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Richtlinien / FAQs für die Bewerbung um einen Zuschuss aus dem heiDOCS-beCULT Programm "Karriereentwicklung" an der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften


Das heiDOCS-beCULT Förderprogramm der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften ist im Herbst 2023 ausgelaufen.
Bitte reichen Sie keine Bewerbungen mehr ein.
 

Informationen zur Fortführung des Förderprogramms ab 2024 als universitätsweite zentrale Ausschreibung durch die Graduiertenakademie im Rahmen von heiDOCS 2.0 erhalten Sie hier:
https://www.graduateacademy.uni-heidelberg.de/foerderung/heidocs_main.html  

 

 




Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen für die Bewerbung um eine Beihilfe aus dem heiDOCS-beCULT Programm „Karriereentwicklung“.

Bitte beachten Sie sowohl die Informationen zu den Allgemeinen Fragen als auch die Hinweise zu den Spezifischen Fragen zu den einzelnen Fördermaßnahmen.

» Lektoratszuschuss
» Zuschuss für die Teilnahme an einem Sprachkurs

 

Allgemeine Fragen

Wer kann einen Zuschuss aus dem heiDOCS-beCULT Programm "Karriereentwicklung" beantragen?
Wann soll ich mich bewerben?
► Gibt es eine maximale Fördersumme für Beihilfen des heiDOCS-beCULT Programms?
► Kann ich mich gleichzeitig für mehrere Fördermaßnahmen des heiDOCS-beCULT Programms "Karriereförderung" bewerben?
► Kann ich mehrere Fördermaßnahmen des heiDOCS-beCULT Programms "Karriereförderung" erhalten?
Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?
► Muss ich abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen? 
► Was sind Drittmittel und warum muss ich diese angeben?
Kann ich eine Abschlagszahlung beantragen?
► Wer kann die Stellungnahme für meinen Antrag ausstellen?
Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?
► Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?
 

 

Spezifische Fragen zu den einzelnen Fördermaßnahmen

Lektoratszuschuss

► Wofür kann ich einen Lektoratszuschuss beantragen?
► In welcher Sprache muss die Veröffentlichung erfolgen?
► Wie hoch ist die Förderung?
Was muss ich tun, um den Lektoratszuschuss ausbezahlt zu bekommen?
► Wann erfolgt die Auszahlung des Lektoratszuschusses?
► Was passiert mit meinem bewilligten Lektoratszuschuss, wenn ich das Lektorat nicht durchführe?

 

Zuschuss für die Teilnahme an einem Sprachkurs

► Wofür kann ich einen Zuschuss beantragen?
► Wie hoch ist die Förderung?
Was muss ich tun, um den Zuschuss ausbezahlt zu bekommen?
► Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?
► Was passiert mit meinem bewilligten Zuschuss, wenn ich nicht an dem Sprachkurs teilnehme?
► Was passiert mit meinem bewilligten Zuschuss, wenn ich die Teilnahme an dem Sprachkurs verschieben muss?

 



Allgemeine Fragen

 

Wer kann einen Zuschuss aus dem heiDOCS-beCULT Programm "Karriereentwicklung" beantragen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich Doktorandinnen und Doktoranden, die an der Fakultät für Verhaltens- und Empirische Kulturwissenschaften der Universität Heidelberg als Doktorand/in angenommen sind.

 

Wann soll ich mich bewerben?

Bewerbungen können zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.

Die Begutachtung der Anträge erfolgt im vierteljährlichen Rhythmus mit den unten aufgeführten Stichtagen für den Eingang der Bewerbungen.

 

Stichtage:

1. Januar
1. April
1. Juli
1. Oktober

 

Die Förderentscheidung wird 6 bis 8 Wochen nach den oben aufgeführten Stichtagen bekannt gegeben.

 

Wichtig:

  • Die Beihilfen können nicht rückwirkend, d.h. für bereits in der Vergangenheit durchgeführte Maßnahmen aus dem heiDOCS-beCULT Programm „Karriereentwicklung“, gewährt werden. Bitte beachten Sie daher die o.g. Stichtage bei Ihrer Antragstellung.
  • Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

 

Gibt es eine maximale Fördersumme für Beihilfen des heiDOCS-beCULT Programms?

