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Graduiertenakademie der Universität Heidelberg

heiDOCS Förderprogramm

Im Neuenheimer Feld 370
69120 Heidelberg

 
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail:

 

 

heiDOCS Doktorandeninitiative – Jetzt bewerben!

Förderzweck
Bewerbungsvoraussetzungen
Jährliche Bewerbungsfristen
Fördersumme
Gut zu wissen
FAQs / Richtlinien zur Bewerbung um einen Zuschuss zur Doktorandeninitiative
Zur Bewerbung um eine Doktorandeninitiative

  • Sind Sie Doktorand:in an der Universität Heidelberg und planen Sie zusammen mit Kommiliton:innen eine Veranstaltung? Möchten Sie sich mit anderen (Nachwuchs-) Wissenschaftler:innen über Ihre Forschung austauschen und diskutieren?
     
  • Fehlen Ihnen im Promotionsalltag Gelegenheiten zum Knüpfen wissenschaftlicher Kontakte, dem Aufbau eines wissenschaftlichen Netzwerks oder möchten Sie mehr Erfahrung im akademisch-orientierten Veranstaltungsmanagement sammeln?
     

Dann bewerben Sie sich mit Ihrem Thema um einen Zuschuss für eine Doktorandeninitiative des heiDOCS-Förderprogramms der Graduiertenakademie für Doktorandinnen und Doktoranden an der Universität Heidelberg!

 


Förderzweck

 
Bei der Doktorandeninitiative handelt es sich um einen Zuschuss zur Finanzierung von gruppenbezogenen Maßnahmen, die von Ihnen selbst entwickelt und umgesetzt werden. Die Fördermaßnahme soll Ihnen die Möglichkeit geben eigene kleine Tagungen, Kolloquien oder Workshops zu organisieren und durchzuführen. Ziele sind insbesondere der Austausch und eine intensivere Vernetzung der Doktorandinnen und Doktoranden untereinander.
 
Sie können dabei sowohl ein Thema wählen, das in direktem Zusammenhang mit Ihrem Promotionsvorhaben steht, als auch ein übergreifendes Thema, das Ihrer zukünftigen fachlichen Orientierung dient. Multidisziplinäre Veranstaltungen sind gern gesehen, stellen aber keine Voraussetzung dar.
 

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Bewerbungsvoraussetzungen

 
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie
 
  • einen promotionsbefähigenden Studienabschluss vorweisen können und
  • an einer der 13 Fakultäten der Universität Heidelberg als Doktorand/in angenommen sind*
            *ausgenommen: Doktorand:innen, die studienbegleitend promovieren (Medizin)
 
 
Zusätzliche Voraussetzungen:
  • Der Antrag muss von mindestens zwei Doktoranden und Doktorandinnen gemeinsam gestellt werden, die nicht den gleichen Betreuer oder die gleiche Betreuerin haben oder aus zwei unterschiedlichen Arbeitsgruppen kommen.
  • Ihre geplante Doktorandeninitiative findet an der Universität Heidelberg statt.
 
Ihre Berechtigung zur Förderung endet mit Ablauf des Monats, in dem Ihre letzte mündliche Prüfung (Disputation/Rigorosum) stattfindet bzw. mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Promotion an der Universität Heidelberg aus anderen Gründen beenden (z.B. Promotionsabbruch oder Weggang an eine andere Universität zum Zwecke der Promotion).
 

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Jährliche Bewerbungsfristen

 
                                                    15. Februar   |   15. Juni   |   15. Oktober
 
 
Bis zur jeweiligen Frist müssen die Unterlagen zur Berücksichtigung Ihrer Bewerbung vollständig bei der Graduiertenakademie eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass dies auch dann gilt, wenn der Stichtag auf das Wochenende oder einen Feiertag fällt.
 
Bitte reichen Sie Ihren Antrag unter Berücksichtigung des gewünschten Förderzeitraumes und der entsprechenden Frist ein:
 
 
Fristen             |       (vorauss.)  Veranstaltungstermin ab  
 
15.02.               |          Mai 
 
15.06.               |          September
 
15.12.               |          Januar
 
 
Die Förderentscheidung wird ca. 8 Wochen nach der jeweiligen Bewerbungsfrist bekannt gegeben.
 


