Ombudsperson für Doktorandinnen und Doktoranden
Ombudspersonen – allgemeine Informationen
Den Doktorandinnen und Doktoranden wie den Promotionsbetreuern und -betreuerinnen der Universität Heidelberg stehen seit März 2011 zwei Ombudspersonen als vertrauliche Ansprechpartner zur Seite. Im Falle von Konflikten, die sich aus der Arbeit an der Dissertation ergeben können, stellen sie eine unabhängige Instanz dar, an die sich sowohl Doktorandinnen und Doktoranden als auch Betreuerinnen und Betreuer wenden können. Die Ombudspersonen verstehen sich als Beratungs- und Vermittlungsstelle.
Aktuelle Ombudspersonen
Das Amt der Ombudsperson haben derzeit zwei Professoren übernommen:
Prof. Dr. Christiane von Stutterheim Institut für Deutsch als Fremdsprachenphilologie E-Mail: cvs@idf.uni-heidelberg.de |
Prof. em. Dr. Michael Wink Seniorprofessor im IPMB, Pharmazeutische Biologie E-Mail: wink@uni-hd.de |
Beratungsprozess
Kontaktaufnahme
Fragen oder Beanstandungen können zunächst
- per E-Mail
- oder postalisch vorgebracht werden.
Die Ombudspersonen nehmen daraufhin Kontakt mit der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller auf, um die Problemlage und die Zuständigkeit zu klären. In manchen Fällen reicht eine Beratung aus; in anderen Fällen werden die Ombudspersonen mit Zustimmung der Antragstellerin/des Antragsstellers die beteiligten Personen kontaktieren und Aussprachen organisieren. Die Ombudspersonen können Empfehlungen aussprechen, deren Umsetzung den betroffenen Parteien überlassen bleibt.
Verfahren
Das Verfahren vor der Ombudsperson
- ist gebührenfrei
- kann nicht auf dem Rechtsweg angefochten
- oder an eine andere Instanz weitergeleitet werden.
Unberührt bleiben die Zuständigkeiten etwa
- der Promotionsausschüsse oder
- der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.
Rechtliche Grundlagen
- Statut Ombudsperson
entwickelt vom Kuratorium der Graduiertenakademie und verabschiedet vom Senat der Universität Heidelberg am 14.09.2010