Ombudsprogramm Ombudsteam

Den Doktorand:innen wie den Promotionsbetreuer:innen der Universität Heidelberg steht ein Team von Ombudspersonen als vertrauliche Ansprechpartner:innen zur Seite.

Im Falle von Konflikten, die sich aus der Arbeit an der Dissertation ergeben können, stellen sie eine unabhängige Instanz dar, an die sich sowohl Doktorand:innen als auch Betreuer:innen wenden können. Die Ombudspersonen verstehen sich als Beratungs- und Vermittlungsstelle.

Aktuelle Ombudspersonen

Die Rolle der Ombudspersonen in der zentralen Amtsphase haben derzeit die folgenden Professor:innen übernommen (Statusfilter: "Aktuelles Ombudspersonen"). Die Vertreter:innen als designierte Nachfolger:innen können Sie jeweils einsehen (Statusfilter: "Vertreter:innen").

Wichtig!

In der Wahl Ihrer Ombudsperson sind Sie frei. Für wen Sie sich entscheiden, muss nicht zwingend mit ihrer eigenen fachlichen Zugehörigkeit zusammenhängen.

Tabellenfilter

Tabelle

Beratungsprozess

Kontaktaufnahme

Fragen oder Beanstandungen können zunächst

  • per E-Mail
  • oder postalisch vorgebracht werden.

Die Ombudspersonen nehmen daraufhin Kontakt mit der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller auf, um die Problemlage und die Zuständigkeit zu klären. In manchen Fällen reicht eine Beratung aus; in anderen Fällen werden die Ombudspersonen mit Zustimmung der Antragstellerin/des Antragsstellers die beteiligten Personen kontaktieren und Aussprachen organisieren. Die Ombudspersonen können Empfehlungen aussprechen, deren Umsetzung den betroffenen Parteien überlassen bleibt.

Verfahren

Das Verfahren vor der Ombudsperson

  • ist gebührenfrei
  • kann nicht auf dem Rechtsweg angefochten
  • oder an eine andere Instanz weitergeleitet werden.

Unberührt bleiben die Zuständigkeiten etwa

  • der Promotionsausschüsse oder
  • der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.