Wichtig:

  • Die Doktorandeninitiative sollte innerhalb eines Jahres nach der Bewilligung stattfinden.
  • Der Zuschuss zur Doktorandeninitiative kann nur für Veranstaltungen gewährt werden, die frühestens zu den o.g. Zeiträumen der entsprechenden Bewerbungsfristen stattfinden. Die Gewährung des Zuschusses für bereits erfolgte Veranstaltungen ist nicht möglich.
  • Bewerbungen, die nach Fristende eingehen sowie unvollständige Anträge (unvollständige Kalkulation, fehlende Unterlagen, etc.) werden nicht berücksichtigt.

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Fördersumme

 
Sie können Kosten von bis zu maximal 2.500 Euro für die Durchführung einer Doktorandeninitiative beantragen.
 
Die bewilligte Höhe des Zuschusses basiert auf der im Bewerbungsformular angegebenen Höhe der Kosten.
 
Sollten die tatsächlichen Kosten über der angegebenen Höhe liegen, wird die Differenz nicht erstattet.
Sollten die tatsächlichen Kosten unter der bewilligten Fördersumme liegen, werden nur die tatsächlichen Kosten abgerechnet.
 

 

Folgende Kosten können erstattet werden:

  • Honorare inkl. Reise- und Übernachtungskosten für externe Trainer:innen oder Gastredner:innen
  • Raummieten*
  • Materialkosten (Flyer, Poster, Handouts, etc.)
  • Bewirtungskosten gemäß der Haushaltsrichtlinien der Universität Heidelberg
  • kurzzeitige Beschäftigung von Hiwis zur Unterstützung der Doktorandeninitiative

* Bitte beachten Sie, dass für Doktorandinnen und Doktoranden für eigene Veranstaltungen grundsätzlich verschiedene Räumlichkeiten im Käthe Leichter Forum zur Verfügung stehen. Da nur eine begrenzte Anzahl an Räumen zur Verfügung stehen, ist bei Interesse eine frühestmögliche Reservierung anzuraten.

 

Folgende Kosten können nicht erstattet werden:

  • Hardware, Geräte oder technische Ausrüstung
  • sonstige infrastrukturelle Anschaffungen
     

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Gut zu wissen

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Die Entscheidung über den Erfolg Ihrer Bewerbung erfolgt schriftlich (Briefpost) ca. 8 Wochen nach Fristende.
  • Anträge, die nach Fristende eingehen sowie unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
  • Sollten Sie Ihre Doktorandeninitiative nicht durchführen können, verfällt der Zuschuss ohne Ersatz.
  • Bitte informieren Sie uns umgehend, sollten Sie die Doktorandeninitiative verschieben müssen oder sich andere Änderungen ergeben. Wir werden im Einzelfall prüfen und entscheiden, ob die Bewilligung aufrechterhalten werden kann.
  • Sie werden ausdrücklich darum gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die geplante Veranstaltung in Einklang mit dem Leitbild und den Grundsätzen der Universität Heidelberg steht.

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FAQs / Richtlinien zur Bewerbung um einen Zuschuss zur Doktorandeninitiative

 

ALLGEMEINE FRAGEN ZUM BEWERBUNGSVERFAHREN

Wann sollen wir uns bewerben?


Jährliche Bewerbungsfristen sind der 15. Februar, 15. Juni und 15. Oktober. Bis zur jeweiligen Frist müssen die Unterlagen zur Berücksichtigung Ihrer Bewerbung vollständig eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass dies auch dann gilt, wenn der Stichtag auf das Wochenende oder einen Feiertag fällt.

 

Bitte reichen Sie Ihren Antrag unter Berücksichtigung des gewünschten Förderzeitraumes und der entsprechenden Frist ein:
 
Fristen             |       (vorauss.)  Veranstaltungstermin ab  
 
15.02.               |          Mai 
 
15.06.               |          September
 
15.12.               |          Januar
 
Die Förderentscheidung wird ca. 8 Wochen nach der jeweiligen Bewerbungsfrist bekanntgegeben.

