Support Ombudsprogramm

Den Doktorand:innen wie den Promotionsbetreuer:innen der Universität Heidelberg steht ein Team von Ombudspersonen als vertrauliche Ansprechpartner:innen zur Seite. Im Falle von Konflikten, die sich aus der Arbeit an der Dissertation ergeben können, stellen sie eine unabhängige Instanz dar, an die sich sowohl Doktorand:innen als auch Betreuer:innen wenden können. Die Ombudspersonen verstehen sich als Beratungs- und Vermittlungsstelle.

Gut zu wissen!

Ombudspersonen

  • nehmen keinen Einfluss auf die Bewertung der erbrachten Leistungen.
  • können im Verlauf des Ombudsverfahrens Aussprachen organisieren und begleiten.
  • unterstützen beide Parteien bei der Suche nach konstruktiven Lösungen.

Die Zuständigkeit anderer Stellen, insbesondere der Promotionsausschüsse oder der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, bleibt unberührt.

Das Ombudsteam

Das Team des Ombudsprogramm besteht aus bis zu zwölf Personen. Sie:

  • sind Expert:innen mit diversem fachlichen, geographischen, kulturellen und weltanschaulichen Hintergrund,
  • gehören je einer Fachkultur an:
    • Lebenswissenschaften und Medizin
    • Mathematik, Ingenieur- und Naturwissenschaften
    • Geisteswissenschaften
    • Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

Vertretungsregelung

Jede Ombudspersonen hat in der zentralen Amtsphase zwei Vertreter:innen, wovon eine:r als Vorgänger:in und eine:r als Nachfolger:in fungiert. Alle Ombudspersonen stehen gleichermaßen als Ansprechpartner:innen zur Verfügung und können bei Bedarf kontaktiert werden.

Beratungsprozess

Kontaktaufnahme

Fragen oder Beanstandungen können zunächst

  • per E-Mail
  • oder postalisch vorgebracht werden.

Die Ombudspersonen nehmen daraufhin Kontakt mit der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller auf, um die Problemlage und die Zuständigkeit zu klären. In manchen Fällen reicht eine Beratung aus; in anderen Fällen werden die Ombudspersonen mit Zustimmung der Antragstellerin/des Antragsstellers die beteiligten Personen kontaktieren und Aussprachen organisieren. Die Ombudspersonen können Empfehlungen aussprechen, deren Umsetzung den betroffenen Parteien überlassen bleibt.

Verfahren

Das Verfahren vor der Ombudsperson

  • ist gebührenfrei
  • kann nicht auf dem Rechtsweg angefochten
  • oder an eine andere Instanz weitergeleitet werden.

Unberührt bleiben die Zuständigkeiten etwa

  • der Promotionsausschüsse oder
  • der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.