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Richtlinien / FAQs für die Bewerbung um einen Zuschuss zum Erwerb und/oder zur Erhebung von promotionsbezogenen Datensätzen an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften


Das heiDOCS-Förderprogramm der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist im Herbst 2023 ausgelaufen.
Bitte reichen Sie keine Bewerbungen mehr ein.
 

Informationen zur Fortführung des Förderprogramms ab 2024 als universitätsweite zentrale Ausschreibung durch die Graduiertenakademie im Rahmen von heiDOCS 2.0 erhalten Sie hier:
https://www.graduateacademy.uni-heidelberg.de/foerderung/heidocs_main.html  

 

 

 

Allgemeine Fragen

Wer kann einen Zuschuss für den Erwerb und/oder die Erhebung von Datensätzen beantragen?
Wofür kann ich diesen Zuschuss beantragen?
► Welche Kosten werden im Rahmen des Zuschusses erstattet?
Wann soll ich mich bewerben?
► Kann ich mich gleichzeitig für mehrere Zuschüsse bewerben?
Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?
► Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?
Was muss ich tun, um den Zuschuss ausbezahlt zu bekommen?
► Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?
► Kann ich eine Abschlagszahlung beantragen?
Was passiert mit dem bewilligten Zuschuss, wenn ich von dem Erwerb und/oder der Erhebung des Datensatzes zurücktrete?

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen

► Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?
► Muss ich abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen?
► Was sind Drittmittel und warum muss ich angeben?
Wer kann die Stellungnahme für meinen Antrag ausstellen?
 

 



Allgemeine Fragen

 

Wer kann einen Zuschuss für den Erwerb und/oder die Erhebung von Datensätzen beantragen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Doktorandinnen und Doktoranden, die an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Heidelberg als Doktorand/in angenommen sind.

Die Berechtigung zur Förderung endet spätestens drei Monate nach Ablauf des Monats, in dem die letzte mündliche Prüfung stattfindet, bzw. mit Ablauf des Monats, in dem die Promotion an der Universität Heidelberg aus anderen Gründen beendet wird (z.B. bei Abschluss des Promotionsverfahrens durch Publikation der Arbeit, Abbruch der Promotion oder einem Weggang an eine andere Universität zum Zwecke der Promotion).

 

Wofür kann ich diesen Zuschuss beantragen?

Dieser Zuschuss dient als finanzielle Unterstützung für den Erwerb und/oder die Erhebung von Datensätzen (inkl. des Erwerbs von Datensatzlizenzen), die Sie für die Durchführung Ihrer Promotion benötigen.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Erhebung, Verarbeitung und Verwahrung der Daten gemäß Datenschutz-Grundverordnung erfolgt.

Hinweis: Die Förderleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Die Förderung begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen der Universität Heidelberg und dem/der Geförderten. Der/die Empfänger/in der Beihilfe darf im Zusammenhang mit der Förderung nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder sonstigen Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden.

 

Welche Kosten werden im Rahmen des Zuschusses erstattet?

Es werden Kosten von bis zu maximal 3000 Euro für den Erwerb und/oder die Erhebung von Datensätzen übernommen.

Die bewilligte Höhe des Zuschusses basiert auf der im Bewerbungsformular angegebenen Höhe der Kosten. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung einen Nachweis über die (voraussichtliche) Höhe der Kosten für den Erwerb und/oder die Erhebung der Datensätze bei (bspw. Angebot des Anbieters). Sollten die tatsächlichen Kosten über der angegebenen Höhe liegen, wird die Differenz nicht erstattet. Sollten die tatsächlichen Kosten unter der bewilligten Fördersumme liegen, werden nur die tatsächlichen Kosten erstattet.

 

Wann soll ich mich bewerben?

Bewerbungen können zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.

Die Begutachtung der Anträge erfolgt im vierteljährlichen Rhythmus mit den unten aufgeführten Stichtagen für den Eingang der Bewerbungen. Die Förderentscheidung wird 4 bis 6 Wochen nach diesen Stichtagen bekannt gegeben.

Stichtage:

10. Januar
10. April
10. Juli
10. Oktober

 

Wichtig:

  • Der Zuschuss kann nicht rückwirkend, d.h. für bereits in der Vergangenheit erworbene/erhobene Datensätze, gewährt werden. Bitte beachten Sie daher die o.g. Stichtage bei Ihrer Antragstellung.
  • Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

 

Kann ich mich gleichzeitig für mehrere Zuschüsse bewerben?

Ja. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihnen pro Jahr maximal ein Zuschuss für den Erwerb und/oder die Erhebung von Datensätzen gewährt werden kann. Sollten Sie sich für mehrere Zuschüsse gleichzeitig bewerben, muss für jeden Antrag eine gesonderte Bewerbung mit allen erforderlichen Schritten und Unterlagen (siehe: » Bewerbungsverfahren und -formulare) eingereicht werden.

 

Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?

Leider ist es uns nicht möglich, den Eingang jeder Bewerbung automatisch zu bestätigen. Falls Sie sichergehen möchten, dass Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist und bearbeitet wird, können Sie sich per E-Mail an uns wenden: ga-docs@uni-heidelberg.de
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.

 

Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Das Begutachtungsverfahren dauert ca. 4 bis 6 Wochen nach Ablauf der festgelegten Stichtage. Die Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens auf dem Postweg verschickt.
Es ist nicht möglich, Sie über die Ergebnisse Ihrer Bewerbung vor Abschluss des Begutachtungsverfahrens zu informieren.

 

Was muss ich tun, um den Zuschuss ausbezahlt zu bekommen?