 

Wichtig:

  • Der Zuschuss kann nicht rückwirkend, d.h. für bereits in der Vergangenheit stattgefundene Doktorandeninitiativen gewährt werden. Dies schließt auch Veranstaltungen mit ein, die während der 8-wöchigen Begutachtungsphase stattfinden.
  • Bewerbungen, die nach Fristende eingehen sowie unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Eine Bewerbung ist unvollständig, wenn Unterlagen oder wichtige Informationen fehlen.

 

Worauf wird bei der Auswahl geachtet und wer entscheidet über die Vergabe des Zuschusses für die Doktorandeninitiative?

Diese Kriterien sind für die Auswahl ausschlaggebend:

  • Wissenschaftliche Qualifikation der Antragsteller:innen
  • Wissenschaftlich Qualität des Forschungsvorhabens
  • Relevanz und Notwendigkeit der Doktorandeninitiative für die Qualifikationsphase
  • Stellungnahme des Mentors bzw. der Mentorin

Die Vergabe erfolgt durch eine Auswahlkommission des Council for Graduate Studies (CfGS) / eine vom CfGS legitimierte Auswahlkommission. Im Bedarfsfall wird mit den zuständigen Ansprechpartner:innen der Fakultät Rücksprache gehalten.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss für die Doktorandeninitiative beträgt maximal 2.500 Euro. Die bewilligte Höhe des Zuschusses basiert auf der im Bewerbungsformular angegebenen Höhe der Kosten.

 

Kann ich mich gleichzeitig für mehrere Doktorandeninitiativen bewerben?

Ja. Sollten Sie sich für mehrere Doktorandeninitiativen gleichzeitig bewerben, müssen Sie für jeden Antrag eine gesonderte Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen.

 

Wie können wir sichergehen, dass die Graduiertenakademie unsere Bewerbung erhalten hat?

Leider ist es uns nicht möglich, den Eingang jeder Bewerbung automatisch zu bestätigen. Falls Sie sichergehen möchten, dass Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist und bearbeitet wird, können Sie sich per E-Mail an uns wenden: ga-docs@uni-heidelberg.de.

 

Wann erfahren wir, ob unsere Bewerbung erfolgreich war?

Das Begutachtungsverfahren dauert ca. 8 Wochen nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist. Die Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens auf dem Postweg verschickt.

Es ist nicht möglich, Sie vor Abschluss des Bewerbungsverfahrens über die Ergebnisse Ihrer Bewerbung zu informieren.

 

 

FRAGEN ZU DEN BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Was müssen wir bei der Formulierung unseres Antrags beachten?

Ihr Antrag wird sowohl von fachnahen als auch von fachfremden Gutachter:innen gelesen und bewertet. Die Inhalte Ihrer wissenschaftlichen Ausführungen sollten daher ohne das Hinzuziehen weiterer Literatur verständlich sein.

 

Was müssen wir beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?

Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular elektronisch aus. Speichern Sie hierfür das Formular auf Ihrem Computer bevor Sie die Felder ausfüllen. Ihre Eintragungen werden sonst unter Umständen nicht übermittelt. Nach dem Ausfüllen speichern Sie die Änderungen bitte erneut.

Bitte benutzen Sie ein Apple- oder Windows-Betriebssystem um die Formulare auszufüllen. Die Formulare sind nicht mit einem Linux-System kompatibel.

Bitte nutzen Sie in den Bewerbungsformularen nur die bereitgestellte Fläche für Ihre Eintragungen und ändern Sie nicht die Formatierung der Felder. Die Auswahlkommission kann keinen Text außerhalb der angegebenen Felder lesen.

Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail die Bewerbungsunterlagen als separate Anhänge hinzu. Sie brauchen die verschiedenen Dokumente nicht in einer PDF-Datei zusammenfassen.

 

Müssen wir abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen?

Alle Formulare und Dokumente, die für die Begutachtung Ihres Antrags notwendig sind, werden hier aufgeführt. Zusätzliche Dokumente wie Publikationslisten, Literaturverzeichnisse oder Lebensläufe werden nicht zur Begutachtung weitergeleitet.

 

Wir wissen noch nicht genau, wie hoch die Kosten der Doktorandeninitiative sein werden. Was geben wir auf dem Formular an?

