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Graduiertenakademie der Universität Heidelberg

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Im Neuenheimer Feld 370
Raum 3
69120 Heidelberg

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Sprechzeiten
Mo: 10–12 Uhr
Di: 14–16 Uhr
Mi: 10–12 Uhr
Do: 10–12 Uhr & 14–16 Uhr

 

Informationen für Reisen nach Deutschland

Datum: 23.02.2021

Reisen nach Deutschland

Vor Ihrer Reise

Für grundlegende Informationen zur Einreise nach Deutschland zwecks einer Promotion, lesen Sie bitte unsere Seite „Formalitäten bei Einreise und Ankunft“ sorgfältig durch.

Aufgrund der Infektionsgefahr durch COVID-19 werden seit März 2020 nicht unbedingt notwendige Reisen nach Deutschland stark beschränkt. Wenn Sie nach Deutschland einreisen möchten, müssen Sie ein digitales Anmeldeverfahren durchlaufen und die jeweils aktuell geltenden Regelungen bezüglich Testung und Quarantäne befolgen. Auf den folgenden Webseiten finden Sie Informationen zu den Reisebeschränkungen sowie zu den Regelungen, die für Sie hinsichtlich  Anmeldung, Testung und Quarantäne gelten können:

Digitale Einreiseanmeldung
FAQs – Bundesministerium des Inneren
Einreiseverordnung Baden-Württemberg
Anerkennung von diagnostischen Tests von außerhalb Deutschlands

Die Graduiertenakademie kann keine Empfehlung bezüglich der Einreise geben. Wir können bezüglich Ihres Visums oder Ihrer Einreise auch keinen Einfluss auf Visastellen oder Grenzbeamte ausüben.

Bitte beantragen Sie Ihr Visum frühzeitig. Abhängig von der Entwicklung der Pandemie in den jeweiligen Ländern, haben die deutschen Auslandsvertretungen bzw. Visastellen oft eingeschränkte Öffnungszeiten und können nur wenige Termine anbieten. Teilweise haben sich auch die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums geändert. Aus diesem Grund kann es länger dauern, bis Sie Ihr Visum erhalten.

Die Graduiertenakademie kann keine Bescheinigung über die Notwendigkeit Ihrer Anwesenheit in Deutschland ausstellen. Hierfür müssen Sie sich an Ihren Promotionsbetreuer/Ihre Promotionsbetreuerin wenden.
 

Bei der Einreise/Nach der Einreise

Zurzeit müssen viele Einreisende nach der Ankunft in Deutschland Quarantäne halten. Je nachdem aus welchem Land Sie einreisen, können für Sie unterschiedliche Quarantäneregelungen gelten. Detaillierte Informationen zu diesen Regeln finden Sie auf den oben aufgelisteten Webseiten sowie auf der Webseite des Ministeriums für Gesundheit:

Bundesministerum für Gesundheit – Aktuelle Informationen für Reisende
 

Falls Sie befürchten, sich nach Ihrer Ankunft mit COVID-19 angesteckt zu haben

Falls Sie glauben, dass Sie mit COVID-19 infiziert sein könnten, rufen Sie die Telefon-Hotline des Gesundheitsamts des Rhein-Neckar-Kreises  an. Die Hotline-Nummer lautet  06221 522-1881 und ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 14 Uhr erreichbar. An den Wochenenden können Sie auch den ärztlichen Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigung unter der Nummer 116 117 anrufen. Wenn Sie einen medizinischen Notfall haben, rufen Sie die Notrufnummer 112 an. Bitte geben Sie unbedingt an, dass Sie einen Verdacht auf eine COVID-19-Infektion haben, damit die Sanitäter bzw. Ärzte entsprechend reagieren können.
 

Allgemeine Abstandsregeln und Mund-Nasen-Bedeckung in Baden-Württemberg

Im öffentlichen Raum muss zu anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Im Allgemeinen wird empfohlen diesen Abstand immer dann einzuhalten, wenn keine anderen Infektionsschutzvorrichtungen vorhanden sind (Glasscheiben usw.). Die erlaubte Personenzahl bei privaten Treffen im privaten als auch im öffentlichen Bereich sowie bei öffentlichen Veranstaltungen ist begrenzt.

OP-Masken oder FFP2-Masken müssen bei der Nutzung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs und in allen öffentlichen Räumen getragen werden. Ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Personen, für die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Da sich die Vorschriften bezüglich der Maskenpflicht und bezüglich privaten und öffentlichen Ansammlungen mit der Entwicklung der Pandemie regelmäßig ändern, sind Sie dafür verantwortlich, sich selbst laufend über mögliche Veränderungen zu informieren. Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Städte Heidelberg und Mannheim:

Webseite der Stadt Heidelberg zum Coronavirus
Webseite der Stadt Mannheim zum Coronavirus

 

Corona-bezogene Informationen der Universität Heidelberg

Die Universität Heidelberg hat auf den folgenden Webseiten Informationen zum Studium, zur Forschung und zu Corona-bedingten Regelungen an der Universität zusammengestellt:

Häufig gestellte Fragen rund um das Studium (auch für DoktorandInnen) 
Informationen zum Coronavirus

Verantwortlich: Falk
Letzte Änderung: 24.02.2021
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