Für die Auszahlung des Zuschusses ist es notwendig, dass Sie das ausgefüllte Formular zur Erstattung der Kosten (welches Ihnen zusammen mit dem positiven Bescheid zugeschickt wird) sowie die Rechnung und den Zahlungsbeleg einreichen. Ausgaben, für die Sie keinen Nachweis vorlegen, können nicht erstattet werden.

Sollten Sie Drittmittel für die Finanzierung des Datensatzerwerbs und/oder der -erhebung erhalten haben, reichen Sie bitte auch eine Kopie Ihres Antrags bei der externen Organisation/Einrichtung mit unserem Abrechnungsformular ein. Als Drittmittel gelten in diesem Fall Fördergelder von dritter Seite für die Erstattung von Kosten für den Erwerb und/oder die Erhebung der vorliegenden Datensätze.

 

Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?

Bei Bewilligung des Zuschusses werden Ihnen die Kosten (unter Berücksichtigung der maximal möglichen Förderbetrags) nach Erwerb und/oder Erhebung der Datensätze und Eingang der notwendigen Unterlagen ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass hierfür alle erforderlichen Nachweise spätestens einen Monat nach Erwerb und/oder Erhebung der Datensätze in der Graduiertenakademie eingereicht werden müssen.

 

Kann ich eine Abschlagszahlung beantragen?

Ja. Für Kosten ab einer Gesamthöhe von 200 Euro können Sie im Bewerbungsformular (siehe: » Bewerbungsverfahren und -formulare) eine Abschlagszahlung beantragen. Bei Bewilligung des Zuschusses wird der Abschlag in Höhe von 80% der bewilligten Gesamtsumme ausgezahlt. Die Erstattung der restlichen Kosten i.H.v. bis zu maximal 20% der Fördersumme erfolgt nach Eingang der erforderlichen Unterlagen.

Bitte beachten Sie:

  • Die Auszahlung des Abschlags steht unter Vorbehalt und kann von der Graduiertenakademie widerrufen werden. Sollten die erforderlichen Unterlagen nicht spätestens einen Monat nach Erwerb/Erhebung des Datensatzes in der Graduiertenakademie eingehen oder sollte der Datensatz doch nicht erworben/erhoben werden, muss umgehend eine Rückerstattung der Abschlagszahlung an die Graduiertenakademie erfolgen.
  • Sollten die tatsächlichen Kosten für den Erwerb/Erhebung des Datensatzes unter der Höhe der Abschlagszahlung liegen, muss umgehend eine Rückerstattung des Differenzbetrags an die Graduiertenakademie erfolgen.

 

Was passiert mit dem bewilligten Zuschuss, wenn ich von dem Erwerb und/oder der Erhebung des Datensatzes zurücktrete?

Der Zuschuss ist weder auf einen anderen Datensatz noch auf eine andere Person übertragbar. Sollten Sie die Datensätze nicht erwerben, verfällt der Zuschuss ohne Ersatz.

 

 

Fragen zu den Bewerbungsunterlagen

 

Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?

Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular (siehe: » Bewerbungsverfahren und -formulare) elektronisch aus. Speichern Sie hierfür das Formular auf Ihrem Computer, bevor Sie die Felder ausfüllen. Ihre Eintragungen werden sonst unter Umständen nicht übermittelt. Nach dem Ausfüllen speichern Sie die Änderungen bitte erneut.
Bitte benutzen Sie ein Apple- oder Windows-Betriebssystem, um die Formulare auszufüllen. Die Formulare sind nicht mit einem Linux-System kompatibel.
Bitte nutzen Sie in den Bewerbungsformularen nur die bereitgestellte Fläche für Ihre Eintragungen und ändern Sie nicht die Formatierung der Felder. Die Gutachterkommission kann keinen Text außerhalb der angegebenen Felder lesen.
Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail die Bewerbungsunterlagen als separate Anhänge hinzu. Sie brauchen die verschiedenen Dokumente nicht in einer PDF-Datei zusammenfassen.

 

Muss ich abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen?

Alle Formulare und Dokumente, die für die Begutachtung Ihres Antrags notwendig sind, werden hier aufgeführt. Zusätzliche Dokumente, wie Publikationslisten, Literaturverzeichnisse oder Lebensläufe, werden nicht zur Begutachtung weitergeleitet.

 

Was sind Drittmittel und warum muss ich diese angeben?

Drittmittel sind finanzielle Mittel, die Ihnen von dritter Seite für den Erwerb/die Erhebung der Datensätze, Ihr Promotionsprojekt oder andere Forschungsprojekte zur Verfügung gestellt werden oder wurden.
Die Einwerbung von Drittmitteln kann sich im Entscheidungsprozess günstig auswirken. So wird z.B. ein Zuschuss oder Stipendium von einer anderen Seite als Auszeichnung bewertet.

Sollten Sie bereits eine Förderung von dritter Seite für den Erwerb und/oder die Erhebung der Datensätze erhalten, erfolgt eine Anrechnung der Drittmittel auf die Fördersumme.

 

Wer kann die Stellungnahme für meinen Antrag ausstellen?

Die Stellungnahme muss von Ihrer/Ihrem Erstbetreuer/in ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Stellungnahme vertraulich gegenüber der/dem Bewerber/in zu behandeln und direkt per E-Mail an die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de) zu schicken sind. Für das Einreichen der Stellungnahme gelten die gleichen Stichtage wie für die Bewerbungen.

 

 

Verantwortlich: Eric Herbst
Letzte Änderung: 15.12.2023
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