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Graduiertenakademie der Universität Heidelberg

heiDOCS Förderprogramm

Im Neuenheimer Feld 370
69120 Heidelberg

 
Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail:

 

 

heiDOCS Überbrückungsbeihilfen – Jetzt bewerben!

Förderzweck
Bewerbungsvoraussetzungen
Jährliche Bewerbungsfristen
Fördersumme und -dauer
Gut zu wissen
FAQs / Richtlinien zur Bewerbung um eine Überbrückungsbeihilfe
Bewerbung um eine Überbrückungsbeihilfe
Auszahlung der Überbrückungsbeihilfe

 

  • Sind Sie frisch an der Universität Heidelberg angenommener Doktorand oder angenommene Doktorandin und befinden Sie sich in der ersten Phase Ihrer Promotion? Bewerben Sie sich aktiv um eine Promotionsförderung?
     
  • Haben Sie Ihre Promotion kürzlich erfolgreich abgeschlossen oder stehen Sie kurz vor Ihrem Abschluss und haben konkrete Pläne zur Verwirklichung Ihres Postdoc-Projektes? Befinden Sie sich in der Übergangsphase zwischen Promotionsende und dem Beginn einer mittel- oder längerfristigen Postdoc-Finanzierung an der Universität Heidelberg?


Dann bewerben Sie sich für Ihr Promotions- oder Postdoc-Projekt um eine Überbrückungsbeihilfe aus dem heiDOCS-Programm der Graduiertenakademie für Doktorandinnen und Doktoranden der Universität Heidelberg!

 


Förderzweck


Die Überbrückungsbeihilfe kann für zwei Übergangsphasen beantragt werden:

 

a) Anschubfinanzierung Promotion

Diese Fördermaßnahme kann für die erste Phase Ihrer Promotion beantragt werden, in der Sie Unklarheiten klären, die einen erfolgreichen Promotionsverlauf in der Anfangsphase beinträchtigen, und/oder in der Sie erste inhaltliche Arbeiten an Ihrem Promotionsprojekt vornehmen.

Die Maßnahme zielt insbesondere darauf ab, Sie finanziell in der Phase zu unterstützen, in der Sie Fragen zur Promotionsfinanzierung, Fragen zu Ihrem Aufenthalt in Deutschland (falls Sie aus dem Ausland anreisen), Fragen zur Kinderbetreuung oder Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Promotion sowie Fragen zur inhaltlichen Umsetzung Ihres Forschungsvorhabens klären.

 

b) Anschubfinanzierung Postdoc

Bei dieser Fördermaßnahme handelt es sich um die finanzielle Unterstützung für die Übergangsphase zwischen dem Ende Ihrer Promotion und dem Beginn Ihrer Postdoc-Phase, in der Sie z.B. einen Projektantrag schreiben, sich für eine Förderung bewerben oder erste inhaltliche Arbeiten bis zum Start einer schon vorgesehenen Postdoc-Stelle an der Universität Heidelberg vornehmen.
Eine Förderung vor der Disputation setzt voraus, dass Ihre Disputation spätestens 3 Monate nach Förderbeginn stattfindet.


Die Überbrückungsbeihilfe wird für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten ausgezahlt
 

Bitte beachten Sie: Überbrückungsbeihilfen für die Fertigstellung der Dissertation werden als Abschlussbeihilfen im Rahmen des LGF-Programms zweimal pro Jahr ausgeschrieben. 

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Bewerbungsvoraussetzungen


a) Anschubfinanzierung Promotion

Sie sind antragsberechtigt für eine Anschubfinanzierung Promotion, wenn Sie
  • einen promotionsbefähigenden Studienabschluss vorweisen können und
  • an einer der 13 Fakultäten der Universität Heidelberg als Doktorand:in angenommen sind*
    *ausgenommen: Doktorand:innen, die studienbegleitend promovieren (Medizin)

Wichtig:

  • Die Annahme als Doktorand:in an der Fakultät sollte zur Bewerbungsfrist vorliegen. Im Ausnahmefall kann die Annahme als Doktorand:in spätestens zum Zeitpunkt des Förderbeginns eingereicht werden. Der Förderbeginn ist maximal 8 Monate nach der Annahme als Doktorand:in möglich.
  • Sie können keine Anschubfinanzierung für Ihre Promotion erhalten, wenn Sie bereits von einer anderen Stelle eine Förderung mit dem gleichen Förderzweck erhalten haben.
  • Ihre Berechtigung zur Förderung endet mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Promotion an der Universität Heidelberg beenden (z.B. bei Promotionsabbruch oder Weggang an eine andere Universität zum Zwecke der Promotion) oder zu Beginn des Monats, ab dem Sie ein nicht mit der Förderung zu vereinbarendes Beschäftigungsverhältnis beginnen oder eine gleichwertige Finanzierung von öffentlichen oder privaten Stellen für Ihr Promotionsvorhaben erhalten.