Ja. Jeder Doktorandin/jedem Doktoranden stehen für die gesamte Promotionsphase maximal 1.500 Euro für Beihilfen aus den heiDOCS-beCULT Programmen „Karriereentwicklung“ und „Promotions­förderung zu (Ausnahmen: Abschlussbeihilfen und Lektoratszuschüsse).

 

Kann ich mich gleichzeitig für mehrere Fördermaßnahmen des heiDOCS-beCULT Programms "Karriereförderung" bewerben?

Ja. Sie können sich gleichzeitig für mehrere Maßnahmen des heiDOCS-beCULT Programms „Karriere-entwicklung“ bewerben.

Wichtig: Sollten Sie sich für mehrere Beihilfen gleichzeitig bewerben, muss für jeden Antrag eine gesonderte Bewerbung mit allen erforderlichen Schritten und Unterlagen (siehe: » Bewerbungs­verfahren und -formulare) eingereicht werden.

 

Kann ich mehrere Fördermaßnahmen des heiDOCS-beCULT Programms "Karriereförderung" erhalten?

Ja. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihnen für die gesamte Promotions­phase maximal 1.500 Euro für Fördermaßnahmen aus den heiDOCS-beCULT Programmen „Karriere­entwicklung“ und „Promotionsförderung gewährt werden können (Ausnahmen: Abschlussbeihilfen und Lektoratszuschüsse).

 

Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?

Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular (siehe: » Bewerbungsverfahren und -formulare) elek­tronisch aus. Speichern Sie hierfür das Formular auf Ihrem Computer, bevor Sie die Felder ausfüllen. Ihre Eintragungen werden sonst unter Umständen nicht übermittelt. Nach dem Ausfüllen speichern Sie die Änderungen bitte erneut.

Bitte benutzen Sie ein Apple- oder Windows-Betriebssystem, um die Formulare auszufüllen. Die Formulare sind nicht mit einem Linux-System kompatibel.

Bitte nutzen Sie in den Bewerbungsformularen nur die bereitgestellte Fläche für Ihre Eintragungen und ändern Sie nicht die Formatierung der Felder. Die Gutachterkommission kann keinen Text außerhalb der angegebenen Felder lesen.

Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail die Bewerbungsunterlagen als separate Anhänge hinzu. Sie brauchen die verschiedenen Dokumente nicht in einer PDF-Datei zusammenfassen.

 

Muss ich abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen?

Alle Formulare und Dokumente, die für die Begutachtung Ihres Antrags notwendig sind, werden hier aufgeführt. Zusätzliche Dokumente, wie Publikationslisten, Literaturverzeichnisse oder Lebensläufe, werden nicht zur Begutachtung weitergeleitet.

 

Was sind Drittmittel und warum muss ich diese angeben?

Drittmittel sind finanzielle Mittel, die Ihnen von dritter Seite für die beantragte Fördermaßnahme zur Verfügung gestellt werden oder wurden. Sollten Sie für die beantragte Fördermaßnahme Mittel von dritter Seite erhalten, erfolgt eine Verrechnung dieser Fördermittel mit der durch die heiDOCS-beCULT bewilligten Fördersumme.

 

Kann ich eine Abschlagszahlung beantragen?

Ja. Für Kosten ab einer Summe von 200 Euro können Sie im Bewerbungsformular (siehe:
» Bewerbungsverfahren und -formulare) eine Abschlagszahlung beantragen. Bei Bewilligung des Zuschusses wird der Abschlag in Höhe von 80% der bewilligten Gesamtsumme ausgezahlt. Die Erstattung der restlichen Kosten i.H.v. bis zu maximal 20% der verbliebenen und bewilligten Fördersumme erfolgt nach Eingang der erforderlichen Unterlagen.
 

Bitte beachten Sie:

  • Die Auszahlung des Abschlags steht unter Vorbehalt und kann von der Graduier­ten­akademie widerrufen werden. Sollten die erforderlichen Unterlagen nicht spätestens einen Monat nach Abschluss der Fördermaßnahme in der Graduiertenakademie eingehen oder sollte die Fördermaßnahme nicht durchgeführt werden, muss umgehend eine Rück­erstattung der Abschlagszahlung an die Graduiertenakademie erfolgen.
  • Sollten die tatsächlichen Kosten der Fördermaßnahme unter der Höhe der Abschlags­zahlung liegen, muss eine Rückerstattung des Differenzbetrags an die Graduiertenakademie er­folgen.
     

