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Graduiertenakademie der Universität Heidelberg

Servicestelle

Im Neuenheimer Feld 370
Raum 3
69120 Heidelberg

Telephone Icon 17x17 +49 (0)6221 / 54 - 19765

Sprechzeiten
Mo: 10–12 Uhr
Di: 14–16 Uhr
Mi: 10–12 Uhr
Do: 10–12 Uhr & 14–16 Uhr

 

Informationen für Reiserückkehrer

Stand: 12.11.2020

Wenn Sie von einer Auslandsreise nach Deutschland zurückkehren

Einreise nach Deutschland

Letztendlich entscheiden die Bundespolizisten an der Grenze/am Flughafen darüber, wer wieder nach Deutschland einreisen darf. Für die Rückreise müssen Sie auf jeden Fall eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben. Außerdem müssen Sie nachweisen können, dass Ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland ist und dass Sie einen wichtigen Grund zur Einreise haben. Dokumente, die hierbei hilfreich sein können, sind:

  • Pass und Aufenthaltserlaubnis,
  • Immatrikulationsbescheinigung/Annahme als Doktorand von Ihrer Fakultät,
  • Anmeldebestätigung, evtl. Mietvertrag,
  • evtl. eine Bestätigung Ihres Promotionsbetreuers/Ihrer Promotionsbetreuerin über die Notwendigkeit Ihrer Anwesenheit in Deutschland für Ihre Promotion.

Staatsangehörige der EU, des Vereinigten Königreichs, Liechtensteins, der Schweiz, Norwegens und Islands sowie Australiens, Neuseelands, Singapurs, Thailands, und Uruguays sind von den aktuellen COVID-bedingten Einreisebeschränkungen ausgenommen. Einreisende aus diesen Regionen unterliegen trotzdem noch den aktuellen Quarantänebestimmungen, die unten im Abschnitt über Reisen aus einem internationalen Risikogebiet beschrieben sind.

Die Graduiertenakademie kann zurzeit keine Empfehlung bezüglich der Einreise geben. Wir können bezüglich Ihrer Einreise auch keinen Einfluss auf Grenzbeamte ausüben.

Bitte beachten Sie die Corona FAQs der Bundespolizei!

Quarantäne und Corona-Tests

Einreisende nach Deutschland werden zurzeit in zwei Gruppen eingeteilt: 1) Einreisende aus Nicht-Risikogebieten und 2) Einreisende aus Risikogebieten.
Die Liste der Risikogebiete finden Sie hier auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts.

Einreisende aus Nicht-Risikogebieten

Sie müssen sich nach der Einreise nicht in Quarantäne begeben und auch nicht auf COVID-19 testen lassen.

Einreisende aus Risikogebieten

Sie gelten als Einreisender/Einreisende aus einem internationalen Risikogebiet, wenn Sie sich in den letzten 10 Tagen vor Ihrer Ankunft in Deutschland in einem internationalen Risikogebiet aufgehalten haben.

Kurz vor Ihrer Abreise müssen Sie sich über die digitale Einreiseanmeldung anmelden, die Sie auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de finden. Dort geben Sie einige persönliche Informationen, Ihre Zieladresse in Deutschland sowie Informationen zu ihren Aufenthalten der letzten 10 Tage an. Ihre Reise- und Kontaktdaten werden an die für Ihren Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsbehörde weitergeleitet, die sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen kann. Diese Informationen werden nach 14 Tagen gelöscht.
Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie eine PDF-Datei als Bestätigung, die Sie mit sich tragen und bei Aufforderung Ihrem Reisebeförderer oder der Bundespolizei vorlegen müssen.  Weitere Informationen zu dieser Maßnahme finden Sie hier.

Nach Ihrer Ankunft sind Sie verpflichtet, direkt nach Hause oder in eine sonstige Unterkunft am Zielort zu fahren und dort 10 Tage lang häusliche Quarantäne zu halten. Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Familie, der Nachbarn und aller anderen Menschen in Ihrem Umfeld. Nach 5 Tagen in Quarantäne dürfen Sie sich auf COVID-19 testen lassen. Wenn das Testergebnis negativ ist, darf die Quarantäne ab dem Punkt frühzeitig beendet werden. Der Test muss die Anforderungen des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Eine interaktive Karte, auf der Sie die örtlichen Testmöglichkeiten einsehen können, finden Sie hier. Bitte suchen Sie nach Ihrem Wohnort, z.B. "Heidelberg Stadt", "Mannheim Stadt" oder "Rhein-Neckar-Kreis". Unabhängig von Ihrem Wohnort können Sie auch die zentrale Rufnummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (Tel: 116 117) kontaktieren oder sich auf dessen Homepage informieren. Viele Städte haben auch eine spezielle Hotline für COVID-19-Tests, wie z.B.

Heidelberg: 06221 - 522-1881
Mannheim: 0621 - 293-2253

Sie sind auch verpflichtet, die zuständige Behörde sofort zu informieren, wenn innerhalb von 10 Tagen nach Ihrer Einreise typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus wie Fieber, trockener Husten oder Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns bei ihnen auftreten.

Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen wird als Ordnungswidrigkeit behandelt und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Falls Sie befürchten, sich mit COVID-19 angesteckt zu haben

Falls Sie glauben, dass Sie mit COVID-19 infiziert sein könnten, rufen Sie die Telefon-Hotline des Gesundheitsamts des Rhein-Neckar-Kreises  an. Die Hotline-Nummer lautet  06221 522-1881 und ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 14 Uhr erreichbar. An den Wochenenden können Sie auch den ärztlichen Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigung unter der Nummer 116 117 anrufen.  Wenn Sie einen medizinischen Notfall haben, rufen Sie die Notrufnummer 112 an. Bitte geben Sie unbedingt an, dass Sie einen Verdacht auf eine COVID-19-Infektion haben, damit die Sanitäter bzw. Ärzte entsprechend reagieren können.

Bitte beachten Sie folgende Webseiten für aktuelle Informationen rund um Fragen zur Quarantäne und Corona-Tests:

Einreisebeschränkungen der Bundespolizei
Informationen vom Bundesministerium für Gesundheit für Einreisende
Digitale Einreiseanmeldung
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
FAQs zur Corona-Verordnung
Informationen vom ärztlichen Bereitschaftsdiensts zu Corona
FAQs zur Einreise und Quarantäne 
Anerkennung von Corona-Tests aus dem Ausland
Informationen zu internationalen Risikogebieten
Webseite der Stadt Heidelberg zum Coronavirus


Corona-bezogene Informationen der Universität Heidelberg

Die Universität Heidelberg hat auf den folgenden Webseiten Informationen zum Studium, zur Forschung und zu Corona-bedingten Regelungen an der Universität zusammengestellt:

Häufig gestellte Fragen rund um das Studium (auch für DoktorandInnen) 
Informationen zum Coronavirus

 

 

Verantwortlich: Falk
Letzte Änderung: 18.11.2020
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