 

b) Anschubfinanzierung Postdoc

Sie sind antragsberechtigt für eine Anschubfinanzierung Postdoc, wenn (Sie)

  • einen promotionsbefähigenden Studienabschluss vorweisen können,
  • an einer der 13 Fakultäten der Universität Heidelberg als Doktorand:in angenommen sind*,
  • Ihre Dissertation an der Fakultät eingereicht haben oder im Ausnahmefall Ihre Dissertation spätestens bis Förderbeginn einreichen werden,
  • konkrete Pläne für Ihr Postdoc-Vorhaben bestehen und
  • keine gleichwertige Finanzierungsmöglichkeit der Überbrückungsphase vorliegt (z.B. ein Voll- oder Teilzeitstipendium einer in- oder ausländischen Institution oder eines Förderwerks)

    *ausgenommen: Doktorand:innen, die studienbegleitend promovieren (Medizin)

Wichtig:

  • Die mündliche Prüfung (Disputation/Rigorosum) muss spätestens 3 Monate nach Förderbeginn stattfinden.
  • Sie können keine Anschubfinanzierung für Ihr Postdoc-Vorhaben erhalten, wenn Sie bereits von einer anderen Stelle eine Förderung mit dem gleichen Förderzweck erhalten haben.
  • Ihre Berechtigung zur Förderung endet mit Ablauf des Monats, in dem Sie Ihr Postdoc-Vorhaben an der Universität Heidelberg beenden (z.B. bei Abbruch des Vorhabens oder einem Weggang an eine andere Universität zum Zwecke desselben Vorhabens) oder zu Beginn des Monats, ab dem Sie ein nicht mit der Förderung zu vereinbarendes Beschäftigungsverhältnis beginnen oder eine gleichwertige Finanzierung von öffentlichen oder privaten Stellen für Ihr Qualifizierungsvorhaben erhalten.
     

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Jährliche Bewerbungsfristen


                                                      15. Februar   |   15. Juni    |   15. Oktober
 
Bis zur jeweiligen Frist müssen die Unterlagen zur Berücksichtigung Ihrer Bewerbung vollständig bei der Graduiertenakademie eingegangen sein.
 
Bitte beachten Sie, dass dies auch dann gilt, wenn die Bewerbungsfrist auf das Wochenende oder einen Feiertag fällt.
 
Bitte reichen Sie Ihren Antrag unter Berücksichtigung des gewünschten Förderzeitraums und der entsprechenden Bewerbungsfrist ein:
 
 
Fristen          |    Förderbeginn zwischen  
 
15.02.            |     01.05. und 01.09.                       
 
15.06.            |     01.09. und 01.01.                      
 
15.10.            |     01.01. und 01.05.
 
 
Die Förderentscheidung wird ca. 8 Wochen nach der jeweiligen Bewerbungsfrist bekannt gegeben.
 
Wichtig: Bewerbungen, die nach Fristende eingehen sowie unvollständige Anträge (Anträge, denen Unterlagen fehlen, etc.) werden nicht berücksichtigt.
 

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Fördersumme und -dauer

 
a) Anschubfinanzierung Promotion
Die Überbrückungsbeihilfe als Anschubfinanzierung für Ihr Promotionsvorhaben beträgt maximal 1.300 Euro pro Monat.
 
b) Anschubfinanzierung Postdoc
Die Überbrückungsbeihilfe als Anschubfinanzierung für Ihr Postdoc-Vorhaben beträgt maximal 1.500 Euro pro Monat.
 
Die Überbrückungsbeihilfe wird für maximal 6 Monate gewährt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt monatlich.
 
Kinderzuschlag
Sollten Sie Kinder haben, können Sie eine Kinderzulage beantragen. Die Kinderzulage beträgt 400 Euro pro Monat. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Kinderzulage um jeweils 100 Euro pro Monat. Bitte geben Sie im Online-Antragsformular an, ob Sie Kinder haben.
 