Wer kann die Stellungnahme für meinen Antrag ausstellen?

Die Stellungnahme muss von Ihrer Erstberaterin/Ihrem Erstberater ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Stellungnahme vertraulich gegenüber der Bewerberin/dem Bewerber zu behandeln und direkt per E-Mail an die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de) zu schicken ist. Für das Einreichen der Stellungnahmen gelten die gleichen Stichtage wie für die Bewerbungen.
 

Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?

Leider ist es uns nicht möglich, den Eingang jeder Bewerbung automatisch zu bestätigen. Falls Sie sichergehen möchten, dass Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist und bearbeitet wird, können Sie sich per E-Mail an uns wenden: ga-docs@uni-heidelberg.de

Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.

 

Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Das Begutachtungsverfahren dauert ca. 6 bis 8 Wochen nach Ablauf der festgelegten Stichtage. Die Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens auf dem Postweg verschickt.

Es ist nicht möglich, Sie über die Ergebnisse Ihrer Bewerbung vor Abschluss des Begutachtungs­verfahrens zu informieren.

 

 

Spezifische Fragen zu den einzelnen Fördermaßnahmen
 

Lektoratszuschuss
 

Wofür kann ich einen Lektoratszuschuss beantragen?

Der Lektoratszuschuss dient als finanzielle Unterstützung für die Durchführung eines professionellen Lektorats. Der Zuschuss kann für ein professionelles Lektorat Ihrer Dissertation (Mono­graphie oder kumulative Dissertation) und für die Veröffentlichung von Artikeln in wissenschaftlichen Zeitschriften beantragt werden.  

Das Lektorat soll von einer zertifizierten Einrichtung oder Agentur, deren Fokus auf der Über­prüfung von wissenschaftlichen Texten liegt, vorgenommen werden. Ein Lektorat beinhaltet aus­schließlich die Überprüfung und Korrektur der Recht­schreibung, Zeichensetzung und Grammatik.  

Wichtig: Der/die Antragsteller/in muss Haupt- bzw. Erstautor der Veröffentlichung sein.

Hinweis: Die Förderleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Die Förderung begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen der Universität Heidelberg und dem/der Geförderten. Der/die Empfänger/in der Beihilfe darf im Zusammenhang mit der Förderung nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder sonstigen Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden.

 

In welcher Sprache muss die Veröffentlichung erfolgen?

Das Lektorat soll dem Zweck dienen, Ihre Veröffentlichung sprach­lich abzu­runden und somit Nachteile auszugleichen, die im Vergleich zu Muttersprach­lerinnen und Mutter­sprachlern bestehen können. Daher sind nur Doktorandinnen und Doktoranden, deren Muttersprache nicht die Sprache der Veröffentlichung ist, dazu berechtigt einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Der Lektoratszuschuss beträgt maximal 3.000 Euro. Die Höhe des Lektoratszuschusses basiert auf den Angaben, die Sie auf dem Bewerbungs­formular machen. Bitte reichen Sie zusätzlich Angebote/Kostenvoranschläge von drei Dienstleister(inne)n ein. Sollten die tatsächlichen Kosten für die Durchführung des Lektorats die von Ihnen im Bewer­bungsformular angegebenen Kosten oder die maximale Fördersumme i.H.v. 3.000 Euro überschreiten, wird die Differenz nicht erstattet.

 

Was muss ich tun, um den Lektoratszuschuss ausbezahlt zu bekommen?

Für die Auszahlung des Zuschusses ist es notwendig, dass Sie das ausgefüllte Formular zur Erstattung des Lektoratszuschusses (welches Ihnen zusammen mit dem positiven Bescheid zugeschickt wird) sowie die Rechnung und den Zahlungsbeleg einreichen. Ausgaben, für die Sie keinen Nachweis vorlegen, können nicht erstattet werden.

Sollten Sie Drittmittel für die Finanzierung eines Lektorats für die vorliegende Veröffent­lichung erhalten haben, reichen Sie bitte auch eine Kopie Ihres Antrags bei der externen Organisation/ Einrichtung mit unserem Abrechnungsformular ein. Als Drittmittel gelten in diesem Fall Förder­gelder von dritter Seite für die Erstattung von Lektoratskosten für dieselbe Veröffentlichung.

