder Englisch)
5. Annahme als Doktorand/in an einer baden-württembergischen Universität
- Das Ausfüllen und Hochladen des Gutachterformulars
durch zwei Hochschullehrer/innen bis zur Bewerbungsfrist.
Antrag auf Verlängerung
Ein vollständiger Antrag auf Verlängerung beinhaltet folgende Schritte:
- Das Ausfüllen und Abschicken des Online-Antragsformulars mit folgenden Anlagen, zusammengefasst in einer PDF-Datei:
1. Zwischenbericht (max. 5 Seiten) über den Stand der Arbeit
2. Zeitplan bis zum Abschluss der Arbeit
Für einen Antrag auf 3. Verlängerung fügen Sie der PDF bitte zusätzlich ein Begründungsschreiben bei, in dem Sie detailliert erläutern, welche Herausforderungen und Umstände die Bearbeitung Ihres Promotionsprojektes signifikant verzögert haben (z.B. die Betreuung Ihres Kindes.)
- Das Ausfüllen und Hochladen des Gutachterformulars
zu Ihrem Zwischenbericht durch Ihre Betreuerin/Ihren Betreuer bis zur Bewerbungsfrist.
Formulare
Hier finden Sie die Formulare für Individualstipendiatinnen und -stipendiaten und für Gutachterinnen und Gutachter.
Für Stipendiatinnen und Stipendiaten
1.03 Angaben zum Bezug eines Individualstipendiums in einem LGF-Sonderprogramm
1.04 Vereinbarkeit von Stipendium und Beschäftigungsverhältnis
Für Gutachterinnen und Gutachter
1.02 Gutachten zur Neubewerbung
1.07 Gutachten zum Zwischenbericht
1.09 Gutachtenformular zum Bericht nach Ablauf des Stipendiums
Hinweise zum Datenschutz:
Ihre Angaben werden – sofern nicht als freiwillig gekennzeichnet – benötigt, um über Ihren Antrag auf Gewährung eines Stipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) entscheiden zu können. Ohne die Pflichtangaben kann nicht über Ihren Antrag entschieden werden.
Nach den §§ 21, 22 LDSG haben Sie das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die von der Universität Heidelberg über Sie gespeicherten Daten zu erhalten und bei unrichtig gespeicherten Daten deren Berichtigung zu verlangen (Auskunfts- und Berichtigungsrecht).
Häufige Fragen
Eine Zusammenstellung der häufigsten Fragen rund um Ihre LGF-Bewerbung finden Sie hier:
► FAQ zu LGF-Individualstipendien