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Gut zu wissen

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Die Förderleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Die Förderung begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen der Universität Heidelberg und der oder dem Förderempfänger:in. Der oder die Empfänger:in der Beihilfe darf im Zusammenhand mit der Förderung nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung oder sonstigen Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet werden.
  • Die Entscheidung über den Erfolg Ihrer Bewerbung erfolgt schriftlich ca. 8 Wochen nach Fristende.
  • Anträge, die nach Fristende eingehen sowie unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
  • Die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sind einzuhalten (§ 3 Abs. 5 LHG). Bitte beachten Sie die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Heidelberg.

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FAQs / Richtlinien zur Bewerbung um eine Überbrückungsbeihilfe

 

ALLGEMEINE FRAGEN ZUM BEWERBUNGSVERFAHREN

Wann soll ich mich bewerben?

Bewerbungsfristen sind der 15. Februar, 15. Juni und 15. Oktober.

Zur Berücksichtigung Ihrer Bewerbung müssen die Unterlagen bis zur jeweiligen Frist vollständig bei der Graduiertenakademie eingegangen sein.

Bitte beachten Sie, dass dies auch dann gilt, wenn die Bewerbungsfrist auf das Wochenende oder einen Feiertag fällt.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag unter Berücksichtigung des gewünschten Förderzeitraums und der entsprechenden Bewerbungsfrist ein:
 
Fristen          |    Förderbeginn zwischen  
 
15.02.            |     01.05. und 01.09.                       
 
15.06.            |     01.09. und 01.01.                      
 
15.10.            |     01.01. und 01.05.
 
 
Die Förderentscheidung wird ca. 8 Wochen nach der jeweiligen Bewerbungsfrist bekannt gegeben.

 

Bewerbungen, die nach Fristende eingehen sowie unvollständige Anträge (Anträge, denen Unterlagen fehlen, etc.) werden nicht berücksichtigt.

 

Worauf wird bei der Auswahl geachtet und wer entscheidet über die Vergabe?

Diese Kriterien sind für die Auswahl ausschlaggebend:

  • Wissenschaftliche Qualifikation der Antragsteller:innen
  • Wissenschaftliche Qualität des Forschungsvorhabens
  • Realisierbarkeit des Arbeits- und Zeitplans
  • Notwendigkeit der Förderung
  • Stellungnahme des Betreuers oder der Betreuerin bzw. des Mentors oder der Mentorin

Die Vergabe erfolgt durch eine Auswahlkommission des Council for Graduate Studies (CfGS). Im Bedarfsfall wird mit den zuständigen Ansprechpartner:innen der Fakultäten Rücksprache gehalten.

 

Wie hoch ist die Förderung?

a) Anschubfinanzierung Promotion

Die Überbrückungsbeihilfe als Anschubfinanzierung für Ihr Promotionsvorhaben beträgt maximal 1.300 Euro pro Monat.

 

b) Anschubfinanzierung Postdoc

Die Überbrückungsbeihilfe als Anschubfinanzierung für Ihr Postdoc-Vorhaben beträgt maximal 1.500 Euro pro Monat.

 

Die Überbrückungsbeihilfe wird für maximal 6 Monate gewährt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt monatlich.

 

Sollten Sie Kinder haben, können Sie nach Erhalt der Bewilligung für die Überbrückungsbeihilfe eine Kinderzulage beantragen.

 

Wie hoch ist die Kinderzulage und wie kann ich sie beantragen?

Die Kinderzulage beträgt 400 Euro pro Monat. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Kinderzulage um jeweils 100 Euro pro Monat.

Bitte geben Sie im Online-Antragsformular an, ob Sie Kinder haben.

Sollte Ihnen die Überbrückungsbeihilfe gewährt werden, können Sie einen Antrag auf den Erhalt der Kinderzulage stellen.

Bitte beachten Sie die folgenden Voraussetzungen für den Bezug der Kinderzulage. Sie können die Kinderzulage erhalten, wenn

  • Ihnen oder Ihrer bzw. Ihrem (Ehe)Partner:in für ein gemeinsames Kind Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder Bundeskindergeldgesetz gewährt wird,
  • Ihnen als Alleinstehendem oder Alleinstehender für ein Kind Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder Bundeskindergeldgesetz gewährt wird,
  • Sie aufgrund Ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit keinen Rechtsanspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz haben und durch Vorlage einer Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes nachweisen können, dass Ihre Kinder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.

