LGF-Bewerbung – Individualstipendien der Landesgraduiertenförderung (LGF)
Ausschreibung
Neubewerbung
Antrag auf Verlängerung
FAQ
Rechtsgrundlagen
Ausschreibung
Die Graduiertenakademie vergibt, abhängig von der Mittelzuweisung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, an überdurchschnittlich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber Individualstipendien zur Förderung von Promotionsvorhaben.
Die Ausschreibung für das Jahr 2024 ist abgelaufen. Die nächste Ausschreibung findet voraussichtlich im März 2025 statt.
Allgemeine Informationen zum Antrag auf ein Individualstipendium oder zum Antrag auf Verlängerung eines Individualstipendiums
Termine:
Bewerbungsbeginn: | 01. März 2025 |
Bewerbungsschluss: | 11. April 2025 |
Beginn der Förderung: | 01. August 2025 |
Stipendienlaufzeit: | Bis zu 3 Jahre |
Monatliche Stipendienhöhe: | 1.650 Euro inkl. einer Reise- und Sachkostenzulage i.H.v. 100 Euro |
Voraussetzungen für die Bewerbung:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Annahme als Doktorand/in an einer Fakultät der Universität Heidelberg oder Immatrikulationsbescheinigung mit dem Abschlussziel der Promotion
- Wissenschaftliche Betreuung durch einen Professor/eine Professorin bzw. einen Privatdozenten/eine Privatdozentin
- Herausragende Qualifikation und ein wissenschaftliches Arbeitsvorhaben, das einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lässt
Bitte beachten Sie:
- Nach der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungen sowie unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
- Sollten Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, bitten wir um sofortige Mitteilung.
- Es ist empfehlenswert sich an die Anzahl der in der Ausschreibung angeforderten Gutachten zu halten. Zusätzlich eingereichte Gutachten werden nicht berücksichtigt.
- Ein Stipendium kann i.d.R. nicht erhalten, wer für dasselbe Promotionsvorhaben eine gleichwertige Förderung von öffentlichen oder privaten Stellen erhält oder über einen Zeitraum von länger als 12 Monaten erhalten hat. Die Dauer einer von anderer Seite erhaltenen Förderung wird auf die Förderdauer des Individualstipendiums angerechnet. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Graduiertenakademie.
- Sollten Sie bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einer Beschäftigung als Mitarbeiter/in nach TV-L oder als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Heidelberg (ausgenommen Uniklinikum) mit einem Umfang von mehr als 25% einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sein, welche im direkten Zusammenhang mit Ihrem Promotionsprojekt stand (d.h. im Rahmen dessen Sie ein Einkommen für die inhaltliche Bearbeitung Ihres Promotionsprojektes bezogen haben), ist die Förderung grundsätzlich nicht möglich. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall das LGF-Team der Graduiertenakademie.
- Ein Beschäftigungsverhältnis während des Bezugs des Individualstipendiums ist nur möglich, wenn die Tätigkeit eine Arbeitszeit von monatlich 25% einer Vollzeitbeschäftigung nicht überschreitet. Bei einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Heidelberg (z.B. als geprüfte wissenschaftliche Hilfskraft oder als Mitarbeiter/in nach TV-L) ist zu beachten, dass die Tätigkeiten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses und des Stipendiums getrennt sind. Dies schließt einen Bezug zum Fach des Dissertationsvorhabens nicht aus.
- Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zu einer PDF-Datei zusammenfügen, stellen Sie bitte sicher, dass die PDF-Datei mittels Adobe Acrobat Reader zu öffnen und die Datei lesbar ist.
Hier können Sie sich bewerben
Neubewerbung
Eine vollständige Neubewerbung beinhaltet folgende Schritte:
- Das Ausfüllen und Abschicken des Online-Antragsformulars mit folgenden Anlagen, zusammengefasst in einer PDF-Datei:
1. Projektskizze (max. 5 Seiten) plus Literaturliste
2. Zeitplan
3. Tabellarischer Lebenslauf
4. Hochschulzeugnis (in der Regel Diplom oder Master; auf Deutsch oder Englisch)
5. Annahme als Doktorand/in an der begutachtenden Fakultät
- Das Ausfüllen und Hochladen des Gutachterformulars durch zwei Hochschullehrer/innen.
Hier können Sie Ihren Antrag verlängern
Antrag auf Verlängerung
Ein vollständiger Antrag auf Verlängerung beinhaltet folgende Schritte:
- Das Ausfüllen und Abschicken des Online-Antragsformulars mit folgenden Anlagen, zusammengefasst in einer PDF-Datei:
1. Zwischenbericht (max. 5 Seiten) über den Stand der Arbeit
2. Zeitplan bis zum Abschluss der Arbeit
Für einen Antrag auf 3. Verlängerung fügen Sie der PDF bitte zusätzlich ein Begründungsschreiben bei, in dem Sie detailliert erläutern, welche Herausforderungen und Umstände die Bearbeitung Ihres Promotionsprojektes signifikant verzögert haben (z.B. die Betreuung Ihres Kindes.)
- Das Ausfüllen und Hochladen des Gutachtens zu Ihrem Zwischenbericht durch Ihre Betreuerin/Ihren Betreuer.
Das geschieht nach Ihrer Bewerbung:
Das Online-Antragsformular, Ihre Bewerbungsunterlagen sowie das/die Gutachten müssen bis zur Bewerbungsfrist in der Graduiertenakademie eingegangen sein. Sie erhalten eine automatische E-Mail, sobald
- Sie das Online-Antragsformular ausgefüllt und abgeschickt haben. In dieser E-Mail wird Ihnen Ihre LGFG-Kennziffer mitgeteilt und es werden Ihnen alle notwendigen Informationen für die weitere Antragstellung zur Verfügung gestellt.
- ein Gutachten für Sie eingereicht wurde. Im Falle einer Neubewerbung um ein Individualstipendium sollten Sie zwei E-Mail-Benachrichtigungen (je eine für jedes hochgeladene Gutachten) erhalten. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam Ordner.
Nach der Bewerbungsfrist wird Ihre Bewerbung von der Fachkommission Ihrer Fakultät gerankt. Im Anschluss entscheidet eine Vergabekommission über die endgültige Stipendienvergabe.
Hinweise zum Datenschutz:
Ihre Angaben werden – sofern nicht als freiwillig gekennzeichnet – benötigt, um über Ihren Antrag auf Gewährung eines Stipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) entscheiden zu können. Ohne die Pflichtangaben kann nicht über Ihren Antrag entschieden werden.
Für weitere Informationen zum Datenschutz verweisen wir auf die Datenschutzerklärung der Universität Heidelberg.
FAQ - Häufige Fragen
Eine Zusammenstellung der häufigsten Fragen rund um Ihre LGF-Bewerbung finden Sie hier:
► FAQ zu Individualstipendien der Landesgraduiertenförderung
Rechtsgrundlagen
- Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)
-
Satzung zur Durchführung des LGFG an der Universität Heidelberg