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Graduiertenakademie
Im Neuenheimer Feld 370
69120 Heidelberg

 
E-Mail ga-docs@uni-heidelberg.de

 

Richtlinien / FAQs für die Bewerbung um eine Förderung externer Expertise an der Neuphilologischen Fakultät


Das heiDOCS-Förderprogramm der Neuphilologischen Fakultät ist im Herbst 2023 ausgelaufen.
Bitte reichen Sie keine Bewerbungen mehr ein.
 

Informationen zur Fortführung des Förderprogramms ab 2024 als universitätsweite zentrale Ausschreibung durch die Graduiertenakademie im Rahmen von heiDOCS 2.0 erhalten Sie hier:
https://www.graduateacademy.uni-heidelberg.de/foerderung/heidocs_main.html  

 

 


 

 

Allgemeine Fragen

 

Wer kann diese Förderung beantragen?
► Wofür kann ich diese Förderung beantragen?
► Welche Kosten werden durch diese Förderung erstattet?
Wann soll ich mich bewerben?
Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?
► Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?
► Was muss ich tun, um die Fördersumme ausbezahlt zu bekommen?
► Was passiert mit meiner bewilligten Förderung, wenn die externe Begutachtung nicht stattfinden kann?
► Was passiert mit meiner bewilligten Förderung, wenn die externe Begutachtung verschoben werden muss?

 

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen

► Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?
► Muss ich abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen?
Ich weiß noch nicht genau, wie hoch die Kosten sein werden. Was gebe ich auf dem Formular an?
► Ich weiß noch nicht genau, wann die Begutachtung durch die Expertin/den Experten stattfinden wird. Was gebe ich auf dem Formular an?
► Was sind Drittmittel und warum muss ich diese angeben?
Wer kann die Stellungnahme für meinen Antrag ausstellen?

 



Allgemeine Fragen

 

Wer kann diese Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Doktorandinnen und Doktoranden, die zum entsprechenden Stichtag der Bewerbung mindestens 6 Monate an der Neuphilologischen Fakultät der Universität Heidelberg als Doktorand/in angenommen sind.

Eine Förderung ist möglich bis zum Termin der Disputation, was bei der Antragstellung berücksichtigt werden sollte.

 

Wofür kann ich diese Förderung beantragen?

Die Förderung dient dazu, Ihr Dissertationsvorhaben von einer/einem externen (internationalen) Expertin/Experten begutachten zu lassen. Die Expertin/der Experte muss promoviert sein und sollte in der Regel ein/e Hochschullehrer/in sein. Die Gewährung der Förderung verpflichtet die Doktorandin/den Doktoranden gemeinsam mit der/dem eingeladene/n Expertin/Experten zur Ausrichtung eines Kolloquiums. Diese Veranstaltung soll für weitere Doktorandinnen und Doktoranden der Fakultät geöffnet und entsprechend angekündigt werden. 

Hinweis: Die Förderleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Die Förderung begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen der Universität Heidelberg und dem/der Geförderten. Der/die Empfänger/in der Beihilfe darf im Zusammenhang mit der Förderung nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder sonstigen Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden.

 

Welche Kosten werden durch diese Förderung erstattet?

Im Rahmen dieser Förderung werden Reise- und Unterbringungskosten (für bis zu maximal zwei Übernachtungen) der/des externen Expertin/Experten erstattet. Die Höhe der Beihilfe basiert auf den Angaben, die Sie auf dem Bewerbungsformular machen. Weiterhin gilt die maximale Fördersumme von 650 Euro pro Begutachtungsverfahren. Sollten die tatsächlichen Reisekosten der Expertin/des Experten die von Ihnen im Bewerbungsformular angegebenen Kosten oder die maximale Fördersumme von 650 Euro überschreiten, wird die Differenz nicht erstattet.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen dieser Förderung keine Honorare an die externen Expertinnen und Experten ausgezahlt werden können.

 

Wann soll ich mich bewerben?

Bewerbungen können zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.

Das Auswahlverfahren findet im vierteljährlichen Rhythmus mit den unten aufgeführten Stichtagen für den Eingang der Bewerbungen.

Stichtage:         

10. Januar
10. April
10. Juli
10. Oktober

 

Die Begutachtung durch die/den Expertin/Experten sollte innerhalb von 6 Monaten nach den jeweiligen Stichtagen stattfinden. Bitte reichen Sie Ihren Antrag unter Berücksichtigung des gewünschten Begutachtungszeitraums und dem entsprechenden Stichtag ein. Die Förderentscheidung wird ca. 8 Wochen nach den Stichtagen bekannt gegeben. Sollte die externe Begutachtung während des Auswahlverfahrens stattfinden, können wir Sie nicht vor Beginn der Begutachtung durch die/den externe/n Expertin/Experten über das Ergebnis Ihres Antrags informieren.

Wichtig: Anträge, die nach der passenden Frist eingehen sowie unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

 

Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?

Leider ist es uns nicht möglich, den Eingang jeder Bewerbung automatisch zu bestätigen. Falls Sie sichergehen möchten, dass Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist und bearbeitet wird, können Sie sich per E-Mail an uns wenden: ga-docs@uni-heidelberg.de
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.

 

Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Das Auswahlverfahren dauert ca. 8 Wochen nach Ablauf der festgelegten Stichtage. Die Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens auf dem Postweg verschickt. Es ist nicht möglich, Sie über die Ergebnisse Ihrer Bewerbung vor Abschluss des Auswahlverfahrens zu informieren.
 