 

Ab welchem Zeitpunkt und wie lange erhalte ich die Überbrückungsbeihilfe?

Die Überbrückungsbeihilfe wird für die Dauer von maximal 6 Monaten ausgezahlt.

Den Startzeitpunkt sowie die Dauer der Förderung können Sie unter Berücksichtigung der Bewerbungsfristen und den entsprechend vorgegebenen Zeiträumen für den Beginn der Förderung frei wählen. Eine Förderung kann nur zum Monatsersten beginnen und zum Monatsletzten enden. Bitte geben Sie im Online-Antragsformular den gewünschten Zeitraum für die Förderung entsprechend an. 

Bitte beachten Sie: Der beantragte Zeitraum der Förderung sollte den geplanten Arbeitsschritten entsprechen, die Sie benötigen, um Ihre spezifische Situation zu klären und/oder erste inhaltliche Arbeiten an Ihrem Promotionsprojekt oder Ihrem Postdoc-Projekt vorzunehmen. Bitte legen Sie im Bewerbungsformular dar, wie Sie die Zeit der Überbrückungsfinanzierung mit Blick auf Ihre spezifische Situation strukturieren möchten. 

 

Kann ich während des Bezugs der Überbrückungsbeihilfe ein anderes Stipendium erhalten?

Der Bezug eines anderen gleichwertigen Stipendiums von öffentlichen oder privaten Stellen während des Erhalts der Überbrückungsbeihilfe ist nicht zulässig.  

Bei Auslandsaufenthalten werden Zuschüsse zu Lebenshaltungs- und Unterkunftskosten bis zur Höhe der (Post-)Doktoranden-Stipendienrate des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) für das betreffende Land nicht auf die Förderung angerechnet.

 

Kann ich während des Bezugs der Überbrückungsbeihilfe einem Beschäftigungsverhältnis nachgehen?

Die Überbrückungsbeihilfe dient dem Zweck, Ihr Forschungsvorhaben zügig und erfolgreich aufzunehmen, Finanzierungsfragen oder Fragen zu Ihrem Aufenthalt in Deutschland zu klären, erste inhaltliche Arbeiten vorzunehmen oder vergleichbare Gründe, die darzulegen sind. Daher sollten Sie sich während des Erhalts der Überbrückungsbeihilfe ausschließlich der Klärung dieser Fragen widmen.

Da die Überbrückungsbeihilfe speziell dem Zweck dient, das Promotionsvorhaben zügig und erfolgreich aufzunehmen, darf ein gleichzeitiges Beschäftigungsverhältnis nicht mehr als 25% einer Vollzeitbeschäftigung umfassen. Eine monatliche Arbeitszeit von 40 Stunden darf somit nicht überschritten werden.
Ausnahme: Bei einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg, das in den Geltungsbereich des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes nach TV-L ("Qualifizierungsstelle") fällt, kann die monatliche Arbeitszeit 26% einer Vollzeitbeschäftigung (42 Stunden pro Monat) umfassen. Bitte prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag.

Darüber hinaus muss das Beschäftigungsverhältnis wissenschaftlicher Natur sein und/oder einen Bezug zu einem möglichen Berufsfeld nach Abschluss des Promotions-/Postdoc-Vorhabens haben.

Sollten Sie während der Überbrückungsfinanzierung einem Beschäftigungsverhältnis nachgehen, müssen die Gründe dafür in Ihrem Antrag deutlich dargelegt werden. 

Wichtig: Sollten sich während des Erhalts der Förderung Änderungen im Hinblick auf Beschäftigungsverhältnisse ergeben, kontaktieren Sie bitte umgehend die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de).

 

Was muss ich beachten, wenn ich während des Bezugs der Überbrückungsbeihilfe einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg* nachgehe?

In diesem Fall müssen die Tätigkeiten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses und der Förderung inhaltlich getrennt sein. Sollten Sie während des Bezugs der Überbrückungsbeihilfe einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg nachgehen, das inhaltlich im Zusammenhang mit Ihrem individuellen Forschungsvorhaben steht, ist eine Förderung in Form eines Zuschusses nicht möglich. Bitte kontaktieren Sie die Graduiertenakademie.