 

Wann erfolgt die Auszahlung des Lektoratzuschusses?

Bei Bewilligung des Zuschusses werden Ihnen die zugesagten Kosten nach Abschluss des Lektorats und Eingang der notwendigen Unterlagen ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass hierfür alle erforderlichen Nachweise spätestens einen Monat nach Abschluss des Lektorats in der Graduiertenakademie eingereicht werden müssen.

 

Was passiert mit meinem bewilligten Lektoratszuschuss, wenn ich das Lektorat nicht durchführe?

Der Zuschuss ist weder auf eine andere Veröffentlichung noch auf eine andere Person übertragbar. Sollten Sie das Lektorat nicht durchführen, verfällt der Zuschuss ohne Ersatz.


 

Zuschuss für die Teilnahme an einem Sprachkurs
 

Wofür kann ich diesen Zuschuss beantragen?

Dieser Zuschuss dient als finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an einem Sprachkurs zur Verbesserung Ihrer Fremdsprachkenntnisse, die für die Durchführung Ihrer Promotion notwendig sind.  
Der Sprachkurs muss von einer zertifizierten Einrichtung oder Agentur durchgeführt werden.

Hinweis: Die Förderleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Die Förderung begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen der Universität Heidelberg und dem/der Geförderten. Der/die Empfänger/in der Beihilfe darf im Zusammenhang mit der Förderung nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder sonstigen Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des Zuschusses basiert auf den Angaben, die Sie auf dem Bewerbungsformular machen.

Sollten die tatsächlichen Kosten für die Teilnahme an dem Sprachkurs die von Ihnen im Bewer­bungsformular angegebenen Kosten oder die oben festgelegte maximale Fördersumme für Beihilfen des heiDOCS-beCULT Programms überschreiten, wird die Differenz nicht erstattet.

 

Was muss ich tun, um den Zuschuss ausbezahlt zu bekommen?

Für die Auszahlung des Zuschusses ist es notwendig, dass Sie das ausgefüllte Formular zur Erstattung der Kosten für den Sprachkurs (welches Ihnen zusammen mit dem positiven Bescheid zugeschickt wird), die Rechnung und den Zahlungsbeleg sowie eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem Sprachkurs einreichen. Ausgaben, für die Sie keinen Nachweis vorlegen, können nicht erstattet werden.

Sollten Sie Drittmittel für die Finanzierung des Sprachkurses erhalten haben, reichen Sie bitte auch eine Kopie Ihres Antrags bei der externen Organisation/Einrichtung mit unserem Abrechnungs­formular ein. Als Drittmittel gelten in diesem Fall Fördergelder von dritter Seite für die Erstattung von Ausgaben zur Teilnahme an demselben Sprachkurs.

 

Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?

Bei Bewilligung des Zuschusses werden Ihnen die Kosten für den Sprachkurs (unter Berück­sichtigung des maximal möglichen Förderbetrags) nach Abschluss des Sprachkurses und Eingang der notwendigen Unterlagen ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass hierfür alle erforderlichen Nachweise spätestens einen Monat nach Abschluss des Sprachkurses in der Graduiertenakademie eingereicht werden müssen.
 

Was passiert mit meinem bewilligten Zuschuss, wenn ich nicht an dem Sprachkurs teilnehme?

Der Zuschuss ist weder auf einen anderen Sprachkurs noch auf eine andere Person übertragbar. Sollten Sie nicht an dem Sprachkurs teilnehmen, verfällt der Zuschuss ohne Ersatz.
 

Was passiert mit meinem bewilligten Zuschuss, wenn ich die Teilnahme an dem Sprachkurs verschieben muss?

Es ist grundsätzlich möglich, die Teilnahme an dem Sprachkurs zu verschieben. Bitte informieren Sie die Graduiertenakademie unverzüglich über jegliche Änderungen (ga-docs@uni-heidelberg.de). Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass es sich um den gleichen Sprachkurs handelt.

 

 

 

Verantwortlich: Eric Herbst
Letzte Änderung: 15.12.2023
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