Wenn Sie noch nicht wissen, wie hoch die Kosten sein werden, tragen Sie bitte eine möglichst exakte Kalkulation der Ausgaben in das Formular ein. Bitte beachten Sie, dass die Höhe der Doktorandeninitiative bei einer Bewilligung auf diesem Wert (und unter Berücksichtigung der maximal möglichen Fördersumme einer Doktorandeninitiative von 2.500 Euro) beruhen wird.

Es ist nicht möglich nachträglich eine höhere Summe als auf dem Formular angegeben zu erhalten.

 

Warum müssen wir eine Person bzw. ein Institut angeben, das die (finanztechnische) Verwaltung übernimmt?

Aus verwaltungs- und finanztechnischen Gründen sollen Anträge oder Verträge, die im Rahmen Ihrer Doktorandeninitiative erforderlich sind (z.B. Gastvortrags-/Hiwiverträge, Reisekostenanträge) über Ihr Institut bzw. Lehrstuhl geschlossen werden (z.B. das Institut Ihres oder Ihrer Mentor:in).

Bitte klären Sie im Vorfeld, wer diese verwaltungstechnischen Aufgaben übernimmt und im Falle der Bewilligung Ihres Antrags Ansprechpartner:in für die Graduiertenakademie zur Abwicklung der finanziellen Prozesse ist.

Bei einer positiven Förderentscheidung wird die bewilligte Fördersumme dem Institut/Lehrstuhl überwiesen. Die Kosten Ihrer Doktorandeninitiative werden dann direkt mit dem Institut abgerechnet.

Eine direkte Auszahlung/Erstattung der Kosten an Sie ist aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich.

 

Was sind Drittmittel und warum müssen wir diese angeben?

Drittmittel sind finanzielle Mittel, die Ihnen von dritter Seite (z.B. Begabtenförderungswerke, andere Stiftungen) für die Doktorandeninitiative zur Verfügung gestellt werden oder wurden. Die Einwerbung von Drittmitteln kann sich im Entscheidungsprozess günstig auswirken. So wird z.B. ein Zuschuss von einer anderen Institution als Auszeichnung bewertet.

 

Wer kann die Stellungnahme für unsere Bewerbung ausstellen?

Die Stellungnahme soll von der Mentorin oder dem Mentor der Doktorandeninitiative ausgestellt werden. Dabei kann es sich um einen Ihrer Promotionsbetreuer:in handeln, muss es aber nicht. Der oder die Mentor:in sollte mit Ihren wissenschaftlichen Qualifikationen vertraut sein und über die Inhalte der geplanten Doktorandeninitiative informiert sein.

Bitte beachten Sie, dass die Stellungnahme vertraulich gegenüber der Bewerber:innen zu behandeln und direkt per E-Mail an die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg) zu schicken ist. Für das Einreichen der Stellungnahme gilt die gleiche Bewerbungsfrist wie für die Bewerbung.

Im Falle einer Verhinderung (Krankheit, Elternzeit, etc.) kann auch ein anderer Hochschullehrer bzw. andere Hochschullehrerin um die Begutachtung Ihres Antrags und die Ausstellung der Stellungnahme gebeten werden.

 

 

FRAGEN ZUM VERFAHREN NACH BEWILLIGUNG DER DOKTORANDENINITIATIVE

Wie erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?

Im Falle einer positiven Förderentscheidung wird die bewilligte Summe an das Institut, das sich bereiterklärt (s. Angabe im Online-Antrag) hat, die haushaltstechnische Verwaltung der Doktorandeninitiative zu übernehmen, ausgezahlt.

Das Institut wird in Vertretung des Hauptantragstellers oder der Hauptantragstellerin verantwortlicher Veranstalter des beantragten Vorhabens und ggf. auch Arbeitgeber von Hiwis. Es verwaltet die gewährten Sachmittel. Die Verwendung der Sachmittel, darunter z.B. Übernachtungs- und Reisekosten für externe Gastredner:innen, richtet sich nach den haushaltsrechtlichen Regeln der Universität Heidelberg und den Richtlinien des heiDOCS-Förderprogramms.