Was muss ich tun, um die Fördersumme ausbezahlt zu bekommen?

Für die Auszahlung des Zuschusses ist es notwendig, dass alle Original-Belege und -Quittungen der entstandenen Reise- und Unterbringungskosten der/des externen Expertin/Experten in der Graduiertenakademie eingereicht werden. Ausgaben, für die kein Nachweis vorlegt wird, können nicht erstattet werden.

Sollten Sie für die vorliegende externe Begutachtung Drittmittel erhalten haben, reichen Sie bitte auch eine Kopie Ihres Antrags bei der externen Organisation/Einrichtung mit unserem Abrechnungsformular ein.
Als Drittmittel gelten in diesem Fall Fördergelder von dritter Seite für die Erstattung der Reise- und Unterbringungskosten der/des externen Expertin/Experten.

 

Was passiert mit meiner bewilligten Förderung, wenn die externe Begutachtung nicht stattfinden kann?

Die Förderung ist nicht auf eine andere Person oder einen anderen Zweck übertragbar. Sollte die externe Begutachtung nicht stattfinden, verfällt die Förderung ohne Ersatz.

 

Was passiert mit meiner bewilligten Förderung, wenn die externe Begutachtung verschoben werden muss?

Es ist grundsätzlich möglich, eine externe Begutachtung zu verschieben – allerdings müssen Sie die Graduiertenakademie in diesem Fall so schnell wie möglich darüber informieren. Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Bewilligung ist, dass es sich weiterhin um den/die gleiche/n Expertin/Experten handelt und sich am Zweck des Aufenthalts nichts ändert.

 

 

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen

 

Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?

Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular (siehe: » Bewerbungsverfahren und -formulare) elektronisch aus. Speichern Sie hierfür das Formular auf Ihrem Computer, bevor Sie die Felder ausfüllen. Ihre Eintragungen werden sonst unter Umständen nicht übermittelt. Nach dem Ausfüllen speichern Sie die Änderungen bitte erneut.
Bitte benutzen Sie ein Apple- oder Windows-Betriebssystem, um die Formulare auszufüllen. Die Formulare sind nicht mit einem Linux-System kompatibel.
Bitte nutzen Sie in den Bewerbungsformularen nur die bereitgestellte Fläche für Ihre Eintragungen und ändern Sie nicht die Formatierung der Felder. Die Auswahlkommission kann keinen Text außerhalb der angegebenen Felder lesen.
 

Muss ich abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen?

Alle Formulare und Dokumente, die für die Sichtung Ihres Antrags notwendig sind, werden hier aufgeführt. Zusätzliche Dokumente, wie Publikationslisten, Literaturverzeichnisse oder Lebensläufe, werden nicht zur Begutachtung weitergeleitet.

 

Ich weiß noch nicht genau, wie hoch die Kosten sein werden. Was gebe ich auf dem Formular an?

Wenn Sie noch nicht wissen, wie hoch genau die Kosten sein werden, tragen Sie bitte eine möglichst exakte Kalkulation der Beträge in das Formular ein. Bitte beachten Sie, dass die Höhe der Förderung bei einer Bewilligung auf maximal diesem Wert beruhen wird. Es ist nicht möglich, nachträglich eine höhere Summe, als auf dem Formular angegeben, erstattet zu bekommen.

 

Ich weiß noch nicht genau, wann die Begutachtung durch die Expertin/den Experten stattfinden wird. Was gebe ich auf dem Formular an?

Wenn Sie noch nicht wissen, zu welchem Zeitpunkt die Begutachtung durch die/den externe/n Expertin/Experten stattfinden wird, geben Sie nach Rücksprache mit der/dem Expertin/Experten ein voraussichtliches Datum für den Aufenthalt an und weisen Sie im Bewerbungsformular bitte darauf hin, dass sich noch Änderungen bei den Aufenthaltsdaten ergeben können. Grundsätzlich sollte die externe Begutachtung innerhalb von 6 Monaten nach den jeweiligen Stichtagen stattfinden.

 

Was sind Drittmittel und warum muss ich diese angeben?

Drittmittel sind finanzielle Mittel, die Ihnen von dritter Seite für die beantragte Fördermaßnahme, Ihr Promotionsprojekt oder andere Forschungsprojekte zur Verfügung gestellt werden oder wurden. Sollten Sie für die beantragte Fördermaßnahme Mittel von dritter Seite (für die Erstattung der Reise- und Unterbringungskosten der/des externen Expertin/Experten) erhalten, erfolgt ggf. eine Verrechnung dieser Fördermittel mit der durch die Expertenförderung bewilligten Fördersumme.

 

Wer kann die Stellungnahme für meinen Antrag ausstellen?

Die Stellungnahme sollte von Ihrer Erstbetreuerin/Ihrem Erstbetreuer ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Stellungnahme vertraulich gegenüber der Bewerberin/dem Bewerber zu behandeln und direkt per E-Mail an die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de) zu schicken ist. Für das Einreichen der Stellungnahmen gelten die gleichen Stichtage wie für die Bewerbungen.

Im Falle einer Verhinderung der Erstbetreuerin/des Erstbetreuers (Krankheit, Elternzeit, etc.) kann auch ein/e andere/r Hochschullehrer/in des Faches um die Begutachtung Ihres Antrags und die Ausstellung der Stellungnahme gebeten werden.

 

 

Verantwortlich: Falk
Letzte Änderung: 15.12.2023
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