Bei einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Heidelberg, das in den Geltungsbereich des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes nach TV-L ("Qualifizierungsstelle") fällt, kann die monatliche Arbeitszeit 26% einer Vollzeitbeschäftigung (42 Stunden pro Monat) umfassen. Bitte prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag.

Bei einem Beschäftigungsverhältnis als wissenschaftliche Hilfskraft darf die monatliche Arbeitszeit 25% einer Vollzeitbeschäftigung (max. 40 Stunden/Monat) nicht überschreiten.
 

* Sie haben einen Vertrag als wissenschaftliche Hilfskraft oder Mitarbeiter:in nach TV-L mit der Universität Heidelberg und verfügen über eine 8-stellige LBV-Personalnummer.

 

Was muss ich beachten, wenn ich bis zu drei Monate vor Beginn der Förderung einem Beschäftigungsverhältnis als Mitarbeiter:in nach TV-L oder als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Heidelberg* nachgegangen bin?

Sollte dieses Beschäftigungsverhältnis mehr als 25% einer Vollzeitbeschäftigung umfasst haben und inhaltlich nicht getrennt von Ihrem individuellen Forschungsvorhaben gewesen sein, ist eine Förderung in Form eines Zuschusses nicht möglich. Bitte kontaktieren Sie die Graduiertenakademie.
 

* Sie hatten einen Vertrag als wissenschaftliche Hilfskraft oder Mitarbeiter/in nach TV-L mit der Universität Heidelberg und verfügen über eine 8-stellige LBV-Personalnummer.

 

Wie kann ich sichergehen, dass die Graduiertenakademie meine Bewerbung erhalten hat?

Leider ist es uns nicht möglich, den Eingang jeder Bewerbung automatisch zu bestätigen. Falls Sie sichergehen möchten, dass Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist und bearbeitet wird, können Sie sich per E-Mail an uns wenden: ga-docs@uni-heidelberg.de

Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.

 

Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Das Begutachtungsverfahren dauert ca. 8 Wochen nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist. Die Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens auf dem Postweg verschickt. Es ist nicht möglich, Sie über die Ergebnisse Ihrer Bewerbung vor Abschluss des Begutachtungsverfahrens zu informieren.

 

 

FRAGEN ZU DEN BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Was muss ich bei der Formulierung meines Antrags beachten?

Ihr Antrag wird sowohl von fachnahen als auch von fachfremden Gutachter:innen gelesen und bewertet. Die Inhalte Ihrer wissenschaftlichen Ausführungen sollten daher ohne das Hinzuziehen weiterer Literatur verständlich dargestellt werden.

 

Was muss ich beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars beachten?

Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular elektronisch aus. Speichern Sie hierfür das Formular auf Ihrem Computer, bevor Sie die Felder ausfüllen. Ihre Eintragungen werden sonst unter Umständen nicht übermittelt. Nach dem Ausfüllen speichern Sie die Änderungen bitte erneut.

Bitte benutzen Sie ein Apple- oder Windows-Betriebssystem, um das Formular auszufüllen. Das Formular ist nicht mit einem Linux-System kompatibel.

Bitte nutzen Sie in den Bewerbungsformularen nur die bereitgestellte Fläche für Ihre Eintragungen und ändern Sie nicht die Formatierung der Felder. Die Auswahlkommission kann keinen Text außerhalb der angegebenen Felder lesen.

Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail die Bewerbungsunterlagen als separate Anhänge hinzu. Sie brauchen die verschiedenen Dokumente nicht in einer PDF-Datei zusammenfassen.

 

Muss ich abgesehen von den angeforderten Unterlagen weitere Dokumente (z.B. Publikationslisten, Lebenslauf, etc.) einreichen?

Alle Formulare und Dokumente, die für die Begutachtung Ihres Antrags notwendig sind, werden hier aufgeführt. Zusätzliche Dokumente, wie Publikationslisten, Literaturverzeichnisse oder Lebensläufe, werden nicht zur Begutachtung weitergeleitet.

 

Was sind Drittmittel?

Drittmittel sind finanzielle Mittel, die Ihnen von dritter Seite (z.B. DAAD, Begabtenförderungswerke, andere Stiftungen) für Ihr Forschungsvorhaben zur Verfügung gestellt werden.

 

Wer kann die Stellungnahme für meinen Antrag ausstellen?