Spätestens 2 Monate nach Abschluss der Doktorandeninitiative benötigt die Graduiertenakademie vom Institut einen Verwendungsnachweis über die ausgezahlten Gesamtkosten. Sollten die tatsächlichen Kosten der Doktorandeninitiative unter der bewilligten Fördersumme liegen, erfolgt eine Rückerstattung des Differenzbetrags an die Graduiertenakademie. Wenn die Kosten die bewilligte Fördersumme übersteigen, ist eine nachträgliche Aufstockung der Fördersumme bzw. Übernahme der Kosten durch das heiDOCS-Programm nicht möglich.

 

Was passiert mit unserem bewilligten Zuschuss, wenn wir die Doktorandeninitiative nicht durchführen können?

Der Zuschuss ist weder auf eine andere Doktorandeninitiative noch auf eine andere Person übertragbar. Sollten Sie die Veranstaltung nicht durchführen können, verfällt der Zuschuss ohne Ersatz.

 

Was passiert mit unserem bewilligten Zuschuss, wenn wir die Doktorandeninitiative verschieben müssen oder sich sonstige Änderungen ergeben?

Sollten sich Änderungen bei Ihrer Doktorandeninitiative ergeben, informieren Sie bitte schnellstmöglich die Graduiertenakademie. Wir werden im Einzelfall prüfen und entscheiden, ob die Bewilligung aufrechterhalten werden kann.

 

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Zur Bewerbung um eine Doktorandeninitiative

Die Bewerbung um eine Doktorandeninitiative muss bis zur jeweiligen Bewerbungsfrist (15.02. / 15.06. / 15.10.) abgeschlossen sein und erfolgt in drei Schritten:

Grafik Bewerbungsschritte Heidocs

 

 

1) Ausfüllen und Absenden des ONLINE-ANTRAGSFORMULARS

 


2) Ausfüllen des BEWERBUNGSFORMULARS (PDF) und Versand der Bewerbungsunterlagen
    per E-Mail an die Graduiertenakademie:
ga-docs@uni-heidelberg.de
 

    Einzureichende Unterlagen:

  • Bewerbungsformular (PDF-Dokument)
  • Beide Kopien der Annahme als Doktorand:in an der Fakultät oder aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (Promotion mit Abschlussprüfung)
  • Beide Kopien des promotionsbefähigenden Studienabschlusses mit Angabe der Abschlussnote
  • Sofern zutreffend: Förderzusage von eingeworbenen Drittmitteln

Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail die Unterlagen als separate Anhänge bei. Es ist nicht notwendig, die Dokumente in einer PDF-Datei zusammenfassen.


3) Einreichen der STELLUNGNAHME (PDF) Ihres Mentors oder Ihrer Mentor:in (PDF)


Die Stellungnahme ist direkt von Ihrem Mentor oder Ihrer Mentorin bis zur geltenden Bewerbungsfrist per E-Mail an die Graduiertenakademie zu senden: ga-docs@uni-heidelberg.de

Im Falle einer Verhinderung des Mentors oder der Mentorin (Krankheit, Elternzeit, etc.) kann auch ein anderer Hochschullehrer oder eine andere Hochschullehrerin des Faches um die Begutachtung Ihres Antrags und die Ausstellung der Stellungnahme gebeten werden.

Bitte beachten Sie, dass die Stellungnahme vertraulich gegenüber der Bewerber:innen zu behandeln ist.

 

 

 
Wichtige technische Hinweise zum Ausfüllen der bereitgestellten PDF-Dokumente
 
Die PDF-Dokumente sollten elektronisch ausgefüllt werden.
Bitte tragen Sie Ihre Daten nicht im Browser in die Formulare ein, sondern speichern Sie das entsprechende Formular zunächst auf Ihrem Computer und füllen Sie erst dann die Felder aus. Ihre Eintragungen werden sonst unter Umständen nicht korrekt übermittelt. Nach dem Ausfüllen speichern Sie die Änderungen bitte erneut.
Bitte benutzen Sie ein Apple- oder Windows-Betriebssystem, um die Formulare auszufüllen. Die Formulare sind nicht mit einem Linux-System kompatibel.
 

 

Verantwortlich: Naranjo
Letzte Änderung: 14.02.2024
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