Individualstipendien der Landesgraduiertenförderung am Kunsthistorischen Institut (KHI) in Florenz
Ausschreibung
Bewerbung
Formulare
FAQ
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg stellt Stipendien zur Förderung von Promotionsvorhaben im Fach Kunstgeschichte aus Mitteln der Landesgraduiertenförderung zur Verfügung. Die Stipendien werden vom Kunsthistorischen Institut in Florenz – Max-Planck-Institut (KHI) in Zusammenarbeit mit der Universität Heidelberg vergeben.
Förderungsfähig sind Promotionsvorhaben mit Forschungsschwerpunkten zur Kunstgeschichte Italiens und des Mittelmeerraums von der Spätantike bis zur Moderne.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Kandidatinnen und Kandidaten, die an einer baden-württembergischen Universität als Doktorand/in angenommen sind.
Aktuell werden keine Stipendien am KHI Florenz ausgeschrieben. Informationen zur nächsten Ausschreibung werden rechtzeitig auf dieser Seite bekanntgegeben.
Allgemeine Informationen zum Antrag auf ein Individualstipendium am KHI Florenz
Termine:
Bewerbungsbeginn | wird bekanntgegeben |
Bewerbungsschluss: | wird bekanntgegeben |
Stipendienbeginn: | wird bekanntgegeben |
Stipendienlaufzeit: | Bis zu 3 Jahre |
Stipendienhöhe: | Voraussichtlich 1.968 Euro/Monat inkl. einer Sach- und Reisekostenpauschale i.H.v. 103 Euro/Monat |
Voraussetzungen zur Bewerbung:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Annahme als Doktorand/in an einer baden-württembergischen Hochschule
- Wissenschaftliche Betreuung durch einen Professor/eine Professorin bzw. Privatdozent/Privatdozentin
- Herausragende Qualifikation und ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt
Bitte beachten Sie:
- Nach der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungen sowie unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
- Sollten Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, bitten wir um sofortige Mitteilung.
- Ein Stipendium kann i.d.R. nicht erhalten, wer für dasselbe Promotionsvorhaben eine gleichwertige Förderung von öffentlichen oder privaten Stellen erhält oder über einen Zeitraum von länger als 12 Monaten erhalten hat. Die Dauer einer von anderer Seite erhaltenen Förderung wird auf die Förderdauer des Individualstipendiums angerechnet. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Graduiertenakademie.
- Sollten Sie bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einer Beschäftigung als Mitarbeiter/in nach TV-L oder als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinikum) mit einem Umfang von mehr als 25% einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sein, welche im direkten Zusammenhang mit Ihrem Promotionsprojekt stand (d.h. im Rahmen dessen Sie ein Einkommen für die inhaltliche Bearbeitung Ihres Promotionsprojektes bezogen haben), ist die Förderung i.d.R. nicht möglich. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit der Graduiertenakademie in Verbindung.
- Ein Beschäftigungsverhältnis während des Bezugs des Individualstipendiums ist nur möglich, wenn die Tätigkeit eine Arbeitszeit von monatlich 25% einer Vollzeitbeschäftigung nicht überschreitet. Bei einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Heidelberg (z.B. als geprüfte wissenschaftliche Hilfskraft oder als Mitarbeiter/in nach TV-L) ist zu beachten, dass die Tätigkeiten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses und des Stipendiums getrennt sind. Dies schließt einen Bezug zum Fach des Dissertationsvorhabens nicht aus.
- Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zu einer PDF-Datei zusammenfügen, stellen Sie bitte sicher, dass die PDF-Datei mittels Adobe Acrobat Reader zu öffnen und die Datei lesbar ist.
Hier können Sie sich bewerben
Neubewerbung
Eine vollständige Neubewerbung beinhaltet folgende Schritte:
- Das Ausfüllen und Abschicken des Online-Antragsformulars mit folgenden Anlagen, zusammengefasst in einer PDF-Datei:
1. Projektskizze (max. 5 Seiten) plus Literaturliste
2. Zeitplan
3. Tabellarischer Lebenslauf
4. Hochschulzeugnis (in der Regel Diplom oder Master, auf Deutsch oder Englisch)
5. Annahme als Doktorand/in an einer baden-württembergischen Universität
- Das Ausfüllen und Hochladen des Gutachterformulars durch zwei Hochschullehrer/innen bis zur Bewerbungsfrist.
Antrag auf Verlängerung
Ein vollständiger Antrag auf Verlängerung beinhaltet folgende Schritte:
- Das Ausfüllen und Abschicken des Online-Antragsformulars mit folgenden Anlagen, zusammengefasst in einer PDF-Datei:
1. Zwischenbericht (max. 5 Seiten) über den Stand der Arbeit
2. Zeitplan bis zum Abschluss der Arbeit
Für einen Antrag auf 3. Verlängerung fügen Sie der PDF bitte zusätzlich ein Begründungsschreiben bei, in dem Sie detailliert erläutern, welche Herausforderungen und Umstände die Bearbeitung Ihres Promotionsprojektes signifikant verzögert haben (z.B. die Betreuung Ihres Kindes.)
- Das Ausfüllen und Hochladen des Gutachterformulars zu Ihrem Zwischenbericht durch Ihre Betreuerin/Ihren Betreuer bis zur Bewerbungsfrist.
Formulare
Hier finden Sie die Formulare für Individualstipendiatinnen und -stipendiaten und für Gutachterinnen und Gutachter.
Für Stipendiatinnen und Stipendiaten
1.03 Angaben zum Bezug einer Förderung
1.04 Vereinbarkeit von Förderung und (vorangegangenem) Beschäftigungsverhältnis
Für Gutachterinnen und Gutachter
1.02 Gutachten zur Neubewerbung
1.07 Gutachten zum Zwischenbericht
1.09 Gutachtenformular zum Bericht nach Ablauf des Stipendiums
Hinweise zum Datenschutz:
Ihre Angaben werden – sofern nicht als freiwillig gekennzeichnet – benötigt, um über Ihren Antrag auf Gewährung eines Stipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) entscheiden zu können. Ohne die Pflichtangaben kann nicht über Ihren Antrag entschieden werden.
Nach den §§ 21, 22 LDSG haben Sie das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die von der Universität Heidelberg über Sie gespeicherten Daten zu erhalten und bei unrichtig gespeicherten Daten deren Berichtigung zu verlangen (Auskunfts- und Berichtigungsrecht).
Häufige Fragen
Eine Zusammenstellung der häufigsten Fragen rund um Ihre LGF-Bewerbung finden Sie hier:
► FAQ zu LGF-Individualstipendien