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Graduiertenakademie der Universität Heidelberg

Binationale Promotion – Cotutelle de thèse

Chiara Rottaro

Im Neuenheimer Feld 370
Raum 3
69120 Heidelberg

Telephone Icon 17x17 +49 (0) 6221 / 54 - 19765

 

Sprechzeiten

Montag: 10 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Mittwoch: 10 bis 12 Uhr
Donnerstag: 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
und nach Vereinbarung

Per E-Mail und Telefon sind wir auch außerhalb der Sprechstunden erreichbar.

 
Nützliche Links

Binationale Promotion – Cotutelle de thèse

Foto: Applaudierende Doktoranden

Cotutelle de thèse – allgemeine Informationen

„Cotutelle de thèse“-Verfahren sind binationale Promotionsverfahren, die in Zusammenarbeit mit ausländischen Partneruniversitäten durchgeführt werden. Binational verlaufen die Prozesse vor allem auf diesen Gebieten:

  • die Betreuung der Dissertation,
     
  • Arbeitsaufenthalte an der Partneruniversität,
     
  • die Mitwirkung auswärtiger Betreuerinnen und Betreuer im Begutachtungs- und Prüfungsverfahren und
     
  • die Ausstellung einer gemeinsamen Promotionsurkunde beider Universitäten (bzw. zweier Urkunden, die aufeinander verweisen).

Cotutelle-Verträge

Für jedes Cotutelle-Verfahren ist ein Vertrag zwischen den beteiligten Universitäten abzuschließen, in dem die Einzelheiten geregelt werden. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat hierzu entsprechende Empfehlungen und Arbeitshilfen entwickelt und auf ihren Internetseiten zur Verfügung gestellt.

Die Graduiertenakademie

  • informiert über die Richtlinien der HRK zu Cotutelle-Verfahren,
     
  • berät und begleitet Promovierende und Betreuer:innen zu und bei den einzelnen Schritten eines solchen Verfahrens und
     
  • stellt  maßgescheiderte Vereinbarungen in verschiedenen Sprachkombinationen für die verschiedenen Fakultäten zur Verfügung.

Außerdem prüft die Graduiertenakademie dank langjähriger Erfahrung Cotutelle-Verträge mit Blick auf

  • die Richtlinien der HRK
     
  • allgemeine Regelungen der Universität (Immatrikulation, Gebühren, Versicherungen, Titelvergabe etc.).

Bestimmungen zur Durchführung der Promotion im Cotutelle-Verfahren

Angelegenheiten, die die wissenschaftliche Arbeit, die Betreuung der Promovierenden oder Einzelheiten der Durchführung des Promotionsverfahrens betreffen, bleiben selbstverständlich der jeweiligen Fakultät zur Regelung und Entscheidung vorbehalten. Dazu gehören die folgenden Punkte:

  • Dauer und Zeitpunkt des Aufenthalts an der Partneruniversität,
     
  • Sprache, in der die Dissertation abgefasst oder die mündliche Prüfung abgehalten wird,
     
  • Ablauf der Begutachtung,
     
  • Ort der mündlichen Prüfung,
     
  • Zusammensetzung der Prüfungskommission etc.
     
  • Publikationsverfahren zur Ausstellung der Promotionsurkunde und Führung des Doktortitels

Kontaktformulare

Für eine ausführliche Beratung,  bitten das Formular vollständig ausfüllen: Cotutelle Formular – Cotutelle request form

Verantwortlich: Eric Herbst
Letzte Änderung: 15.08.2024
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