Ombudsprogramm Ombudsteam
Den Doktorand:innen wie den Promotionsbetreuer:innen der Universität Heidelberg steht ein Team von Ombudspersonen als vertrauliche Ansprechpartner:innen zur Seite.
Im Falle von Konflikten, die sich aus der Arbeit an der Dissertation ergeben können, stellen sie eine unabhängige Instanz dar, an die sich sowohl Doktorand:innen als auch Betreuer:innen wenden können. Die Ombudspersonen verstehen sich als Beratungs- und Vermittlungsstelle.
Aktuelle Ombudspersonen
Die Rolle der Ombudspersonen in der zentralen Amtsphase haben derzeit die folgenden Professor:innen übernommen (Statusfilter: "Aktuelles Ombudspersonen"). Die Vertreter:innen als designierte Nachfolger:innen können Sie jeweils einsehen (Statusfilter: "Vertreter:innen").
Wichtig!
In der Wahl Ihrer Ombudsperson sind Sie frei. Für wen Sie sich entscheiden, muss nicht zwingend mit ihrer eigenen fachlichen Zugehörigkeit zusammenhängen.
Tabelle
Prof. Dr. Johanna Stachel Mathematik, Ingenieur- und Naturwissenschaften Physikalisches Institut Tel.: +49 6221 54-19-500 | |
Prof. Dr. Oriol Vendrell Mathematik, Ingenieur- und Naturwissenschaften Institute of Physical Chemistry (PCI) Tel.: +49 6221 54-5215 | |
Prof. Dr. Michael Radich Geisteswissenschaften Karl Jaspers Centre Tel.: +49 6221 54-4301 | |
Prof. Dr. Vahram Atayan Geisteswissenschaften Institut für Übersetzen und Dolmetschen (IUED) Tel.: +49 6221 54-7559 | |
Prof. Dr. Sabina Pauen Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Psychologisches Institut Tel.: 06221 54-7269 | |
Prof. Dr. Lazaro Centanin Lebenswissenschaften und Medizin COS Heidelberg Tel.: +49 6221 54-6253 | |
Prof. Dr. med. Christian Schaaf Lebenswissenschaften und Medizin Institut für Humangenetik Tel.: 6221 56-5151 | |
Beratungsprozess
Kontaktaufnahme
Fragen oder Beanstandungen können zunächst
- per E-Mail
- oder postalisch vorgebracht werden.
Die Ombudspersonen nehmen daraufhin Kontakt mit der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller auf, um die Problemlage und die Zuständigkeit zu klären. In manchen Fällen reicht eine Beratung aus; in anderen Fällen werden die Ombudspersonen mit Zustimmung der Antragstellerin/des Antragsstellers die beteiligten Personen kontaktieren und Aussprachen organisieren. Die Ombudspersonen können Empfehlungen aussprechen, deren Umsetzung den betroffenen Parteien überlassen bleibt.
Verfahren
Das Verfahren vor der Ombudsperson
- ist gebührenfrei
- kann nicht auf dem Rechtsweg angefochten
- oder an eine andere Instanz weitergeleitet werden.
Unberührt bleiben die Zuständigkeiten etwa
- der Promotionsausschüsse oder
- der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.