Die Stellungnahme soll von Ihrer Erstbetreuerin oder Ihrem Erstbetreuer ausgestellt werden. Bei Anträgen um eine Überbrückungsbeihilfe für die Postdoc-Phase kann die Stellungnahme ggf. auch vom zuständigen Mentor oder der zuständigen Mentorin eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Stellungnahme vertraulich gegenüber der Bewerber oder dem Bewerber zu behandeln und direkt per E-Mail an die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de) zu schicken ist. Für das Einreichen der Stellungnahme gilt die gleiche Frist wie für die Bewerbung.

Im Falle einer Verhinderung der Erstbetreuerin oder des Erstbetreuers sowie des Mentors oder der Mentorin (Krankheit, Elternzeit, etc.) kann auch ein anderer Hochschullehrer oder eine andere Hochschullehrerin des Faches um die Begutachtung Ihres Antrags und die Ausstellung der Stellungnahme gebeten werden.

 

 

FRAGEN ZUM VERFAHREN NACH BEWILLIGUNG DER ÜBERBRÜCKUNGSBEIHILFE

Was passiert, wenn die Auswahlkommission positiv über meinen Antrag entschieden hat?

Wenn Ihr Antrag um eine Überbrückungsbeihilfe von der Auswahlkommission aus wissenschaftlich-qualitativer Sicht bewilligt wurde, muss vor Auszahlung der Förderung die formale Förderberechtigung – insbesondere im Hinblick auf haushalts- sowie sozialversicherungsrechtliche Aspekte – geprüft werden. Zu diesem Zwecke kontaktiert Sie die Graduiertenakademie per E-Mail.

Alle notwendigen Informationen und Formulare für die Auszahlung der Überbrückungsbeihilfe finden Sie hier.

 

Welche Fristen muss ich beachten, sollte mein Antrag bewilligt worden sein?

Auszahlung der Förderung

Um die Förderung erhalten zu können, müssen Ihre Unterlagen zur Prüfung der Förderberechtigung (siehe 1. Schritt oben) und die Annahmeerklärung sowie die notwendigen Informationen zur Auszahlung der Förderung (siehe 2. Schritt oben) zu den Ihnen von der Graduiertenakademie mitgeteilten Fristen vorgelegt werden.

 

Berichtspflicht nach Ablauf der Förderung

Spätestens 3 Monate nach Ablauf der Förderung muss eine Meldung über den erfolgreichen Abschluss der durchgeführten Arbeiten an die Graduiertenakademie erfolgen. Diese Meldung sollte über die vorgenommenen Arbeiten während des Förderzeitraums mit Bezug auf Ihre Planung im Bewerbungsformular berichten (300 bis 500 Wörter). Bitte schicken Sie diesen Bericht zu der für Sie geltenden Frist per E-Mail an die Graduiertenakademie: ga-docs@uni-heidelberg.de  

Sollten die geplanten Arbeiten innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Förderung nicht fertiggestellt sein, sind zu diesem Zeitpunkt ein Zwischenbericht über den Stand der Arbeiten (inkl. detaillierter Begründung für die Verzögerung) samt einem Zeitplan sowie einer kurzen Stellungnahme Ihrer Betreuerin oder Ihres Betreuers bzw. Ihrer Mentorin bzw. Ihres Mentors bei der Graduiertenakademie einzureichen. Auch diese Meldungen können per E-Mail an die Graduiertenakademie geschickt werden.

Sollten die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der angegebenen Frist eingehen, behält sich die Graduiertenakademie vor, die Bewilligung ganz oder teilweise zu widerrufen.

 

Kann ich die Förderung unterbrechen?

Ja. In begründeten Ausnahmefällen (bspw. Krankheit, Schwangerschaft, besondere familiäre Belastung) kann die Förderung für bis zu 6 Monate unterbrochen werden, sofern Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin bzw. Ihr Mentor oder Ihre Mentorin bestätigt, dass Ihr Vorhaben durch die Unterbrechung nicht gefährdet wird. Bitte kontaktieren Sie im Falle einer Unterbrechung umgehend die Graduiertenakademie (ga-docs@uni-heidelberg.de).

 

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Bewerbung um eine Überbrückungsbeihilfe

Die Bewerbung um eine Überbrückungsbeihilfe muss bis zur jeweiligen Bewerbungsfrist (15.02. / 15.06. / 15.10.) abgeschlossen sein und erfolgt in drei Schritten:

Grafik Bewerbungsschritte Heidocs

 

1) Ausfüllen und Absenden des Online-Antragsformulars
 

     a) ONLINE-ANTRAGSFORMULAR PROMOTION

     b) ONLINE-ANTRAGSFORMULAR POSTDOC

 

2) Ausfüllen des BEWERBUNGSFORMULARS (PDF) und Versand der Bewerbungsunterlagen per E-Mail an die Graduiertenakademie: ga-docs@uni-heidelberg.de
 

    Einzureichende Unterlagen:

  • Bewerbungsformular (PDF-Dokument)
  • Kopie der Annahme als Doktorand:in an der Fakultät oder aktuelle Immarikulationsbescheinigung (Promotion mit Abschlussprüfung)
  • Kopie des promotionsbefähigenden Studienabschlusses mit Angabe der Abschlussnote
  • Sofern zutreffend: Förderzusage von eingeworbenen Drittmitteln

Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail die Unterlagen als separate Anhänge bei. Es ist nicht notwendig, die Dokumente in einer PDF-Datei zusammenfassen.

 

3) Einreichen der STELLUNGNAHME (PDF) des oder der Erstbetreuer:in bzw. des oder der Mentor:in
 

Die Stellungnahme ist direkt von Ihrer oder Ihrem Erstbetreuer:in oder Mentor:in bis zur geltenden Bewerbungsfrist per E-Mail an die Graduiertenakademie zu senden: ga-docs@uni-heidelberg.de

Bitte beachten Sie, dass die Stellungnahme vertraulich gegenüber der oder dem Bewerber:in zu behandeln und direkt an die Graduiertenakademie zu schicken ist.

Im Falle einer Verhinderung der Erstbetreuerin oder des Erstbetreuers bzw. des Mentors oder der Mentorin (Krankheit, Elternzeit, etc.) kann auch ein anderer Hochschullehrer oder eine andere Hochschullehrerin des Faches um die Begutachtung Ihres Antrags und die Ausstellung der Stellungnahme gebeten werden.

 

 

 

 
Wichtige technische Hinweise zum Ausfüllen der bereitgestellten PDF-Dokumente
 
Die PDF-Dokumente sollten elektronisch ausgefüllt werden.
Bitte tragen Sie Ihre Daten nicht im Browser in die Formulare ein, sondern speichern Sie das entsprechende Formular zunächst auf Ihrem Computer und füllen Sie erst dann die Felder aus. Ihre Eintragungen werden sonst unter Umständen nicht korrekt übermittelt. Nach dem Ausfüllen speichern Sie die Änderungen bitte erneut.
Bitte benutzen Sie ein Apple- oder Windows-Betriebssystem, um die Formulare auszufüllen. Die Formulare sind nicht mit einem Linux-System kompatibel.
 

 

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Auszahlung der Überbrückungsbeihilfe

1. Schritt:

Prüfung der formalen Förderberechtigung: Nachdem Ihr Antrag um eine Überbrückungsbeihilfe von der Auswahlkommission aus wissenschaftlich-qualitativer Sicht bewilligt wurde, muss vor Auszahlung der Förderung die formale Förderberechtigung – insbesondere im Hinblick auf haushalts- sowie sozialversicherungsrechtliche Aspekte – geprüft werden. Zu diesem Zwecke kontaktiert Sie die Graduiertenakademie per E-Mail und bittet Sie um die Bereitstellung der notwendigen Informationen:

Bitte reichen Sie diese Formulare nicht im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ein, sondern erst, wenn Sie von der Graduiertenakademie über die positive Auswahlentscheidung informiert und dazu aufgefordert wurden, die Formulare einzureichen.
 

Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Förderberechtigung erhalten Sie einen offiziellen Bewilligungsbescheid, der alle Informationen zu Ihrer Förderung beinhaltet.

 

2. Schritt:

Annahmeerklärung der Förderung: Die Überbrückungsbeihilfe kann erst ausgezahlt werden, wenn Sie die nachfolgende Annahmeerklärung bei der Graduiertenakademie einreichen:

 

Bitte reichen Sie die Unterlagen per Post oder persönlich bei der Graduiertenakademie ein:

Graduiertenakademie Universität Heidelberg
heiDOCS Förderprogramm
Im Neuenheimer Feld 370
69120 Heidelberg

 

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Verantwortlich: Naranjo
Letzte Änderung: 28.03.2024
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